Beiträge von SB-NRW

    Wenn der Meltdown in der Schule passiert, dann liegt auch der Auslöser in der Schule. Mag sein, dass längerfristige Belastungen zu Hause dazu führen, dass der Auslöser zum Auslöser wird. Da man die häuslichen Bedingungen aber kaum beeinflussen kann, muss man den schulischen Auslöser abstellen.

    Das ist eine sehr "mehrdeutige" Antwort, um die HERKUNFT des Auslösers (Schule oder zu Hause) zu erklären!

    Ich würde gerne wissen, ob es ein Höchstalter in NRW für den Seiteneinstieg für eine Sek I oder eine Förderschule gibt? Macht es Sinn, wenn jemand z. B. 45 ist und Lehrer werden will? Oder werden eher die Jüngeren genommen? Deutsch und Bio wären die Fächer.

    Was ist hier mit "schwachen" gemeint? Sie sollten doch gerade als Lehrer/in wissen, dass meistens die schwachen Schüler die Mobber sind, also die die Minderwertigkeitskomplexe und weitere Persönlichkeitsstörungen haben.

    Wollen wir jetzt Wortspielerei machen? :)


    Mit "schwachen" helfen ist (hier) der Gemobbte gemeint. Deshalb steht dieser Begriff weiter oben auch in Anführungsstrichen. Die Schwäche hat natürlich auch der Mobber. Bin jetzt aber vom "Geschädigten" ausgegangen...

    Tamer

    Wenn ein "Betroffener" einen betsimmten Beruf wählt, finde ich persönlich gut, weil derjenige "mitreden" kann. Ein Außenstehender bzw. Theoretiker weiß gar nicht, wie es ist, gemobbt zu werden. Und das gilt auch für andere Berufe, wie Bestatter, Hospiz, Drogenberatung, Opferberatung, Pflegeberufe... Auch dort sind viele Betroffene tätig, weil sie mitreden können! Wenn ein Lehrer ebenfalls mitreden kann, weil er WEIß, wie sich Mobbing anfühlt, umso besser.


    Wichtig ist, daß der Betroffene mit dem Erlebnis abgeschlossen hat. Ich denke, daß Du auf dem guten Weg bist, da Du bereits die "schwachen" unterstützt!


    Allerdings muß man als (Klassen-) Lehrer realistisch sein, ob man überhaupt in diesem System etwas bewegen kann. Der Lernstoff ist fest vorgeschrieben und da ist wenig Zeit, um "soziales" zu vermitteln...

    Jaaaa, macht eine großen Unterschied! Blöderweise bekommt man die Ausgebildeten fast gar nicht. Da müssen bei uns im Antrag die Schlüsselwörter "Fremdgefährdung" und "Selbstgefährdung" stehen. Dabei finde ich, dass gerade bei den harten ES-Fällen der Begleiter ausgebildet sein muss.

    Ich würde gerne wissen, was eine Fachkraft anders gemacht hat, als ein unausgebildeteter Schulbegleiter... :)

    Außerhalb der Coronazeiten sollte es die absolute Ausnahme sein, dass Schulhelfer in die Streitigkeiten "fremder" Schüler reingezogen werden und keine aufsichtsführende Person greifbar ist. Wenn das bei uns passiert, beendet die Schulhelferin den Streit und informiert die Aufsicht oder Lehrkraft. Wir sind aber auch keine Förderschule. In der Regel reicht auch eine energische Ansprache, dass sich Kinder trennen bzw. die Schüler trennen ihre streitende Mitschüler und man muss nur noch klären, was los war. Bei unseren Förderschülern ist das tatsächlich auch oft schwieriger. Gerade im ES-Bereich. Da hatte ich auch schon genug Situationen, die grenzwertiger waren.

    Ich trenne die Streithähne und gebe die Info an das Lehrpersonal weiter bzw. sieht die Aufsicht, daß ich dazwischen gegangen bin und kommt nach. Ich war eben näher dran...


    Ja, ich bin an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt ES. Deshalb habe ich ca. 1 Klopperei pro Woche, wo ich dazwischen gehe, auch VOR Corona. Das gilt auch für Kloppereien während des Unterrichts, innerhalb der Pausen im Hof oder im Gebäude...

    Das gilt mit Sicherheit nur, wenn die Aufsichtspflicht auch wahrgenommen wird.


    Nachtrag: Und gesagt hat man schnell was, woran der Sager sich aber ggf. einfach nicht mehr erinnert.

    Ich habe das auch per mail, nachdem mein Träger mit meiner Hauptpersonalstelle und dem Ju-Amt darüber gesprochen hatte...

    Um den Schüler zur Seite zu tragen, wirst Du ihn wohl angehoben haben. Es sei denn, Du hast ihn mit den Füßen über den Boden geschliffen.



    Das mag man kritisieren, sicher auch zu Recht. Aber die Realität ist nun einmal so. Und wenn der Kläger ein bestimmtes Ziel erreichen möchte (was immanent ist, denn sonst würde er nicht klagen), werden Details auf den Tisch kommen - und auch vom Gericht nachgefragt werden! Dies schließt auch (juristische) Spitzfindigkeiten mit ein. Insbesondere auch durch den Anwalt der Gegenseite. Wir haben diese Erfahrung selbst vor kurzem gemacht (es ging ebenfalls um Gewalt an der Schule).

    OK, wenn Du bereits eine negative Erfahrung dazu gemacht hast, kann ich Deine kritische Haltung nachvollziehen... ;)


    Willst Du kurz über Deine Erfahrung berichten? Mich würde das sehr interessieren... :)

    @Catania

    Ich schrieb von zur Seite getragen und nicht von angehoben oder so... :)


    Leider leben wir in einer Gesellschaft, wo wir uns unnötig auf Details konzentrieren, wie die Gegenseite uns verklagen "könnte". Theorie und Praxis. Und das schränkt unsere Handlung ein. Mein Träger will, daß ich mich bei Kloppereien komplett heraus halte. Ich schreite trotzdem ein, weil ich einfach "näher" dran war und ich die Gefahr für die Schüler abwenden will und kann.


    Wie hier die rechtliche Lage ausssieht, wenn ein SB die Anweisung des Trägers befolgen würde und deshalb ein Schüler Schaden nimmt, weiß ich nicht. Evtl. unterlassene Hilfeleistung??

    Den Link finde ich ganz hilfreich, besonders für andere Situationen: Denn der Körperkontakt allgemein wurde ebenfalls diskutiert, wenn z. B. eine Schülerin aus der Grundschule sich an die Schulter eines Lehrers oder männlichen SB anlehnt oder vor Freude umarmt und dabei er seine Arme um ihre Schulter legt. Hier wird oft dem männlichen Personal nachgesprochen, daß das grenzwertig ist. Ebenso wird nach gesprochen, daß das Trösten per Umarmung ebenfalls grenzwertig sei. Wenn das eine Lehrerin tut, ist das aber normal.


    Ich frage mich wie das im Kindergarten gehen soll, wenn ein Kind Trost braucht, weil es z. B. hin gefallen ist. Wenn man so "abweisend" zum Kind sein muß, kann man den Job gleich aufgeben...


    Der Link sagt zum Glück das Gegenteil, wenn ich das richtig heraus lese :)

    Ich bin zwar kein Lehrer, allerdings Schulbegleiter auf einer Förderschule. Ich erlebe im Schnitt jede Woche 1 Klopperei. Es betrifft andere Schüler und zum Glück nicht mein Schützling. Ich gehe immer dazwischen und trenne die Schüler. Die Schüler sind im Alter der Grundschule bis zur 10. Klasse.


    Mich würden folgende Themen interessieren, da die Ansichten auseinander gehen:


    - Was ist, wenn der Krankenwagen kommt, weil die Aufsicht die Klopperei zu spät mit bekommen hat? z. B. Schulhof zu groß und nur 1 Aufsicht. Besser wären 3 verteilt auf dem Schulhof. Kann die Schule verklagt werden?


    - Oft besteht die Ansicht, daß nur Lehrer bei einer Klopperei dazwischen gehen dürfen. Der Schulbegleiter (SB) muß sich heraus halten. Was ist dran? Letztendlich wäre der Schüler im Stich gelassen, wenn der SB einen Lehrer holen würde, weil das Zeit kostet...


    - Ich habe die Schüler bei einer Trennung unter dem Arm gefaßt und leicht zur Seite getragen, wenn die beiden körperlich fest hängen.


    - Wenn ich eine Anbahnung zur Klopperei sehe, weil jemand auf einem zu läuft bzw. rennt, halte ich ihn schon mal am Arm fest, wenn das "Versperren des Weges" nicht hilft. Manche Lehrerinnen sehen schon diese körperliche Handlung (Arm fest halten) als kritisch, weil die Klopperei ja noch nicht statt gefunden hat. Oft kommt diese Kritik von Lehrerinnen, die generell nicht dazwischen gehen "können"...


    Kurz gesagt: Als Mann habe ich in diesem "Frauen-Job" eher Probleme, weil ich mit dem "Dazwischen gehen" eher alleine da stehe...

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