Um ganz genau zu sein, gelten "stundenplanmäßige Unterrichtsstunden bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann".
Als letzter Prüfungstag gilt der letztmögliche Prüfungstag der mündlichen Prüfungen nach Festlegung des MK und nicht - wie an manchen Schulen probiert - der intern festgelegte letzte Prüfungstag. Werktage sind alle Wochentage außer Feiertage und Samstage. Für dieses Jahr ist also Freitag, der 03.06. maßgeblich. Nach diesem Tag sind noch 6 Werktage zu zählen, sodass Minusstunden m.E. erst ab Montag, 13.06. anzurechnen wären.
Genau so kenne ich die Rechtsgrundlagen auch, z.B. nach dieser Quelle:
https://www.phvn.de/zaehlung-der-m…ach-dem-abitur/
wobei ich die dort genannte Quelle (z.B. auf der MK-Seite) leider nicht finden kann.
Ich komme jedoch auf Dienstag, den 14.6. als erstem anzurechnenden Tag für Minusstunden.
PS: Bei mehr als vier Unterrichtswochenstunden im Abiturjahrgang werden nur vier Stunden gezählt. Hat also jemand einen vierstündigen Kurs, so erhält er genauso viele Minusstunden wie jemand mit mehr Stunden/Kursen.
Letztlich kommt es bei den Abrechnungen am Ende des Schuljahres darauf an, ob dann der Gesamtwert auf- oder abzurunden ist. Da kann man Glück oder Pech haben.