So, ich hole noch einmal aus, um verständlich zu machen, warum mir das Thema so wichtig ist:
Die Schule als Institution steht heute unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Gerade deswegen halte ich es für überaus wichtig, dass das Handeln in der Schule rechtsfest ist. Leider bin ich fast jede Woche als Verbindungslehrer mit Handeln oder Unterlassen von Kollegen beschäftigt, das rechtswidrig oder zumindest fragwürdig ist. Auch ist es erzieherisch m.E. ein wichtiges Kriterium transparent und begründbar vorzugehen.
Rechtsfest heißt, dass alles Verwaltungshandeln, das in die Individualrechte seiner Bürger eingreift, ein Gesetz als Ermächtigungsgrundlage hat. Solche Gesetze können dann die Durchführung an das Ministerium als oberste Behörde übetragen (Verwaltungsvorschriften, Erlasse), dafür Gremien einsetzen (GLK, Schulkonferenz) oder an einzelne (Schulleiter, Lehrer) deligieren.
Die erste Herangehensweise für ein Mützenverbot wäre also die rechtliche Lage des Lehrers zu betrachten (nachfolgender Rechtsverhalt nach bw Schulrecht). Die Erziehung der Schüler unterliegt demnach der pädagogischen Verantwortung des Lehrers, d.h. explizit nicht (wie dies oft fälschlicherweise genannt wird) der pädagogischen Freiheit des Lehrers. Verantwortungsvolles Handeln bedeutet aber dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Begründbarkeit zu folgen. Ich habe ja bereits mehrfach geschildert, warum ich das Mützenverbot nur für anlassbezogen rechtfertigbar und somit angemessen halte.
Demnach fällt diese Möglichkeit weg.
Die zweite Herangehensweise wäre, das Mützenverbot über die Schulordnung zu regeln. Dazu sind GLK und Schulkonferenz per Gesetz ermächtigt. Dass zu einem angenehmen und geregelten Miteinander evtl. nach Mehrheitswillen von Schülern, Eltern (ggf. Berufsausbildenden) und Kollegen (=Teilnehmer der Schulkonferenz) ein Mützenverbot gehören kann, ist nicht zu beanstanden. Damit muss aber eine Diskussion und Begründung erfolgen, eine Mehrheit gefunden werden.
Wer also ein Mützenverbot durchsetzen will, soll sich dafür auch in den Gremien engagieren. Ansonsten bleibt es jedem unbenommen seinen subjektiven Gründe - wie philosophus - zu schildern und sich das Abnehmen der Mützen zu wünschen .
katta:
Ja, das taucht zum Beispiel als Punkt "angemessene Kleidung" in den Evaluationsbögen der Berufskollegs auf.
Mützen, die die Augen verdecken, müssen natürlich bei Klausuren abgenommen werden.
Super-Lion:
Ich verstehe jeden, der in Ausbildungs- oder Probezeiten sich auf anderes konzentriert. Wenn man aber seinen persönlichen Stil später schärft, sollte man sich schon im obigen Sinne damit auseinandersetzen.