Beiträge von Alasam
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Mh, unter gewissen Voraussetzungen und mit Einschränkungen übernimmt die Beihilfe ihren Anteil an der Haushaltshilfe. Welches Bundesland?
Bei der PKV ist es wohl eher unüblich, müsstest du in deinen Versicherungsbedingungen nachschauen.
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Ja, entweder sammle ich als Fachlehrerin sie wieder ein oder die SuS sammeln sie in einer Mappe oder Ordner. Zumindest müssen alle Klassenarbeiten und Klausuren zum Schuljahresende in der Schule abgegeben und archiviert werden (Begründung: Es handelt sich um Dokumente, die mehrere Jahre lang aufbewahrt werden müssen).
Von den Eltern unterschrieben werden müssen aber bei uns die Klassenarbeiten/Klausuren aber nicht; allerdings lassen einige KuK die Ausbildungsbetriebe der Berufsschüler*innen deren Arbeiten unterschreiben.
Da gab es inzwischen eine Änderung (RdErl. d. MK v. 29. 5. 2020 zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung
personenbezogener Daten")
Art des Schriftgutes Aufbewahrungs- und Löschungsfristen Von Schülerinnen und Schülern selbst gefertigtes Schriftgut (Klassenarbeiten und Ähnliches) keine Aufbewahrungspflicht, sofern nicht wichtige Gründe wie z. B. Fälle, in denen Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig sind, die die Benotung der jeweiligen Klassenarbeit angreifen, einen Einbehalt notwendig machen. Vorher mussten sie zwingend zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind, aufbewahrt werden.
An meiner Schule wird auf das allgemeine Einsammeln und Archivieren entsprechend verzichtet. Einige Kolleg*innen machen es aber wohl noch zur Sicherheit, für den Fall, dass doch mal einer klagen/widersprechen will.
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Das war erst ingesamt meine NEUNTE Klassenarbeit (EVER!!!!!). Die Frequenz an solchen Täuschungsversuchen bei vollem Debutat kann sich nun jeder ausrechnen. Deshalb gilt das Argument für mich nicht.
Von einer solch kleinen Stichprobe lässt sich nicht auf die Gesamtheit schließen.
Ich hatte in meinem 2 Jahre währenden Ref einen Schüler, der das mal kurz versucht hat. Er hatte nach der Rückgabe der Klassenarbeit etwas verändert, mir dann vorgelegt und meinte, ich hätte da etwas übersehen oder falsch beurteilt (weiß nicht mehr genau). Er ist dann aber von selbst eingeknickt. 7. Klasse, zum Glück habe ich die nicht mehr.
Danach folgten 10 Jahre bei vollem Deputat ohne Vorfall.
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Vom Datenschutzaspekt abgesehen sehe ich es auch so, dass der Täuschungsversuch im Nachhinein erfolgte und keine Abwertung der (soweit bekannt) ohne unerlaubte Hilfsmittel angefertigten Arbeit rechtfertigt.
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Ich halte das Einscannen von Klassenarbeiten und Klausuren im Sinne des Datenschutzes weiterhin für nicht statthaft.
Auch das überzeugt mich nicht:
Alles anzeigenIn NRW:
man könnte es evtl. in der Anlage zur VO DV I, Abschnitt B, finden. Da geht es um die Leistungsdaten.
In Zukunft wäre das Speichern auf dem heimischen Privatgerät aber nicht mehr erlaubt.
Wenn man auf Nr. Sicher gehen will: es gibt eine Kopie, die verschlossen im Lehrerzimmer liegt und am Ende des Jahres vernichtet wird.
kl. gr. frosch.
Also, du, kleiner grüner Frosch, schreibst ja selbst, dass man das "evtl." aus der zitierten VO ableiten kann. Ich kann nicht erkennen, welcher der aufgeführten Punkte konkret das Einscannen einer kompletten Arbeit bzw. sogar ganzer Klassen- und Kurssätze von Arbeiten rechtfertigt. Für Niedersachsen sind die Vorschriften ähnlich und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für andere BL so stark abweichen.
Ich sehe hier einen Verstoß gegen das Konzept der Datensparsamkeit. Wenn ganze Sätze von Klausuren eingescannt werden, die ursprünglich lediglich auf Papier vorlagen, wird die Gefahr immens erhöht, dass Unbefugte Zugang zu den Daten erhalten, insbesondere, wenn die Daten in einem Gerät gespeichert werden, welches mit dem Internet verbunden ist. Wenn alle fünf bis zehn Jahre mal ein einzelner Täuschungsversuch erfolgt, kann das m.E. nicht eine solche Datensammlung und -digitalisierung rechtfertigen.
Da halte ich die Methode, leere Passagen und Blätter in Klausuren zu kennzeichnen, für wesentlich angemessener und ähnlich wirkungsvoll.
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Ich nehme die Klassenarbeit also nochmal mit und vergleiche die mitgenommen Klassenarbeit mit der eingescannten auf meinem Rechner und siehe da - der Schüler hat die Antwort im Nachhinein, während der Beprechung, hingeschrieben.

Ich finde es ja gut, dass du den Schüler bei seinem Betrugsversuch im Nachhinein erfolgreich überführen konntest und er so nicht noch damit durchkommt, kann mir aber nicht vorstellen, dass man Klassenarbeiten/Klausuren auf dem anscheinend sogar privaten Rechner einscannen darf -> Datenschutz.
Mich erinnert es an die Fälle, in denen eindeutige Beweise (z.B. ein unerlaubter Mitschnitt eines Gesprächs) für ein Delikt vorliegen, die dann rechtlich aber leider nicht verwendet werden dürfen.
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Falscher Thread? Oder einfach nur mysteriös.
Gemeint ist:
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