Ja, du darfst in allen Stufen unterrichten. Besonders skurril wird es da bei Erweiterungsfächern wie Mathematik, für die man nicht einmal Scheine machen und einfach das Examen bestehen muss.
Beiträge von Omidala
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Im Zweifelsfall entwickle ich sonst einfach meine eigene Lernplattform/-software und verbinde Lehramt und Informatik

Das ist der Spirit! Ich entwickle auch nebenbei mehrere Tools für den (Lehrer-)Alltag, das bereitet - neben dem später stiftenden Nutzen - sogar noch ein bisschen Freude.
Viel Erfolg!
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Wenn du Informatikerin werden kannst und willst, mach das, um die wird sich überall gerissen. Ins Lehramt kannst du damit dann später immer noch ququereinsteigen.
Mein erster Gedanke! Erfahrungsgemäß kann ich berichten, dass das ohne Vorkenntnisse aber ein echter Brocken ist.
Aurike Wie kommt es, dass du dir Informatik vorstellen kannst? Als Wannabe-Informatiker finde ich diesen Weg am interessantesten.
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Ich wollte immer Lehrer werden, habe mich deswegen schon vor dem Studium umfassend über den Beruf informiert.
Kam dann an die Schule (noch als Vertretungskraft) und es war alles so wie ich es mir gewünscht und vorgestellt hatte.
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Theoretisch wäre das sicher möglich, aber 3 Deutschklassen ist i. d. R. die absolute Obergrenze. Wenn du pro Klasse an die 30 Schüler drinsitzen hast, ist mehr auch korrekturtechnisch nicht zu machen. Das Problem mit PuG in der Oberstufe war bisher der Einstündigkeit und dass es dort auch Schulaufgaben gab (daran ändert sich im G9 auch nichts). Ein Kollege mit der Kombi D/SK hatte z. B. parallel fünf (!) 11. Klassen (im G8) in SK mit insgesamt 125 Schülern und den entsprechenden Klausuren plus 3 Deutschklassen und mehr... Aber abgesehen davon sind die Fächer zum reinen Unterrichten einfach toll.
- ich habe selbst D/G/PuG.Viele Grüße!
Das kommt natürlich dazu! Ich kann aus eigener Erfahrung aus dem Kollegium berichten, dass man sich im Idealfall darüber vor seiner Fächerwahl Gedanken machen sollte, wie viele Klassen/Kurse man bekommen kann/wird. PuG ist jetzt durch den neuen Lehrplan ab Klasse 11 durchgehend zweistündiges (Wahl-)Pflichtfach.
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Die Frage wird man so pauschal doch auch gar nicht beantworten können.
Zumindest bei uns spielen viele noch nicht genannte Faktoren eine Rolle:
- Hauptfach vs. Nebenfach
- Verrechnung mit kleinen schriftlichen Leistungsnachweisen (Stegreifaufgaben, Tests, ...)
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Ein Geographie-Kollege, der aufgrund der Vorgaben der LK vielleicht gar keine schriftlichen Leistungen erheben muss, könnte bei uns durchaus die gesamte Zeugnisnote über mündliche Mitarbeit erheben (auch wenn man über die Sinnhaftigkeit streiten kann)
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Stellt sich die Frage wirklich? Ein Schokoriegel ist so wenig wert, dass es in keiner meiner Welten ein Problem darstellt.
Edit: Selbst die ganze Packung Schokoriegel wäre nach meinen Handreichungen noch geringwertig genug, sodass ich sie (bspw. zu einem Geburtstag) annehmen dürfte.
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Die unterrichtest dann natürlich 21 solcher Blöcke. 28*45/60
Alles andere fände ich ja sehr interessant

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Die Bezeichnung "Studienrat" bezieht sich explizit auf Beamte, insofern wundert mich, dass ihr Angestellte Kollegen als "Studienräte im Beschäftigungsverhältnis" führt.
Solange unbefristet eingestellt und "in der Position eines Studienrates", ja.
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Ich kenne StR(in) i.K.
Das sind dann aber nur die Verbeamteten. Unbefristet angestellte Kollegen haben bei uns (O)StR(in) i.BV., befristet angestellte (ggf. ohne volle Lehrbefähigung) tragen LAv.
Wie das mit der Kombination von Kirchendienst und Beschäftigungsverhältnis ist, weiß ich nicht.
Denkbar wäre StR(in) i.K. i.BV. Das sind dann aber nur diejenigen, die volle Lehramtsbefähigung haben und unbefristet angestellt sind (also quasi in der Position eines Studienrats).
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Hallo an die Gymnasialkollegen aus dem schönsten Bundesland der Welt!
Eine kurze Frage: Wie handhabt ihr es bei Nachschriften einer respizienzpflichtigen schriftlichen Arbeit? Legt ihr (auch wenn es sich nur um eine Nachschrift handelt) zusätzlich die Angabe sowie einen Erwartungshorizont der Nachschrift für die Respizienz bei? Oder genügt die Angabe/der EWH des "regulären" Termins?
Danke
onetoyou
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Wie kann man denn ein Fach "normal" und "anders" unterrichten?
Sind die "normale" und "andere" Möglichkeit nicht einfach zwei (von vielen geeigneten) Möglichkeiten?
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"WAAAAS??? Ey, mit VIER... Da hab ich noch Sand gegessen!"
Ich brech bei sowas zusammen.

Solche Kommentare sind wirklich köstlich, das trifft genau meinen Humor.
Da ich beim Lesen an so vielen Stellen schmunzeln musste, hier mein Highlight letzter Woche:
(im Flur)
Frau H: "Laura, warum bist du noch nicht im Klassenzimmer?"
Laura: "Sie sind auch zu spät. Außerdem bin ich noch vor Ihnen da"
Frau H: "Das will ich sehen" (und rennt los)
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Und überhaupt, was macht ihr denn für ein Hochamt aus einer Vertretungsstunde?
Ist das nicht genau so gewollt?

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Ich bin wirklicher Datenschutz-Laie. Daher meine Frage: Wieso kann ich in unserer Schulkommunikationsplattform für jeden Schüler bei Abwesenheit den genauen Abwesenheitsgrund (selten auch unter Nennung der Krankheit/Symptome) einsehen? Das müsste dann doch genau so wenig erlaubt sein.
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Inwiefern ist dir das von Bedeutung? Machst du anderen Unterricht, wenn der Kollege krank ist als wenn er auf Fortbildung ist?
Fobi/Ausflug -> ich nehme Kontakt mit dem Kollegen auf und frage nach sinnvollen Inhalten
Krank -> ich improvisiere/denke mir selbst etwas aus und lasse den Kollegen in Frieden genesen
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Bin ich der einzige, der das überhaupt nicht schlimm, sondern eher gut findet? Ob ein Kollege wirklich krank, auf Fortbildung oder einem Ausflug ist, kann mir als Vertreter doch von Bedeutung sein.
Verständlich finde ich nur die Sache mit "Kind krank" (und trotzdem: in welcher Situation kann das zum Nachteil des kindkranken Kollegen sein?)
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