Beiträge von Alasam
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Ich glaube hier gibt es ein Missverständnis. Der Arzt muss nicht rückwirkend krank schreiben.
Genau so steht es aber in @calmacs Tabelle. Und zumindest der Rehm Verlag schreibt auf seiner Seite für bayerische Beamte:
Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Beamte eine ärztliche Bescheinigung und die voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen.
Die Bescheinigung des Arztes muss vom ersten Tag der Erkrankung an lückenlos sein.
Ich muss ab dem vierten Tag ein Attest vorlegen. Dieses Attest muss aber nicht rückwirkend die anderen drei Tage auch noch umfassen.
Genau so handhabe ich es auch und es wurde nie beanstandet.
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Calmac … warum rückwirkend das Attest? Das macht keinen Sinn. Der Erkrankte weis ja nicht, wenn er sich Montag bis Dienstag / Mittwoch krankmeldet, dass er Mittwoch feststellen wird, dass er länger krank wird…viele Ärzte stellen dann auch nicht rückwirkend aus und hat hier noch nie jemand rückwirkend eingereicht, nur ab dem vierten Tag dann geltend ..
Diesen Punkt hatte ich auch kritisiert und dann wieder gelöscht, nachdem ich recherchiert hatte, dass das zumindest für Bayern tatsächlich so sein soll und da der TE anscheinend in Bayern ist. Vermutlich gilt es auch für NRW, wenn der Philologenverband NRW die Tabelle so herausgibt, den undichbinweg leider nur in einem anderen Thread als Quelle benennt. Und für Hessen wohl auch? Aber sicher nicht für alle BL.
Wie das in der Praxis funktionieren soll, frage ich mich auch. Ärzt:innen dürfen nur im begründeten Ausnahmefall ein Attest noch drei Tage rückwirkend ausstellen.
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Ergänzend zum Hinweis auf Gewerkschaften:
Die GEW hat eine Arbeitsgruppe und einen Bundesaussschuss zu queeren Themen:
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