Wenn eine Stellenausschreibung den Master zwingend fordert, so ist (nicht soll) A13/E13 zu zahlen.
Ich weiß, dass an berufsbildenden Schulen in Hessen E13 gezahlt wird, wenn man als Quereinsteiger mit Master im Mangelfach in die Weiterbildung (verlängertes Ref.) startet. Für andere Bundesländer weiß ich es jedoch nicht. Eine Verbeamtung, also A13, ist als Quereinsteiger in Hessen nach dem Ref. ebenfalls möglich.
Hier der Link dazu: https://kultusministerium.hessen.de/lehrkraefte/ei…-elektrotechnik
Wünsche Dir viel Erfolg.