Beiträge von TessaSun

    Ich weiß auch nicht, ob das wirklich geändert wurde/wird mit der Notbetreuung in NRW. Vor den Ferien hieß es für Lehrkräfte die im Homeoffice arbeiten gibt es keine Notbetreuung. Eine Kollegin (Alleinerziehend mit zwei Kids im KiTa-Alter) hat sich da nämlich informiert. Da für sie arbeiten im Homeoffice im Prinzip nur möglich ist, wenn die Kinder schlafen, da einfach zu klein.

    Wo hat sie sich informiert? Über das Jugendamt?

    Unsere Kita schrieb, dass man nur Anspruch hätte, wenn HO nicht möglich sei. Korrektur ginge ja im HO.

    Zum Glück bin ich erst nach den Sommerferien wieder im Dienst.

    Daas widerspricht sich ja mit den FAQ. Korrektur mit Kitakindern halte ich für nicht möglich.

    Das war natürlich ein Witz. Ich hoffe, das Land NRW schafft es noch die Richtlinien anzupassen. Aber mit Kindern im HO korrigierte Abiklausuren wären auch interessant für den Zweitkorrektor.

    ;) wer weiß, was denen noch einfällt....


    Aber dafür dürftest du ja vermutlich Betreuung in Anspruch nehmen.

    Da steht aber auch, nur wenn es nicht genug Kinderlose gäbe, die es übernehmen könnten. Ob das auch für das Unterrichten der Abschlussklassen so ist? Es wäre doch interessant, ob dann Kinderlosigkeit vor Fakultas kommt.


    Ich hoffe doch stark, dass ich meine Kurse selbst unterrichten und korrigieren darf.

    Ich glaube bei der Kinderlosigkeit geht es wieder um die Betreuung, die nicht Fachlehrkraftgebunden ist.

    Ich habe heute Mittag bei der Corona-hotline vom Land angerufen.

    Laut Aussage von dort sei das seltsam, dass Lehrkräfte nicht draufstehen, denn das sei ja selbstverständlich klar, dass die dazugehören... nun ja, aber sie stehen halt nicht drauf...

    Sie wollen der Sache nachgehen.

    Ich habe zwar keine Antwort vom Ministerium, aber aus einer anderen Quelle (Dachverband der Kita), dass Lehrkräfte (wenn auch unglücklich) unter den Punkt Kitas und Vorschulen fallen (im Kasten rechts daneben wird von Schulen gesprochen, hat hier ja auch jemand erwähnt). Die Frage nach dem Umfang der Betreuung, also ob auch Vor- und Nachbereitung, Korrektur.. dazu zählen, konnte nicht explizit beantwortet werden, es wurde auf die Faq-Liste des Ministeriums verwiesen:

    "Sind Mitarbeitende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und deren Arbeitgeber ihnen eine erforderliche Präsenzzeit im Homeoffice bescheinigt, Schlüsselpersonen? Ja, soweit und solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die dem Erhalt der kritischen Infrastruktur dient, sie in ihrem Tätigkeitsbereich unabkömmlich sind und eine parallele Betreuung der Kinder dazu führen würde, dass diese Tätigkeit nicht oder nicht in genügendem Maße aufrechterhalten werden kann. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und auch abhängig von der Art der Tätigkeit und vom Alter der zu betreuenden Kinder."



    In den Faqs des Ministeriums steht außerdem, dass Lehrkräfte Schlüsselpersonen sind, wenn sie in der Betreuung eingesetzt werden. Zu Betreuung zählt auch Unterricht.


    Alles ohne Gewähr!

    Ich habe bei Facebook Land.nrw gefragt ob Lehrer sie im Abi sind einen Anspruch auf Notbetreuung haben.

    Antwort: wir können nicht alles im Detail beantworten, aber die Schulen haben ja 3 Tage Vorlauf um alles zu organisieren. Ähm ja. Die würden kein Abi bekommen. Am Thema vorbei.

    Ich habe heute Mittag bei der Corona-hotline vom Land angerufen.

    Laut Aussage von dort sei das seltsam, dass Lehrkräfte nicht draufstehen, denn das sei ja selbstverständlich klar, dass die dazugehören... nun ja, aber sie stehen halt nicht drauf...

    Sie wollen der Sache nachgehen.

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