Beiträge von griding

    Ich habe mit den Lernenden am Berufskolleg, egal ob sie sich in einer dualen Ausbildung oder in einer anderen Schulform befanden, bisher immer das Thema Arbeitsrecht gründlich durchgenommen, da ich der Meinung war, sie auf dem Weg in die Arbeitswelt so gut begleiten zu können. Außerdem merke ich immer wieder, dass dieses Thema in der allgemeinen Schulbildung oft vernachlässigt wird.


    Vor einiger Zeit habe ich jedoch von einem Kollegen eine deftige Kritik erhalten, ich würde ja "immer nur Arbeitsrecht machen". Ja, es ist ein großer Teil meiner Lehre, aber ich behandle auch aktuelle Themen und Themen, die meine Lernenden interessieren (dürfen z.B. auch abstimmen). Ich denke halt, am Berufskolleg ist Arbeitsrecht und soziale Absicherung ein super wichtiges Thema.


    Bin ich jetzt eventuell doch zu einseitig oder macht meine Denkweise Sinn?

    Unter dem Stichwort "Lehrermangel" sind die Qualifikationsvoraussetzungen für diesen Beruf inzwischen ziemlich aufgeweicht worden. Aber ja, du hast recht es ist immer wieder tragisch, dass man überhaupt noch Voraussetzungen hat und nicht einfach jeden unterrichten lässt, der laut genug rufen kann "Lehrer werden ist mein Traum!".

    Natürlich sollte man nicht jeden einfach so unterrichten lassen. Aber jemanden der sein Studium abgeschlossen und dann im Ref durchgefallen ist, könnte man ja zumindest mal prüfen, ob es in einer anderen Schulform besser passen könnte.... statt völlige Quereinsteiger z.b. in die Grundschule zu stellen.

    Hallo ihr Lieben!

    Ich habe das 2te Staatsexamen endgültig nicht bestanden! Ich wollte immer Lehrer werden… Meine Fächer sind Englisch und Geschichte am Gymnasium. Was habe ich für Alternativen in NRW? :(

    Also bei dem aktuellen Lehrermangel würde ich es einfach dreist in allen anderen Bundesländern weiter versuchen. Klar, Englisch und Geschichte sind jetzt keine Mangelfächer, aber vielleicht ergibt sich ja was an anderen Schulformen, z.b. BG 🤔


    Was waren denn die Gründe für das Durchfallen?


    Wenn du dich selbst als gute Lehrperson einschätzt und deine Lernenden auch immer gut mit dir klar kamen könnte es an einem anderen Studienseminar auch anders ausgehen 👍

    Was passiert eigentlich wenn man innerhalb der 2 Jahre Aufschub nach dem Referendariat eine Verbeamtung auf Probe erhält?


    Liegt die Nachversicherung dann erstmal wieder auf Eis und die Zeit des Referendariats zählt wieder ganz normal zu der Berechnung des Ruhegehalts dazu?


    (Hab bisher echt nix verständliches darüber im Netz gefunden)

    Sei gewiss, dass sich das bei den Kollegen noch sehr schnell ändern wird. Ich bin jetzt auch noch nicht so ewig im Dienst, die Beitragssteigerungen in der PKV lagen aber in Summe bereits bei deutlich über 50%. Da ist der Ärger mit der Beihilfe und die teils sehr freche Abrechnungspraxis von Ärzten ggü. Privatversicherten noch genauso wenig berücksichtigt, wie die nicht kostenfreie Mitversicherung der eigenen Kinder.

    Noch ein Grund mehr sich als angehende Lehrkraft für ein Land mit Pauschaler Beihilfe zu entscheiden ;)

    hier:


    Bei uns ist ein A13er ab Erfahrungsstufe 3 über der Bemessungsgrenze

    Ja. Eben. Und ab dann bleiben die Beiträge gleich. Oder reden wir gerade kolossal aneinander vorbei? Kann auch sein. Dann nichts für ungut.

    Genau, Bemessungsgrenze ist umgerechnet auf den Monat derzeit ca. 700€. Dabei bleibt es dann auch bei höheren Bruttoeinkommen, es sei denn sie erhöhen die Bemessungsgrenze. Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse (AOK aktuell 1,6%) und die gesetzliche Pflegeversicherung (aktuell 2,3%), welche aber auch bei der pauschalen Beihilfe komplett selbst bezahlt werden muss.


    Wenn ich von den 700€ hier in Hessen was sinnvolles über die Sachleistungsbeihilfe zurück bekommen möchte, müsste ich halt ständig zum Arzt :D


    Und dann erzählt die CDU in Hessen das die Sachleistungsbeihilfe sogar noch besser ist als die pauschale Beihilfe:

    Einfach nur Lachhaft, unmenschlich und ausschließlich wirtschaftlich getrieben. Wo ist denn da das "christliche" geblieben?


    Wird wohl nix mit der pauschalen Beihilfe in Hessen solange die CDU auf Kosten ihrer Beamten ein paar Euro sparen will.


    Ba-Wü oder Thüringen... sind da einfach weitaus attraktiver :)

    Die hessische Sachleistungsbeihilfe ist ein seltsames Konzept... ich geh doch nicht extra nur zum Arzt um später etwas mehr Geld rückerstattet zu bekommen, vor allem weil ich damit die gesetzliche Krankenkasse unnötigerweise zusätzlich belasten würde :D


    Sie sollen in Hessen endlich auch die Pauschale Beihilfe als zusätzliche Option für gesetzlich Versicherte einführen. Den Haushalt wird das schon nicht sprengen, entscheiden sich ja eh nicht so viele für die Gesetzliche. Mal sehen ob die neue Schwarz-Rote Regierung das gestemmt bekommt.


    Mir persönlich sitzen die 700€ im Monat für die gesetzliche Krankenversicherung schon ganz schön im Nacken... aber bei der privaten Krankenversicherung sah das bei mir mit ca. 550€ (bin schon älter und hatte 30% Risiko) auch nicht viel besser aus :/ Kollegen aus dem Referendariat zahlen mit voller Stelle jetzt hingegen nur ca. 200€ an die Private. Das ist und bleibt einfach nur unfair. Vielleicht wechsel ich einfach mal das Land ;)

    Also, an dem Tag werden dir eh alle Mitglieder der Prüfungskommission sehr wohlgesonnen sein. Jeder weiß, dass du da nervös bist und du einen super langen Tag haben wirst.

    Das ist jetzt nicht so verwunderlich. Das Listenverfahren findet nur mit den Reststellen statt. So viele gibt es davon nicht. Der normale Weg ist die schulscharfe Bewerbung.

    Ich dachte man könne nur über die Rangliste an eine Planstelle gelangen... oder ist das wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

    Was ist eigentlich mit Nebentätigkeiten?


    Z.B. eine Anstellung als Taxifahrer bei einer 50% Verbeamtung... Zahlt dann das Taxiunternehmen in die Rentenversicherung?

    Wie ist das eigentlich mit der Nachversicherung?


    Zählt die auch auf die Wartezeit bei der ­Erwerbsminderungs­rente ein?


    Zitat
    • Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)
    • Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung

    Quelle

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