Beiträge von Zauberwald

    Wir haben uns heute im Lehrerzimmer über den Schwimmunfall unterhalten. Meine Chefin meinte, dass es insofern eine Mitschuld der Lehrerinnen gibt, weil sie zu unvorsichtig waren. Es war die erste Schwimmstunde und man hat alle Kinder gleichzeitig ins Wasser gelassen, Schwimmer und Nichtschwimmer. Das Nichtschwimmerbecken mit 1,35m Tiefe ist sehr tief, so groß sind manche Kinder doch noch gar nicht.

    Ich weiß nicht, ob das so stimmt, aber wenn, frage ich mich, wie Schwimmunterricht, an dem auch Nichtschwimmer teilnehmen, überhaupt machbar ist bei der Wassertiefe. Wenn, müsste sich doch eine Lehrkraft ausschließlich um die Nichtschwimmer kümmern können oder nicht? Aber wenn das Schulschwimmen von einer einzigen Lehrperson bei 28 Schülern erlaubt ist, wird es schwierig.

    Ich kenne mich mit Schwimmunterricht nicht aus, aber in der 2. Klasse dürften die Kinder vmtl. keine Schwimmhilfen außer vllt. einer Nudel zur Verfügung haben.

    Es soll jetzt wohl was "von oben" kommen....

    Susannea: Was sagst du eigentlich dazu?

    stimmt, aber nicht alle Eltern halten schwimmen für sehr wichtig (oder denken, das reicht später noch). Das Kind war gerade 7, Anfang 2. Klasse, und lt. einem Zeitungsartikel konnten nur 6 von 21 nicht schwimmen (das hat mich positiv überrascht). Es war die allererste Stunde, die Kolleginnen wollten langsam heran gehen (Wassergewöhnung).

    In Konstanz hat es Priorität (ab Klasse 2), aber für die Lehrer ist das Land zuständig.

    Bei uns ist das Verhältnis der Schwimmer und Nichtschwimmer ähnlich. Schwimmen in der 2. Klasse, das ganze Schuljahr über. Die Sportlehrerin berichtet, dass alle Kinder gute Fortschritte gemacht haben ...

    Die Möglichkeit, für den Tod eines Kindes verantwortlich zu sein, ist akzeptabel, aber die Möglichkeit, für den Tod eines Kindes verantwortlich zu sein und dann noch 10 000 € zahlen zu müssen, auf einmal nicht mehr?

    Wenn man in Anbetracht dieses Satzes schlucken muss, würde ich mir die Begründung vielleicht noch mal überlegen. Ich kann nachvollziehen, dass man keinen Schwimmunterricht geben möchte, das möchte ich auch nicht (kann ich auch nicht). Ich kann auch nachvollziehen, dass man aufgrund unklarer rechtliche Vorgaben oder schlechter Rahmenbedingungen keinen Schwimmunterricht geben möchte. Wenn das Problem aber ausgerechnet die finanzielle Komponente einer strafrechtlichen Verurteilung sein soll, sollte man seine Berufswahl überdenken, denn dass wir als Lehrkräfte Verantwortung tragen und für diese manchmal einstehen müssen, ist in allen Bereichen unseres Berufes so.

    Genau so hat sie es aber gesagt. Ich wollte mal zeigen, was so gesprochen wird.

    Zauberwald Ihr habt das Problem hoffentlich nicht, aber am Gymnasium ist am Freitag nach dem schmutzigen Donnerstag durchaus mit noch nicht wieder nüchternen Schülern, die direkt von einer Faschingsparty kommen, zu rechnen.

    Wenn die Grundschulen vor Ort den beweglichen Ferientag am Freitag verhindern, liegt da bei uns ein pädagogischer Tag.

    Wir machen am Freitag in der Schule den ganzen Vormittag Party :P :D Und da für die Kinder sonst nicht so viel los ist, freuen die sich schon die ganze Zeit darauf. Hoffentlich kommt nicht wieder der Nachbar, der immer bei sowas auftaucht, um sich zu beschweren, dass es auf dem Schulhof zu laut sei und sein Kind nicht schlafen könne ...

    Ich kann mir nicht ht vorstellen, dass wirklich nur 1Lehrkraft vorgesehen war. An meiner Schule würde das nicht durchgehen. Hier muss zwingend eine Lehrkraft von den beiden, die immer mitgehen, diese Schwimmausbildung haben und alle 2 Jahre irgendeine Prüfung machen, zumindest was erneuern, wahrscheinlich das Rettungsabzeichen. Meine Tochter und iihr Freund wohnen in der Nähe der Schwimmhalle in Konstanz und waren sehr betroffen so wie viele Konstanzer auch. Mein Mitgefühl gilt allen irgendwie Beteiligten. Dass der Schwimmunterricht in der 2. Klasse stattfindet, ist in Bawü üblich.

    Ich bin 57, unterichte seit 30 Jahren Vollzeit und habe das weiterhin vor. (Aktuell wäre ich wieder einmal froh nur Vollzeit unterrichten zu müssen, dank Lanzeiterkrankung von Kollegen bin ich offiziell bei 29 Deputatsstunden (am Gymnasium) und habe jetzt in zwei Wochen jeweils 31 Stunden geschafft. Wenn dann noch Elternsprechtag, Tag der offenen Tür usw. an den "freien" Nachmittagen dazu kommen, überlegt man sich schon, ob man nicht gleich in der Schule übernachten soll. Aber ab morgen haben wir Fastnachtsferien :klatsch: .)

    Helfen tun wunderbare Kolleginnen und Kollegen, die z. B. meine Aufsicht übernommen haben und interessierte Schülerinnen und Schüler.

    Wieso hast du schon Faschingsferien?

    Was mich interessieren würde: wie wäre das Urteil bei einem/zwei, drei Bademeistern ausgegangen?

    Da sind viel mehr Menschen im Wasser. Werden die auch jedes Mal, wenn jemand ertrinkt (und das passiert ja) auf diese Weise verurteilt?

    Wir gehen manchmal im Sommer mit den Klassen vormittags ins benachbarte Freibad, aber da 3 andere Schulen im Ort oft die gleiche Idee haben, haben die dortigen Bademeister kommuniziert, dass wir die Besuche ankündigen müssen und dass sie nicht unsere Schüler beaufsichtigen. Das müssen wir selbst und daher muss immer eine Lehrkraft mit Rettungsschwimmerbeacheinigung mitgehen.

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