Beiträge von German

    Diese Aussage der Ärztin ist tatsächlich aber nicht korrekt. Schwerbehindert zu sein bedeutet mitnichten, dass die der Schwerbehinderung zugrunde liegende Erkrankung/ Beeinträchtigung gänzlich außen vor bleibt bei der Prüfung der gesundheitlichen Eignung, sondern dass sich der Zeitraum, über den eine Aussage zum Erhalt der Dienstfähigkeit getroffen wird, auf 5 Jahre verkürzt und sich auch etwas an dem Nachweis (sprich der Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit) ändert. Alles andere wäre auch nicht sinnvoll.

    Ich weiß für Baden-Württemberg, dass es für die Verbeamtung besser ist, schwerbehindert zu sein als "nur krank". Denn Schwerbehinderte dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land hat da sogar Vorbildfunktion, Menschen nicht wegen ihrer Behinderung zu diskriminieren.

    Das war vor 20 Jahren noch anders. Behinderung hieß meistens keine Verbeamtung.

    Ich kenne für beide Zeiten einige Beispiele.

    Seit dem Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes 2006 sollte die Verbeamtung immer weniger ein Problem sein. Zu dick, zu dünn,krank, behindert, was früher Kriterien waren, dürfte heute nicht mehr gelten.

    Da hat der Staat/die Länder auch Vorbildfunktion.

    Der Deutsche Wetterdienst warnt davor, morgen früh aus dem Haus zu gehen

    Von der Allianz kam auf dem Handy die höchste Warnstufe wegen Glatteisgefahr.

    Im Radio sprach ein Mitarbeiter einer Versicherung, dass man mindestens fahrlässig handelt, wenn man morgen das Haus verlässt oder gar ins Auto steigt.

    Das Kultusministerium beharrt auf der Schulpflicht. Hä?

    Auch das wäre ein typischer sinnvoller Fernlerntag.

    Am Schluss haben wir einen Unfall, verletzten uns und die Versicherung verweist auf die Warnung des Wetterdienstes. Das ist wahrlich Fürsorgepflicht von Seiten des Landes.

    Ich kenne in BW mindestens eine Grundschule, in der die Kinder auch ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern nach dem Unterricht einfach alleine nach Hause gehen dürfen. Ich dachte, das sei normal.

    Diese schriftliche Bestätigung kenne ich nur von Ausflügen, die am Bahnhof und nicht an der Schule enden. Kommt an dieser Schule aber quasi nicht vor.

    Die Kinder dürfen nur dann nicht alleine gehen, wenn sie in der Schule krank werden sind. Dann auch nicht, wenn die Eltern es wünschen und das auch so äußern, wenn sie angerufen werden. Bei vielen Krankheitsbildern (z.B. Schwindel) verständlich, bei anderen wie „geschienter Finger tut wieder ein bisschen weh“ vielleicht hat auch nicht. Aber so ist die Regel.

    Genauso bei uns an der Grundschule.

    Auch ich dachte, das sei überall so.

    Wenn die Schule vorbei ist, gehen die Kinder nach Hause.

    Da werden auch die wenigsten noch abgeholt. Die laufen alleine los. Jeden Tag, mit oder ohne Blockaden durch Bauern.

    Was hier einige Kollegen an Verantwortung für den Rückweg und die Abholung beschreiben kenne ich nur aus dem Kindergarten.

    Aber wir reden hier ja von Schulkindern.

    Bei uns werden mehrere Schüler vom sonderpädagogischen Beratungszentrum Winnenden beraten, wie diese den Antrag auf Nachteilsausgleich formulieren und was ein sinnvoller Nachteilsausgleich sein kann.

    Da wäre der Klassenlehrer ja komplett überfordert. Dieser hat ja keine Ahnung von den Erkrankungen bzw. von einem individuellen sinnvollen Nachteilsausgleich.

    Der Klassenlehrer stellt den Antrag dann vor bzw. bringt ihn zur Abstimmung. Die Sonderpädagogen dürfen in der Konferenz anwesend sein. Macht auch meist Sinn.

    Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellt aber der Schüler bzw. die Eltern und das ist oft nicht notwendig, da die Fachlehrer eigene Lösungen finden, um die "besonderen Schüler" zu integrieren.

    Für einen offiziellen Nachteilsausgleich braucht man eine Konferenz.

    Im Rahmen der individuellen Förderung, die in Baden-Württemberg ja in den letzten Jahren mit mehreren Kongressen und Fortbildungen gestärkt wurde, gibt es aber eben auch individuelle Lösungen ohne offiziellen Nachteilsausgleich.

    Ich war auf 2 Kongressen in Stuttgart/Leinfelden und da war genau das auch ein Thema.

    Ist zwar auch wieder einige Jahre her (2013, gerade nachgeschaut), sollte aber noch gelten.

    Bei uns gibt es die klare Ansage, es muss Sonntagabend noch einmal geschaut werden, ob was geschrieben wurde von der Schulleitung (nicht in den Mails, sondern der Cloud).

    Und das klappt in der Regel sehr gut.

    Äh, das geht gar nicht.

    Als klare Ansage!

    Sonntag! Abend! Sonntagabend!

    Am Sonntag hat man tatsächlich als Lehrer das Recht auf den freien Tag.

    Freiwillig kann man immer was machen, aber klare Ansage schockt mich.

    Die Klasse deines Sohnes wurde online beschult, weil es, wie ich annehme, eine entsprechende Ansage seitens der SL gegeben hat, genau wie in dem von Morse' geschilderten Fall. Ich darf das nicht selbsttätig für meinen Unterricht beschließen, genauso wenig, wie meine KuK, das muss von der SL kommen als Vorgabe.

    Da haben wir tatsächlich mehr eigene Freiräume.

    Und weil gestern noch Ferien waren, konnte es gar keine Ansage der Schulleitung geben.

    Es sind alles studierte, bzw. gut ausgebildete Kollegen, die dem Land dienen und sich schon überlegen, wann Fernunterricht Sinn macht. Der Schulleiter würde ja verrückt werden, wenn alle 120 Kollegen jeden einzelnen Fall absprechen würden. Habt ihr tatsächlich nicht das Vertrauen euer Schulleitung, solche Dinge eigenständig zu entscheiden?

    Bei uns wurde eine Liste der Hauptstreikstandorte im Kollegium geteilt, damit man diese möglichst umfahren kann. Das KM (BW) hat bereits mitgeteilt, dass der Unterricht nicht entfalle, es jedoch sein könne, dass SuS gar nicht oder erst deutlich verspätet in die Schule kommen könnten. Online- Unterricht dürfen wir eh nicht mal eben selbsttätig beschließen abzuhalten.

    Äh, wer sagt das?

    Die Klasse meines Sohnes wird heute online beschult und wir machen das auch, wenn bei einer Klasse durch Ausfälle nur noch 2 Stunden übrigbleiben.

    Bei bis zu einer Stunde Anreise ist der Präsenzunterricht unverhältnismäßig und die Eltern würden uns aufs Dach steigen.

    Klar, ohne Grund geht das nicht, Präsenzunterricht ist Standard, aber heute war eben kein normaler Tag.

    "Drohendes Verkehrschaos. Ausnahmsweise dürfen Schüler zuhause bleiben", so die Schlagzeile der Landesschau Baden-Württemberg.

    Ich versuche in die Schule zu kommen, spätestens 7.15 ist die Stadt aber durch eine Sternfahrt, teilweise schon um 5 Uhr beginnend, dicht.

    Ich hätte es gut gefunden, wenn für morgen Fernunterricht verordnet worden wäre. Das hätte besser geklappt als die Notpläne morgen mit wenigen Schülern und Lehrern. Und ich bin ja wirklich kein Digitalfan.

    Wir haben den ersten Coronatoten an unserer Schule und sind betroffen.

    Der Kollege war 55 Jahre alt und hatte keine bekannte Vorerkrankung. Wir sind geschockt.

    Er kam im August auf die Intensivstation und ist letzten Donnerstag gestorben.

    An unserer Schule ist das der erste Coronatote. An den Nachbarschulen gab es auch nur wenige Corona-Todesfälle. Aber jeder einzelne ist tragisch.

    Das meine ich, wenn man es nicht zum Thema macht, wird ja nicht unbedingt automatisch darüber gesprochen.

    Unterrichtet hier niemand GK (GE) und hat das Thema bewusst aufgegriffen?

    Ich unterrichte GGK und das ist in jeder Stunde Thema.

    Nach Anregung in einer Fortbildung sind die ersten 10-15 Minuten einer Doppelstunde Kurzvortrag und Diskussion über die Ereignisse der jeweils letzten Woche

    a) weltweit

    b) in Deutschland

    c) im Wohnort des Schülers

    Die Diskussionen sind zumindest im Unterricht sehr sachlich.

    Außerhalb des Unterrichts fallen wohl andere Sprüche, habe diese aber noch nie selbst mitbekommen.

    Also wirklich: Es wird immer Leute geben, die gern Schallplatten hören und gedruckte Bücher lesen. Ob davon Buchhandlungen überleben können....Die Läden mit Schallplatten sind jedenfalls nur noch in Großstädten zu finden, zu denen man natürlich auch gezielt hinfährt.

    Eben nicht. Die gibt es wieder in Elektronikmärkten wie Mediamarkt und Saturn sowie in Drogeriemärkten wie Müller.

    Und damit war meiner Meinung nach noch vor einigen Jahren nicht zu rechnen.

    Der 16jährige Sohn meines Bürokollegen sammelt Schallplatten!

    Mir geht es nur darum zu zeigen, dass auch das analoge Leben weiter existiert.

    Nicht nur bei Senioren.

    Und die Chefin der Buchhandlung, die ich privat kenne, ist sich sicher, dass die Buchhandlung überlebt, weil ws wieder Umsätze wie vor Corona gibt. Und es den Drang gibt, in die Buchhandlung zu gehen und zu stöbern und nicht das ganze Leben vom Schreibtisch aus digital zu führen.

    Die Digitalisierung kommt nicht, sie ist schon da

    Trotzdem wird es auch weiterhin analoges Leben geben.

    Mitten im Digitalisierungsprozess feiert gerade die Schallplatte ihr Comeback, weil eben manche etwas in der Hand haben wollen. Die Chefin des Buchladens bei uns sagte letzte Woche, dass es mit gedruckten Büchern gerade wieder aufwärts geht, auch die wird es weiterhin geben.

    Und jeder soll für sich entscheiden, was für ihn in welcher Situation geeigneter ist. Auch der Lernende und der Lehrende.

    Ich frag jetzt noch mal nach. Dein Kind geht in NRW auf eine öffentliche Schule? Zur Teilnahme am Unterricht auf dieser musste es ein iPad haben. Oder war das schon Voraussetzung bei der Anmeldung?

    Was wäre passiert, wenn ihr das nicht gekauft hättet?

    Mich würd' da mal die Rechtsgrundlage interessieren. Ich entsinne mich, dass damals bei den GTRn kein Gerät vorgegeben werden durfte, sondern nur ein Modell empfohlen wurde.

    In unseren Tablet-Klassen können die Schülerinnen ein eigenes Gerät mitbringen. Sonst bekommen sie eines von der Schule. Das eigene Gerät wir dann aber auch in dieses Überwachungssystem eingebunden. Dazu muss die jeweilige Schülerin eine kostenpflichtige App installieren. Dass das nicht datenschutzkonform sei, höre ich zum ersten Mal. Ich daselbst möchte mir da keine rechtliche Expertise herausnehmen.

    Eine kostenpflichtige App installieren zu müssen ginge in Baden-Württemberg nicht, da wir Lernmittelfreiheit haben .

    Zur Teilnahme am Unterricht muss keiner ein Tablet besitzen. Dieses Schulgestz gibt es in keinem Bundesland.

    Selbst in unseren Tabletklassen in der Oberstufe gibt es viele Schüler mit Stift und Block.

    Ich denke, auch in Zukunft wird beides parallel existieren, da ja auch jeder anders lernt.

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