Danke sehr für Ihre und eure Antworten, die mich heute sehr ermutigt haben.
Ich wollte dem Konflikt zunächst aus dem Weg gehen und habe die Frau gefragt, ob es sich um eine Bitte oder um eine Weisung handelt. Ohne darauf eine Antwort zu bekommen, erhielt ich dann eine Mail vom V-SL. Er gehe davon aus, dass alle KuK mit den Erlassen gewissenhaft umgehen; eine weitere Vorlage der Arbeiten bei der Fachobfrau sei nicht nötig. Happy End: Ich kann jetzt mit freiem Kopf ins lange Wochenende starten.
Außerdem habe ich heute noch folgende Antwort von der PHVN bekommen:
Dazu habe ich heute noch folgende Antwort von PHVN bekommen: "Grundsätzlich ist die Fachobfrau Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Dies ist nur die/der Dienstvorgesetzte (SL). Dienstlichen Anweisungen müssen Sie Folge leisten, sollte eine solche durch den SL/ der SL erfolgen oder durch dessen Vertreter (bei Abwesenheit des SL).
Natürlich kann er/sie (SL) Aufgaben auch delegieren. Üblich ist es Klausuren/ Klassenarbeiten dem SL zwecks Qualitätssicherung vorzulegen."