Beiträge von Omidala

    Theoretisch wäre das sicher möglich, aber 3 Deutschklassen ist i. d. R. die absolute Obergrenze. Wenn du pro Klasse an die 30 Schüler drinsitzen hast, ist mehr auch korrekturtechnisch nicht zu machen. Das Problem mit PuG in der Oberstufe war bisher der Einstündigkeit und dass es dort auch Schulaufgaben gab (daran ändert sich im G9 auch nichts). Ein Kollege mit der Kombi D/SK hatte z. B. parallel fünf (!) 11. Klassen (im G8) in SK mit insgesamt 125 Schülern und den entsprechenden Klausuren plus 3 Deutschklassen und mehr... Aber abgesehen davon sind die Fächer zum reinen Unterrichten einfach toll. :) - ich habe selbst D/G/PuG.

    Viele Grüße!

    Das kommt natürlich dazu! Ich kann aus eigener Erfahrung aus dem Kollegium berichten, dass man sich im Idealfall darüber vor seiner Fächerwahl Gedanken machen sollte, wie viele Klassen/Kurse man bekommen kann/wird. PuG ist jetzt durch den neuen Lehrplan ab Klasse 11 durchgehend zweistündiges (Wahl-)Pflichtfach.

    Die Frage wird man so pauschal doch auch gar nicht beantworten können.

    Zumindest bei uns spielen viele noch nicht genannte Faktoren eine Rolle:

    - Hauptfach vs. Nebenfach

    - Verrechnung mit kleinen schriftlichen Leistungsnachweisen (Stegreifaufgaben, Tests, ...)

    - ...

    Ein Geographie-Kollege, der aufgrund der Vorgaben der LK vielleicht gar keine schriftlichen Leistungen erheben muss, könnte bei uns durchaus die gesamte Zeugnisnote über mündliche Mitarbeit erheben (auch wenn man über die Sinnhaftigkeit streiten kann)

    Ich kenne StR(in) i.K.

    Das sind dann aber nur die Verbeamteten. Unbefristet angestellte Kollegen haben bei uns (O)StR(in) i.BV., befristet angestellte (ggf. ohne volle Lehrbefähigung) tragen LAv.

    Wie das mit der Kombination von Kirchendienst und Beschäftigungsverhältnis ist, weiß ich nicht.

    Denkbar wäre StR(in) i.K. i.BV. Das sind dann aber nur diejenigen, die volle Lehramtsbefähigung haben und unbefristet angestellt sind (also quasi in der Position eines Studienrats).

    Hallo an die Gymnasialkollegen aus dem schönsten Bundesland der Welt!

    Eine kurze Frage: Wie handhabt ihr es bei Nachschriften einer respizienzpflichtigen schriftlichen Arbeit? Legt ihr (auch wenn es sich nur um eine Nachschrift handelt) zusätzlich die Angabe sowie einen Erwartungshorizont der Nachschrift für die Respizienz bei? Oder genügt die Angabe/der EWH des "regulären" Termins?

    Danke

    onetoyou

    "WAAAAS??? Ey, mit VIER... Da hab ich noch Sand gegessen!"

    Ich brech bei sowas zusammen. :D

    Solche Kommentare sind wirklich köstlich, das trifft genau meinen Humor.

    Da ich beim Lesen an so vielen Stellen schmunzeln musste, hier mein Highlight letzter Woche:

    (im Flur)

    Frau H: "Laura, warum bist du noch nicht im Klassenzimmer?"

    Laura: "Sie sind auch zu spät. Außerdem bin ich noch vor Ihnen da"

    Frau H: "Das will ich sehen" (und rennt los)

    Ich bin wirklicher Datenschutz-Laie. Daher meine Frage: Wieso kann ich in unserer Schulkommunikationsplattform für jeden Schüler bei Abwesenheit den genauen Abwesenheitsgrund (selten auch unter Nennung der Krankheit/Symptome) einsehen? Das müsste dann doch genau so wenig erlaubt sein.

    Inwiefern ist dir das von Bedeutung? Machst du anderen Unterricht, wenn der Kollege krank ist als wenn er auf Fortbildung ist?

    Fobi/Ausflug -> ich nehme Kontakt mit dem Kollegen auf und frage nach sinnvollen Inhalten

    Krank -> ich improvisiere/denke mir selbst etwas aus und lasse den Kollegen in Frieden genesen

    Bin ich der einzige, der das überhaupt nicht schlimm, sondern eher gut findet? Ob ein Kollege wirklich krank, auf Fortbildung oder einem Ausflug ist, kann mir als Vertreter doch von Bedeutung sein.

    Verständlich finde ich nur die Sache mit "Kind krank" (und trotzdem: in welcher Situation kann das zum Nachteil des kindkranken Kollegen sein?)

    Na, ganz normal als Zweifachlehrer für die Realschule. Ich muss aber auch noch die pädagogische Nachqualifizierung nachholen. Also ein 2. Fach und die Nachqualifizierung. Habe ich das, bin ich genau das gleiche, was ein anderer für Realschulen auch ist. Ich muss mich wohl noch ein Jahr bewähren und dann könnte ich theoretisch sogar verbeamtet werden.

    Bis dahin arbeite ich als 1 Fachlehrer und bewerbe mich bis ich zugelassen werde für die Nachqualifizierung.

    Also arbeiten, parallel dazu Nachqualifizierung. Dafür gibts dann Abminderungsstunden und dann lanfristig noch das 2. Fach.

    Vorteil, mindestens E11, wenn nicht sogar 12 wie mir jemand sagte und nicht nur 1500 Euro wie im Ref der Fall wäre und keine ewigen Fahrzeiten.

    Interessante Konditionen. Das hört sich definitiv entspannter an als ein Referendariat. Und Möglichkeit für die Verbeamtung gibt's auch. Dann sollte doch fast klar sein, was der Weg sein wird.

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