Weil ich dann 90% der Stunden nicht mehr machen darf und es auch schwer ist, den 6jährigen zu erklären, warum ihre Klassenlehrerin woanders hin darf, aber nicht zu ihnen, denke ich.
Beiträge von Traumtaenzer
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Danke für deine Antwort!
Dann bin ich mal gespannt auf deren Empfehlung. Ich weiß, dass meine Schulleitung das nicht verantworten will, wenn sie es entscheiden muss, weil sie nicht dafür „haften“ möchte verständlicherweise.
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Hallo zusammen,
ich wollte fragen, ob jemand Erfahrung damit hat. Wenn man schon mal schwanger war und nun das zweite Mal zum BAD geht, bekommt man den Brief von denen dann direkt mit, wenn die Werte aus dem Mutterpass übernommen werden können? Oder schicken die einem trotzdem alles erst per Post zu?
Ich hätte noch eine andere Frage. Wenn die Schulleitung angegeben hat, dass für einen eine erhöhte Verletzungsgefahr auf Grund eines Schülers/einer Schülerin besteht, nimmt der BAD einen dann automatisch raus oder wer entscheidet dann, ob man weiter mit diesen Kindern arbeiten darf?
Ganz lieben Dank! -
Genau, ich bin da halt offiziell zu beauftragt. Der Sonderpädagoge formuliert, aber wir tauschen uns aus, er braucht Unterlagen von mir, wir führen gemeinsam das Elterngespräch.
Bisher haben wir auch alle Termine mittags/ nachmittags abgehalten. Der Sonderpädagoge musste sich dafür aber ausplanen lassen. Nun läuft uns die Zeit weg, da die Eltern - anders als geplant - in dem ersten einstündigen Gespräch nicht zu einer Entscheidung bereit waren. Das ist nicht die Regel, dass es ein zweites Gespräch gibt. Der Sonderpädagoge ist sehr erfahren und sagte, dass er das auch noch nicht hatte.
Daher musste kurzfristig ein anderer Termin her. Die Eltern arbeiten auch, es gibt auch noch kleine Geschwister. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es kein Problem sein sollte, wenn man bei so einem offiziellen Termin einmal 30 Minuten fehlt. Zumal die Lehrkraft, die zu dem Zeitpunkt meine Doppelbesetzung ist, die Stunde übernehmen würde.
Wir haben auch nicht nur 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss ist Pause. Da ich meine Aufsicht tausche, stünden uns also so 60 Minuten zur Verfügung.
Und ja, mein Schulleiter hat dies bereits abgelehnt. Ich kann es aber weder nachvollziehen (es handelt sich schließlich um eine offizielle Beauftragung, ein unvorhersehbares Zweitgespräch und eine Frist, die wir halten müssen) noch kenne ich so eine Einstellung von meinen vorherigen Schulleitern. Wie gesagt, es ist ja kein normales Elterngespräch, sondern ein Termin mit einem Sonderpädagogen einer anderen Schule.
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und finde leider alleine keine Antwort. Wäre lieb, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte!
Ich bin Klassenlehrerin in NRW an einer Grundschule, verbeamtet und arbeite in Teilzeit.
Ich bin nun offiziell vom Schulamt gemeinsam mit einem Sonderpädagogen beauftragt ein Gutachten für einen Schüler von mir für ein AOSF zu erstellen. Der größte Teil ist auch bereits gelaufen. Nun müssen wir einen zweiten Termin für das Elterngespräch finden, da die Eltern noch keine Entscheidung treffen konnten. Der Sonderpädagoge wird dafür nun bereits das vierte Mal an seiner Schule ausgeplant und kommt zu uns. Da das Gutachten bald fertig sein muss und wir dringend einen Termin finden mussten, wo wir beide und die beiden Elternteile können, müsste ich nun auch das erste Mal für 30 Minuten vertreten werden.
Meine Frage ist nun, ob ich - da ich ja offiziell dazu beauftragt bin und sogar Reisekosten erstattet werden würden - ein Recht darauf habe, für 30 Minuten vertreten zu werden? Es handelt sich ja schließlich nicht um einen normalen Elternsprechtag? Oder steht nur dem Sonderpädagogen dies zu? Kann meine Schulleitung mir das von vorne herein in so einem Fall prinzipiell verweigern?
Danke für eure Hilfe!
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Die Abordnung ist zeitlich befristet, das Datum des Endes müsstest du schwarz auf weiß haben und dann bist du wieder an der alten Schule. Ich glaube nicht, dass das was mit der Elternzeit zu tun hat, weiß es aber nicht sicher.
Genau, das Datum habe ich. Ich bin bis Ende der Sommerferien abgeordnet. Das hat insofern etwas mit der Elternzeit zu tun, als dass ich genau bis zum Ende meiner Elternzeit abgeordnet bin, da ich mich ja während der Elternzeit dort selber vertrete. Ich kann ja auch nur während der Elternzeit an der neuen Schule an meinem neuen Wohnort arbeiten.
Ob ich nach der Elternzeit dann wieder trotz der Abordnung an meine alte Schule kann oder nachher an eine andere Schule aus dem Schulamt, die aber noch weiter weg ist, da war sich die wirklich nette Dame vom Schulamt auch nicht sicher.
Bei den meisten (!) Eltern (bzw. Menschen generell (!)) folgt oft einem Umzug mit längerer Fahrtstrecke zur Arbeit mittelfristig der Wunsch zu einer Versetzung.
Aber manchmal ist es auch gut, was anderes zu sehen (Abordnung / Vertretung in der Elternzeit), um zu wissen, was man vielleicht doch in Kauf nimmt..Ich bin früher auch länger gefahren, aber kürzer ist schon nett. Man kann mal eben noch zur Schule zurück, muss sich nicht hetzen los zu kommen wegen Stau etc. und gerade in der Schule ist ja nicht wirklich planbar, wann man dann genau immer da los kommt. 😉
Aber ja, du hast recht. Gerade in einer Zeit, wo es mit Kindern oder Eltern nicht unbedingt leichter wird, sind ein gutes Kollegium und eine emphatische Leitung immer wichtiger, um diese Herausforderung zu meistern.
Ich arbeite gerne im Team zusammen und tausche mich aus (ohne den Anspruch, dass man alles haargenau gleich machen muss) und dieses Miteinander und von sich aus auf die neuen Kollegen mal zugehen, damit man als Neue nicht andauernd was wichtiges verpasst, weil einem mal wieder keiner was gesagt hat, das fehlt mir doch schon sehr.
Verstehe nicht, warum scheinbar doch viele Lehrer immer noch so sehr Einzelkämpfer sind und die Leitung da auch noch ähnlich vor geht. 🙈
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Danke für eure Antworten!
Ich schaue mir das ganze immer noch an, aber es sind schon eher große Probleme. Es gibt einige wirklich nette Kollegen, aber das allgemeine Miteinander, mein Team, die Art des Schulleiters mit Kollegen umzugehen, sie teilweise im Stich zu lassen oder schlecht über sie zu reden, sein Team nicht miteinzubeziehen und gleichzeitig über jede Kleinigkeit beschließen zu lassen anstatt einfach mal so kurz locker und mit Einfühlungsvermögen sich auseinandersetzen, das setzt mir schon zu.
Ich bin von meiner Stammschule wirklich gewohnt, dass die Schulleitung einen hohen Anspruch hat, selber gefühlt dort gelebt hat und insgesamt ist das immerhin die vierte Schule, die ich so richtig kennen lerne… Aber so etwas kenne ich bisher (zum Glück!) gar nicht!
Wenn ich aber meine Elternzeit zum Ende der Abordnung beende oder aber sie verlängere ohne eine weitere Abordnung zu wünschen, bin ich doch automatisch wieder an meiner alten Schule? Meine alte Schule, also meine Stammschule, liegt übrigens auch in einem anderen Schulamt.
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meiner freiwilligen Abordnung in Elternzeit.
Wir sind während meiner Elternzeit umgezogen und da es mit zwei kleinen Kindern für alle Seiten ja immer einfacher ist, wenn der Weg zur Arbeit nicht so weit ist, habe ich gefragt, ob ich meine Stunden in der Elternzeit an einer wohnortnahen Schule bei einem anderen Schulamt machen kann. Dies hat auch ziemlich einfach geklappt.
Nun frage ich mich zwei Dinge:
1.) Meine Abordnung ist ja zeitlich auf das Ende meiner Elternzeit offiziell begrenzt. Würde ich dann am Ende wieder an meine alte Schule kommen oder wahrscheinlich eher an irgendeine Schule im Bereich meines eigentlichen Schulamtes?
2.) An meiner neuen Schule - der Abordnungsschule - ist einiges gerade ziemlich schwierig, sowohl vom Kollegium her als auch von dem, was scheinbar erwartet wird bzw. wo man kollegial rücksichtsvoll ist. Kann man solch eine freiwillige Abordnung theoretisch schon vorher beenden und an seine alte Schule zurück? Oder muss man in jedem Fall bis zum Ende an der Abordnungsschule bleiben?
Es geht hier um eine Grundschule in NRW.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.

Viele Grüße!
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Es tut mir leid, aber ich glaube langsam wirklich, dass diese sehr strikte Beschränkung für Schwangere vielleicht geplant, aber definitiv nicht umgesetzt wurde.
In der Schulmail vom Sommer wurde schließlich nur das geschrieben:
ZitatAlles anzeigenPersonaleinsatz
Die Geltungsdauer der mit Runderlass vom 22. Mai 2020 bestimmten Regelungen zum
Einsatz des Personals wurde mit Runderlass vom 31. Juli 2020 über den 26. Juni
hinaus bis zum Ablauf des 9. Oktober 2020 (letzter Unterrichtstag vor den Herbstferien)
mit folgenden Maßgaben verlängert:
Die ausgestellten ärztlichen Atteste, auf deren Grundlage Lehrkräfte von der
Verpflichtung zum Präsenzunterricht befreit werden konnten, gelten nicht
unbegrenzt. Sie entfalten seit dem Unterrichtsende vor den Sommerferien keine
Wirkung mehr. Für die Zeit nach den Sommerferien ist für eine Befreiung vom
Präsenzunterricht die Vorlage eines neuen Attestes erforderlich. Gemäß bisheriger
Erlasslage vom 22. Mai 2020, die mit neuer Erlasslage vom 31. Juli 2020 in diesem
Punkt fortgeschrieben wurde, ist dabei eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung
im Sinne einer (arbeits-) medizinischen Begutachtung erforderlich und
vorzunehmen. Diese hat den Kriterien des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen.
Für Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten
nach dem Mutterschutzgesetz.
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/sc…nen-angepassten
Und in der Mail für den Schulbetrieb nach den Herbstferien steht dann auch nichts anderes:
ZitatPersonaleinsatz (Präsenzunterricht)
Es ist beabsichtigt, die Geltungsdauer der zuletzt mit Runderlass vom 31. Juli 2020 bestimmten Regelungen zum Einsatz des Personals über den 09. Oktober 2020 hinaus bis zum Ablauf des 22. Dezember 2020 (letzter Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien) zu verlängern. Dabei ist für eine Befreiung vom Präsenzunterricht nach den Herbstferien die Vorlage eines neuen ärztlichen Attestes vorgesehen.
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/sc…um-schulbetrieb
Und wenn man im Runderlass vom 31. Juli nachliest, steht dort Folgendes:
ZitatAlles anzeigenFür Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäfti-
gungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz. Dies entspricht dem
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Juli 2020.
Die bisherige Regelung, dass schwangere und stillende Lehrerinnen
auf Wunsch ohne Vorlage eines ärztlichen Attests von dem Einsatz
im Präsenzunterricht befreit werden, entfällt somit.
Das alles klingt also gar nicht nach einem generellen Beschäftigungsverbot bzw. Ausschluss vom Präsenzunterricht.
Und wenn man dann noch etwas aktuelles für nach den Weihnachtsferien sucht, kann man hier bei den FAQ beim zweiten Punkt unter "Ressourcen und Einsatz der Lehrkräfte" nachlesen. Dort findest sich dies hier :
ZitatUnterrichtseinsatz von Lehrkräften nach den Weihnachtsferien bis zum 26. März 2021 (letzter Unterrichtstag vor den Osterferien)
Das RKI hat bislang Schwangere nicht per se als Risikopersonen in Bezug auf einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19 eingestuft. Für Schwangere gelten daher die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz. Dies entspricht dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Juli 2020.
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsy…b-corona-zeiten
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Meine Schulleitung ist sehr regelkonform und weiß immer über alles Bescheid sonst! Ich war wie gesagt diese Woche beim BAD, die ja nun mal auf Anweisung der Bezirksregierung einen aussortieren würden, und die haben eindeutig gesagt, dass es von der Bezirksregierung dazu nichts gibt, dass Schwangere nicht arbeiten dürfen. Ich war in Wuppertal und eine Freundin war letzte Woche in Düsseldorf. Dort war es haargenau das gleiche.
Und wenn quasi niemand von diesem Erlass weiß und auf der Internetseite nichts steht, finde ich das irgenwie schon sehr seltsam. Warum ist denn auch das Datum auf diesem Dokument oben per Hand eingetragen?
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Wir hatten (außer einem Kind in der Notbetreuung im April) auch noch keinen einzigen Coronafall und höchstens eine Hand voll positiver Eltern, wo dann die Kinder in Quarantäne mussten.
Ich glaube, daher sind wir bei uns zwar sehr ungläubig über so viel Glück, aber auch noch relativ entspannt. 😂
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Vielen Dank für eure Antworten!
Ich war nun heute selber beim BAD in Wuppertal und eine Freundin von mir letzte Woche in Düsseldorf. Sie hat bereits die uneingeschränkte Erlaubnis zu arbeiten und bei mir müssen halt die Werte abgewartet werden.
Corona ist von Seiten des BAD aus kein Grund, nicht zu arbeiten, da die Bezirksregierung es für Schwangere nicht eingeschränkt hat.
Meine Schulleitung sagte mir allerdings, dass ich sonst nur in meiner Klasse unterrichten könnte und mich vom Arzt so aus dem Verkehr ziehen lassen soll, dass ich nur vier Stunden am Tag arbeiten darf. Dann kann ich diese in meiner Klasse verbringen und habe keinen weiteren Kontakt zu anderen.
Erstmal aber jetzt abwarten, was das Gutachten unabhängig von Corona sagt und wie es allgemein im Januar weiter geht.
Aber tatsächlich scheint es einfach fast für jeden anders zu sein. 🙈
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Guten Morgen zusammen und einen schönen dritten Advent!
Seit gut einer Woche weiß ich nun, dass ich schwanger bin. 😊 Ich bin allerdings erst in der 6. Woche und habe erst kommenden Donnerstag einen Termin beim Frauenarzt. In der Schule weiß noch niemand Bescheid und ich war auch normal unterrichten.
Verstehe ich es richtig, dass es in NRW sehr individuell geregelt ist, ob man weiter im Präsenzunterricht unterrichten darf oder muss?
Ich kann die Sorgen vieler sehr gut verstehen! Sofern mein FA allerdings mit nicht davon strikt abrät, würde ich gerne weiter unterrichten. Ich bin an einer Grundschule mit eher dörflicher Umgebung tätig und seit den Sommerferien hatten wir gerade einmal vier oder fünf Eltern mit Corona, aber alle Kinder waren negativ, sodass es bei uns sehr entspannt war.
Weiß jemand, ob es eventuell auch möglich wäre, ein Verbot nur für ständig wechselnde Lerngruppen zu bekommen? In meiner eigenen Klasse sind nur gut 20 Kinder und wenn mein Fachunterricht in anderen Lerngruppen weg fallen würde, wäre das Problem für die Schule nicht zu groß, aber mein Risiko wäre ja auch sichtlich minimiert.
Liebe Grüße!
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