Diese Aussage der Ärztin ist tatsächlich aber nicht korrekt. Schwerbehindert zu sein bedeutet mitnichten, dass die der Schwerbehinderung zugrunde liegende Erkrankung/ Beeinträchtigung gänzlich außen vor bleibt bei der Prüfung der gesundheitlichen Eignung, sondern dass sich der Zeitraum, über den eine Aussage zum Erhalt der Dienstfähigkeit getroffen wird, auf 5 Jahre verkürzt und sich auch etwas an dem Nachweis (sprich der Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit) ändert. Alles andere wäre auch nicht sinnvoll.
Ich weiß für Baden-Württemberg, dass es für die Verbeamtung besser ist, schwerbehindert zu sein als "nur krank". Denn Schwerbehinderte dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land hat da sogar Vorbildfunktion, Menschen nicht wegen ihrer Behinderung zu diskriminieren.
Das war vor 20 Jahren noch anders. Behinderung hieß meistens keine Verbeamtung.
Ich kenne für beide Zeiten einige Beispiele.