Beiträge von Zauberwald
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Das hier ist immer noch der geilste thread.

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OT: Wo ist eigentlich DpB?
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Gibt es denn noch andere Menschen, die Bayern 4 hören? :p
Och, ich habe, als ich BY verlassen musste, oft Bayerisches Fernsehen geschaut, weil mir der Dialekt so abging. Und ich liebe Heißmann & Rassau. Allmächtna! Ich weiß, sind Franggen. Egal. Do wor i auch. Bayern 4 höre ich im Auto.
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Rein gefühlsmäßig würde ich schon so 300 € ausgeben. Und mich im Fachgeschäft beraten lassen in der Hoffnung, dass sie mir kein Instrument mit einer Macke andrehen (nicht bundrein usw.).
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Einen Satz Ersatzsaiten ... und sich schnell das know-how drauf schaffen, wie man neue Saiten aufzieht.
Bei mir ist es immer nur die D-Saite, aber die dafür ganz oft.
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- Stimmgerät,
- Tasche,
- Band, nimm eine Gitarre, an der du ein Band festmachen kannst zum Umhängen, das ist in der Schule Gold wert,
- Fußbänkchen für den linken Fuß brauche ich persönlich auch, damit das linke Knie zum Abstützen der Gitarre höher ist (bin Rechtshänder).
Ein Schülervater hat mir für einen Auftritt mal seine Gitarre ausgeliehen, die man an einen Verstärker anschließen konnte. Das war richtig gut!!! Wäre MEINE nächste Anschaffung, aber ich glaube, das brauchst du jetzt (noch) nicht.
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Ich hatte schon mit 10 eine normal große Gitarre. Die habe ich immer noch, obwohl inzwischen 2 neue hinzukamen. Nach meiner Einschätzung ist die Größe Gewöhnungssache. Finde es sehr gut, dass du es "richtig" lernen willst und nicht nur "Schrammel-Begleitung." Viel Spaß!
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Also braucht man im Zweifelsfall einen guten Anwalt...
Bevor ich noch was falsch im Kopf habe: Die meiste Zeit meines Lehrerinnenlebens habe ich 23/28 Wochenstunden gearbeitet. Ein paar Jahre auch 25. Wenn ich jetzt die letzten Jahre auf 28/28 Stunden gehe, erhalte ich aber trotzdem nicht die Pension einer vollen Stelle. Stimmt das so?
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Und wie ist das zu verstehen unter §19 des Links von Krabat? siehe S. 8
(5) Das Ruhegehalt eines Beamten, der früher ein mit höheren Dienstbezügen verbundenes Amt bekleidet und diese Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten hat, wird, sofern der Beamte in ein mit geringeren
Dienstbezügen verbundenes Amt nicht lediglich auf einen im eigenen Interesse gestellten Antrag übergetreten ist, nach den höheren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des früheren Amts und der gesamten
ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 gelten entsprechend. Das Ruhegehalt darf jedoch die ruh -
Für BW regelt das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg die Höhe der Pension. Im Abschnitt 2 kann man nachlesen, wie sich das Ruhegehalt berechnet. Entscheidend für die Höhe ist in der Regel die EIngruppierung der letzten beiden Dienstjahre.
Ich finde es voll ungerecht.
Andererseits erzählte mir eine Freundin in BY, die als GS-Lehrerin von A12 auf A13 hochgestuft wurde (in BY geht das bei besonderer Qualifikation), dass sich das pensionstechnisch nicht groß auswirkt, obwohl sie am Ende mehrere Jahre A13 hatte. Aber vllt. haben wir es auch falsch verstanden. Ich dachte ja immer, dass jeder einzelner Bezug in einen Topf kommt, addiert und dividiert wird und am Ende ergibt sich die Pension. Ist wohl nicht so. Dann wäre es egal, welches A vorne steht. Vor allem, wer rechnet denn dann jeden Monat rückwirkend neu aus, wenn sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben?
Hieße das im Klartext, dass jemand, der am Schluss auf A16 landet, eine Pension erhält, die so hoch ist, als wäre er 30 Jahre auf A16 gewesen? Voll ungerecht!
Gebe zu, dass ich das Landesbeamtenversorgungsgesetz jetzt noch nicht gelesen habe. Brauche erst mal einen Kaffee.
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Wo bliebe dann der Spaß!
Hört sich bei Flupp momentan auch nicht spaßig an.
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Also nochmal zusammenfassend, weil es "Ungläubige"
gibt:
Wenn ich irgendwann nicht mehr kann oder nicht mehr mag, dann habe ich drei Möglichkeiten:4. Du nimmst deine A16 und gehst aufs Schulamt (Schulamtsdirektor).
Dass deine SL-Zeiten überhaupt nicht berücksichtigt werden, wo steht das?
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Ermäßigungsstunde? Das kenne ich als Synonym für Anrechnungsstunden - und das kann ja nicht gemeint sein?
Du meinst Stunden, die man reduziert hat?
Ja, klar. Ich meinte die reduzierten Stunden.
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Fand die Idee toll, habe es für Baden-Württemberg getestet, bin gescheitert.
Auf Nachfrage per Email erfahren: Kann nur genutzt werden, wenn man beim KVBW (Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg) beihilfeberechtigt ist. Nicht, wenn man über LBV beihilfeberechtigt ist.
Aber macht sich natürlich toll, wenn in der Tabelle für Baden-Württemberg ein "ist vorhanden" eingetragen ist.
Meine Tochter, Berufsanfängerin, wollte neulich wissen, wie man die Rechnungen einreicht. Ich zeigte ihr alles analog, so wie ich das immer mache. Sie machte es per Handy (LBV) und siehe da, schon nach ein Paar Tagen hatte sie das Geld sowohl von der Beihilfe als auch von der Privaten Versicherung. Nächstes mal lasse ich mir von ihr zeigen wie es geht. Es scheint auf digitalem Weg viel schneller zu gehen. Man muss den QRcode einscannen vom Beihilfeantrag.
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Die Stunden ja, aber ob die Pension auf Grundlage von A12, 13, 14, 15 oder 16 berechnet wird, da spielen nur die letzten Jahre eine Rolle.
Jemand, der 4 Jahre vor der Pension auf A14 befördert wird, bekommt das gleiche wie jemand, mit exakt den gleichen Reduktionen, der nach 4 Jahren auf A14 befördert wurde.
Supi, schnell noch so ne Stelle suchen

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Leider gibt es keine Pensionsanrechnung, wenn man den Job 15 Jahre macht und dann für die letzten Jahre zurück ins Glied tritt.
Das verstehe ich nicht. Deine Pension errechnet sich doch aus dem, was du in jedem einzelnen Jahr verdient hast. Egal, ob das am Anfang oder am Ende ist. Wenn du für die 15 Jahre SL mehr Besoldung bezogen hast, wirkt sich natürlich auf deine Pension aus.
Aber die Mär, dass sich die Pension aus den Bezügen der letzten 3 Jahre errechnet, hält sich ja immer noch. Nein, das ist nicht so. Ich bekomme schon meine voraussichtlichen Pensionsbezüge ab und an zugeschickt und da sieht man, dass jede Ermäßigungsstunde von anno irgendwann zu Buche schlägt.
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Ins Badewasser - dazu ein paar Kerzen - schöne Musik

Achso, danke.
Kann mich nicht entscheiden. 
Was nimmst du davon?
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Rosenblütenwasser oder Kokosöl?
??? Wo tut man das denn hin? Tippe, dass es irgendeinen Hautpflegeeffekt hat

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Stk3 ist nicht für Einzelpersonen.
Genau, Stk 3 hast du nur, wenn du verheiratet bist. Dann bist du keine Einzelperson mehr.
Damit wäre ich auch zufriedener als mit Stk 5 - so wie jetzt.
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