Beiträge von Alasam

    Mich befremdet der teilweise raue, unfreundliche Umgangston hier auch, oft gerade gegenüber Neuen. Ich kenne so etwas von anderen Foren nicht in dem Maße. Mich wundert es insbesondere, da es sich hier um das mit Abstand größte Lehrerforum im deutschsprachigen Raum zu handeln scheint und ich so einen Umgang gerade von Lehrkräften untereinander weder erwartet hätte noch kenne (z.B. aus verschiedenen Lehrer:innenzimmern, von Fortbildungen etc.).

    Ich verstehe insbesondere nicht, warum einige einen TE, der eine Frage stellt, lieber z.B. mit einem "Google doch" anpampen statt sich einfach zurückzuhalten. Wenn mich ein Beitrag nicht interessiert oder ich keine Lust habe, eine Frage zu beantworten, dann reagiere ich halt nicht. Wozu auch?

    Man kann wohl davon ausgehen, dass heute jede:r weiß, dass es Suchmaschinen im Internet gibt und wenn jemand trotzdem seine:ihre Frage hier stellt, wird das Gründe haben.

    (Warum man vielleicht sogar besser nicht Googlen sollte, beantwortet diese empfehlenswerte Doku:

    https://www.ardmediathek.de/video/dokument…LXRvLW1lYXN1cmU

    aber es gibt ja auch andere Suchmaschinen...)

    Können eigentlich Lehrkräfte, denen die Verbeamtung wegen eines zu hohen BMIs abgelehnt wurde, diese nochmals beantragen, wenn sich die Bestimmungen geändert haben, bzw. wenn sie Gewicht verloren haben?

    Ja, ich kenne jemanden, der zunächst wegen zu hohen BMIs nur angestellt wurde (war vor 2013). Es gab dann einige Zusatztermine beim Amtsarzt, bei denen gezeigt werden sollte, dass ein geringeres Gewicht erreicht wurde. Das Abnehmen hat jedoch leider immer nur über kurze Phasen hinweg geklappt und das reichte dem Amtsarzt (oder dem Land?) nicht. Nach dem Urteil von 2013 kam dann ein Schreiben, dass die Verbeamtung nun doch vollzogen wird wegen der geänderten Rechtslage.

    Ich selbst übertreffe den BMI von 35 auch, bin aber, da ich schwerbehindert bin (nein, nicht wegen des Gewichts), dennoch verbeamtet. Ich finde Kommentare über das Abnehmen anderer Menschen abzugeben oder diesen en passant OPs zur Gewichtsreduktion zu empfehlen extrem übergriffig und respektlos. Niemand steckt in den Schuhen der TE, aber allen, die sich direkt in "nimm halt ab" - Kommentaren befleißigen sei gesagt, dass Bodyshaming kein Weg ist, Abnehmen zu unterstützen und ja, unnötig auf dem Gewicht herumzureiten, welches der TE bereits als problematisch bekannt ist ist eine Form von Bodyshaming. Mein Gewicht ist die Folge der Gewaltverbrechen, die ich erlitten habe und hat maßgeblich mit Medikamenten zu tun, die ich in der Folge zwingend benötige (Hauptnebenwirkung eines nicht austauschbaren Medikaments laut Beikackzettel "Adipositas"). Nein, ich kann also nicht "mal eben" abnehmen so lange ich dieses Medikament benötige. Wer von euch weiß bitte, warum die TE dort steht, wo sie jetzt ist? Und wer zum Henker meint wirklich, dass Abnehmkommentare einer fremden Person gegenüber hilfreich oder gar wertschätzend wären?!?

    Insbesondere, wo die TE explizit darum gebeten hat, von solchen Kommentaren abzusehen. Ich finde diese Bitte völlig legitim. Traurig ist, dass sie von einigen ignoriert wird.

    ob das so einfach geht, wenn ich in Hessen studiert habe und nun in Niedersachsen mein Ref machen möchte? Geht das so einfach?

    Das sollte meines Wissens und meiner Erfahrung nach kein Problem sein.

    Zu den Fächern:

    siehe https://www.mk.niedersachsen.de/download/18342…licher_Teil.pdf auf S. 274

    in Verbindung mit

    http://www.schure.de/20411/nbg.htm#p119 Absatz 4

    Ich schließe mich daher mjisw Einschätzung an, dass es wegen Mathe relativ gut aussieht.

    Das kam ich auch erst, der Dienstag nach Pfingsten ist aber ein normaler Werktag und kein Feiertag, auch wenn dieser noch unterrichtsfrei ist.

    Danke für den Hinweis zur maximalen Gegenrechnung von 4 Stunden, das hatte ich leider vergessen.

    Ach, danke, Pfingsten hatte ich ganz übersehen, aber jetzt komme ich auf Mittwoch, 15.6. Samstage zählen doch nicht, also Di, 7.6. bis Fr, 10. und Mo, 13. bis Di, 14.6. zähle ich als die 6 Werktage und dann dürfte es ab Mittwoch losgehen.

    ?

    Um ganz genau zu sein, gelten "stundenplanmäßige Unterrichtsstunden bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann".

    Als letzter Prüfungstag gilt der letztmögliche Prüfungstag der mündlichen Prüfungen nach Festlegung des MK und nicht - wie an manchen Schulen probiert - der intern festgelegte letzte Prüfungstag. Werktage sind alle Wochentage außer Feiertage und Samstage. Für dieses Jahr ist also Freitag, der 03.06. maßgeblich. Nach diesem Tag sind noch 6 Werktage zu zählen, sodass Minusstunden m.E. erst ab Montag, 13.06. anzurechnen wären.

    Genau so kenne ich die Rechtsgrundlagen auch, z.B. nach dieser Quelle:

    https://www.phvn.de/zaehlung-der-m…ach-dem-abitur/

    wobei ich die dort genannte Quelle (z.B. auf der MK-Seite) leider nicht finden kann.

    Ich komme jedoch auf Dienstag, den 14.6. als erstem anzurechnenden Tag für Minusstunden.

    PS: Bei mehr als vier Unterrichtswochenstunden im Abiturjahrgang werden nur vier Stunden gezählt. Hat also jemand einen vierstündigen Kurs, so erhält er genauso viele Minusstunden wie jemand mit mehr Stunden/Kursen.

    Letztlich kommt es bei den Abrechnungen am Ende des Schuljahres darauf an, ob dann der Gesamtwert auf- oder abzurunden ist. Da kann man Glück oder Pech haben.

    Zu Schwarzarbeit

    Ein Nachbar hat sein Grundstück durch schwarz beschäftigte Handwerker gegen Hangrutsch sichern wollen. Nach einigen Jahren rutschte sein Grundstück und fast sein Haus auf mein Elternhaus zu (Schaden über 100 000 Euro und mehrere Gerichtsverfahren). Tja, bei Schwarzarbeit ist man nicht versichert (und da seriöse Firmen dies nicht tun, ist Pfusch fast garantiert, die Bodenplatten waren viel zu dünn).

    Ok. Ich kenne es eher so, dass ca. jede:r dritte Handwerker:in/Gärtner:in/Umzugsunternehmer:in fragt, ob man denn eine Rechnung brauche... Ich glaube kaum, dass die nur genau dann seriös arbeiten, wenn sie auch eine Rechnung ausstellen. Von Haushaltshilfen/helfern kenne ich es so, dass sich viele lieber was anderes suchen, als sich anmelden zu lassen. (Letzteres hängt sicher auch davon ab, wo man jemanden sucht.)

    Ergänzung

    Mein Recht halte ich übergriffigen Eltern schon entgegen, aber ich behaupte nie etwas Falsches, um Ruhe zu haben (mein Ruf ist mir dazu zu wichtig).

    Ich meinte Rechte vorenthalten, also selbige nicht umsetzen oder nicht darüber aufklären; hab ich eben korrigiert. Ich kenne es leider sogar so, dass das von SL-Seite aus so gehandhabt wird.

    Möglich, dass ich von deinen Beispielen etwas mache.

    Aber ich stelle mich nicht hier hin und sage: Ich mache dies und jenes, obwohl es verboten ist und ich find´s auch noch gut.

    So schaut´s nämlich aus.

    Ok, das ist nachvollziehbar.

    Der eine fährt schwarz, der nächste fährt gerne mal mehr oder weniger zu schnell oder fährt/geht über rote Ampeln, ein anderer meldet seine Haushaltshilfe nicht an oder lässt die ein oder andere Handwerksarbeit schwarz ausführen und andere enthalten SuS und Eltern auch gerne mal Ihre Rechte vor, weil es bequemer ist, dies und das nicht nach Vorschrift zu machen.

    Ich frage mich, wer da noch mit Steinen werfen darf...

Werbung