Wenn man aber sagt, dass eine Partei verfassungswidrig sei (wobei diese Feststellung alleine eigentlich schon den eigenen Kompetenzbereich übersteigt, da hier wohl weder Volljuristen generell noch speziell Verfassungsrechtler anwesend sein dürften), darf man diese Meinung natürlich haben.
Die Argumentation, dass Meinungsbildung und -äußerung nur im Bereich der eigenen Profession erlaubt sei, finde ich grundsätzlich schwierig. Dann darf ich z. B. auch keine Meinung zur Außenpolitik unseres Landes äußern.