Beiträge von Schulleiter_in_spe

    roteAmeise

    Danke für deinen ausführlichen post!

    Fast alles, was du ansprichst, habe ich bereits in meiner ersten postalischen Reaktion nach dem Gespräch mit dem SL ausgeführt. Ich könnte mich also auch in einem evtl. Verfahren auf die Einzelheiten dieser sehr ausführlichen Mail beziehen.

    Was die Hospitation angeht: NICHS, was in der Unterrichtsstunde passierte, hat einen Bezug zu der schlechten Gesamtbeurteilung! Wie gesagt: die Stunde lief annähernd perfekt, aber die Hospitation spielt (offensichtlich!) für die Gesamtbeurteilung überhaupt keine Rolle. Da geht es - so darf ich vermuten - eher um 'Disziplinierungsprobleme', die ich mit einer sechsten Klasse hatte, in der mindestens fünf verhaltensauffällige Schüler sind. Problemlage also: zu laut, undisziplinierte und teilweise umherlaufende Kinder...

    roteAmeise

    Ok, du hast recht mit "häppchenweise"...ich wollte den Eingangspost aber nicht völlig überfrachten.

    Ich fasse kurz das in meinen Augen zentrale Ärgernis meines "Falles" zusammen. Ich will für meine Arbeitsleistung in einer Art und Weise beurteilt werden, die faktenorientiert, überprüfbar und argumentativ belastbar ist. Stattdessen - so meine Einschätzung - werde ich von jemandem beurteilt, der mich innerhalb von 5 Monaten 45 Minuten im Unterricht erlebt hat, und der seine sonstigen "Eindrücke" mutmaßlich durch Gespräche mit Kollegen (die meinen Unterricht ganzganz überwiegend auch nicht realiter erlebt haben!) und evtl vom 'HörenSagen' gewonnen hat.

    Kurz und gut: ich bin guter Dinge, dass das Zeugnis am Ende korrigiert werden MUSS.

    Und schließlich (und dann ist auch vorläufig gut, und ich freu mich auf SACHDIENLICHE Hinweise...) und um die besorgten Foristen zu beruhigen:

    Nein, ich habe keins der Kinder geschlagen, auch nicht unsittlich berührt...und zu dem SL hatte ich bis zum ketzten Schultag (das Gespräch über mein Zeugnis) auch ein gutes Verhältnis! Die Kinder haben mich übrigens mit standibg ovations verabschiedet..."Herr xy soll bleiben, Herr xy soll bleiben..."

    Ich bin amüsiert, wie viele Kommentatoren für mich (und damit ja eigentlich auch für sich selbst) "verbrannte Erde" fürchten...und gleichsam schon präventiv den Schwanz einkneifen, bevor sie sich überhaupt mit der geschilderten Sachlage auseinandersetzen. Da die Schule in einem anderen Bundesland liegt - in einer Region, in die ich sonst keine Verbindungen hab - muss ich mir auch nicht überlegen, ib es "klug ist" sich mit dem Schulleiter "anzulegen". Ich will schlicht ein Zeugnis, in dem die Qualität meiner Arbeit angemessen bewertet wird.

    EIN ganz zentraler Punkt meines Klageweges ist übrigens der beweisbare Punkt, dass der SL selbst nur durch eine einzige Hospitation Einblick in meinen Unterricht gewonnen hat! Diese Hospitation wurde übrigens mir "gut bis sehr gut" bewertet...

    Flipper79

    "Die SL nutzen solche Formulierungen ohne böse Hintergedanken"... Mit Verlaub: ich hab viel Naivität in Schulen erlebt (ich war auch vorher schon im Schuldienst tätig), aber die Bedeutung der Codierungen im Arbeutszeugnis ist inzwischen allenthalben bekannt, und sollte insbesondere denen, die mit Zeugnissprache zu tun haben, bestens vertraut sein!

    Ich HABE den Schulleiter freundlichst darauf angesprochen...er blieb bei seiner Entscheidung. Habe dann per mail ausführlich dargelegt, weshalb die Bewertung mMn nicht angemessen ist...dazu Eingangsbestätigung, mehr nicht. Nochmals eine Email mit der Bitte um Zeugniskorrektur. Vor einigen Tagen (nach anwaltlicher Beratung) Ankündigung einer "Zeugnisberichtigungsklage", ordnungsgemäß per Einschreiben mit Rückschein.

    @samu

    Was will dein erster Satz meinen? Dass NUR fünf Monate den Aufwand nicht lohnen? Wieso sollte der 'Zeugniscode' im Schuldienst keine Relevanz haben? Sondern stattdessen...? NATÜRLICH hab ich das Thema dem Schulleiter gegenüber angesprochen. Er gab vor, sich die gewählte Formulierung "gründlich überlegt" zu haben...mochte indes nicht konkret werden, worauf sie sich denn eigentlich gründet. Zu deinem letzten Satz kennst du die Antwort.

    Liebe Leute,

    ich war bis Ende Januar 2020 fünf Monate lang als Quereinsteiger mit 20 LWS an einer Grundschule tätig. In meinem Arbeitszeugnis steht die verhängnisvolle Formulierung "... zu unserer Zufriedenheit..." (also dem Äquivalent zu "ausreichend"), wobei gleichzeitig einzelne untergeordnete Arbeitsschwerpunkte mit durchaus lobenden Worten erwähnt werden. Da ich mit der Gesamtbeurteilung nicht einverstanden bin und weil sie für mich willkürlich und nicht nachvollziehbar ist, habe ich meinem ehemaligen Schulleiter eine "Zeugnisberichtigungsklage" angekündigt. Hat hier jemand mit dem arbeitsrechtlichen Procedere bei einer solchen Klage Erfahrungen? War hier schon jemand (Quereinsteiger) auf ähnliche Art durch eine schlechte Bewertung seiner Arbeitsqualität betroffen?

    Freue mich über Erfahrungsberichte!

    Grüße :wink_1:

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