Die Abrechnung über die GKV funktioniert völlig anders als die mit der PKV. Das Vorgehen, was hier beschrieben wurde geht damit gar nicht. Entweder die ärztlichen Leistungen werden privat oder die GKV abgerechnet. Beides geht überhaupt nicht. Besonders geht eine doppelte Abrechnung rechtlich nicht. Wenn die GKV bereits alles gezahlt hat (was sie immer macht, es gibt keine anteilige Zahlung über Kassenärztliche Vereinbarung), dann können die gleichen Kosten nicht nochmals bei der Beihilfe eingereicht werden. Das könnte auf Betrug hinauslaufen. Naja die Beihilfe wird so oder so nicht zahlen, weil diese Rechnung überhaupt nicht Beihilfekonform wäre.
Das nur meine laienhafte Einschätzung dazu.
Wie tutto a posto ja geschrieben hat, gibt es in Hessen anscheinend ein System, wo GKV versicherte Beamte die jährlichen Leistungen der GKV (z.b. alle Kosten für die Arztbesuche in dem Jahr) einreichen können und dann davon 50% zurück bekommen.
Wenn der Arztbesuch die GKV 100€ kostet, bekommen gesetzlich versicherte hessische Beamte am Jahres Ende 50€ zurück.
Darauf hin hab ich dann gesagt, dass ich bei diesem System ständig beim Arzt sitzen würde ![]()