Stichpunkte bei Leistungserhebungen

  • Hallo,


    bei Schulaufgaben und anderen Leistungserhebungen sind ja schließlich die Formalia (hier: Punktabzug bei Stichpunkten) anzugeben.

    Deshalb ist mir (Lehrer eines bayerischen Gymnasiums) letztens folgende Frage untergekommen: Bin ich rechtlich bzw. durch eine Vorschrift verpflichtet, den Hinweis, dass die Beantwortung einer Frage mit Stichpunkten Punktabzüge gibt, oben auf die Angabe zu schreiben und/oder dies explizit zu sagen? Reicht es, wenn der Hinweis am Ende steht und ich auf den Hinweis nicht mündlich aufmerksam gemacht habe?


    Vielen Dank schonmal im Voraus :D


    J. Haneschmidt

  • Als Nicht-Bayer:

    "bei Schulaufgaben und anderen Leistungserhebungen sind ja schließlich die Formalia (hier: Punktabzug bei Stichpunkten) anzugeben."

    ist wo geregelt?

  • Die Frage ist so doch nicht zielführend. Auch Bayern kennt doch (fachspezifische) Operatoren zur Einleitung von Aufgabenstellungen. Dazu gehören auch Operatoren wie "Nenne" oder "Gib an", die explizit eine stichpunktartige Aufzählung erfordern. Bei anderen Operatoren wie "Erkläre" ist die stichpunktartige Bearbeitung nicht ausreichend und wird wohl zur inhaltlichen Abwertung führen. Alternativ kann bei der Bewertung auch die äußere Form berücksichtigt werden und entsprechende Mängel angemessen bewertet werden (vgl. für Gymnasien z.B. §26 Abs. 1 BayGSO).


    Meines Erachtens muss darüber auch nicht mehr auf jeder Arbeit separat belehrt werden. Es bietet sich aber sicher an, das zu Beginn des Schuljahres zentral zu machen. Im Übrigen dürfen sich auch Schülerinnen und Schüler gerne in die Rechtsgrundlagen ihrer Tätigkeit einlesen :)

  • Bin ich rechtlich bzw. durch eine Vorschrift verpflichtet, den Hinweis, dass die Beantwortung einer Frage mit Stichpunkten Punktabzüge gibt, oben auf die Angabe zu schreiben und/oder dies explizit zu sagen?

    :rotfl:ich weiß nicht, warum ich gerade so albern bin, aber muss nur ich da lachen?


    "Liebe Kinder, hiermit sichere ich mich rechtlich gegen die dummfrechen Eltern ab, die es in jeder Klasse gibt. Bei der folgenden Aufgabe muss man etwas wissen. Wenn du nur die Hälfte hinschreibst, gibt es auch nur die halbe Punktzahl. Das habe ich oben drüber geschrieben, unten drunter und sage es hiermit nochmal mündlich. Außerdem gibt es Piktogramme, die erklären, dass man nur Punkte auf etwas bekommt, was man gewusst hat. Euer Lehrer"

    • Offizieller Beitrag

    In den Fremdsprachen hätte man bei Stichpunkten als Beantwortung der Aufgaben durchaus Möglichkeiten, saftige Punktabzüge im Bereich Sprache zu geben, so dass sich das Problem auf ganz natürliche Art und Weise löst. Ansonsten geben die Lehrpläne mit Sicherheit auch etwas zum Thema "zusammenhängendes Schreiben" her - und damit hätte man auch die Möglichkeit des Punktabzugs.
    Im Zweifelsfall würde ich es darauf ankommen lassen und das dann bei Bedarf einmal erklären.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Meines Erachtens muss darüber auch nicht mehr auf jeder Arbeit separat belehrt werden.

    Ich denke auch, dass aus dem Unterricht hervorgeht, wie solche Fragen zu beantworten sind. Wie schon erwähnt, können „Erklärungen“ oder „Begründungen“ nicht in Stichworten erfolgen.


    Zwei Nachfragen hätte ich. Von welchem Fach reden wir hier? Und. Gibt es einen konkreten Anlass für deine Frage?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich schreibe regelmäßig, Aufgabenstellung nicht erfüllt, neben Klassenarbeiten und fertig ist es.

    Gehe bei der Besprechung aber auch auf die Operatoren ein.

    Kommt am Ende auch auf die Klassenstufe an.

  • Achso, jetzt hab ich die Frage verstanden, war wohl doch etwas zu bierselig. Der Schüler hätte in ganzen Sätzen antworten sollen, hat aber nur Stichpunkte hingeschrieben?

  • Hallo zusammen,

    in meinen Klassenarbeiten muss immer in ganzen Sätzen geantwortet werden, wenn nichts anderes gefordert wird.

    Entweder weil der Operator "gib an" oder "nenne" lautet, oder weil ich eine Aufzählung oder Stichpunkte ausdrücklich verlange/anbiete.

    Ich notiere also in der Aufgabenstellung, wenn Stichpunkte erlaubt sind und nicht den umgekehrten Fall.


    Allerdings habe ich in meiner Klassenarbeitsvorlage im Kopf auch sinngemäß stehen, dass es nur bei vollständig angegebenen Lösungsweg (und richtiger Lösung) die volle Punktzahl geben kann. Das ist aber weniger als Disclaimer gedacht sondern mehr als Erinnerung für die Schüler, die so etwas gerne vergessen.

    LG DFU

  • Ich werfe noch mal einen anderen Gedanken ein. Womöglich ist die TE gar keine Lehrerin, sondern ein Elternteil, der sich beschweren möchte, dass der Hinweis auf die ganzen Sätze nur unter der Aufgabenstellung stand und nicht darüber. Ist mir aber auch erst beim wiederholten Lesen in den Kopp gekommen. Ist vielleicht aber auch Quatsch. Dann schon mal „Sorry“.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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