Beiträge von German

    Das Grundproblem stellt bei uns die Erreichbarkeit in der Schule dar.

    Nur in den 2 zehn bzw. 20-minütigen Pausen und da ist das Telefon im Lehrerzimmer dauerbesetzt.

    Sprechstunden in der Schule gibt es nicht.

    Das heißt, die Eltern haben oft gar keine andere Wahl, als mich privat zu erreichen. In meiner letzten Schule haben ALLE Eltern automatisch die private Telefonnummer des KLASSENLEHRERS erhalten.

    Anrufe in den Ferien gab es nie, dafür aber am Wochenende, allerdings nie nach 20 Uhr.

    Um die Frage zu beantworten: akzeptabel finde ich 15 Uhr - 20 Uhr, egal ob Wochentag oder Wochenende

    Ah ja, ich bin am Beruflichen Gymnasium, die Diskussion zu diesem Thema wird bei uns häufig geführt, da die "klassische" Klassenarbeit ja doch immer eine ähnliche Form der Leistungsüberprüfung darstellt und DIE "Klassenarbeit" eben nirgendwo definiert ist.

    Und die andere Frage bleibt ungeklärt, was die MINDESTdauer einer Klassenarbeit ist (5 Minuten :D), beziehungsweise ob sie alleine bzw. in der Schule geschrieben werden muss.


    Das ist jetzt alles sehr theoretisch, ich weiß, aber jetzt interessiert es mich.

    Hallo Lolle,

    jetzt habe ich mir doch einmal die Notenbildungsverordnung angeschaut.

    Wie kommst du darauf, dass eine Klassenarbeit länger als 20 Minuten dauern muss. Meine Klassenarbeiten dauern alle länger, mich wundert nur, woher du diese Zahl hast. Ich finde sie weder in meinen (alten) Schulrechtsaufzeichnungen, noch in der Notenbildungsverordnung. Auch die Länge der Tests kann 20 Minuten überschreiten, sollte es aber nicht ("in der Regel 20 Minuten")

    Ferner ist nirgendwo festgelegt, dass eine Klassenarbeit einzeln bzw. in der Schule angefertigt werden muss, oder?
    Der Vortrag ist definitiv keine schriftliche Leistung, kann also meiner Ansicht nach nicht als Klassenarbeit gewertet werden.

    Heute diskutierten zwei Kollegen über Deutschkorrekturen.

    Der eine jammerte, dass viele Deutschlehrer "schlampig" korrigierten, der andere warf diesem Pingeligkeit vor.

    Da überlegte ich, wie ich mich einordnen soll. Ich gehöre auch eher zu den großzügigen Korrektoren. Bei Abschlussprüfungen überlege ich daher immer, welches großartige Deutsch ich von meinen Schülern erwarten kann bzw. welche Formulierungen oder Satzkonstruktionen ich noch durchgehen lasse (bessere Varianten fallen mir bei vielen Sätzen ein, aber ist die Variante des Schülers dann gleich anzustreichen?)

    Was ist mit Anglizismen? Ein Kollege streicht "Boom" an und verlangt den Wirtschaftsaufschwung. Im Duden - die DEUTSCHE Rechtschreibung - steht dieser Begriff aber drin. Im Zweifelsfall orientiere ich mich am Duden.

    Also: jagt ihr den Fehlern hinterher oder seid ihr eher zu großzügig?

    Wir planen gerade die Einführungstage für das neue Schuljahr.

    Hat jemand schon gute Erfahrungen mit 90-minütigen Veranstaltungen gemacht zum Thema "Gesundes Frühstück", "Stressabbau" oder ähnlichem. Diese Themen sind zufällig gewählt. Wer bietet so etwas an (Krankenkassen, etc) und mit welchem Anbieter habt ihr gute Erfahrungen gemacht (keine Werbeveranstaltung!!)

    Danke!

    Es ist für mich eher eine rechtlich theoretische Diskussion, daher das um die Ecke denken. Die Ursprungsfrage nach Vorgehen bei Krankheit des Kindes ist ja beantwortet, ich wollte die Situation nur theoretisch weiterspinnen.

    In der Praxis gibt es sicherlich immer Lösungen (Nachbarschaft, Tagesmutter)

    Als unser Kind ein halbes Jahr alt war, wären diese Alternativen aber nicht möglich gewesen, daher überlegte ich nur, wie die offizielle Lösung wäre. Und wenn der Partner RICHTIG krank ist und nix mehr auf die Reihe bekommt muss es ja auch irgendeine offizielle Vorgehensweise geben (auch nur eine theoretische Frage, ich hoffe, das passiert bei mir nie, aber bei 40 Fieber weiß ich nicht, ob du deine Partnerin allein im Haus lässt). Ein normaler Arbeitnehmer kann dann nämlich Urlaub nehmen. Was macht der Lehrer?

    gescheite Kita=gutes pädagogisches Konzept, gutes Leitbild (in der Hoffnung, dass dies in der Praxis so funktioniert)

    Ich habe dieses Jahr auch einen LRS-Schüler im Berufskolleg. Die Kollegen berücksichtigen dies in der Notengebung ALLE, Fördermöglichkeiten habe ich aber auch keine gefunden.
    Kann es sein, dass so getan wird, als dass es LRS nur bis zur 7. Klasse gibt? Das wäre ja wirklichkeitsfremd.


    Weiß jemand, ob der neue Legasthenieerlass in Baden-Württemberg in diesem Jahrhundert noch fertig wird, weil der alte ja außer Kraft gesetzt ist, aber irgendwie immer noch gilt bis der neue endlich fertig ist. Aber das dauert schon Jahre.

    Mit diesem Problem werden doch viele von uns in der Oberstufe konfrontiert. Wie geht ihr damit um? Beerücksichtigt ihr das auch in der Notengebung. Bitte wirklich nur Antworten für BK und Oberstufe.

    Jetzt haben wir einen "gescheiten" Kindergarten.

    Weiß jemand, wie es ist, wenn meine Frau krank ist?

    Dann muss ich ja zuhause bleiben und das Kind UND die Frau versorgen.

    Und bekomme nichts vom Kinderarzt.

    Dieses Problem hat man ja auch mal ohne Kind, vielleicht mache ich, wenn keine Antwort käme, auch ein neues Thema auf.

    Ich würde das Kind zur Fortbildung mitnehmen oder auch zur Schule. Dies kommt bei uns ebenfalls vor, gerade bei Nachmittagskonferenzen. So wird das Problem vielleicht im wahrsten Sinne des Wortes greifbar.
    Und wenn das Kind laut ist, verlässt du die Fortbildung entweder kurzfristig oder ganz. Wenn es dann immer noch Probleme gibt, wende dich an den Personalrat oder die Gewerkschaft, dafür sind diese zuständig (und helfen auch konkret)

    An einer pädagogischen Einrichtung (oder Fortbildung) sollte es möglich sein, sein Kind im Einzelfall mitzubringen. Bei der "Zeit" gab es sogar mal einen Kindertag, bei dem alle ihre Kinder mitbrachten.

    Ich meine damit natürlich nicht den normalen Unterricht, der ja kalkulierbar ist, sondern Termine außerhalb des Stundenplans, bei dem man nicht immer jemanden fürs Kind hat.

    Interessant, dass noch keiner geantwortet hat, samstags zu unterrichten. An meiner letzten Schule hatte ich jeden zweiten Samstag von 7.30 - 9 Uhr ganz normalen Deutschunterricht.

    Die Rechtslage ist auch klar: in Baden-Württemberg gibt es offizielle Schulsamstage, die im Lehrerkalender auch gekennzeichnet sind.
    Auch an meiner jetzigen Schule gibt es ebenso samstags Unterricht und ich habe einfach Glück, dass es mich bisher nicht getroffen hat.

    Danke Panama, das heißt also, ab dem 5. Tag bleibe ich unbezahlt zuhause und habe wieder Briefwechsel mit dem LBV wie bei der Elternzeit, oder?

    Und wenn keine Krankheit dahintersteckt (heult und schreit permanent im Kindergarten und dieser holt den Papa) habe ich schon am ersten Tag keine Bezahlung mehr, es sei denn die Schulleitung ist entgegenkommend, was sie in deinem Fall in den meisten Fällen ist.

    Schmeili: Ohne Handy geht bei mir auch nichts, weil ich noch an verschiedenen Außenstellen unterrichte.

    Ach so: Gelten die vier Tage pro Schuljahr oder pro Kalenderjahr?

    Ich probiere es noch einmal unter exaktere Themennennung, da unter einem anderen Thema keine passenden Rückmeldungen kamen.

    Wer von euch unterrichtet als Beamter in Baden-Württemberg und hat ein Kind? Es kann doch nicht sein, dass ich der einzige in diesem Forum bin.

    Wie ist die Regelung, wenn das eigene Kind krank ist, bzw. wie wird das an eurer Schule gehandhabt. Wir haben keine Großeltern in der Nähe und sind beide berufstätig. Beim letzten Krankheitsfall ist meine Frau zuhause geblieben, hat mir aber klargemacht, dass ich das nächste Mal "dran" bin. Ist ja auch nachvollziehbar.

    Bei der Anmeldung zum Kindergarten, wurde uns auch gesagt, dass der Kindergarten die Eltern jederzeit erreichen muss. Habt ihr das Handy immer angeschaltet dabei? Kam es schon einmal vor, dass ihr die Schule verlassen musstet, weil sich euer Kind nicht beruhigt hat. Wie reagiert die Schulleitung/das Kollegium?

    Grundsätzlich gebe ich die Note ungenügend bei ungenügender Heftführung.
    Problem bei deinem Fall ist die nicht vorhandene Transparenz, was du für eine sehr gute/gute usw. Heftführung verlangst und gar nicht weißt, ob die Schüler eine sinnvolle Einführung in die Heftführung bekamen.
    Daher würde ich jetzt keine Noten vergeben, die Hefte ca Ende Mai aber noch einmal einsammeln und benoten, nachdem du deine Kriterien erklärt hast und Tipps zur Heftführung gegeben hast.

    Wenn ein Lehrer im März, April und Mai krank ist, muss er im Juni und Juli garantiert nicht die drei vorgeschriebenen Deutschaufsätze (als Beispiel) im Juni und Juli schreiben. Entweder er wurde vorher schon vertreten (einschließlich Klassenarbeiten) oder mindestens eine Arbeit fällt weg. Das Durchpeitschen von drei Themen in zwei Monaten einschließlich KAs ist rechtlich sicherlich auch angreifbar und pädagogisch unsinnig. Wenn man krank ist, ist man krank und kann nicht korrigieren, sondern kümmert sich um seine Genesung. Dies sollte auch durch die Fürsorgepflicht abgedeckt sein.

    Danke Ninale für den link, aber der hilft auch nicht weiter.

    Der Tipp mit dem Babysitter ist bei wirklich krankem Kind hoffentlich nicht ernst gemeint.

    Und der sachliche Hinweis von super-lion betrifft weder Baden-Württemberg noch verheiratete nicht alleinstehende, bei denen beide arbeiten.

    Der Unterschied Beamte/Angestellte kann ja wohl nicht rechtens sein, da wären Beamtenkinder ja extrem benachteiligt und womöglich ohne Betreuung allein zuhause länger krank, was erstens von der Fürsorgepflicht nicht vertretbar wäre (Belastung der Eltern, die mit extrem schlechtem Gewissen arbeiten) und zweitens die Beihilfekosten für das Kind in die Höhe triebe, das so garantiert nicht schneller gesund wird. Das wäre ja ein klassisches Eigentor.

    Gibt es im Forum denn keine Lehrer aus Baden-Württemberg, deren Kind länger als eine Woche krank war. Das kann doch gar nicht sein, dass Baden-Württembergische Lehrer so wenig Kinder zeugen :D

    Wie läuft das bei euch in der Praxis?

    Noch eine aktuelle Problemerweiterung. Bei den Gesprächen im Kindergarten (ab 2009) war auch davon die Rede, dass die Eltern angerufen werden, wenn das Kind zu sehr neben der Spur ist (also nicht nur bei Krankheit) Das heißt, die rufen um 10 Uhr in der Schule an, dass ich mein Kind abholen soll. Wie macht ihr das? Bekommt man einen Beleg vom Kindergarten, dass Not am Mann war.

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist wohl auch 2008 nocht nicht ideal gelöst. Wobei das mit der Elternzeit ja ideal geklappt hat, ich konnte mitten im Schuljahr plötzlich (Frühgeburt) zwei Vätermonate nehmen. Das ist zwar gesetzlich geregelt, ging aber unkomplizierter als ich dachte. Deshalb muss es doch bei kranken Kindern auch eine familienfreundliche Lösung geben. (in der von der Leyen-Ära)

    Hallo, die meisten hier im Forum scheinen ja noch kinderlos zu sein, vielleicht kann trotzdem jemand meine Frage beantworten.

    Wenn mein eigenes Kind (1 Jahr) krank ist, kann ich es ja nicht krank alleine lassen und auch nicht zur Tagesmutter/Kindergarten bringen.

    Muss ich mir vom Kinderarzt eine Krankmeldung des Kindes geben lassen, wenn ich zuhause bleibe, wenn ja, am wievielten Tag?
    Oma/Opa sind nicht räumlich verfügbar.


    Hintergrund: Bei der letzten Krankheit des Kindes ist meine Frau zuhause geblieben und hat mir mit Recht klar gemacht, dass dies ja nicht immer nur an ihr hängen kann. Im Zuge der Gleichberechtigung muss dann ja auch möglich sein, dass einmal der Mann zuhause bleibt und beim nächsten Mal die Frau. Da ich aber als Lehrer keinen Urlaub im üblichen Sinne nehmen kann, muss es da doch Regelungen geben, mein Dienstherr will bestimmt nicht, dass das Baby allein krank zuhause liegt. Kennt sich da jemand aus oder hat Erfahrungen mit der Schulleitung gemacht?

    Hallo,

    ich bin Beamter und privat versichert mit Beihilfe des Landes BaWü.

    Jetzt (nach erstem Jahr mit Baby, meine Frau hat weitergearbeitet, ist stressig) stellen wir uns die Frage, was passiert, wenn meine Frau aufhört zu arbeiten.

    Durch ihre Behinderung wird sie nicht privat krankenversichert (Auskunft 2001)

    Das heißt, sie müsste sich freiwillig gesetzlich versichern, wobei mein Gehalt Grundlage der Berechnung des Beitrags wäre.

    Als Frau eines Beamten ist meine Frau ja beihilfeberechtigt. Aber wie funktioniert das in diesem Fall, wer hat da schon Erfahrungen gemacht, bzw. sich erkundigt. Die Beihilfestelle habe ich schon einmal angerufen. Das habe ich aber nicht ganz kapiert. Es klang so, als hätte man Pech gehabt, wenn die Frau keine private Versicherung bekommt, also Pech, wenn man eine behinderte Frau heiratet.

    Dann müsste ich von einem Gehalt zwei Krankenversicherungen zahlen, davon eine (die meiner Frau) zu 100 Prozent, das heißt ein Beamter, der eine behinderte Frau heiratet wäre finanziell extrem stärker belastet und benachteiligt, das kann aber ja auch nicht sein.

    Also:wer hat eine ähnliche Situation und kann mich so aufklären, dass ich kapiere, wie der Dienstherr da "beihilft". Sonst müsste ja meine Frau, durch die Behinderung ja sowieso benachteiligt, ihr ganzes Leben lang arbeiten, damit wir nicht von dann nur einem Gehalt wahnwitzig viel Krankenversicherung zahlen müssen.

    Bei meinen Kollegen ist das einfach. Baby da, Frau hört auf zu arbeieten, privat versichert, Beihilfe.

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