Beiträge von Superlehrerin

    Danke sehr für Ihre und eure Antworten, die mich heute sehr ermutigt haben.

    Ich wollte dem Konflikt zunächst aus dem Weg gehen und habe die Frau gefragt, ob es sich um eine Bitte oder um eine Weisung handelt. Ohne darauf eine Antwort zu bekommen, erhielt ich dann eine Mail vom V-SL. Er gehe davon aus, dass alle KuK mit den Erlassen gewissenhaft umgehen; eine weitere Vorlage der Arbeiten bei der Fachobfrau sei nicht nötig. Happy End: Ich kann jetzt mit freiem Kopf ins lange Wochenende starten.

    Außerdem habe ich heute noch folgende Antwort von der PHVN bekommen:

    Dazu habe ich heute noch folgende Antwort von PHVN bekommen: "Grundsätzlich ist die Fachobfrau Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Dies ist nur die/der Dienstvorgesetzte (SL). Dienstlichen Anweisungen müssen Sie Folge leisten, sollte eine solche durch den SL/ der SL erfolgen oder durch dessen Vertreter (bei Abwesenheit des SL).

    Natürlich kann er/sie (SL) Aufgaben auch delegieren. Üblich ist es Klausuren/ Klassenarbeiten dem SL zwecks Qualitätssicherung vorzulegen."

    Sie hat sich üblicherweise drei Arbeiten angesehen. Mit der Benotung und der Fehlerfindung ist sie einverstanden, mit der Anwendung des Zeichens „S-“ (Sprache) jedoch nicht in allen Fällen. Deshalb verlangt sie, dass ich alle Arbeiten noch einmal durchgehe, nachkorrigiere (soweit logisch) und ihr dann den gesamten Satz erneut vorlege. Erst wenn sie mit allen „S-“-Zeichen einverstanden ist, darf ich die Arbeiten zurückgeben.

    Das Problem ist: Im schlimmsten Fall – wenn ich hoffnungslos doof bin und den Unterschied zwischen „W-“ und „S-“ nie zu 100 % begren werde – werden meine Schüler:innen ihre Arbeiten niemals zurückbekommen.

    Hallo ihr Lieben,

    da ich noch neu verbeamtet im Schuldienst in Niedersachsen bin, kann ich den folgenden Sachverhalt nicht richtig einschätzen.


    Meine Fachobfrau hat mir untersagt, die Klassenarbeiten an die Schüler:innen zurückzugeben, bevor sie überprüft hat, ob ich alle Korrekturzeichen (es geht um 100 % richtige Anwendung) korrekt verwendet habe. Es handelt sich um den Fremdsprachenunterricht in der Sek. I.

    Meine Frage: Wenn ich ihrer Anweisung nicht nachkomme, den gesamten Klassensatz erneut durchzusehen und ihr vorzulegen, verletze ich damit meine Dienstpflicht?

    Vielen Dank schon im Voraus für eure Einschätzung!

    Liebe Grüße
    Superlehrerin

    Meiner Meinung nach, ist es eine Frage der Definition.

    1. Wenn eine TS = Teilkonferenzen ist, muss diese beschlußfähing sein und die Kompetenzrahmen müssen durch eine GeKo beschloßen werden.

    2. Wenn eine TS = Form der DB ist, so ist diese nicht beschlußfähig. Auch gibt es keine Definitionen einer DB im NSchG. Dementsprechen ist die Form auch nicht geklärt. Sie ist im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit des Schulleiters/der Schulleiterin in Bezug auf die Organisation der Schule angesetzt.

    Würde das bedeuten, dass (im 2. Fall) eine DB bzw. eine TS beliebigoft stattfinden darf, und ich muss zu jeder hin? Das muss doch irgendwie reguliert werden...

    Ich sehe darin auch keinen Unterschied. Ob ich eine Veranstaltung nun Dienstbesprechung oder Teamsitzung nenne ist unerheblich. Beide sind an keine besondere Form gebunden.

    Mal eine vielleicht dumme (aber für mich wichtige) Frage: Wenn eine DB und eine Teamsitzung nicht im Schulgesetz definiert ist, was verpflichtet mich dann an wöchentlichen 90-Minutigen Teamsitzungen teilzunehmen, die "on top" von meinen 24,5 Stunden gelegt sind? (Niedersachsen)

    Interessant ist im Übrigen eher der §35, der die Teilkonferenzen der Gesamtkonferenz definiert. Dabei werden nur Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen aufgeführt. Von "Teamsitzungen" steht da nichts.

    Im Punkt 3 steht "Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche, insbesondere für Jahrgänge und Schulstufen, zusätzliche Teilkonferenzen einrichten". Kann eine JG Teamsitzung damit gemeint werden?

    Ich bin aus einer IGS in Niedersachsen. Mich interessiert auch sehr, ob man mich dazu verpflichten kann jeden Montag 90 Minuten an einer TS teilzunehmen. Unser SL hat es so erklärt: Die TS steht in euren Stundenplänen, dies gielt als eine Einladung zur Sitzung an der ihr teilnehmen müsst.

    Aber für mich klingt diese Logik etwas zu verdreht. Kann er mich wirklich bei Veranstaltungen zwecks der Schulentwicklung beliebig viel durch den Stundenplan einladen? Zumal dadurch habe ich nicht weniger Unterrichtsstunden.

    Kann mir jemand sagen, wo ich nachschlagen darf?

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