Beiträge von wieder_da

    1. Weiß jemand, ob während des OBAS ein Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit möglich ist oder gilt die anfängliche Entscheidung für die gesamte Zeit?

    2. Kann man nach dem OBAS erneut frei wählen zwischen Teilzeit und Vollzeit.

    Ich kann das jetzt nicht belegen, aber: Für dich gelten keine anderen Teilzeitregelungen als ohne OBAS. Deine Ausbildung ist auch von der Teilzeit gar nicht betroffen: Vollzeit wären 21h eigener Unterricht, 1h Ausbildungsunterricht und 6h Seminar. Teilzeit wären z.B. 13 eigener Unterricht, aber die gleichen 1h Ausbildungsunterricht und 6h Seminar (weniger als insgesamt 20h sind nicht möglich). Ich denke, ein Wechsel in Vollzeit müsste auch während der OBAS möglich sein. Im Anschluss an die OBAS bist du „Erfüller“ und bekommst einen neuen Vertrag, dann ist ein Wechsel mit Sicherheit möglich.

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Gehalt während des OBAS. Bekomme ich durch die Stundenreduzierung (Bin z.Z. Vollzeitkraft an einer Grundschule) von 28 auf 22 Stunden entsprechend weniger Gehalt, oder wird es durch das Seminar (1x pro Woche 6Std. lang) weiter als Vollzeit gewertet?

    Du hast mit den 22h Schule plus 6h Seminar eine Vollzeitstelle.

    (…) aber so langsam geht mir das auf den Wecker, wie wir Lehrer uns von der Gesellschaft anhören müssen, dass wir an allem Schuld wären, dass die Kinder derzeit so hinterherhängen, da wir das ganze Jahr über nur Ferien hätten, nur 4 Stunden am Tag arbeiten und uns dann zu Hause erholen..

    Ich höre so etwas nicht. So geht es mir bei den meisten Aussagen in deinem Beitrag: Wenn ich die Leserbriefe in der Lokalzeitung lese, wenn ich beim Friseur sitze und von der Arbeit erzähle, wenn ich mit den Trainern im Fitnessstudio spreche oder mit Leuten, mit denen ich Musik mache: Das hat alles wenig mit dem zu tun, was du schreibst.

    Gut: Ich lese nicht bei facebook, instagram, twitter oder in der Bildzeitung mit. Sprich: Ich weiß, dass es solche abwertenden Aussagen gibt. Auch in meinem schulischen Umfeld. Aber ich suche nicht danach.

    BTW: Um mit einem Mobiphone ernsthaft zu fotografieren, muss man übermenschliche Anstrengungen vollführen. Das gelingt nur wenigen.

    Nee, das ist seit vier, fünf, sechs Jahren nicht mehr so. Beispiele: https://www.britishphotographyawards.org/2024-shortlist/gallery

    Ein Kollege fotografiert immer wieder mal für Geld und auch er greift immer wieder zu seinem iPhone 14 oder 15 statt zu seiner 11.000 €-Kamera.

    OBAS an der Grundschule ist so gedacht, dass du dich auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbst. Also auf https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/ange…5.7322991424446 nach solchen Stellen gucken. In meinem Regierungsbezirk ging es in der Regel in der Schule im August 2023 und im Seminar im November 2023 los, seit Mai 2024 geht es im Seminar gemeinsam mit den regulären Lehramtsanwärtern weiter.

    In der Praxis ist es zumindest in diesem ersten Durchgang so, dass die Hälfte von uns bereits seit drei, fünf oder zehn Jahren unbefristet oder auf Vertretungsstellen an ihrer Grundschule gearbeitet hat. Da musste also keine Schule bzw. Stelle gefunden werden, da ging es nur darum, ob der Zugang zur OBAS möglich war. Ich denke, dass das vielleicht in diesem Jahr auch nochmal der Fall sein wird. Dann müssten die Leute mit Stelle, die die Voraussetzungen zur OBAS erfüllen, eigentlich durch sein, so dass dann hoffentlich Leute an die Schulen kommen, die nicht bereits im System sind.

    Bezüglich der Grundsatzdiskussion, die sich abzeichnet:

    Spoiler anzeigen
    • Palim: Freiarbeit vs. Spielen … ja, das hast du Recht. Mir geht es um Material, mit dem die Kinder sich alleine sinnvoll beschäftigen können, abseits von Arbeitsblättern und -heften, und das dazu an festen Orten bereitliegt.
    • Eine größere Ausgabe der Schule wird überraschend vom Schulträger übernommen. Ich hoffe, dass von der freiwerdenden Summe auch was für mich abfällt.
    • Eine Kollegin berichtete mir, dass es in der Klasse ihres Kindes keine Süßigkeiten mehr vom Geburtstagskind gibt, sondern ein Buch oder Spiel, das der Klasse geschenkt wird. Die Idee gefällt mir.
    • Phänomenales Einzugsgebiet nein, aber ein gutes: Sozialindex 3. Aus meiner derzeitigen Klasse wechseln 70% der Kinder auf ein Gymnasium.
    • Tablets möchte ich während der ersten sechs Monate nicht einsetzen.
    • Meine erste Stelle? Nein, ich arbeite im neunten Jahr als Lehrer, kenne zwei Schulformen, es wird meine zweite eigene Klasse an der Grundschule.

    Im August kommt meine erste 1. Klasse. Ich möchte gerne Freiarbeitsmaterial anschaffen: Keine Knobelhefte oder -blöcke, sondern Spiele, Puzzle, was zum Bauen. Damit arbeiten sollen schnelle Kinder, die mit ihren Aufgaben bereits fertig sind, aber alle anderen dürfen natürlich auch mal dran.

    Ich habe:

    • Von Don Bosco mehrere Denk- und Legespiele
    • Somawürfel mit Aufgabenkarten
    • 3x3 Geobretter/Spannbretter mit Aufgabenkarten
    • Puzzle: Wabenpuzzle, Tangram
    • Montessori-Turm

    Welches Freiarbeitsmaterial kennst du, das so toll ist, dass ich es haben sollte?

    Muss man da auch die Tabellen aus Anlage 1a und 1b ausfüllen, die für die OBAS gedacht sind? Und dann das zweite Fach und die einschlägige Berufserfahrung einfach leer lassen?

    Und falls man diese offiziellen Tabellen doch ausfüllen muss, wie weise ich denn Kindererziehungszeiten nach? Geburtsurkunden und Kitaverträge? Ich bin freiberuflich tätig und habe daher keine Arbeitgeberbescheinigungen oder so etwas...

    Ich habe irgendwie Sorge, dass meine Bewerbung aus irgendwelchen formalen Gründen abgelehnt werden könnte, und finde zu diesen Fragen leider keine Antworten.

    Ich habe das damals genau so gemacht: Die zweite Spalte bleibt eben leer.

    Kindererziehungszeiten … ich wüsste jetzt nicht, wo danach gefragt wird und warum überhaupt. Relevant wäre das ja nur für eine mögliche Verbeamtung.

    Ich habe sowohl bei Bewerbungen für OBAS als auch für PE erlebt, dass Unterlagen nicht vollständig vorlagen. In keinem der Fälle war das ein Grund für eine Ablehnung der Bewerbung aus formalen Gründen.

    Mir fallen hier tatsächlich Leute ein, die bis zur Rente ausschließlich Kunst unterrichtet haben. Musik nicht, aber da wäre auch die Belastung zu groß.

    Leute mit 5 Stunden Mathe und 2 Stunden Musik in der eigenen Klasse plus 5 Stunden Mathe und zehn, zwölf Stunden Musik in „fremden“ Klassen - doch, sowas gibt's hier öfter. In der Grundschule dagegen ist man in aller Regel 16 bis 22 Stunden in der eigenen Klasse und unterrichtet dort eben fünf, sechs Fächer. Von daher würde ich schon dabei bleiben, dass in der Sek 1 die Chancen größer sind, die Hälfte seiner Stunden Fachunterricht Musik zu erteilen.

    Yuns, ich persönlich würde aber an keiner Schulform mehr als zehn Stunden Musik in der Woche erteilen wollen, ausgenommen vielleicht in der Sek 2. In Grundschule und Sek 1 wäre alles andere auf Dauer zu belastend.

    Was für mich besonders wichtig ist, oder eine Hürde darstellen könnte, ist dass ich gern hauptsächlich als Fachlehrerin für Musik arbeiten möchte und kann.

    Du kannst beim Auswahlgespräch sagen, dass du gerne ausschließlich Musik unterrichten möchtest. Man wird dir dann vielleicht sagen, dass man das nach Möglichkeit berücksichtigen wird. Ich kenne sogar jemanden, der nach dem Seiteneinstieg sechs Jahre lang nur Musik und ein weiteres Fach unterrichtet hat. Im Jahr sieben steht nun aber eine Klassenleitung an und auch Unterricht in fünf, sechs Fächern. Du würdest mit Sicherheit auch früher oder später weitere Fächer unterrichten und höchstwahrscheinlich auch eine Klassenleitung bekommen. Wenn du das nicht möchtest, sind die Chancen in der Sekundarstufe 1 mit Sicherheit größer.

    Wir haben diese Klanghölzer und ich würde sie auch wieder kaufen: https://www.thomann.de/de/meinl_cl1hw_hardwood_claves.htm

    Guck mal bei Thomann nach „Holzblock“, da gibt es von Nino und von Meinl welche in verschiedenen Größen bzw. Tonhöhen.

    Handtrommel: Weiß ich nicht, aber kauft keine für 9 € 😏

    Wegen Ersatzteilen für Xylophone würde ich Thomann einfach mal schreiben. Falls es doch neue sein sollen: Die hier reichen eigentlich, sind OK zu lagern und die Farben erleichtern das Spielen natürlich sehr: https://www.thomann.de/de/goldon_xylophone_model_11208.htm

    Nun - wie ich verstehe, wurde der Verdacht geäußert, dass die Schülerin auf ihrem Handy rechtswidrige Inhalte während des Unterrichts an der Schule verbreitet.

    Was kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung tun? Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes darf eine Durchsuchung des Handys nur durch die Organe durchgeführt werden, die dafür die Legitimation besitzen - und das ist die Polizei.
    Nicht mehr - und nicht weniger ist geschehen.

    Das habe ich so weder in der Presse noch in der Mitteilung der Polizei gelesen. Der Polizei wurde vom Schulleiter eine E-Mail gezeigt. Sie hat festgestellt, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dennoch wurde das Mädchen für ein Gespräch aus dem laufenden Unterricht geholt.

    Der Punkt ist einfach der: Ich kann die AfD populistisch und eindimensional finden. Ich kann mir als Privatperson auch die Meinung bilden und nach außen vertreten, dass sie rassistisch, verfassungsfeindlich etc. ist.

    Für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gelten aber andere Ansprüche. Das Teilen einer Wahlwerbung ist an sich kein Vergehen. Die Polizei darf ohne den Anfangsverdacht einer Straftat nicht aktiv werden, bloß weil jemand einen Link geteilt hat. Sie darf aktiv werden, wenn der Link zu Werbung für die Wiking-Jugend oder die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei führt. Die sind beide verboten. Oder wenn Hitler-Gruß oder Hakenkreuz verwendet werden. Die sind beide strafbar. Die AfD vertritt aber als Partei keine verfassungsfeindlichen Positionen. Einzelne Mitglieder tun das. Man ist aber schlau genug, so etwas nicht z.B. in ein Wahlprogramm zu schreiben.

    Solange die AfD nicht verboten ist oder als verfassungsfeindlich geführt wird, dürfen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht gegen ihre Anhänger oder gegen positive Meinungsäußerungen zur AfD vorgehen. Stell dir vor, in einem anderen gesellschaftlichen Klima findet so eine Ansprache einer Schülerin statt, weil sie sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt oder offen eine gleichgeschlechtliche Beziehung lebt. Ich will das nicht gleichsetzen: Ich finde die AfD scheiße. Aber persönliche Meinungen können keine Grundlage für staatliches Handeln sein.

    Es wurde ja im Rahmen der Gesetzgebung gehandelt. ;)

    Wo ist der Aufreger?

    Niemand hat dem Schulleiter oder der eintreffenden Polizei vorgeworfen, gegen ein Gesetz gehandelt zu haben 🤷‍♂️ Aber nicht jedes gesetzeskonforme Handeln ist sinnvoll, angemessen oder zielführend.

    Naja, wir befinden uns "weit im Osten", und wer weiß, welche Vorfälle es an der Schule bisher gegeben hat. Können wir das schon beurteilen?

    Welche Vorfälle es an dieser Schule bereits gegeben hat, darf doch für den Umgang mit den beiden Posts der Schülerin keine Rolle spielen 🤷‍♂️

    Ich stehe zwar politisch weit auf der anderen Seite, aber dieser Polizeieinsatz war mehr als bedenklich. Was für ein Bild von Wählern, von Bürgern in einer Demokratie hat denn jemand, der die Polizei ruft, wenn jemand ein Werbevideo der „falschen“ politischen Partei verlinkt oder postet, Deutschland sei Heimat? Und warum fährt die Polizei dahin und holt die Schülerin aus dem Unterricht? Das nennen sie dann „Gefährderansprache“ … Besonders schlimm ist, dass der Vorgang natürlich jetzt von der rechten Presse ausgeschlachtet wird und dass nicht wenige sich jetzt bestätigt fühlen werden in ihren Vorbehalten gegenüber „denen da oben“.

    EDIT: Die Sache erinnert ein wenig an die Diskussion um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall. Da wird so unsachlich argumentiert und berichtet, dass man der wichtigen Sache - Schutz der Demokratie - keinen Gefallen tut. Hier gibt es ab Minute 4:06 ein paar sachliche Worte dazu: https://www1.wdr.de/mediathek/audi…partei-100.html

    Ich habe weder vor zehn Jahren (OBAS-Bewerbungen in der Sek I) noch jetzt für die OBAS in der Grundschule Kopien von Scheinen eingereicht. Es reichte jeweils eine Aufstellung der Leistungs- und Teilnahmenachweise in tabellarischer Form. Das hat für meine gegenwärtige OBAS an der Grundschule gereicht und mir waren auch vor zehn Jahren Stellen in der Sek I angeboten worden.

    Deinen Wunsch nach Teilzeit musst du nicht angeben, auch nicht im Auswahlgespräch! Du kannst dich einfach für 20 statt 28 Stunden entscheiden, nachdem dir eine Stelle angeboten wurde. Das wären dann 12 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht, zwei Stunden Ausbildungsunterricht und sechs Stunden, die dir für den Seminartag angerechnet werden, wenn ich das richtig auf dem Schirm habe.

    Ich hab so meine Zweifel, ob eine Klage für deinen Sohn irgendetwas bewegen könnte. Wäre so ein Verfahren wohl in fünf Monaten abgeschlossen? du musst natürlich selber wissen, ob du die Kapazitäten hast, dich für kommende Jahrgänge/Generationen stark zu machen, in denen du aber gar kein Kind hast.

    In meinem Ort ist die Gesamtschule auch sehr unbeliebt und ich kann das in diesem speziellen Fall auch verstehen. Mehrere Eltern haben ihr Kind an einer der Gesamtschulen im Nachbarort angemeldet. Das Procedere kenne ich aber nicht, ich kriege das nur als Grundschullehrer mit.

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