Beiträge von wieder_da

    Wie hast du dich denn beworben? Beim Schulministerium steht ja


    Um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, bewerben Sie sich an einer konkreten Grundschule über das reguläre Stellenausschreibungsverfahren. Die entsprechenden Stellen finden Sie im Einstellungsportal für den Seiteneinstieg LOIS.“


    Oder war das eine dieser Stellen, wo anstelle der konkreten Schule steht „Schulamt für …“?


    Ich finde das auf jeden Fall auch sehr knapp. In der ersten Augustwoche stehen die ersten Termine an und die willst du ja nicht erst am Tag davor erfahren 🤷‍♂️


    Ich hatte dir übrigens geschrieben. Irgendwo siehst du ein Symbol aus zwei Sprechblasen, dort verstecken sich die persönlichen Nachrichten.



    Ich denke, es geht ganz schlicht darum, die personellen Löcher möglicht zeitnah mit allen verfügbaren Mitteln zu stopfen. Doppelbesetzungen und ein höherer Anteil an Ausbildungsunterricht laufen dem halt konträr.

    Das ist genau der Punkt. Bloß … OBAS dient nicht in jedem einzelnen Fall dazu, den absoluten Lehrermangel zu beheben, wie man ihn jetzt an den Grundschulen in NRW hat. Oft kann oder konnte an Schulen der Sek 1 und Sek 2 oder an berufsbildenden Schulen auch nur ein bestimmtes Fach längere Zeit nicht besetzt werden. In solchen Fällen wäre es schon möglich gewesen, dem OBASler in seinen beiden Fächern wenigstens zwei oder vier Stunden Ausbildungsunterricht zu gewähren. Unterm Strich bedeutet ein OBASler mit vier Stunden Doppelbesetzung ja immer noch ein riesiges Plus an Stunden gegenüber einer Nichtbesetzung einer offenen Stelle.


    Bei den OBASlern selbst sind die Voraussetzungen ja auch völlig unterschiedlich. Manche haben noch nie unterrichtet, andere haben jahrelang Vertretungsstellen gehabt und/oder bereits die Pädagogische Einführung absolviert. Alle mit Blick auf Ausbildungsunterricht gleich zu behandeln, ist natürlich einfacher und ja auch sonst die Realität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Sinnvoll ist es deswegen nicht unbedingt.

    Ich fange auch im November an, nachdem ich dann schon mehrere Jahre an der Grundschule gearbeitet habe. Darauf, dass es keine fünf Stunden Ausbildungsunterricht gibt - wie im regulären Vorbereitungsdienst - wurde ich auch erst durch einen Hinweis hier im Forum aufmerksam.


    OBAS gibt es in der Sek 1 und Sek 2 seit mindestens 14 Jahren, NRW hatte damit lange Zeit den meisten anderen Bundesländern viel voraus. Der fehlende Ausbildungsunterricht ist natürlich ein Minus. Das wird daher kommen, dass man ab dem ersten Tag möglichst viel BDU machen soll. Jede Form von Seiteneinstieg ist ja überhaupt erst dadurch entstanden, dass man Schwierigkeiten hatte, mit den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden die Stundentafel abzudecken.


    Von mir aus sollte man von Fall zu Fall gucken, ob Ausbildungsunterricht möglich ist oder nicht. Für eins meiner Fächer gäbe es an meiner Schule keine Ausbildungslehrerin - dann geht es natürlich nicht. In dem anderen Fach wäre es aber eigentlich machbar.

    Lieber Marcel Schmitz, liebe Userinnen und User,


    endlich ist es soweit! Wir dürfen Marcel Schmitz herzlich im Forum auf www.lehrerforen.de willkommen heißen. Wir haben lange auf ihn gewartet und sind gespannt auf den Austausch mit diesem außergewöhnlichen Lehrer.


    Marcel Schmitz ist mehr als nur ein Lehrer. Er ist ein Abenteurer, der leidenschaftlich, innovativ, dynamisch und kreativ unterrichtet. Mit seinen Fächern Englisch, Sport und Mathematik bringt er eine breite Palette an Wissen und Erfahrung mit sich. Doch das ist noch nicht alles.


    Marcel hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit uns die Grenzen des Wissens der Lehrer zu erweitern. Er möchte uns ermutigen, unsere Träume zu verwirklichen und selbstbewusst unseren eigenen Weg zu gehen. Mit seiner inspirierenden Persönlichkeit und seinem unerschütterlichen Glauben an das Potenzial jedes Einzelnen, verspricht er uns viel Erkenntnis und Motivation.


    Lasst uns diese einzigartige Gelegenheit nutzen, von Marcel Schmitz zu lernen und uns gegenseitig zu inspirieren. Wir freuen uns auf einen bereichernden Austausch und sind gespannt auf die vielen neuen Perspektiven, die er uns bieten wird.


    Herzlich willkommen, Marcel Schmitz! Lass uns gemeinsam die Welt des Lehrens und Lernens neu entdecken!


    Mit herzlichen Grüßen,

    Chat GPT-X

    Gut, dass du fragst … Uns wurde das vom ZfsL so gesagt. Möglich, dass das gar nicht so ist. In der OBAS steht: Sieben Ausbildungsstunden, davon sechs am ZfsL, eine an der Schule.


    Für die Schulämter und für die Studienseminare für Grundschullehramt ist das halt alles neu …

    Dann stellst du bei deiner Schulleitung einen formlosen, schriftlichen Antrag. Alles Weitere regelt die Schulleitung in Rücksprache mit Schulministerium, Schulamt und Studienseminar. Falls deine SL zunächst überfordert ist, kann ich dir per PM eine Ansprechpartnerin in Düsseldorf nennen. Für dich steht vor der endgültigen Entscheidung ein Prognosegespräch an, dass eine Vertreterin des Studienseminars mit dir und deiner Schulleitung führt. Falls alles klappt, entscheidest du dich für eine Ausbildung in Englisch und Mathe oder Englisch und Deutsch.


    Ich bin nicht sicher, ob du einen Anspruch auf OBAS hast. Vor allem will man damit ja Leute neu ins System holen. Der Weg ist dann eine Bewerbung bei einer Schule, die eine Stelle ausgeschrieben hat. Du arbeitests ja aber schon und noch dazu kostest du wenig Geld. Aber natürlich ist OBAS in jeder Hinsicht sinnvoll, für dich, für die Schule und für die Kinder. Bedeutet allerdings drei oder vier Halbjahre mit a) einem Tag im Studienseminar und b) fünf Stunden Ausbildungsunterricht jede Woche. Da fehlst du der Schule.

    🤷‍♂️


    Oben hast du selbst geschrieben und teilweise fett hervorgehoben:

    (…), wer

    1. einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet, (…)

    In welchem verlinkten Text? Jedenfalls nicht in dem, den ich in #12 verlinkt habe.


    Hier stehen die Zugangsvoraussetzungen zur OBAS: https://www.schulministerium.n…-vorbereitungsdienst-obas


    Zur Regelstudienzeit heißt es:

    Zitat von Schulministerium NRW

    An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

    1. einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,

    Ja. Da du den Bachelor ja wohl in Sport, Kunst, Englisch oder Musik gemacht hast (?), müsstest du die Voraussetzungen eigentlich erfüllen. Die spezifischen Regelungen für die Grundschule findest du übrigens hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=620721


    Möchtest du dich für die OBAS an einer anderen Schule bewerben oder möchtest du sie an deiner gegenwärtigen Schule machen? Grundsätzlich ist beides möglich. Allerdings denke ich, dass der Zug für einen Beginn im nächsten Schuljahr abgefahren ist.

    OBAS an der Grundschule gibt es genau seit acht Wochen und drei Tagen. Dafür ist nicht alles zutreffend, was auf der von Miss Othmar verlinkten Website steht.


    Weiß jemand, ob man ein Bachelor (7. Semester) reicht um den OBAS zu machen? Ich habe bereits die PE hinter mir und würde gerne weitermachen!

    Hast du sieben Semester studiert oder betrug die Regelstudienzeit sieben Semester?

    „Ideologisch“ bin ich voll auf der Seite von WillG, Kieselsteinchen und Sissymaus: Ich versuche selbst, Jungs und Mädchen nicht gemäß irgendwelcher Rollenklischees zu behandeln, sondern gleich, also mit Blick auf die Situation und ihre Bedürfnisse etc., aber nicht mit Blick auf ihr Geschlecht.


    Aber: Auch wer nicht Philosophie studiert hat, kennt vielleicht Kants Definition von Aufklärung als „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“ Auf das „selbstverschuldet“ kommt es mir an. Mit Blick auf die Kinder einer armen Bauernfamilie im 18. Jahrhundert, die vielleicht keine schulische Bildung bekommen haben, finde ich die Definition reichlich zynisch. Nun besteht im Jahr 2023 aber schon lange eine Schulpflicht und seit 50, 60, 70 Jahren wird diese auch tatsächlich für alle durchgesetzt. Es gibt Bibliotheken. Es gibt das Internet.


    Irgendwo in seiner Biographie hat heute jeder von uns Kontakt mit Gedanken, die wir - bei allen Meinungsunterschieden - evtl. als „fortschrittlich“, „aufgeklärt“ etc. bezeichnen würden. Irgendwo muss der Einzelne dann aber auch die Entscheidung treffen, diese für sich anzunehmen und umzusetzen - oder eben nicht.


    Das Wort „selbstverschuldet“ würde ich selbst im übrigen auch heute noch nicht selbst wählen. Vielleicht gibt es Frauen, die ganz stark in Richtung traditioneller Rollenbilder gedrängt wurden und die erst sehr spät Kontakt zu anderen Ideen bekommen haben. Vielleicht ist es für sie tatsächlich nicht möglich, „den Schalter umzulegen“. Zugestanden. Aber bevor ich eine strukturelle, systematische Benachteiligung von Frauen im Schulsektor (!) annehme - es geht also um nach 1958/1959/1960 geborene Frauen mit Abitur und Universitätsstudium - bräuchte ich zuerst Belege dafür, dass die Entscheidung relativ vieler dieser Frauen für Teilzeit, Elternzeit etc. wirklich das Ergebnis einer solchen Benachteiligung ist und nicht das Ergebnis ihrer eigenen aufgeklärten, selbstgewählten Entscheidungen.

    Wie du schon korrekt beschrieben hast, sind noch immer Leitungspositionen in Schulen mehrheitlich männlich besetzt, was in Anbetracht der deutlich höheren Quote von Frauen im Lehramt selbst doch bemerkenswert ist. Gerade das ist doch Ausdruck (bisheriger) systematischer Benachteiligung, deren Ursachen freilich viel komplexer sind, als eine reine Benachteiligung in Besetzungsverfahren an sich, die ja gerade vermieden werden soll.

    Kannst du ein Beispiel für eine solche systematische Benachteiligung nennen?

    Tatsächlich scheint die Chance, Schulleiter zu werden, für männliche Lehrkräfte an der Grundschule ungleich höher. Jedenfalls ist ihr Anteil an den SL 60% höher als der Männeranteil an den Grundschullehrkräften insgesamt.

    In NRW kann Konrektor oder Rektor an einer Grundschule werden, wer das 2. Staatsexamen hat und erfolgreich die Schulleitungsqualifizierung absolviert. Zwischen Männern und Frauen wird dabei nicht unterschieden - das wäre strukturelle Diskriminierung. Es haben aber zum einen weniger Kolleginnen als Kollegen Interesse an einer Position in der Schulleitung, zum anderen haben viele Kolleginnen sich für Teilzeit und/oder für jahrelange Auszeiten entschieden. Das sind Entscheidungen, die zuhause getroffen worden sind und die das eigene Rollenbild (und das des Mannes) widerspiegeln. Weil das Frauen sind, die in den 80er und 90er Jahren großgeworden sind, halte ich auch nicht für zutreffend, das sie halt unaufgeklärt und unmündig sind und ihre wahren Möglichkeiten und Interessen nicht kennen. Nein, sie haben sich bewusst dazu entschieden, dass sie den Großteil der Erziehungsarbeit leisten und den Beruf zurückstellen.

    Du beziehst dich immer auf dieses Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern. Darin steht beispielsweise, die Beschränkung des Wahlrechts auf Frauen diene

    Zitat

    „der Beseitigung strukturell bedingter Benachteiligung von Frauen, die der Gesetzgeber nach wie vor bezogen auf den Bereich der Führungspositionen auf der Grundlage einer nachvollziehbaren und vertretbaren Einschätzung annimmt.“

    Ich arbeite an einer Grundschule. Der Anteil der Frauen in Schulleitungspositionen macht hier 72 % aus. An meiner Schule sind Rektorin und Konkrektorin weiblich. Dass das an weiterführenden Schulen und in der freien Wirtschaft anders aussieht, ist mir klar, aber ich wäre ja nur der Gleichstellungsbeauftragte für mein Kollegium gewesen.


    Weiter steht in diesem Urteil,

    Zitat

    Vorliegend stellt die Beschränkung auf eine weibliche Gleichstellungsbeauftragte sicher, dass Frauen eine weibliche Ansprechpartnerin für Gleichstellungsangelegenheiten haben, was die Bereitschaft, die Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten tatsächlich in Anspruch zu nehmen, bei Frauen steigern wird.

    Aha. Würde ich an der Grundschule durchgehen lassen. In einem Politik-, SoWi-, Philosophie-, …-Kurs der Oberstufe würde so eine Begründung („Das wird dann wohl so sein“) von mir nicht die volle Punktzahl kriegen. Und wenn es so wäre: Was wäre mit den Männern, die eher die Hilfe eines männlichen Gleichstellungsbeauftragten annehmen würden?


    Unterm Strich sehe ich es so wie einer der Richter, der fragt,

    Zitat

    „ob angesichts der Fortschritte in dem Bemühen um Gleichberechtigung eine weitere, und zwar eine gerade mit einer Diskriminierung verbundene Maßnahme zwingend erforderlich sein kann.“

    Finde ich jetzt nicht problematisch, solange die Ursache nicht eine strukturelle Diskriminierung, sondern einfach anderes Verhalten bei der Berufswahl ist.


    Aber mal anekdotisch etwas, was m. E. überhaupt nicht sein darf: Grundschule, 12 Kolleginnen, 1 Kollege. Dieser wird vom Kollegium zum Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Sechs Wochen später wird diese Wahl einkassiert (ob von Schulamt oder Bezirksregierung, weiß ich jetzt nicht): Die Gleichstellungsbeauftragte muss eine Frau sein 🤷‍♂️ Es hat mich jetzt nicht getroffen, ich habe hier genügend andere Aufgaben. Aber ich könnte ja auch ein alleinerziehender Vater sein oder homosexuell oder … halt jemand, der zu einer Minderheit gehört, diskriminiert wird oder sich zumindest diskriminiert fühlt und der in dieser Position eben die Interessen von Minderheiten vertreten und sich gegen Diskriminierung einsetzen wollte.

    Ganz ehrlich, der Klage würde ich sogar gelassen entgegensehen, wenn ich der beklagte Lehrer wäre. Wenn ich aber bloß von einer Schule gehört hätte, an der einem Lehrer von einem Elternteil mit einer Klage gedroht wurde … würde ich eher noch ein paar Katzenvideos auf youtube gucken, als mir darüber Gedanken zu machen. Wenn mich so etwas beschäftigt, also wenn es einen konkreten Anlass gibt, frage ich meine Schulleitung. Die klemmt sich dann auch gerne dahinter.

    Grundsätzlich finde ich eine kritische Betrachtung wie von Schweigeeinhorn schon angemessen. Bei uns gab es auch den ein oder anderen Wunsch nach Schulwechsel (von Eltern). In jedem einzelnen Fall setzen sich die Probleme an der neuen Schule unverändert fort, so dass die beiden betroffenen Schulen jetzt eine neue Vorgehensweise vereinbart haben.


    Ich finde aber, dass in diesem Fall in Beitrag #1 durchaus Gründe angeführt werden, die einen Wechsel der Klasse nahelegen.

    Ganz konkret in Ellaas Umgebung ist vorgesehen, aus Region A (mit Lehrerüberhang) in die durchschnittlich ausgestattete Region B abzuordnen und von B in die Region C (mit krassem Lehrermangel). So sollen Fahrstrecken deutlich über 35 km vermieden werden.

    Man ist auf der Suche nach mehr Lesezeit und schaut nach HH, wo es ein entsprechendes Programm gibt.

    HH hat aber nicht den Englischunterricht gestrichen, sondern leistet sich 108 h Unterricht in der Stundentafel, andere Länder haben nur 92, 94, 96 oder 98 h in ihrer Stundentafel.

    Wenn man statt 108 h nur 92 h auf 4 Jahre erteilt, hat man entsprechend weniger Zeit zum Üben.

    Was du im Folgenden schreibst, kann ich durchweg unterschreiben.


    Die 108 Stunden in der Stundentafel können ja aber nur eine Forderung für die Zukunft sein. Vielleicht für 2035, hoffentlich schon für 2030. Auf jeden Fall sind sie keine Lösung für jetzt. Auch hier wieder: Nicht hier, nicht in meinem Teil von NRW. Wenn es woanders einen Überhang an Grundschullehrern gibt oder viele Lehrer:innen von Teilzeit auf Vollzeit gehen wollen oder die Schülerzahlen in den nächsten Jahr zurückgehen: Gerne 108 Stunden und Englischunterricht!

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