Beiträge von Johannes Haneschmidt

    Hallo,


    bei Schulaufgaben und anderen Leistungserhebungen sind ja schließlich die Formalia (hier: Punktabzug bei Stichpunkten) anzugeben.

    Deshalb ist mir (Lehrer eines bayerischen Gymnasiums) letztens folgende Frage untergekommen: Bin ich rechtlich bzw. durch eine Vorschrift verpflichtet, den Hinweis, dass die Beantwortung einer Frage mit Stichpunkten Punktabzüge gibt, oben auf die Angabe zu schreiben und/oder dies explizit zu sagen? Reicht es, wenn der Hinweis am Ende steht und ich auf den Hinweis nicht mündlich aufmerksam gemacht habe?


    Vielen Dank schonmal im Voraus :D


    J. Haneschmidt

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