Beiträge von Timm

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    Ansonsten bin ich einfach nur empört. Lehrer sollen also nun abgeschossen werden bzw. sind zum Abschuss frei
    X(

    edit: Allerdings kann ich eurem Krähenhype nichts abgewinnen. Welchen Eindruck bekommen denn neue/nicht involvierte user, wenn sie als Lehramt "Krähenhorst" lesen oder "Altkluge Krähe"?! Ne, ne, dass ein paar emgsler hier auch noch solche Wirkung erreichen, finde ich nicht gut; letztenendes erreichen sie doch nur ihr Ziel, die Kommunikation in unserem Forum zu stören!

    Also erstmal finde ich es gut, dass das allgemeine Thema der Leistungsmessung in einem neuen thread diskutiert wird.

    Ich möchte zu den überaus fundierten Beiträgen - besonders von alias und Herrn Rau - noch ein paar Punkte anmerken:

    1. In B-W haben wir zentrale Abschlussprüfungen. Natürlich steht es nach § 38 Schulgesetz in der pädagogischen Verantwortung der Lehrer, Notenmaßstäbe zu ermitteln und anzuwenden. Gott sei Dank muss sich in B-W auch niemand Arbeiten genehmigen lassen; welche Irrwüchse das hervorruft, haben wir schon oft im Forum lesen müssen. Allerdings empfehlen meines Wissens alle Fachberater und Fachleiter - zumindest in Richtung auf die zentralen Prüfungen hin - sich die verbindlichen Notenverteilungen der Abschlussprüfungen zum Vorbild zu nehmen. Und die haben in B-W zwei Formen:
    a) Die lineare Variante ohne Sockel, die 3,5 liegt - wie alias bereits geschildert hat - bei 50%. Standard z.B. in Haupt- und Berufsschulen.
    b) Die lineare Variante mit Sockel, etwa die 3,75 (= 6 NP) liegt bei 50%. Erst nach dem Überschreiten eines gewissen Punktesockels fängt die lineare Punkteverteilung an. Wer sich das mal für das Fach Gkde anschauen möchte:
    http://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za301/osagk/abitur.htm
    (Tabelle findet ihr ganz unten).

    2. Dass man am Gymnasium etwas mehr leisten muss und sich das in einer "schlechteren" Notenskala äußert, finde ich gerechtfertigt. Der Bildungsplan von Berufskollegs und Kursstufe des Gymnasiums im Fach Gemeinschaftskunde ist fast identisch. Die einen bekommen aber "nur" die Fachhochschulreife (und werden von mir nach Schema a) bewertet), die anderen das allgemeine Abitur (und müssen nach Schema b) ) bewertet werden.

    3. Im Übrigen nimmt gemos vordergründig sachlicher Beitrag sofort wieder das Schema "ihr da unten, ich da oben" ein. Denn gemo beurteilt härter (50%=4), lässt aber durchblicken, dass er eben generell erfolgreicher sei:

    Zitat


    Ich habe mir niemals eine Arbeit "genehmigen" lassen - das hätte ich als Armutszeugnis für meinen Unterricht gewertet.
    Nur einmal bin ich mit einer zu schlecht ausgefallenen Arbeit zurückgekommen und habe den Schülern gleich gesagt, dass da was schief gelaufen sei und wir den Stoff noch ein paar Stunden üben müssten - gezielt die bei der Korrektur erkannten Schwachstellen - und die Arbeit dann neu schreiben würden.


    Gemo, wir scheinen in unterschiedlichen Welten zu leben. Nachdem mein 2. Lehrjahr (mit dem ich mich blendend verstehe) eine Arbeit weit unter seinen Möglichkeiten geschrieben hatte, fragte ich, woran das gelegen habe. Meine Schützlinge antworten: Wir haben zu spät/gar nicht/nicht genug die KA vorbereitet. Nach dem angemessenen "Anschiss" fiel die nächste Arbeit wesentlich besser aus.
    Aber du hättest wahrscheinlich eine großes "mea culpa" gesungen, nochmal geübt und die Arbeit erneut schreiben lassen
    OT: Inzwischen ist mir auch klar, warum du so mutig mit Klarnamen hier auftrittst: Wer alles weiß und hier keine Hilfe sucht, hat auch keinen Grund sich aus Schutz der eigenen oder fremden (=Schüler, Eltern, Kollegen) Persönlichkeitsrechte zu anonymisieren.

    Zitat

    gemo schrieb am 02.04.2005 03:22:
    Wer nur Artikel 6 Grungsetz zitiert, tut so, als wäre Erziehung nur Elternaufgabe.

    Nein, der (=Timm!!!) tut nicht so (auch das GG nicht!!!). Lese richtig:

    Zitat


    Art. 6 GG

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht

    Um mal in deinem Tonfall zu gehen:

    Ich habe dir das sinnentnehmende Lesen durch die Hervorhebung erleichtert.

    Im Übrigen ziehe den ganzen Kontext meines Beitrages heran; er war eine Reaktion auf Erika, die behauptete:

    Zitat


    Es darf nicht länger so sein, dass Eltern verdonnert werden, dafür zu sorgen, ihr Kind für den normalen Unterricht fit zu machen.

    So - und jetzt nochmal von vorn, Georg
    ;)

    Ach so:

    Zitat


    Zitiert doch mal alle Schulgesetze, in denen von der Erziehungsaufgabe der Schule gesprochen wird !


    Nein, das mache ich nicht und hoffentlich auch kein anderer. Wir lassen uns weder für Beschäftigungstherapien einspannen, noch lassen wir uns so darstellen, als könnten wir die rechtlich festgeschriebenen Grundsätze nicht.

    P.S.:
    Schön übrigens dein Einsatz des Neuen Operators "zitiert"; konzipierst du gerade nebenbei eine Klausur?

    Zitat

    Enja schrieb am 01.04.2005 13:01:

    Ohne jetzt pauschal "dem Lehrer" die Schuld zuschieben zu wollen, solltest du vielleicht doch einmal deine Methoden überdenken. Irgendetwas klappt doch da nicht. Egal, ob sie jetzt einfach die Panik kriegen oder es wirklich nicht begriffen haben.

    Liebe Enja,
    ich gebe dir prinzipiell Recht. Natürlich ist bei einer schlechten Arbeit der Lehrer erst einmal zur Selbstreflexion aufgerufen.

    Aber hättest du genauer gelesen:

    Zitat


    Denn solche Dinge wie "Je suis du sport" (Ich bin Sport) oder "Je vais du escalade" (Ich gehe vom Klettern") dürften nach langem Üben (ja nicht mal nach kurzem Üben, das ist ein Fall von logischem Nachdenken) einfach nicht passieren und wenn doch, müssten sie halt die Konsequenzen tragen.


    Ich arbeite in fast allen Klassenstufen mit 2-4 Parallelklassen und kann dann schon genauer sehen, was an wem liegt. Und es ist eben so, dass in manchen Klassen weniger Potential da ist als in anderen. Dass man dagegen anarbeitet, ist klar. Aber aus einer schlechten wirst du i.d.R. nie eine gute Klasse machen können.

    [edit]
    Warum korrigierst du die Arbeit nicht auf 3,9 (die eins einfach bei 1-2 Punkten weniger ansetzen); dann haben die Schüler noch ihren Warnschuss und du musst dieses Genehmigungsverfahren nicht über dich ergehen lassen, bei dem dann eventuell noch ein total verfälschter Schnitt herauskommt?!

    Also das Vorgehen an eurer Schule halte ich für fatal. Ein Klasse kann also beliebig schlecht sein, letztlich wird sie immer auf de Gauß'sche Normalverteilung gelupft?
    Da möchte ich wirklich nicht mit dir tauschen, wenn du eine schlechte Arbeit herausgibst und die Schüler trotzdem noch ordentliche Noten kriegen...

    Du kannst die 3,5 bei 50% der Punkte ansetzen, hast damit den Schnitt ergo um eine halbe Note verbessert. Die Formel dazu wurde hier schon mehrfach genannt:

    6-(5*p/70)

    p=erreichte Punkte. Die Formel kann angepasst werden, indem du die 70 durch eine andere erreichbare Punktezahl ersetzst.
    So könntest du z.B. nur 68 Punkte für das Erreichen der 1 ansetzen.

    Nicht böse sein: Aber nur dass diese 6er süß sind, das halte ich nicht gerade für ein überzeugendes Argument, die Arbeit besser zu korrigieren.
    Ich bin nicht generell gegen das "Verbessern"; das kommt aber eigentlich nur in Frage, wenn ich Schuld trage, z.B. wenn eine Aufgabenstellung unklar/zu schwer war oder ein Aspekt im Unterricht wohl nicht genug vertieft wurde.

    Zitat

    Erika schrieb am 01.04.2005 00:31:


    Es darf nicht länger so sein, dass Eltern verdonnert werden, dafür zu sorgen, ihr Kind für den normalen Unterricht fit zu machen.

    Das sagt alles 8o

    Dazu nur:

    Zitat


    Art. 6 GG

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht

    .

    [Hervorhebungen durch mich]

    Zitat

    Sarah schrieb am 24.03.2005 23:08:
    Vielleicht könnt ihr mir ja noch mal bei folgendem Verstänisproblem helfen:
    Wieso ist eure Schlussfolgerung "drogenabhängige Eltern" = HIV beim Kind? Ok, das ist eine Risikogruppe. Aber das Kind lebt bei der Oma. Sollten die Eltern HIV haben, dann lebt der Junge nicht in ihrer direkten Nähe.


    Ich kann dir helfen:


    http://www.sozialnetz-hessen.de/aidshilfe/hessen/mutterkind.htm#1

    Hallo,
    hat von euch schon einmal jemand mit den Wallanderromanen im Unterricht gearbeitet?
    Bin selbst konkret am Überlegen, ob ich für das 3. Berufsschuljahr etwas Kürzeres aus dem Sammelband "Wallanders erster Fall" heraussuchen soll.
    Interessant fände ich u.a. - neben der Aufarbeitung erzählerischer Mittel - den immer wieder angedeuteten gesellschaftlichen Niedergang Schwedens zu untersuchen und auf Deutschland zu beziehen.
    Schön wäre es auch, falls jemand ganz im Allgemeinen Hinweise zu etwaiger Sekundärliteratur hätte.
    Danke und Gruß

    Timm

    Lieber Gemo,

    ich würde dir empfehlen, dich zuerst genauer zu informieren, bevor du hier den Forenbetreibern Rechtsverletzungen unterstellst.

    1. Frage: Erfüllen die Beiträge das Kriterium:

    Zitat


    Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.


    Dann hättest du nach dem Urheberrechtsgesetz §§ 11-14 unter anderen folgende Rechte:
    - Recht zu bestimmen, ob dein Werk veröffentlicht werden darf;
    - in welcher Form ein Hinweis auf deine Urheberschaft erfolgen soll;
    - dass keine Entstellung deines Werkes erfolgen darf (was zum Beispiel der Fall wäre, wenn ein Moderator einen möglicherweise strafrechtlich relevante Äußerung löschen würde).

    Auch Verwertungsrechte könnten tangiert sein (§§ 15ff.), z.B. wenn jemand deinen Beitrag in Gänze zitiert bzw. die Beiträge prinzipiell veröffentlicht werden.

    Da das Urheberrecht keine Übertragung außer durch Vererbung erlaubt, müsste der entsprechende Abschnitt der Forenregeln dann lauten:

    "Mit der Übertragung eines Beitrages in das Forum, treten Sie automatisch alle Nutzungsrechte an diesem Beitrag an die Betreiber des Forums ab."

    2. Allerdings herrscht - nach meinen Erkundigungen - bei den Juristen keine einheitliche Meinung, ob Meinungsäußerungen in Foren Beiträge im Sinne des Urheberrechts sind.
    Dann spräche nichts dagegen, das Eigentum - wie du es ja auch nennst - an deinen Beiträgen den Forenbetreibern zu übertragen.

    Zitat


    Ein solcher Rechteübergang erscheint mir auch im Widerspruch zu dem ausdrücklichen Hinweis von LEHRERFOREN.de selbst, dass ich weiterhin die Verantwortung für meine Beiträge trage. Wenn Ihr alle Rechte darüber hättet, dann müsstet Ihr auch alle Verantwortung dafür tragen - und ich keine.


    Dass du auch nach Übertragung von Eigentum nicht aus der Verantwortung bist, zeigt das folgende einfache Beispiel:
    Nach korrekter Eigentumsübertragung eines Grundstückes stellt der Käufer fest, dass du jahrelang Altöl unsachgerecht entsorgt hast. Damit entstehen sowohl zivil- als auch strafrechtliche (§ 314 StGB) Folgen für dich.

    Zitat

    Maria Leticia schrieb am 15.03.2005 08:18:
    Hi Timm,
    wenn ich deiner Argumentation folge, müsste ich als Lehrerin an meiner speziellen Schule auch in meinen Grundrechten verletzt fühlen.


    Sorry, du folgst meiner Argumentation keineswegs. Die Schulsituation ist kein freiwilliges Verhältnis wie ein Arbeitsverhältis (in Deutschland gilt immer noch das Prinzip der Vertragsfreiheit).

    Zitat


    Ich kann mich nämlich nicht so anziehen wie ich möchte, sonst gibt es einen Anpfiff von der Schulleitung (wir reden hier im übrigen von nix unanständigem, sondern von Hüfthosen und Oberteilen, die den Bauch hervorblitzen lassen wenn ich die Arme hochhebe). Natürlich steht es mir frei, stattdessen im Büro zu arbeiten und diesem Zustand zu entgehen, im Gegensatz zu den Schülern. Wenn ich allerdings in meiner Lehrerkluft mit Jeans im Büro auflaufe dürfte es Ärger geben. Und so werde ich überall was auszusetzen finden ...


    Siehst du, du ziehst falsche Analogien. Es gibt keine Gleichheit für ungleiche Situationen.

    Zitat


    Worauf ich hinaus will: Ich verstehe dein Argument, in der Schule einen Raum zu schaffen, in dem die Schüler frei von inidivueller Willkür im Einklang mit den Grundrechten lernen können. Für mich gehört es allerdings zumindest bis zu einem bestimmten Alter der Schüler zu meiner pädagogischen Verantwortung ihnen aufzuzueigen, dass es eben mehr Nuancen gibt im menschlichen Zusammenleben als das Einfordern der eigenen Rechte.
    (Zu deinem obigen Beispiel zur Möglichkeit des Mützentragens in einer Vielzahl von Berufen: machen wir uns doch nichts vor, wenn das Mützentragen hier nicht genehm ist, wird man andere Gründe finden denjenigen zu entlassen). Was hier verhältnismäßig ist, ist sicher Ermessenssache.


    Und jetzt wird es eben hahnebüchend! Wenn in Teilen der Industrie geltendes Recht umgangen wird, dann ist das absolut kein Grund, dies auf alle Bereiche auszudehnen.
    Sollen wir unsere Schüler 15h am Stück unterrichten, nur weil manche Handwerksbetriebe das Jugendarbeitsschutzgesetz umgehen?
    Verhätlnismäßigkeit ist keine Ermessenssache, sondern heißt, mit dem geringfügigsten Eingriff die maximale Wirkung zu erreichen.

    Zitat


    Die oben von dir vorgeschlagene Lösung (Mützen bei Präsentation/Bewerbungstraining absetzen) ist im Fremdsprachenunterricht der Mittelstufe, meinem derzeitigen Kerngeschäft, mangels geeigneter Präsentationen/Bewerbungstrainig, schlicht nicht durchführbar.


    Wenn es keine situative Rechtfertigung gibt, warum sollen sie dann die Mütze abziehen? Nur deswegen, dass sie einmal runter ist? Oder um die Nuancen des Lebens kennen zu lernen?
    Nach der Logik sollte man dann schonmal prophylaktisch Schüler anschreien und mobben; passiert oft genug im späteren Berufsleben. 8o

    So, ich hole noch einmal aus, um verständlich zu machen, warum mir das Thema so wichtig ist:

    Die Schule als Institution steht heute unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Gerade deswegen halte ich es für überaus wichtig, dass das Handeln in der Schule rechtsfest ist. Leider bin ich fast jede Woche als Verbindungslehrer mit Handeln oder Unterlassen von Kollegen beschäftigt, das rechtswidrig oder zumindest fragwürdig ist. Auch ist es erzieherisch m.E. ein wichtiges Kriterium transparent und begründbar vorzugehen.

    Rechtsfest heißt, dass alles Verwaltungshandeln, das in die Individualrechte seiner Bürger eingreift, ein Gesetz als Ermächtigungsgrundlage hat. Solche Gesetze können dann die Durchführung an das Ministerium als oberste Behörde übetragen (Verwaltungsvorschriften, Erlasse), dafür Gremien einsetzen (GLK, Schulkonferenz) oder an einzelne (Schulleiter, Lehrer) deligieren.

    Die erste Herangehensweise für ein Mützenverbot wäre also die rechtliche Lage des Lehrers zu betrachten (nachfolgender Rechtsverhalt nach bw Schulrecht). Die Erziehung der Schüler unterliegt demnach der pädagogischen Verantwortung des Lehrers, d.h. explizit nicht (wie dies oft fälschlicherweise genannt wird) der pädagogischen Freiheit des Lehrers. Verantwortungsvolles Handeln bedeutet aber dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Begründbarkeit zu folgen. Ich habe ja bereits mehrfach geschildert, warum ich das Mützenverbot nur für anlassbezogen rechtfertigbar und somit angemessen halte.
    Demnach fällt diese Möglichkeit weg.

    Die zweite Herangehensweise wäre, das Mützenverbot über die Schulordnung zu regeln. Dazu sind GLK und Schulkonferenz per Gesetz ermächtigt. Dass zu einem angenehmen und geregelten Miteinander evtl. nach Mehrheitswillen von Schülern, Eltern (ggf. Berufsausbildenden) und Kollegen (=Teilnehmer der Schulkonferenz) ein Mützenverbot gehören kann, ist nicht zu beanstanden. Damit muss aber eine Diskussion und Begründung erfolgen, eine Mehrheit gefunden werden.

    Wer also ein Mützenverbot durchsetzen will, soll sich dafür auch in den Gremien engagieren. Ansonsten bleibt es jedem unbenommen seinen subjektiven Gründe - wie philosophus - zu schildern und sich das Abnehmen der Mützen zu wünschen .

    katta:
    Ja, das taucht zum Beispiel als Punkt "angemessene Kleidung" in den Evaluationsbögen der Berufskollegs auf.
    Mützen, die die Augen verdecken, müssen natürlich bei Klausuren abgenommen werden.
    Super-Lion:
    Ich verstehe jeden, der in Ausbildungs- oder Probezeiten sich auf anderes konzentriert. Wenn man aber seinen persönlichen Stil später schärft, sollte man sich schon im obigen Sinne damit auseinandersetzen.

    Zitat

    Hermine schrieb am 14.03.2005 21:45:
    Hermine schrieb am 14.03.2005 21:45:
    Du scheinst ja bei dir mit deiner Meinung ganz gut zu fahren, oder?


    a) Wäre das für mich kein Grund, diese Position zu beziehen.
    b) Nein, denn die Kollegen, die nach dem Motto verfahren "Was im Unterricht läuft, bestimme ich" machen das Darstellen der eigenen Position nicht sehr spaßig!!!

    Nix für ungut, Super-Lion,

    aber mein Argument aus dem ersten Teil ist damit nicht erledigt. Wenn es nur darum geht, die Schüler zu erziehen, in Situationen wie Einstellungsgesprächen die Kleidung adäquat zu wählen, schießt das generelle Mützenverbot über das Ziel hinaus.
    Nochmal: Beim Bewerbungstraining oder z.B. bei der Präsentation von Projektarbeiten legen wir schuleinheitlich auf ein angemessenes Äußeres Wert; das geht sogar z.T. in die Note ein.

    Das den meisten Schülern wohl eher sinnfreie Mützenverbot hat m.E. keinen erzieherischen Nutzen; du führst ja selbst an, dass sie trotzdem noch die Hose in den Knieen tragen. Nach eurer Logik müsste man ihnen das dann ja auch verbieten, um sich aufs spätere Leben vorzubereiten.

    Und ohne erzieherischen Nutzen wirds halt auch rechtlich prekär, in das Persönlichkeitsrecht anderer einzugreifen.

    Ehrlich gesagt - ich bin verärgert.

    Nicht, dass man zu anderen Auffassungen als ich kommen kann. Aber ein Teil von euch benimmt sich wirklich, als gelte der Schulbesuch noch als besonderes Rechtsverhältnis, Grundrechte können also dem erzieherischen Impetus untergeordnet werden.

    Insbesondere würde mich die Begründung von dani13 interessieren, wie es zu rechtfertigen ist, dass man auch noch in den Pausen auf den Fluren in das Persönlichkeitsrecht der Jugendlichen eingreift.

    Natürlich ist das Mütze- oder Nicht-Mütze-Tragen keine lebenswichtige Frage, allerdings doch m.E. ein kleiner Indikator, welchen Grundsätzen Kollegen zu folgen bereit sind...

    Die Entscheidungsfragen stören mich; es wird der Eindruck erweckt, als könne der Schüler abstimmen, was geschehen solle.
    Die Frage offen zu stellen, fände ich aber in Ordnung, so kommt evtl. wirklich eine neue Idee.

    wolkenstein:
    Ich kann mich an ein "Geschrei" in einem solchen Zusammenhang nicht erinnern.

    Als Soziologe:
    Du hast Punkt 5 klugerweise nach Punkt 4 gebracht; wer sich aber alles in Ruhe durchliest wird durch den Ausstrahlungseffekt von 5 beeinflusst und bei 4 zur Lösung von c) neigen.

    Außerdem halte ich es ein wenig für eine pädagogische Bankrotterklärung, wenn du dir in 4) mögliche Maßnahmen von den Schülern vorgeben lässt.
    Das adäquate Mittel auf deine Analyse mit den Evaluationsbögen sollte vom Lehrer gewählt werden.

    Ansonsten finde ich aber die Idee und den Rest sehr gut.

    Viel Erfolg!

    Zitat

    Maria Leticia schrieb am 13.03.2005 15:25:
    LG
    Maria Leticia

    der ihre langweilige Lehrerkluft mächtig auf den Senkel geht, die sich aber sicher ist, dass sie größte Probleme kriegen würde wenn sie sich im Job so anziehen würde, wie es ihr gefällt...


    Da fällt mir noch ein:
    Wie kleidet sich denn eurer Kollegium, vor allem wenn es auf den Sommer zugeht?
    In meinen Dienstjahren ist mir all das schon begegnet:
    - Kollegin angezogen à la "polnischer Straßenstrich" (kein Spruch von mir)
    - Kollege angezogen à la Standurlauber (Shorts, Hawaiihemd, Sonnenbrille im blondieren Haar)
    - Kollegin angezogen à la Woodstockkonzertbesucherin
    - Sockenloser Birkenstockträger in Kleidung, die sowohl vom Stil als auch vom Abtragen aus den 70igern stammen musste
    ...

    Da sind unsere Schülerinnen und Schüler (mit und ohne Käppi) wirklich im Großen und Ganzen überaus appetitlicher!

    edit:
    philosophus: In dubio pro reo?

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