Quatsch! Für jedes Jahr Vollzeit bekommst Du als Beamter 1,79% Pensionsanspruch, so daß du nach 40 Jahren bei maximal 71,75% ankommst. Für Teilzeitarbeit bekommst du entsprechend jährlich weniger Pensionsanspruch, bei 50% Teilzeit entsprechend ca. 0,9%.
Um mit 50% Teilzeit den vollen Pensionsanspruch zu erhalten, müßtest Du theoretisch also 80 Jahre im Dienst sein.
Bei der Rente läuft das mit Entgeltpunkten.
Der wesentliche Unterschied: Bei der Pension wird der Prozentsatz auf das Vollzeitgehalt der letzten drei Jahre angewendet, während bei der Rente, bedingt durch die Entgeltpunkte, das durchschnittliche Lebenseinkommen herangezogen wird. Da wir aber unsere höchsten Gehaltsstufen üblicherweise erst am Ende der Karriere erreichen und nicht bereits mit 25 und dann zurückgestuft werden, ist der Unterschied beträchtlich.
Bsp.: Als Zivi hatte ich einen Sold von ca. 260€ monatlich, als Referendar hatte ich als Anwärter hatte ich 1150€ monatlich. Damit war ich weit unter dem Durchschnitt und hätte entsprechend wenige Entgeltpunkte bekommen und erst am Ende der Karriere mit großem Gehalt entsprechend mehr. Als Beamter habe ich aber in all den Jahren jeweils einen Pensionsanspruch von 1,79% erwirtschaftet und diese 1,79% beziehen sich nicht auf die Anwärterbezüge sondern auf das Endgehalt vor der Pensionierung , also wahrscheinlich A14 in der höchsten Erfahrungsstufe. Würde man es mit der Rente vergleichen, hätte ich als Anwärter in jedem Jahr nur einen Pensionsanspruch von ca. 0,3% erwirtschaften dürfen.