Beiträge von mucbay33

    Schweiz ist per se nie zu verachten, wenn man sich das traut. Dort ist es halt leichter, gekündigt zu werden. Wenn man in einer Grenzregion wohnen kann, ist es allerdings ein Traum.

    Für den TE ist die Schweiz so leider keine Option (mehr).

    Das erste Staatsexamen aus Deutschland wurde vor etwas über einem Jahrzehnt noch als "Lehrbefähigung/Lehrdiplom" für die Kantone von der EDK anerkannt.

    Mittlerweile ist man dort auf den "Trichter gekommen", dass es in D. einen zweiten Ausbildungsabschnitt nach dem Hochschulabschluss gibt.

    Man muss also inzwischen explizit auf dem Anerkennungsbogen mit Beleg nachweisen, dass man neben dem Hochschulstudium (1. StEx/ M.Ed) auch das 2. Staatsexamen vorweisen kann!

    Ich steige zwar etwas spät in die Diskussion ein, aber nun denn, man möge mir verzeihen, falls ich nochmals in eine andere Richtung lenke.


    Das Bestehen eines 2. StEx in einem anderen Lehramt in Deutschland, bzw. der erfolgreiche Abschluss in einem anderen Lehramt im Ausland (z.B. ein Lehrdiplom in CH) dürfte also keinerlei Hinderungsgrund sein, eine feste Stelle im staatlichen Schuldienst schlussendlich zu erhalten.


    Man muss ja nicht zwangsweise in NRW bleiben, wenn man nicht räumlich gebunden ist. So wie ich das hier heraus lese, ist das doch alles eher ein NRW-internes Problem, an dem sich viele Diskussionsteilnehmer abarbeiten. ;)

    Die Beratung kann sich auch auf die Methoden beziehen. Zum Beispiel Musik, Thema "Notenwerte": Wenn man diese langfristig über die Rhythmussprache einführt, können alle mitmachen.

    Oder anstatt als Klassenlektüre eine Fantasie-Buch auszuwählen, dessen Vokabular einem G-Kind mit Migrationshintergrund nur schwer zu vermitteln sein wird, sucht man gemeinsam nach einer Alternative, mit der Kinder auf verschiedenen Entwicklungsstufen und Interessen angesprochen werden können.

    Um die Aufmerksamkeitsspanne des Kindes zu nutzen (generell sehr eingeschränkt bei FS Lernen) , kann man zusätzlich hinsichtlich der Rhythmisierung einer Stunde beraten. Braucht das Kind evtl. kürzere Phasen, ggf. Bewegungspausen nach einer Arbeitsphase? Kann man das mit den bisher etablierten Ritualen in der Klasse verknüpfen?

    Welche Aufgaben umfasst denn eine solche Beratung, die du dir vorstellst?

    Naja, wir tauschen uns an der Förderschule auch untereinander aus und beraten uns, wenn du so willst. :) Das ist unweigerlich der Fall, da man als Förderschullehrer in Hessen ein einziges studiertes Fach hat.


    Nur als Beispiel in Deutsch: Eventuell könnte man beraten, welchen Textumfang ein Text zum Leseverstehen haben sollte (Satzlänge, etc.), ob Silben noch markiert werden müssen, ob und wie Bildmaterial zum Textverständnis unterstützend herangezogen werden kann.

    Für Mathematik: Welchen Zahlenraum wird beherrscht, welche Vorläuferfertigkeiten sind da, welche Grundrechenarten sind bereits bekannt, welches Anschauungsmaterial benötigt das Kind, um sich mit einer Aufgabe zu beschäftigen (Rechenschieber, Hunderterfeld, etc.).


    Handlungsorientierung kann ja wohl übrigens auch nicht nur stattfinden, wenn die Förderschullehrkraft ein einziges Mal in der Woche unterstützen sollte.

    Das meinte ich damit, dass in einen solchen Fall die jeweilige Regelschullehrkraft mit gefordert ist.

    Besser wäre es, wenn das Thema mit der Förderschullehrkraft gemeinsam ausgewählt würde. Er/sie wird evt. die Aspekte "unmittelbare Lebensbedeutsamkeit, individuelle Vorerfahrungen und Handlungsorientierung" stärker in den Vordergrund schieben, was die Differenzierung deutlich erleichtert, vielleicht sogar erst ermöglicht.

    Wenn eine Förderschullehrkraft nur ein- oder zweistündig in der Woche ein Kind in einem Fach betreuen sollte (was nicht selten vorkommt, bei der Personaldecke und Zuteilung von Inklusionsstunden), dann müssen die Regelschullehrkräfte vor Ort nach wie vor mit ins Boot geholt werden und die restlichen Stunden des jeweiligen Fachs mit dem Kind dennoch "alleine" arbeiten.


    Außerdem könnte ich mir gemeinsames Lernen nicht mehr vorstellen, wenn ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Lernen ein gänzliche anderes Thema bearbeitet, als der restliche Klassenverband. Dann liefe es tatsächlich auf das separate Bearbeiten von Arbeitsmappen hinaus.


    In so fern bleibt es wohl dabei, dass FSL eher die Vorauswahl treffen können und die Regelschullehrkräfte beraten.

    Haben Gymnasien denn auch irgendwo in nennenswerter Form mit Inklusion zu tun? Irgendwie scheint es mir so, als ob Eltern nicht darum kämpfen würden, dass ihr Kind mit Downsyndrom in einer Hauptschule inkludiert werden soll. Schon alles ein bisschen Farce.

    Bei Inklusion am Gymnasium kommen mir eigentlich eher Förderschwerpunkte in den Sinn, die durch das üBFZ in Hessen betreut werden, also: Sehen, Hören und ggf. noch KME wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    Das wären ja dann aber Schüler, die mit keinen kognitiven Einschränkungen zu kämpfen haben.

    Ich kann mir schwer vorstellen, dass es nur Hessen betrifft. Sonderpäd. Förderbedarf muss hier bei Feststellung als langanhaltend und umfassend eingeschätzt werden.


    Umfassend schließt eine Teilleistungsstörung in Deutsch oder Mathe aus. Daher lassen sich Förderkurse mit DaZ, LRS oder Mathe nicht begründen, wenn die Beienträchtigungen nicht mehrere Fächer betreffen und über einen längeren (min. 6 Monate) Zeitraum vorliegen.


    Wir als FöL arbeiten situationsbedingt sehr stark auf Vertrauensbasis in der Inklusion. Gleichzeitig müssen wir bei uns an der Schule mit einer Art Klassenbuch unsere Deputatsstunden dokumentieren ;).

    Zur Ergänzung: Ohne schriftliches Einverständnis der Eltern darf durch eine Förderschullehrkraft eine Förderung/ Arbeit mit dem Kind nicht einmal stattfinden, selbst wenn der Punkt erreicht ist, an dem das nötig wäre...

    Ich meinte letzteres, bei uns ginge aber beides, weil die FöS auch für Prävention zuständig ist.

    Allerdings sind die Zuweisungen an FöS-Stunden ja so gering, dass man für LRS/Dyskalkulie-Förderung in der Regel keine FöS-Lehrkraft einsetzen würde.


    Gruppenförderung aus einer oder auch zwei Klassenstufen bei Kindern mit festgestelltem Förderbedarf könnte ich mir (selbst als Unterricht) durchaus vorstellen. Das geht nicht immer, aber es ist eine Überlegung wert, ob man darüber den Kindern innerhalb der Schule mehr Zeit an zugewandter Förderung gewähren könnte. Das ist bei uns bisher nur bei den GE-Lehrkräften üblich.

    Ah, das scheint ein Unterschied zu Hessen zu sein.

    Die Prävention bei Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen ist Aufgabe der Regelschule. Dafür werden extra Förderkurse an den Schulen von den dortigen Lehrkräften angeboten.

    Falls du mit "Förderstunden in Kleingruppen" die Förderung von sonstigen schwachen SuS mit einer Teilleistungsschwäche (LRS oder Dyskalkulie) durch FSL meinst, das ist z.B. in Hessen ausdrücklich nicht erlaubt.


    Gruppenförderung von SuS aus einer Klassenstufe mit festgestelltem Förderbedarf gibt es hier hingegen nicht selten an Regelschulen.

    Ich kann nur für die Weiterqualifizierung zur Förderschullehrkraft in Hessen sprechen. Es gibt Einsteiger aus anderen Lehrämtern, z.B. mit 2. StEx für Sek 2/ Gymnasien.

    Diese Lehrkräfte unterrichten zwei Jahre lang an der FS oder in der Inklusion in Teilzeit. Begleitend dazu werden wöchentliche Aufbauseminare/ Blockseminare in zwei Förderschwerpunkten besucht und die Diagnostik/ Erstellung einer FDS nachgeholt.

    Zum Abschluss gibt es theoretische Abschlussprüfungen.

    Weitere Lehrproben oder benotete Examensstunden wie in einem Vorbereitungsdienst gibt es nicht.

    Ich wollte mich vor ca. 7 Jahren in Baden-WÜ vom Grund- und Hauptschullehrer weiterbilden lassen zum Realschullehrer (was es heute in dieser Form nicht mehr gibt zwecks Sekundarstufenlehramt). Ich kam mir vor wie in Asterix und Obelix und dem Passierschein A38. Das Kultusministerium hat damals an die pädagogischen Hochschulen verwiesen und die pädagogischen Hochschulen haben an die Schulämter bzw. das Kultusministerium verwiesen. Niemand hatte Ahnung von der Materie bzw. sind solche Weiterbildungen im System "Schule" nicht vorgesehen. Als einzige verlässliche Quelle hat sich damals der zuständige Ansprechpartner der PH Ludwigsburg erwiesen, der in einer längeren E-Mail (+ Angebot eines Telefonats) helfen wollte und konnte. Um es kurz zu machen: ich hätte nochmals das komplette Studium zum RS-Lehramt absolvieren müssen. Eventuell hätte ich Dinge aus meinem Studium anrechnen lassen können, aber das war nicht gewiss zwecks aus heutigen Sicht alter Studienordnung.

    Ist das nicht etwas übertrieben, von einer fertig ausgebildeten Lehrkraft das Nachholen eines kompletten Studiums für ein weiteres Lehramt einzufordern?

    Hättest du dann zum zweiten Mal einen Vorbereitungsdienst ableisten müssen?

    Sachen gibt's! ^^

    Sie könnte auch die Themen sichten und dann Arbeitspläne erstellen, Materialien in Absprache auswählen und für die zieldifferent zu beschulenden Schüler:innen arrangieren, sodass diese damit arbeiten können.

    Ein themenbezogenes/ fachbezogenes Arbeitsheft für Förderschüler wäre doch bereits eine Grundlage für einen Arbeitsplan. An der FS arbeiten viele schließlich auch mit diesen vorgefertigten Materialien (mit minimalen Anpassungen).

    Das untermauert das Verhalten mancher FöS-LuL, gerade weil sie bei allem aus der Verantwortung genommen sind.

    Ich sehe die Aufgabe nicht darin, dass FöS-LuL zielgenau eine einzelnen Fachstunde spontan differenzieren, sondern eher den Rahmen der Differenzierung in einem Fach abstecken, Materialien bereitlegen und Hinweise geben, was die SuS selbstständig oder unterstützt erreichen können. DAS können Regelschullehrkräfte nämlich normalerweise nicht überblicken.


    Ich meine, dass es auch in NDS so ein Papier gibt, in dem die AuAufgaben der FöS begrenzt werden, Lehrkräfte der Regelschulen wurden nicht beteiligt, bekommen aber die Aufgaben zugeschoben.

    Wenn du anmerkst, dass eine passgenaue Differenzierung nicht erwartet werden kann von der FSL, was genau verstehst du unter "Rahmen abstecken"?

    Z.B: Passende Materialien sind doch nur machbar, wenn die FSL im Vorfeld weiß, wann genau eine Stunde zum Thema Leseverstehen mit einem spezifischen Text stattfindet. Um annähernd richtig differenzieren zu können, muss man die Textlänge ( Anzahl der Wörter) kennen, um zu reduzieren, Hürden beim Textverstehen durch unbekannte/ herausfordernde Wörter abschätzen, um durch Bilder, ein Glossar o.ä zu differenzieren.

    Falls du allgemeingültige Materialien meinst, dazu gibt es doch spezifische Lehrwerke/Arbeitshefte für jede Klassenstufe, um für FS Arbeitspläne erstellen zu können. Diese können ja die FSL im Vorfeld empfehlen.

    Ihr braucht ein Inklusionskonzept, in dem genau festgeschrieben ist, wer welche Aufgaben hat und wer wann ansprechbar ist. Holt euch Unterstützung von der Schulbehörde. In Niedersachsen gibt es B&U - Beratung und Unterstützung - da kommen Schulentwicklungsberater unentgeltlich an eure Schule und erarbeiten das Konzept mit euch. Es geht nur so. Man muss die Aufgabenverteilung festschreiben, sonst machen sich die Förderschullehrkräfte einen lauen Lenz.

    Ich habe mich auch vorhin nochmals ausgetauscht mit einer Kollegin, die in der Inklusion arbeitet.


    Da es ja um Hessen geht, wird zumindest ein Grundgerüst für das Inklusionskonzept nicht mehr benötigt. Durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen r/ü-BFZ ist diese Arbeitsteilung tatsächlich hessenweit als Standard geregelt.


    Um Beispiele aus dem Eingangsbeitrag zu nehmen:

    Förderschullehrkräfte beraten bei der Erstellung von Förderplänen und Zeugnissen.

    Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule sind grundsätzlich für deren Erstellung verantwortlich.


    Differenziertes Material für Förderschüler:

    FSL beraten bei der Anschaffung oder Erstellung von differenzierten Unterrichtsmaterialien im Regelfall.

    Wenn man z.B. an einem Unterrichtsfach nur einstündig in der Woche "mitwirkt" , kann man auch schwerlich erwarten, dass ein FSL intuitiv wissen kann, was passgenau für diese Stunde benötigt wird ohne das Unterrichtsgeschehen der vorangegangenen Stunden zu kennen. ;)

    Ist denn in NRW die SL der allgemeinbildend Schule den FöS-LuL weisungsbefugt oder kann in der gemeinsamen Zusammenarbeit Sachen einfordern?

    In NDS ist es offiziell so geregelt, dass die SL der aufnehmenden Schule die Stunden der FöS-LuL verteilt.

    Es kommen hier in diesem Thema eben ziemlich viele unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Tragen, so dass ein Vergleich äußerst schwierig ist. ;)


    Ich arbeite hier selbst nicht in der Inklusion, aber wie ich von meinen BFZ-Kollegen in Hessen höre, sind die Regelschulleitungen den Förderschullehrkräften vor Ort grundsätzlich nicht weisungsbefugt.

    Die Inklusion und Unterstützung vor Ort ist durch eine sogenannte Kooperationsvereinbarung verbindlich geregelt, in der auch die Zuständigkeiten aller Beteiligter an der Inklusion festgelegt werden. Das letzte Wort bei Unklarheiten hat die Schulleitung der Stammschule , also die SL des rBFZ/üBFZ.


    Ausnahme:

    Seit einiger Zeit gibt es wohl in Hessen eine Möglichkeit auf eine sogenannte Grundversorgung an Schulen, ab einer gewissen Schülerzahl. Wenn die Förderschullehrkraft dieser "dauerhaften Anbindung" zustimmt, dann kann die FS grundständig an einer einzigen Regelschule eingebunden werden und ist nicht mehr dem BFZ zugeordnet.


    Letztendlich ist die Arbeit vor Ort wohl auch sehr situationsabhängig:

    Wie offen ist man an der Regelschule für die Inklusion und die Zusammenarbeit?

    Wie viele Schulen betreut eine BFZ-Lehrkraft und wie viele Stunden betreut diese Lehrkraft die Regelschule?

    Wie viele Schüler betreut die Förderschullehrkraft?


    All diese Faktoren können sicherlich zum Gelingen/Misslingen von Inklusion beitragen.

    Naja, mit dieser Sichtweise kann man die ganze Angelegenheit sehen - oder auch nicht!

    Diese Ausführungen sind mir persönlich zu extrem.

    Ich für meinen Teil verstehe allmählich, warum manche meiner in der Inklusion tätigen Kollegen oft innerlich die Augen verdrehen, wenn sie beraten sollen... ;)

    Ich zitier mich mal selber:

    Natürlich muss keiner das bayerische System gut finden. Dass die Bayern in dieser Form des Tests in der Regel besser abschneiden, muss ja auch nicht unbedingt heißen, dass sie insgesamt "besser" sind. Dazu müsste man eben erstmal genauer definieren, was das Schulsystem eigentlich erreichen will.

    Aus meiner Erfahrung in anderen Bundesländern kann ich (anekdotisch) sagen, dass die Schüler*innen, die durch ein Gesamtschulsystem gegangen sind, in der Regel weniger "leistungsstark" waren als es Schüler*innen am bayerischen Gymnasium waren. Dafür waren sie sozial deutlich besser aufgestellt und insgesamt freundlikcher, höflicher und umgänglicher. Wie gesagt, alles anekdotisch und pauschalisiert.

    Wenn ich jetzt will, dass ein Abiturient auch nach 30 Jahren noch Stilmittel in einem Gedicht findet, eine Funktion ableiten kann oder eine grobe Vorstellung vom Zitronensäurezyklus hat, dann ist vielleicht das bayerische System besser. Wenn es darum geht, dass Schüler*innen mit entsprechenden Soft Skills abgehen, dass vielleicht mehr Schüler*innen das Abitur bestehen etc., sind andere Systeme vielleicht geeigneter. Aber dann frage ich mich, warum man so viel Wert auf diese standardisierten Tests legt, die eben genau das nicht abbilden können.

    Ich sehe standardisierte Tests allgemein kritisch, obwohl ich aus dem Förderschulbereich komme, in dem standardisierte (normierte) Testverfahren ja noch deutlich stärker gewichtet werden und u.U. gravierende Auswirkungen auf Bildungsbiografien haben. ;)

    Wenn Ich mir die Beiträge aus Hessen und anderswo so durchlese, frage ich mich schon, wie ich 9 Jahre bayerisches Gymnasium überlebt habe.

    Seid versichert: Es ist nicht ganz so schlimm, wie es klingt. @Antimons Schilderungen stammen aus wesentlich dunkleren Zeiten als heute. So ein bisschen wird aber auch deutlich, warum Hessen in Bayern als bildungspolitisches Gomorrha gilt. Tse, keine Abfragen… da muss man sich ja über nichts mehr wundern. Und das, wo Hessen seit Jahrzehnten schwarz regiert wird.

    Naja, obwohl Hessen laut deiner Aussage angeblich dem bildungspolitischen Gomorrha gleichzusetzen sei, kommen die Hessen im Report zumindest nicht ganz so schlecht weg. In den einzelnen Teilbereichen liegen hessische Lernende im Bundesdurchschnitt oder teilweise etwas darüber.

    Von einer schwarzen Mehrheit werden die Hessen schließlich nicht regiert - schon gar nicht seit Jahrzehnten. Dazu gesellen sich seit geraumer Zeit auch die Grünen in der Koalition.

    Ein Garant für Investitionen und "gute" Bildung ist die CDU jedenfalls nicht immer.

    Kaum einer bekommt das bundesweit mit, aber ironischerweise ist gerade der Sparzwang der CDU- geführten Koch- Regierung dafür verantwortlich, dass das Land Hessen nun per Gerichtsbeschluss hunderte Millionen für ihre Beamten in den nächsten Jahren zusätzlich aufwenden, bzw. nachzahlen muss. 😉

    An der benachbarten Grundschule (dreizügig) arbeiten drei (!) männliche Kollegen im Alter von 28, 35 und 40 Jahren. Tolle Entwicklung! Wenn A13 für alle kommt, wird die Quote noch besser, behaupte ich.

    Es ist doch nicht "nur" die Bezahlung.

    Das Unterrichten von Lernenden an Grundschulen muss man sich langfristig vorstellen können.

    Auch Lehrpersonen in Kollegien des Förderschulbereichs (wir decken ja Klasse 1-10 ab) sind oft entweder "grundschullastig" oder bevorzugen die Sekundarstufe, sowohl vor Ort an den Förderschulen, als auch in der Inklusion.

    Gerade männliche Lehrkräfte in meinem direkten Umfeld wollen eher nicht freiwillig an Grundschulen in der Inklusion eingesetzt werden, wenn es sich vermeiden lässt, obwohl Förderschullehrer grundsätzlich A13 erhalten.

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