Beiträge von Chris_

    Mein Beitrag bezog sich auf Moebius. Du bist dazwischengerutscht.


    Ob Ansammungen verboten sind, wird für die meisten Fans bei Spielen ihrer Mannschaft eben keine Rolle spielen. Die treffen sich dennoch.


    Die Basler Polizei hat in Bezug auf Fußball gar nichts im Griff. Basel hat eine ausgesprochen gewaltaffine Fanszene. Das Freundschaftspiel meines Vereins in Basel wurde abgesagt, weil die Basler Polizei sich außerstande sah, die Sicherheit gewährleisten zu können.


    Back to Corona!

    Man merkt, dass du kein Fußballfan bist. Bei Spielen von Bundesligavereinen wird es zwangsläufig zu Ansammlungen von vielen Fans in Fanclubs und in privatem Umfeld kommen. Die größten Fanclubs haben dreistellige Mitgliederzahlen. Beim Fußballschauen ist man eng beieinander, bei Toren des eigenen Teams bricht sich unkontrollierte Freude Bahn (um den Hals fallen, umarmen, etc ...).


    Wenn mein Club wieder spielt, dann treffe ich mich mit meinen Leuten und wir schauen gemeinsam und wir freuen uns gemeinsam und wir leiden gemeinsam. Trotz Corona. Wir können nicht anders. Und wahrscheinlich hunderttausende in diesem Land auch nicht.


    Nachtrag: Zum Beispiel Berliner Derby zwischen Hertha und Union als Geisterspiel. Was meinst du, was drum herum hier in Berlin alles abgeht?

    In Brandenburg haben die Schulen einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen.



    Aus dem Gesetz ergeben sich für Schulen und Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Verpflichtungen. Nach § 36 Abs. 1 IfSG sind Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und ggf. verändert oder ergänzt werden und auf organisatorische und baulich-funktionelle Gegebenheiten der Einrichtung abgestimmt sein. Außerdem muss er für Beschäftigte jeder Zeit zugänglich und einsehbar sein. Beschäftigte von Schulen und Ausbildungseinrichtungen müssen regelmäßig über die festgelegten Hygienemaßnahmen belehrt und dies schriftlich festgehalten werden


    https://bildungsserver.berlin-…-hygieneplan-fuer-schulen


    Nach unserem schulischen Hygenieplan ginge das, was Susannea beschreibt, alles auch nicht. Da gilt dann offenbar ein anderer Plan.

    "Ein Betreuungsanspruch besteht nur, wenn eine sorgeberechtigte Person (Ein-ElternteiRegelung) in einem der nachfolgend aufgeführten Bereiche beschäftigt sind."


    "- als Erzieherin oder Erzieher oder als Lehrerin oder Lehrer in der Notfallbetreuung"


    "- als Lehrerin und Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und
    Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von
    Prüfungen"


    https://www.oberhavel.de/media…44_64609_1.PDF?1587475750


    Meine Schule liegt nicht in Oberhavel, aber in unserem Landkreis gilt das gleiche Formular. Das scheint vom Land Brandenburg mit den Landkreisen abgestimmt zu sein.

    Kreisfreie Stadt oder welcher Landkreis? Meines Erachtens ist das zum 27.04. umzusetzen, einen solchen Spielraum für Kommunen gibt es nicht. Der Landkreis über das Jugendamt entscheidet und nicht die Kommune.

    Obwohl wir ja erst am 4.5. wieder anfangen sollen (und ich gar keine Ahnung habe, was mich erwartet, weil ich bisher nur 1-3 unterrichte) und bei uns bisher ja nur 6/5 geplant ist, habe ich heute schon mal Kontakt mit der Frauenvertretung aufgenommen und werde genau das Problem mit ihr auch besprechen. Bei uns gab es ja anfangs einen Brief, dass die SL sicher Aufgaben für HO für die Kollegen mit Kindern finden werden, aber ob das dann nun auch noch gilt. Aber wie gesagt, da stand bei uns auch was von 10 Tagen bezahlten und dann unbezahlter Freistellung drin, aber wie das der Schule weiter hilft, keine Ahnung.


    Bisher haben wir auch immer Lösungen gefunden, manchmal mit etwas Druck, aber das trifft ja eben viele, deshalb bauen wir da evtl. jetzt schon mal insgesamt Druck auf.

    Wohnst du in Brandenburg? Dann hast du ab dem 27.04. einen Anspruch auf Notbetreuung deiner Kinder, denn ab dem 27.04. sind auch Erzieher und Lehrer als systemrelevant eingestuft. Der Anspruch entsteht in Brandenburg bereits dann, wenn nur ein Partner systemrelevant ist. Die Antragsformulare der Landkreise gehen ab heute raus.

    Auszug aus Datenseite n-tv ("Pandemie-Parameter"):

    Die tägliche Zuwachsrate hat sich verbessert, die Verdopplungszeit hat sich verbessert, angeblich hat sich gleichzeitig die R_0 Zahl verschlechtert.

    Das ist ein offensichtlicher Widerspruch, der sich nur dadurch erklären lässt, dass man bei den verschiedenen Berechnungen unterschiedliche Zeitbereiche verwendet, sonst müssten die Wert im Gleichschritt laufen.

    Am sinnvollsten ist der Vergleich für mich immer noch, indem man keine hypothetischen, berechneten Werte betrachtet, sondern die aktuellen Zahlen mit denen des gleichen Wochentages der Vorwoche vergleicht.

    Bin kein Mathematiker (Fach: Deutsch), aber wenn jetzt mehr Menschen genesen als sich neu infizieren, weil R_0 viel früher deutlich höher war als jetzt, dann verbessert sich doch die tägliche Zuwachsrate und auch die Verdopplungszeit, aber R_0 heute kann sich im Vergleich zu nur etwas früher (zum Beispiel gestern) doch verschlechtern und dennoch treffen die anderen Ereignisse zu?


    Also ich sehe da keinen Widerspruch.


    Oder begehe ich einen logischen Fehler?

    Nachtrag:


    Bei Datenschutz kenne ich mich nicht zureichend aus (habe irgendwie keinen Bock darauf, mich da einzuarbeiten).


    Wenn es dir um den Urheberrechtsschutz geht, dann denke ich, sollte die Weitergabe eines Padlets per E-Mail mittels eines Links durch den Gesamtvertrag zwischen KMK und Rechteinhabern zulässig sein. Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung! Ich bin kein Jurist.

    Du kannst auch die Einstellungen Passwort (kann aber auch weitergegeben werden) oder Privat verwenden. Bei Privat lädst du eine definierte Menge an Personen ein. Also du bestimmst, wer dein Padlet sehen kann. Nachteil: Diese Kinder/Eltern müssen bei Padlet als User registriert sein bzw. sich eigens registrieren.


    Alles ohne Gewähr. Ich probiere zurzeit auch nur aus und versuche, dem Kollegium Möglichkeiten aufzuzeigen. Ich bin eigentlich gar kein Digitalisierungscrack.


    Berichte bitte, wie es bei dir gelingt.


    Viele Grüße

    Weißt du auch was für die Oberschulen zufällig?


    Und was heißt unabhängig vom Status? Kriegt man die, wenn der im HO sitzt oder nicht? Denn HO und Kinderbetreuung steht bei uns für ihn nicht zur Debatte! DAnn bleibe ich zuhause.

    Oberschule:


    - Klasse 10 wird ab dem 27.04. beschult

    - Klasse 9 wird ab dem 04.05. beschult


    Die Notbetreuung soll in Brandenburg ausgeweitet werden, nach meinen Informationen auch für Lehrer und Erzieher, wenn der Partner nicht betreuen kann, weil er arbeiten muss. Für dich träfe das mithin zu, zumal dein Partner zusätzlich noch systemrelevant arbeiten muss. Die konkrete Umsetzung nehmen die Landkreise vor.


    Anders ginge es ja auch gar nicht, Unterricht (in Präsenz oder über die Begleitung von HomeSchooling) und zugleich häusliche Kinderbetreuung ist schlicht nicht möglich. Das weiß das MBJS auch. Womöglich entscheidet aber die Schulleitung über den konkreten Einzelfall. Der Sportlehrer brauchte m. E. zurzeit keine Notbetreuung, denn der unterrichtet im Augenblick und bis auf weiteres faktisch nicht, bleibt zu Hause und sollte dann auch da sein Kind betreuen.


    Das umschichtige Verfahren ist noch offen. Solange nur so wenige Schüler wieder in der Schule sind, stehen ausreichend Räume und eigentlich auch Kollegen zur Verfügung. Zumindest an meiner Schule. Falls weitere Klassenstufen nachgezogen werden, muss man wahrscheinlich umdenken.

    Aus Berlin und Brandenburg habe ich auch nichts weiter gehört, einige Schulen vermelden z.B., dass alle 4. Klassen ab 18.5. wieder zur Schule gehen, während eine Zeitung vermeldet, dass die 1.-4. Klassen bis zu den Ferien gar nicht mehr zu Schule kommen.


    Warten wir es ab, ich gehe davon aus, wenn sie nicht noch andere Regelungen für Vorschüler oder Notbetreuung finden, dass ich dieses Schuljahr auch nicht mehr zur Schule gehe, denn ich habe Stand heute keinen Anspruch auf Notbetreuung, weil den nur Lehrer in der Notbetreuung, nicht im Unterricht haben. Und mein Mann ist zwar systemrelevant, aber im HO, fällt aber als Betreuung raus.

    Nach meinem aktuellen Kenntnisstand für Brandenburg:


    - 6. Klasse ab 04.05. wieder beschult

    - 5. Klasse ab 11.05. wieder beschult

    - beide im umschichtigen Verfahren

    - weitere Grundschulklassen noch offen

    - Ausweitung der Notfallbetreuung auch für Kinder von Erziehern und Lehrern bei nicht HomeOffice ab dem 27.04. (unabhängig vom Status des Partners)

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