Beiträge von Timm

    Liebe Kollegen,


    heute hat mich ein Schüler in Beruflicher Kommunikation angesprochen angesprochen (und später auch einen link gemailt), ob ich das Kommunikationstraining nach Raimund Fein kenne.
    Die Konzepte, die dahinter stecken, sind Biostrukturanalyse und Anthroprofil. Lt. Angaben der Seminartrainer natürlich alles vom Feinsten.


    Ich konnte leider - außer den gewerblichen Seiten - der Kommunikationstrainer nichts ergoogeln. Das Konzept an sich kommt mir spanisch vor. Es basiert auf den Annahmen von Paul D. MacLean, dass das Gehirn starr in Groß-, Zwischen und Kleinhirn funktional einzuteilen sei. Diese Annahmen sind in der Hirnforschung längst widerlegt...


    Kennt jemand diese Konzepte und kann evtl. auch etwas über die Seriosität und den Hintergrund sagen?

    Das Stichwort neutral bleiben halte ich für relativ dehnbar bis nichts sagend. Fakt ist, dass zwischen Schülern/Eltern und Lehrern meistens keine "Waffengleichheit" besteht.


    Als Klassenlehrer sehe ich es als meine Aufgabe, meinen Schülern oder den Eltern klar zu machen, in welchen rechtlichen, schulischen und pädagogischen Rahmen Kollegen Entscheidungen treffen (dürfen). Im vorliegenden Fall heißt das z.B., Schüler und Eltern aufzuklären, wie man sich bei gesundheitlichen Problemen korrekt verhält und wie Schule/Lehrer ggf. reagieren können. Entweder läuft das dann darauf hinaus, dass Schüler/Eltern einsehen, dass ihr Anliegen keinen Erfolg haben kann oder die Schüler und Eltern können mit sachgerechten Argumenten ihre Position stützen. Ich sehe mich hier also nicht als neutral, denn ich stütze ja ggf. eine Seite argumentativ, aber ich beziehe auch keine Position.


    Nach solch einer Aufklärung fordere ich zum erneuten direkten Gespräch der "Konfliktparteien" auf. Meist weise ich auch den Kollegen darauf hin, dass die Sache bei mir zur Sprache gekommen ist und die Schüler/Eltern noch einmal das Gespräch suchen. Oft stellt sich dann heraus, dass die Kollegen die Sache auch nicht als optimal betrachten und wir arbeiten gemeinsam einen Lösungsvorschlag aus.


    Wenn sich dann die Sache nicht klärt, ist die nächste Ebene, die Parteien mit einem Moderator (Klassenlehrer, Verbindungslehrer, FAL) zusammen zu bringen.


    Und die letzte Ebene - vor allem wenn ich auch ein Fehlverhalten eines Kollegen sehe - ist das Einschalten der Schulleitung. Das Abstellen von Fehlverhalten bei Uneinsichtigkeit ist eindeutig eine disziplinarische Sache und damit Angelegenheit der Schulleitung.

    Wenn ich jetzt die Argumentation aufs Prinzip herunterbreche, kann ich beide Seiten nicht verstehen.


    Die eine Seite stellt alles, was außerhalb des Stundenplans steht, als freiwillige Leistung und Entgegenkommen an die Schüler dar.


    Die andere Seite stellt eben solche Sachen als Verhandlungsmasse zur Disposition.


    Für mich sind Aktionen außerhalb des Stundenplans zuerst einmal pädagogisch/didaktisch sinnvoll und damit begründet. Diese Aktionen plane ich zu Beginn des Schuljahres und sie werden nicht verhandelt. Wenn ich z.B. mit meinen Schülern an einen außerschulischen Lernort gehe und anschließend noch ein freiwilliges Zusammensein anbiete, dann nutzt es erst einmal mir: Ich erreiche meine Lernziele besser, ich stärke die Klassengemeinschaft und ich lerne meine Schüler besser keinen. Damit ist es für mich anschließend leichter, in der Klasse zu unterrichten.


    Natürlich kann es Schwierigkeiten in Klassen geben, die solche Veranstaltungen schlichtweg nicht tragbar machen. Pädagogik aber nach Lust und Laune zu betreiben, halte ich persönlich in manchen Fällen für nachvollziehbar, aber sachlich nicht zu rechtfertigen.

    Ich behandle das Thema immer im Zusammenhang mit der Industrialisierung. Ich habe für die Schüler hier ein vorstrukturiertes Arbeitsblatt mit Auszügen aus den wesentlichen Texten.
    Ich habe es mal unter dieser Adresse bereit gestellt:
    Datei


    Ich selbst bin bei schwierigen (philosophischen) Texten kein großer Fan von Gruppenarbeit. Sich die Gedanken anzueignen, ist schon schwierig genug. Wenn dann weder eine Struktur als Hilfe vorgegeben ist noch der Lehrer die Ergebnissicherung leitet, bleibt da gerne Halbgares im Raum oder der Lehrer muss massiv in die Präsentation eingreifen. GA lasse ich dann immer bei Anwendungen von Modellen machen. Aber bei solchen Schaustunden hat man ja oft nicht die Wahl, althergebrachte Sozialformen zu benutzen...

    Zitat

    Original von maiersepp


    sorry, ich versteh das nicht. ist das ein diskussionsforum? oder gibt es vorschriften, worauf man antworten darf oder muss? schließlich kommentiert florianz auch seine eigene frage.
    und es ist schön, dass du die einzig korrekte antwort kennst.
    ich hab euch alle lieb.


    Für mich ist es eine Sache der Höflichkeit, nicht den Thread des Erstellers zur Selbstoffenbarung zu kapern.
    Des Weiteren bin ich offen für konstruktive Gegenargumente. Wenn das hier bei dir wegen meiner Formulierung anders rüberkam, sorry.

    Ich raff das nicht. FlorianZ hat eine klare Frage gestellt, ob zukünftig in Bayern noch Lehrkräfte verbeamtet werden. Er hat nicht gefragt, ob Reli an die Schule gehört oder ob es seine Fächerkombi gibt.
    Die einzig korrekte Antwort ist, dass der Wille des Gesetzgebers manchmal unerforschlich ist. Fakt ist aber auch, dass die konservativen und liberalen Kräfte in der Vergangenheit sich eher zum Berufsbeamtentum (für Lehrer) bekannt haben. Mir ist bis heute kein Vorstoß dieser Parteien im Süden in der Richtung Abschaffung bekannt. Im Gegenteil wirbt z.B. Baden-Württemberg massiv (angehende) Lehrer aus anderen Bundesländern mit diesem Status.
    Ich denke also, dass die Tatsache, dass in den Südländern weiterhin verbeamtet wird, sehr wahrscheinlich ist.


    Eine andere Frage ist natürlich, ob du evtl. mangels Nachfrage nach deinen Fächern erst einige Runden über Aushilfsverträge oder Superverträge im Angestelltenverhältnis drehen musst.


    Ansonsten halte ich es mit Antigone:

    Zitat


    Ansonsten würde ich auch empfehlen, das zu machen, was dich interessiert und vor allem, was du kannst - dann klappt´s auch später mit dem einen oder anderen Job.

    Zitat

    Original von laura
    "Wäre wieder einmal eine gute Möglichkeit, die Schulrechtsunterlagen herauszuziehen oder zu googeln..."


    Das hatte ich vor meinem Posting längst gemacht. ;)


    Gruß


    ...dann wirst du bestimmt noch im Profil oder für den Thread dein Bundesland verraten... Nur dann kannst du korrekte Auskünfte erhalten.

    Zitat

    Original von laura
    Hallo,


    ich habe eine Frage, was den Umgang mit Verbindungslehrern betrifft. Die Verbindungslehrer an meiner Schule scheinen nicht gerade vertrauensvoll mit den Informationen, die sie von Kollegen oder von Schülern bekommen, umzugehen. Außerdem sind sie sehr einseitig. Falls ein Verbindungslehrer von Schülern wegen einer Angelegenheit beauftragt wurde, ist man verpflichtet mit diesem VL darüber zu sprechen?


    Gruß


    Wäre wieder einmal eine gute Möglichkeit, die Schulrechtsunterlagen herauszuziehen oder zu googeln... ;)


    Für B-W kann ich den Service aber gerne liefern:


    Zitat


    § 16 (2) Die Übernahme des Amtes des Verbindungslehrers ist freiwillig. Seine Tätigkeit gilt als Dienst. Die Verbindungslehrer sollen von allen am Schulleben Beteiligten tatkräftig unterstützt werden, um ihre Aufgabe gemäß § 68 Abs. 2 des Schulgesetzes wirksam erfüllen zu können; insbesondere obliegt diese Aufgabe dem Schulleiter und den übrigen Lehrern. Mehrere Verbindungslehrer an einer Schule regeln unter sich im Benehmen mit dem Schülerrat die Verteilung der Aufgaben.


    Gespräch mit den VL gehören also in B-W zu den Pflichten der Kollegen.
    Bei solch vagen Andeutungen habe ich prinzipiell allerdings eine recht dünne Haut. Natürlich bin ich in meinem Amt als Verbindungslehrer insofern einseitig, als ich berechtigte(!) Interessen der Schüler auch entsprechend vertrete. Diese müssen übrigens dann auch nicht unbedingt mit den meinigen übereinstimmen. Hier steht man gerne einmal im Spannungsfeld zwischen Amt, Kollegialität und ggf. eigener Auffassung. Und ich kenne genau so Beispiele von Kollegen, die zu dieser Einsicht absolut nicht in der Lage sind als wirklich schlechte Verbindungslehrer.


    Entweder macht man es so wie Meike oder (und) man stellt sich selbst zur Wahl, wenn man denkt, man könne es besser.Stattdessen ist es bei den meisten SMVen jedes Mal eine große Anstrengung, genügend Kollegen zu bekommen, die für das Amt des VL kandidieren.

    Zitat

    Original von Mikael
    Das interessiert die Bildungsministerien doch überhaupt nicht, sonst wäre schon seit Jahren etwas Konstruktives passiert.


    Probleme werden in der Bildungspolitik solange "ausgesessen" bis es nicht mehr geht. Und dann wird sehr schnell gehandelt.


    Kann man durchaus so sehen, nur würde es aus deiner Sicht logisch sein, die Überstunden mitzunehmen, so lange es noch geht!

    Zitat

    Original von Mikael


    Aber die Beschäftigten dort haben Tarifverträge, wir nicht. Eine Kabinettssitzung und die Deputatserhöhung ist im Zweifel gelaufen. Die Arbeitszeit der Beamten wird über Verordnungen geregelt, das ist nicht einmal ein Gesetz.


    Gruß !


    1. Tarifverträge sind heute nicht mehr unbedingt der Regelfall.
    2. Werden gerne Überstunden so abgebaut, dass man dann z.B. im tristen November ein paar Wochen ne Stunde früher heim darf. Das sehe ich nun auch als indirekte Arbeitszeiterhöhung...


    Aber wie gesagt, ich sehe das Dilemma, nur nehme ich es nicht so dramatisch, weil wohl es momentan schwer ist, den Lehrerberuf weiterhin noch unattraktiver zu machen.


    OT: Sorry, aber unter Kollegen: Wir besitzen - schätze ich - genügend Lesekompetenz, dass wir das Wichtigste im Text erkennen. Du musst also nicht wie im Unterricht Schlagwörter durch Fettdruck permanent herausheben.


    Lieber Mikael,


    leider bist du nicht so einzigartig genial, wie du denkst ;) Selbstverständlich haben sowohl Schulleitung als auch Personalrat das Dilemma gesehen und an das RP weitergemeldet, dass dies nur in einer Ausnahmesituation passieren kann.
    Ich sehe das genau so ambivalent, weil bei uns in B-W durchaus schon längere Diskussionen laufen, das Deputat auf 26 Stunden für berufliche Schulen und Gymnasien zu erhöhen. Andererseits: Die Kollegen, die sich zur Mehrarbeit bereit erklärt haben, sind entweder in Teilzeit, Singles und/oder ohne Kinder und nehmen einfach gerne die paar Euro mehr mit. Ach wurden die Deputate so abgesprochen, dass niemand in neuen Klassenstufen unterrichten muss. Damit hält sich also auch die Vorbereitung in Grenzen.


    Ganz so dramatisch sehe ich das nicht. Schließlich ist in der Industrie - so Arbeit da ist - oder im Gesundheitswesen Mehrarbeit eine oft vorkommende Selbstverständlichkeit.


    Nighthawk: Sorry, aber ich jammere nicht über die Arbeitsbelastung. Sie ist im Vergleich zum Bekanntenkreis bei mir eher an der untere Mitte. Mir geht es einfach um den Verdienst pro Stunde und der ist im öffentlichen Dienst einfach im Vergleich zu anderen Akademikern unterdurchschnittlich. Allein deswegen halte ich eine Deputatserhöhung für unverschämt und sie wird eine abschreckende Wirkung haben, für alle, die noch eine Alternative zum Lehrerberuf sehen.

    Zitat

    Original von Josh
    Kann der Lehrer in so einem Fall eigentlich sein Deputat (entgeltlich) erhöhen?


    Bei uns fängt die Not nicht "erst" im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich an, sondern auch im - angeblich - ach so überstudierten Fach Deutsch. Deshalb wurden die Kollegen angefragt, ob sie im neuen SJ bezahlte Mehrarbeit machen werden. Die Rückmeldung war positiv und jetzt sind es meines Wissens nach 3 Kollegen, die 1-3 Stunden mehr arbeiten. Mal schauen, was noch in den Sommerferien angesichts des maladen Arbeitsmarkts auf uns zukommt.

    So, die halbe Kiste Wein hast du dir verdient...


    In der Tat fragen die Bayern jedes Mal beim BZR die Daten ab. Hier ein entsprechender Schrieb des bayerischen Kumis:



    http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?7,81362
    Ich halte diese Praxis allerdings für rechtswidrig. Das BZRG sieht, wie ich geschrieben habe, das Führungszeugnis als Normalfall der Behördenauskunft an. Daran halten sich meines Wissens auch die meisten Bundesländer, aber die bayerische Paranoia...


    Recht hatte ich aber, dass du unbesorgt schlafen und das Ref als Beamter antreten kannst. Wenn nach dem Ref noch keine 5 Jahre vergangen sind, dann kannst du


    - als Angestellter beginnen und dich später verbeamten lassen,
    - in den kommunalen bayerischen Schuldienst als Kommunalbeamter gehen (z.B. in Nürnberg, München...)
    - ins schöne Baden-Württemberg kommen ;)
    - und/oder über den Rechtsschutz deines Berufsverbandes ggf. gegen die Ablehnung der Verbeamtung klagen.


    Und bei allen Möglichkeiten: Immer schön über den Dienstweg...


    Übrigens ist dein Tipp nicht nur für Gymnasialer interessant, sondern auch für RS-Kollegen: In der Regel nehmen wir an den beruflichen Schulen in den allgemeinbildenden Fächern auch Realschullehrer.

    Zitat

    Original von DrWIng
    also ich hab beim KM Bayern mal angerufen und da hat mir ne Frau, die fürs Verbeamten zuständig ist, mitgeteilt, dass Bayern sich das BZR
    holt und nachschaut.


    An Hermine:
    Was sich ändert? Naja, so ca. 400-xxx Euro Netto im Monat (je nach dem)...


    Also erst einmal, das BZR kann man sich nicht holen - es sei denn, die machen Hausbesuche. Die Regelform der Behördenanfrage ist das Führungszeugnis:


    Zitat


    Behörden erhalten Auskunft aus dem Zentralregister grundsätzlich in Form von Führungszeugnissen für Behörden (Belegart O bzw. OG). Inwieweit der Inhalt eines Führungszeugnisses für Behörden sich von einem Führungszeugnis für Privatpersonen unterscheidet, ist § 32 Abs. 3, 4 BZRG zu entnehmen.


    http://www.bundesjustizamt.de/…halte/Auskunftsrecht.html


    Die obersten Landesbehörden - das wäre das Kumi - können nach §41 BZRG auch Auskunft über Eintragungen aus dem BZR erhalten, die nicht im Führungszeugnis angegeben sind. Wenn dies der Fall ist, muss der genaue Grund angegeben werden. Nun, welchen Grund soll das Kumi haben, sich über Dinge zu erkundigen, die für die Einstellung irrelevant sind? Die hätten ja auch ohne Ende zu tun, wenn sie für jeden Anwärter beim BZR anfragen würden und jedes Mal eine individuelle Begründung schreiben müssten. Die Behördenanfrage ist nämlich grundsätzlich das Führungszeugnis, es kann also nicht einfach zum Regelfall gemacht werden, z.B. bei Einstellungen Eintragungen aus dem BZR zu erfragen, die nicht im Führungszeugnis stehen,
    Sorry, ich glaube deiner Auskunft einfach nicht bzw. du hast es falsch verstanden. Die holen sich via Führungszeugnis Belegart O Auskunft aus dem BZR. Wenn ich Unrecht habe, gib mir deine Anschrift und einen Nachweis, dann schick ich dir ne Kiste guten Wein.
    Und jedes weitere Panikschieben ist mir jetzt zu dumm hier!


    Zitat

    Original von Hermine
    Timm: Dass keine Vorstrafe kein Problem für die Verbeamtung darstellt, wusste ich, deswegen hab ich ja gefragt- ab wann es dir Vorstrafe gibt, wüsste ich nicht. War für mich bis jetzt noch in keinem Bereich relevant.


    ?( Öhh... Verstehe den Satz nicht, wie meinen die Dame ;) ?

    Ich mache das ziemlich ähnlich wie Meike, wenn es kein oder nur schlechtes Unterrichtsmaterial von den Schulverlagen gibt. Dann kommt bei mir aber IMMER noch Sekundärliteratur dazu, um einfach verschiedene Blickwinkel und Interpretationen zu haben. Schön sind - so vorhanden - immer Sammelbände, die das Werk aus unterschiedlichen Blickwinkel bzw. unter verschiedenen Aspekten beleuchten.


    Gibt es aber gutes Unterrichtsmaterial, kombiniere ich meine Ideen mit dem, was sich andere schon ausgedacht haben. Die wenigstens Stunden halte ich so, wie beschrieben; es muss immer auf die Klasse und Schulart angepasst werden. ABER: Ich kann um ein Vielfaches schneller arbeiten (insbesondere die Klett Werke mit CD sind hervorragend) und bekomme zusätzlich inhaltliche und methodische Ideen.

    Zitat

    Original von DrWIng
    leider werden alle Verfahren im BZR gelistet.
    Und bei der Verbeamtung wird angeblich das BZR eingeholt...
    deshalb mach ich mir Sorgen.
    Außderdem wird man ja nicht nur gefragt ob man Vorbestraft ist, sondern ob überhaupt Verfahren in der Vergangenheit gelaufen sind.


    So ein Quark, was mancher Leute für einen Mist erzählen und andere damit verrückt machen. NEIN, du brauchst lediglich ein Führungszeugnis Belegart O. Und in diesem ist deine Straftat definitiv NICHT vermerkt. Das ist und war in B-W so und nach 5 Minuten googeln, findest du, dass das in Bayern genau so ist.


    Das Formular für Bayern kenne ich nicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da nach abgeschlossenen Verfahren gefragt wird - das ist schlichtweg für die Verbeamtung (auf Widerruf) uninteressant. Und Fragen, die den Arbeitgeber nichts angehen, darfst du auch unwahr beantworten. Selbst wenn du es angibst, es ist kein Hinderungsgrund für die Verbeamtung!


    Also, ruhig bleiben und nicht jedem, der daherquatscht, glauben.


    edit und Hermine: Wer eine Straftat vorsätzlich begeht und zu mehr als 6 Monaten Haft verurteilt wird, hat seine "Beamtenrechte" verloren und kann ergo auch gar nicht erst verbeamtet werden. Betrug ist eine solche Straftat (da hier immer Vorsatz vorliegt) und bei entsprechender Strafe wäre es nichts mehr mit der Verbeamtung. Hier aber alles im grünen Bereich.

    Strafen <90 Tagessätze werden nicht in das Führungszeugnis eingetragen, das für die Verbeamtung angefordert wird. Damit wirst du keine Probleme mit der Verbeamtung haben, auch die Frage nach Vorstrafen kannst du wahrheitsgemäß verneinen.

    Das Gesiezt-Werden gehört entwicklungsmäßig bestimmt zum Erwachsensein. Die Adoleszenz verschiebt sich heute aber immer weiter nach hinten und kann auch immer weniger am Alter, sondern an konkreten Lebensläufen festgemacht werden. Deswegen hänge ich dem Adoleszenzbegriff an, der das Ende mit dem Eintritt vom Ausbildungs- ins Arbeitsleben definiert. Damit fällt mir auch die Unterscheidung und Begründung des Duzens/Siezens in verschiedenen Schularten leicht.


    Da ich nun einmal definitiv zur Welt der Erwachsenen gehöre, finde ich es allein schon von der Rollenerwartung normal, dass ich gesiezt werde.


    Was in meinen Augen gar nicht geht, ist, dass man zwischen Klassen (gleicher Stufen/Schularten) Unterschiede macht. Das bekommt schnell den Geruch, dass man es mit den einen besser und mit den anderen weniger gut kann.


    Eine letzte Antwort gibt es, denke ich, in unserer Zeit nicht. Allerdings - und das machst du ja - sollte die Entscheidung ímmer begründet und belastbar sein.

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