Beiträge von griding

    Eine Versicherung hat hier Daten für die durchschnittlichen Beihilfekosten pro Kopf und Jahr für 2018 bis 2020 (Beamte und Pensionäre) veröffentlicht.

    Das kann man gegen mit den Kosten für den Kostenträger bei pauschaler Beihilfe vergleichen.

    Sehr spannende Auswertung.

    Wenn ich das richtig interpretiere, waren 2019 die höchsten Ausgaben in RLP mit ca. 5000€ Beihilfe pro Beamter. Das wären monatlich 400€ die man jedem rheinland-pfälzer Beamten auch gut als Arbeitgeberanteil der GKV überweisen hätte können.

    In anderen Ländern, z.b. Brandenburg mit ca. 2500€ im Jahr 2019 und entsprechend 200€ monatlich, wäre ein Umstieg für das Land wohl eher weniger attraktiv.

    Was in dieser Rechnung aber auch noch fehlt sind die erhöhten Auszahlungen der GKV wenn alle über die Pauschale Beihilfe gesetzlich versichert wären... denn dann wären die meisten Länder und auch die GKV mehr belastet.

    Schon traurig. Ich frage mich ehrlich gesagt, was sich für das Land mehr rechnet?

    Die klassische Beihilfe ist für das Land meist die günstigste Version, da der Dienstherr ja nur "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung tätigt.

    Bei der Pauschalen Beihilfe zahlt das Land jeden Monat 50% des monatlichen Versicherungsbeitrag, spart sich dann aber jede "ereignisbasierte" Zuzahlung.

    Wenn man als Dienstherr quasi nur gesunde Beamte hat (dafür soll ja u.a. auch der Amtsarzt "sorgen") fallen bei der klassischen Beihilfe im günstigsten Fall nur sehr wenige Kosten an.

    Weil alle Beamte seit 2009 krankenversichert sein müssen, haben die meisten einen günstigen PKV Vertrag um bei klassischer Beihilfe die restlichen Kosten im ereignisfall abzusichern. All die, die von der PKV abgelehnt wurden mussten halt in die GKV, und die hat leider keinen vergünstigten Tarif für klassisch Beihilfeberechtigte. Es ist somit fair, dass man diese Menschen mit der Pauschalen Beihilfe nun auch unterstützt.

    Alternativ könnte man auch die GKV für klassisch Beihilfeberechtigte günstiger machen, weil ja dann der Dienstherr "ereignisbasiert" eine prozentuale Zuzahlung tätigen und die GKV entlastet würde 😁

    Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern haben die Pauschale Beihilfe mittlerweile auch eingeführt.

    Eine schrittweise Einführung der Pauschalen Beihilfe in Rheinland-Pfalz wurde nun auch im neuen Koalitionsvertrag festgelegt.

    In NRW steht die Pauschale Beihilfe immer noch im Koalitionsvertrag.

    Saarland prüft die Pauschale Beihilfe.

    Hessen und Bayern bleiben die beiden letzten die emotionslos die Pauschale Beihilfe ignorieren.

    Genau an der Stelle wird es spannend. Ist a) der letzte Status (Rentner oder Pensionär) mit dem ich in den Ruhestand gehe ausschlaggebend, oder b) werden beide Einnahmen (Rente + Pension, oder Rente + Altersgeld) bezüglich der KV-Beiträge getrennt bewertet?

    Bei a) könnte man ja mit dem Rentnerstatus in den Ruhestand gehen, das hieße 50% KV-Anteil ich und 50%-KV-Anteil die RV. Die Pension bzw. das Altersgeld müsste man als zusätzliches Einkommen deklarieren, was den absoluten KV-Beitrag zwar erhöhen würde. Dieser würde aber nur zu 50% von mir getragen. So zumindest meine naive Rechnung. Aber dazu lasse ich mich ja beraten.

    Das hoffe ich auch, dass die letzten Exoten (Hessen, Bayern, NRW, ...) mit der pauschalen Beihilfe sehr bald nachziehen.

    Der letzte Status ist irrelevant. Von Hessen erhält du die Pension (100% GKV) und von der Rentenversicherung die Rente (50% GKV). Das musst du so auch im Alter bezahlen.

    Nur: Wenn du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis wechselt hast du die Chance dich vom Land Hessen nachversichern zu lassen und auf deine Pension (hessisches Altersgeld) zu verzichten. Dann erhält du nur noch Rente von der Rentenversicherung (50% GKV)... Aber das nachversichern ist finanziell oftmals nicht sehr lukrativ. Das solltest du unbedingt durchrechnen ob sich das mit der GKV lohnt.

    Ich weiß noch nicht, ob sich das wirklich lohnt. Das Ziel ist es, im Ruhestand nicht weiterhin die 100% KV-Beiträge zu zahlen.

    Das wird nicht klappen. Auf deinen hessischen Pensionsanteil der Rente (also das Altersgeld) wirst du immer 100% GKV bezahlen müssen. Auf den gesetzlichen Rentenanteil nicht. Egal ob du nochmal ins Arbeitgeberverhältnis zurück kehrst oder nicht.

    Einzigste Option: Du gehst ins Arbeitgeberverhältnis, verzichtest auf den Pensionsanteil (Altersgeld) und lässt dich vom Land Hessen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Da solltest du aber unbedingt prüfen ob sich das finanziell lohnt.

    Ich hoffe für dich und für mich, dass unsere Länder bald die Pauschale Beihilfe einführen.

    Die Abrechnung über die GKV funktioniert völlig anders als die mit der PKV. Das Vorgehen, was hier beschrieben wurde geht damit gar nicht. Entweder die ärztlichen Leistungen werden privat oder die GKV abgerechnet. Beides geht überhaupt nicht. Besonders geht eine doppelte Abrechnung rechtlich nicht. Wenn die GKV bereits alles gezahlt hat (was sie immer macht, es gibt keine anteilige Zahlung über Kassenärztliche Vereinbarung), dann können die gleichen Kosten nicht nochmals bei der Beihilfe eingereicht werden. Das könnte auf Betrug hinauslaufen. Naja die Beihilfe wird so oder so nicht zahlen, weil diese Rechnung überhaupt nicht Beihilfekonform wäre.

    Das nur meine laienhafte Einschätzung dazu.

    Wie tutto a posto ja geschrieben hat, gibt es in Hessen anscheinend ein System, wo GKV versicherte Beamte die jährlichen Leistungen der GKV (z.b. alle Kosten für die Arztbesuche in dem Jahr) einreichen können und dann davon 50% zurück bekommen.

    Wenn der Arztbesuch die GKV 100€ kostet, bekommen gesetzlich versicherte hessische Beamte am Jahres Ende 50€ zurück.

    Darauf hin hab ich dann gesagt, dass ich bei diesem System ständig beim Arzt sitzen würde ;)

    Ich nicht, das ist doch Zeitverschwendung. Soviel hoch sind die Rechnungen auch gar nicht. Besonders, wenn das über die GKV abgerechnet wird, muss man sich die Rechnungen immer auch schicken lassen.

    In meiner App steht, dass meine Ärztin ca. 250€ für eine Sprechstunde bei meiner GKV abrechnet. Dann würde ich ja an jedem Arztbesuch 125€ verdienen. An deiner Stelle wäre ich wöchentlich beim Arzt :D

    Per Mail, KV-App und Beihilfe-App geht das recht flott.

    Nein, das tue ich nicht. Die Zeit dafür ist mir zu schade. Ich müsste monatlich etwa 1000€ Leistung beanspruchen um auf das 50%-Beitragsäquivalent durch die Beihilfe zu kommen.

    Das würde ich einfach machen... für jeden Arztbesuch bekommst du doch bestimmt mehr als 100€ raus :D

    Was für ein blödes System ist das denn? Ich wäre wöchentlich beim Arzt wegen Schnupfen ;)

    Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist man in Hessen zwar beihilfeberechtigt, aber um monatlich eine 50% GKV-Beitragserstattung (das wäre quasi der AG-Anteil bzw. die pauschale Beihilfe) zu bekommen muss man sehr oft Arztpraxen aufsuchen und teure Leistungen abfragen. Zudem ist das Beihilfeantragsverfahren ein bürokratisches Monster: Man muss dem Leistungserbringer eine Liste der KV geben. Dieser trägt dort seine Leistungen ein. Die ausgefüllte Liste geht dann wieder zurück an mich. Ich schicke sie an die KV. Diese trägt dann dort ihre € pro Leistung ein und schickt sie mir wieder zurück. Diese Liste lege ich abschließend dem Beihilfeantrag bei.

    Und wie lange dauert dieser Prozess?

    Gehst du dann einfach so auch mal öfters zum Arzt um mehr Leistungen auf der Liste stehen zu haben?

    Ist es denn bei euch überall nicht möglich, die GKV mit der Beihilfe zu kombinieren?

    In HH geht das nämlich. Ansonsten ist es ja ein Katastrophe.

    Doch, das geht quasi in jedem anderen Bundesland auch. Ausnahmen sind: NRW, RLP, Saarland, Hessen und Bayern. Da gibt es diese Option namens "Pauschale Beihilfe" leider noch nicht.... Und ja, da ist es ne Katastrophe.

    Ich bin Beamter und in der GKV. Dank diverser Vorerkrankungen, von denen man heute Gottseidank wirklich gar nichts mehr sieht, die aber in den Akten stehen, wollte mich keine PKV haben oder wenn doch, dann nur mit massivsten Aufschlägen.

    Ich glaube, wenn du die letzten 5/10 Jahre nix mehr akutes hattest, kannst du es wieder bei ner PKV versuchen, auch ohne Öffnungsklausel.

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