Beiträge von Hana20

    Habe ich die Pflicht, Eltern vor Ort zu treffen, auch wenn es keinen Gesprächsgrund gibt? Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Schülerin (7.Klasse), die im Unterricht weder negativ noch positiv auffällt. Da wir bisher nur einen Kurztest geschrieben haben und ich nichts weiter zu dieser Schülerin sagen kann ( als vor 4 Wochen) möchte ich dieses Elterngespräch nicht ausführen.

    Vor 4 Wochen dauerte das Gespräch eine ganze Stunde und mein Unterricht wurde kritisiert, zu viele Hausaufgaben, ich hätte dies/jenes gemacht usw.. Ich kenne die Schülerin auch erst seit diesem Schuljahr, Eltern sind bekannt im Kollegium ( dauernde Elterngespräche) - ich möchte das unterbinden. darf ich das ?

    Mir steht genau das auch bevor und ich kann deine Sorgen und Gedanken sehr gut nachvollziehen, mir gehts nämlich genau so...Ich werde im September wieder einsteigen, nach 2 Jahren Pause , an einer neuen Schule. Den Chef durfte ich bereits kennenlernen und das Gespräch war sehr positiv.Ich werde mit 20 Stunden wieder einsteigen, um zu sehen, wie es damit klappt. Ich erhoffe mir, dass ich mit den 20 Stunden schnell im Kollegium ankomme, da ich wahrscheinlich täglich an der Schule sein werde.Vollzeit hab ich mir nicht zugetraut, da andere Lehrwerke benutzt werden und ich erstmal schauen muss, was sich geändert hat... ich möchte aber so schnell es geht wieder in VZ arbeiten, da es für mich persönlich zu viele Nachteile in TZ gibt. Ich hoffe, der Stundenplan wird einigermaßen ok, das weiß man ja auch nie....

    Passend dazu: wenn man schwanger ist und nicht an die Schule in den Präsenzunterricht darf (Corona), darf man rechtlich dann die Eingewöhnung machen?


    Ich glaube, du musst die Eingewöhnung verschieben, am besten in die Ferienzeit. Ich habe auch das gleiche Problem und mein Mann übernimmt zum Glück die Eingewöhnung, was ich aber auch sehr schade finde. Ich hätte es gerne selbst miterlebt....

    Hallo. Ich bin aktuell bis Ende Mai in Elternzeit. Ab Juni fange ich wieder an zu arbeiten an meiner neuen Wunschschule ( bis Ende des Schuljahres erstmal abgeordnet). Zum September wurde ich offiziell versetzt an diese Schule. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Termin ist im Dezember. D.h. ich darf bis Ende Oktober arbeiten, dann fängt der Mutterschutz an. Jetzt die Frage: kann die Versetzung deshalb abgelehnt werden, da ich im Schuljahr nicht einsatzbereit bin? Ich bin in Ba-Wü.

    LG

    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich gerade theoretisch mit meinem Einstieg in Teilzeit. Nun habe ich jedoch erfahren, dass mir laut unseres Konzepts, welches gerade überarbeitet wird, in TZ nur 1 freier Tag zusteht. Umgekehrt heißt das, auch wenn ich unterhälftig arbeiten gehe, werden diese Stunden auf 4 Arbeitstage verteilt. Ich bin gerade echt geschockt, da ich überlegt hatte, nur ein paar Stunden zu machen. Aber das nützt ja gar nix, wenn ich dafür an 4 Tagen eine Betreuung bezahlen muss. Auch sind die Zeiten, in denen man eingesetzt werden kann, quasi so weit auseinander, dass ich entweder die große Betreuung in der Kita buchen muss (7 - 16 Uhr) oder die mittlere (7:30 -14:30) und dann noch für 2 Nachmittage eine andere Betreuung finden muss.

    Wie ist das bei euch? Ich bin gerade so fassungslos...

    Hallo an alle,


    ich befinde mich derzeit in Elternzeit, ich habe ursprünglich ein Jahr Elternzeit genommen. Eigentlich müsste ich erst wieder im Juli arbeiten gehen, jedoch hat sich einiges in unserer Planung verändert, so dass mein Mann zur Zeit auch viel zu Hause ist. Wäre es möglich, im März schon wieder zurückzukommen oder muss ich bis Juli warten?

    Könnte ich dann die nicht genommenen ElternMonate (Bezüge Elterngeld) irgendwann später beziehen oder verfallen diese dann?

    Achja ich bin BW :)

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