Ich glaube er meint
Ich glaube, er meint das nicht, sondern er weiß sehr genau, was seine Aufgabe und die einiger seiner Kompagnions hier im Forum ist: die gesellschaftliche Stimmung zu unterminieren, quasi als Fünfte Kolonne zu agieren.
Ich glaube er meint
Ich glaube, er meint das nicht, sondern er weiß sehr genau, was seine Aufgabe und die einiger seiner Kompagnions hier im Forum ist: die gesellschaftliche Stimmung zu unterminieren, quasi als Fünfte Kolonne zu agieren.
Honi soit qui mal y pense.
Nimm auch eine dir vertrauenswürdig erscheinende Person aus dem Kollegium mit in das Gespräch.
Einziges Hindernis könnte bei mehrfachem Wiederholen im Vorfeld ggf. die Altersgrenze ...
..., ggf. noch die Sprachenfolge sein.
Wüsste nicht, warum man da lügen sollte.
Weil man manchmal im Leben einfach mal pragmatisch sein sollte.
Ist das evangelische Religionslehre?
Man verhalte sich gesetzeskonform und hat den Kopf frei.
In NRW ist das Verfahren schulgesetzlich so geregelt:
ZitatIst eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule
zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.
SchulG §43 (2)
Eltern auf diese Weise erziehen kann, Entschuldigungen einzureichen
Ganz unabhängig vom Bisherigen:
Ich hab immer viel Wert darauf gelegt, dass Erziehungsberechtigte uns Fehlzeiten ihrer Zöglinge erklären; wir entschuldigen dann - oder eben nicht ("... hatte keine Lust zur Schule zu kommen").
Würd mich interessieren, wie es weitergeht.
Von daher...
... darf auch Kaffee statt Tee sein.
Ob des Anwaltschreibens würd ich jetzt aber auch in Bezug auf die Widerspruchsfrist keine Pferde scheu machen.
Unerfahrener Anwalt anscheinend - oder Abzocker.
Ich weiß nicht woher deine Verschwörungstheorie stammt, aber sie ist definitiv falsch.
... bestärkt meinen Eindruck.
Ist denn bisher schon ein formeller Widerspruch gegen das Zeugnis eingegangen?
(Ich gehe davon aus, dass ihr den Widerspruchsvermerk in das Zeugnisformular systematisch eingebaut habt.)
Edit: Um Missverständnissen vorzubeugen: ich glaube nicht, dass Du dir entsprechende Aussagen zurechtgebogen hast
Da bin ich allerdings anderer Ansicht:
Wenn ich mir die bisherigen (wenigen) Beiträge von TE so anschaue, komme ich für mich zu dem - zumindest vorläufigen - Schluss, dass wir hier einem Referenten von fachinformatiker begegnen.
Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts.
An wen ging das Schreiben?
Als Schule seid ihr meines Wissens keine Rechtsinstanz; ein solches Schreiben hat an die Bezirksregierung zu gehen.
Soweit erst mal Tee trinken ...
Im Grunde stimme ich dir ja wieder einmal zu, Bolzbold; doch bin ich davon ausgegangen, dass es bis zur Zeugnisausgabe keine Kommunikation zwischen Schule und Mutter bezüglich der Fehlzeiten gegeben hat, und das laste ich der Schule an; die hätte sich früher der fehlenden Erklärungen von Erziehungsberechtigten annehmen müssen.
Höre das auch bei uns.
Gerade diese Aussage unterstützt, das von JoyfulJay Gesagte, wenn man die sonstigen Beiträge der Quelle wahrnehmen muss.
Wichtig ist, dass du das Tarifsystem der jeweiligen PKV nach deinen Bedürfnissen durchforstest, nicht dass du z.B. irgendwann mal nen Hinweis dazu bekommst, dass dir nur 1 Paar Kompressionsstrümpfe pro Jahr zusteht. Ist nur ein Beispiel, aber Fußangeln gibt's da zuhauf.
Nachweise von der Mutter einholen und Zeugnis korrigieren.
Navid Kermani: Das Buch der von Neil Young Getöteten
Ich gebe diese sehr schöne Frage einmal weiter.
Eltern und Klassenpflegschaft sind sehr enttäuscht ukd sauer über diese Entscheidung der Schulleitung. Was könnte man tuen?
... mal darauf setzen, dass die SL sich schon was dabei gedacht hat.
Aschenbecher
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