Nun - wie ich verstehe, wurde der Verdacht geäußert, dass die Schülerin auf ihrem Handy rechtswidrige Inhalte während des Unterrichts an der Schule verbreitet.
Was kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung tun? Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes darf eine Durchsuchung des Handys nur durch die Organe durchgeführt werden, die dafür die Legitimation besitzen - und das ist die Polizei.
Nicht mehr - und nicht weniger ist geschehen.
Das habe ich so weder in der Presse noch in der Mitteilung der Polizei gelesen. Der Polizei wurde vom Schulleiter eine E-Mail gezeigt. Sie hat festgestellt, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dennoch wurde das Mädchen für ein Gespräch aus dem laufenden Unterricht geholt.
Der Punkt ist einfach der: Ich kann die AfD populistisch und eindimensional finden. Ich kann mir als Privatperson auch die Meinung bilden und nach außen vertreten, dass sie rassistisch, verfassungsfeindlich etc. ist.
Für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gelten aber andere Ansprüche. Das Teilen einer Wahlwerbung ist an sich kein Vergehen. Die Polizei darf ohne den Anfangsverdacht einer Straftat nicht aktiv werden, bloß weil jemand einen Link geteilt hat. Sie darf aktiv werden, wenn der Link zu Werbung für die Wiking-Jugend oder die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei führt. Die sind beide verboten. Oder wenn Hitler-Gruß oder Hakenkreuz verwendet werden. Die sind beide strafbar. Die AfD vertritt aber als Partei keine verfassungsfeindlichen Positionen. Einzelne Mitglieder tun das. Man ist aber schlau genug, so etwas nicht z.B. in ein Wahlprogramm zu schreiben.
Solange die AfD nicht verboten ist oder als verfassungsfeindlich geführt wird, dürfen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht gegen ihre Anhänger oder gegen positive Meinungsäußerungen zur AfD vorgehen. Stell dir vor, in einem anderen gesellschaftlichen Klima findet so eine Ansprache einer Schülerin statt, weil sie sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt oder offen eine gleichgeschlechtliche Beziehung lebt. Ich will das nicht gleichsetzen: Ich finde die AfD scheiße. Aber persönliche Meinungen können keine Grundlage für staatliches Handeln sein.