Beiträge von Gong:)

    Wobei fachfremder Unterricht oder Vertretungsunterricht gem. Handreichung des Schulministeriums NRW während der PE vermieden werden soll. Und es wir nur die Unterrichtserlaubnis für das eine PE-Fach erworben, natürlich kein Lehramt.

    Ich würde an deiner Stelle prüfen, ob nicht eher OBAS oder ien Lehramtsstudium in Frage kommt. Dein Nick legt nahe, dass du schon ggf. anrechenbare Leistungen hast.

    Bzgl. Aufstieg: Laut Aussage des Hauptpersonalrats ist die Frage der künftigen Einbindung von A14 als Verzahnungsamt noch nicht geklärt, muss aber im Zuge der generellen Besoldungsanpassung in NRW im Grundschulbereicht auf A13 noch diskutiert und geklärt werden. Mal sehen wie lange das dauert ...

    Ich habe mir vor ein paar Jahren eine Pensionsvorausberechnung machen lassen und gebeten, das eine Jahr der nachzuweisenden fachpraktischen Tätigkeit (war auch bei mir eine kfm. Lehre) dabei zu berücksichtigen. In der Antwort sind sie nicht explizit darauf eingegangen. Warum aber sollte etwas (2-3 Jahre Lehre) über die Anerkennung der geforderten Dauer (52 Wochen fachpr. Tätigkeit) hinaus pensionswirksam werden? Ich gehe nicht davon aus.


    Für die Nicht-NRW-ler und Studierende (die das über das Studium hinausgehende Erfordernis ggf. gar nicht kennen):


    https://www.pruefungsamt.nrw.d…t/lehramt-berufskollegs-0

    off topic


    find ich es etwas amüsant, dass unerfreuliche PISA-Resultate im Forum als "off topic" eingestellt werden -

    und beruhigend, dass sie dann doch heftig diskutiert werden (nein, ich habe jetzt nicht 160 Posts gelesen).


    on topic

    @ kleiner grüner Frosch:


    Anmerkung: "Vollzeitkraft" kann bei einem Nicht-Erfüller auch nicht sein. Als Nichterfüller darfst du maximal 20 Stunden unterrichten.


    Das ist mir neu - hast du eine Quelle dafür (NRW)? (Und falls ja, gibt es doch sicher eine prozentuale Regelung je Lehramt.)


    Vielen Dank!

    Zwei Unterrichtsfächer für das LA BK kann man in NRW an einigen Unis nach wie vor studieren. (Die Abschaffung dieser Kombis wurde zwar diskutiert, aber nicht vollzogen; die LZV m.W. auch nicht geändert.) Welche Unis das sind kann man auf deren Websites finden, so viele sind das ja nicht.

    Wenn man den Master LA BK mit zwei Unterrichtsfächern gemacht hat macht man auch das Ref und die Staatsprüfung am BK (und in der Regel kann man damit keine Stelle am GyGe bekommen). Wenn man den Master GyGe gemacht hat macht man das Ref und die Staatsprüfung GyGe und kann danach eine Stelle auch am BK suchen.

    Zum Auslandsaufenthalt für künftige Fremdsprachenlehrkräfte:

    In NRW regelt dass das Lehrerausbildungsgesetz,

    §11 (10) Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst mindestens einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird ...


    und das ist m.E. auch gut und richtig so. "Auslandasaufenthalt" ist weich gefasst, es geht v.a. um Immersion in Sprache und Kultur, es muss also kein Studium oder Praktikum sein. Und Fördermöglichkeiten gibt es (wie oben genannt, und es gibt noch weitere) auch, und bei nachgewiesenen Mobilitätseinschränkungen können Ausnahmen akzeptiert werden.


    Und zum eigentlichen Thema: Ich würde auch Englisch und Chemie empfehlen.

    In NRW gibt es beim Abitur davon Ausnahmen von der Pflicht zweier Fremdsprachen, z.B. diese:

    https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/sprachpruefung-feststellungspruefung/uebersicht/


    Es geht aber eigentlich um die Aufnahme des Studiums, d.h. die Uni kann festlegen, wie der Nachweis einer 2. Sprache bei der Aufnahme eines Studiums außerhalb der Regel geführt werden kann. Ich würde mich also bei der Uni danach erkundigen. Die Unis orientieren sich sinnvollerweise an der Lehramtszugangsverordnung von NRW, in der nach dem Studium den Zugang zum Ref, und damit zum grundständigen Lehramt geregelt ist:


    LZV § 11 (Fn 2)

    Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse


    (1) Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen. Abweichend von Satz 1 sind für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung Kenntnisse in einer Fremdsprache nachzuweisen.


    (2) Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe vom 5. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 594) in der jeweils geltenden Fassung:


    1. im Fach Katholische Religionslehre auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums, im Fach Philosophie/Praktische Philosophie auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder auf Kenntnissen in Griechisch (Graecum),


    2. in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum),


    3. im Fach Evangelische Religionslehre auf Kenntnissen in Griechisch auf dem Niveau des Graecums sowie auf Kenntnissen in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums und


    4. im Fach Geschichte auf Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums.


    Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen im Fach Katholische Religionslehre neben den Kenntnissen in Latein nach Satz 1 Nummer 1 auf Grundkenntnissen in Griechisch und Hebräisch, im Fach Islamische Religionslehre auf Kenntnissen des Arabischen.


    (3) Die Hochschulen können in ihren Ordnungen weitergehende Anforderungen stellen.

    Baulehrer


    "kann sich ja mal die Frage gestellt werden, warum Lehrkräfte eher eine Professur anstatt eine Leitungsstelle anstreben, obwohl kompetente Schulleiter*innen häufig gesucht werden.


    Was meint ihr?"


    "eher"?! Ich meine dass ist eine Frage, die diejenigen Lehrkräfte beantworten könnten, die tatsächlich eine Professur anstreben (und nicht nur davon träumen), z.B. indem sie wissenschaftlich arbeiten, sich in der Forschung qualifizieren und publizieren (z.B. über eine Abordnung an eine Uni, oder vor der Lehramtsausbildung schon qualifiziert und publiziert hatten und nun zurück an die Uni streben, ggf. auch über eine Fachleitung ...) Ich glaube kaum, dass die Besoldung dafür eine Rolle spielt, eher der Drang, Wissen zu schaffen und die Fähigkeit, sich im Wissenschaftsbetrieb durchsetzen zu wollen und können.


    Das dürfte eine verschwindend geringe Quote der Lehrkräfte Deutschlands sein. Allerdings sind mittlerweile fast alle neu berufenen Didaktikprofessuren mit Lehrkräften, oder zumindest Personen mit Lehramtausbildung besetzt, Schulerfahrung wird in den Verfahren in aller Regel explizit gefordert.


    (Ja, ich weiß, damals als ich noch studierte war das mal anders -damals eben ...)

    In dem völlig unwahrscheinlichen Fall, dass man doch die Wahl hat, ist die Professur natürlich ein no-brainer. Sämtliche Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten sind um ein vielfaches besser.... völlig außer Konkurrenz im Vergleich zur Schule.

    kodi: Wie gut kennst du die Arbeits- und Entwicklungsbedingungen auf einer Didaktikprofessur an einer Uni? Ich kenne Personen, die sich - trotz Entwicklungsmöglichkeiten - für den Verbleib in der Schullaufbahn entschieden haben, und andere, die auf eine Didaktikprofessur berufen wurden. Beides passiert.


    Viele Grüße


    Gong:)

    Danke, das kannte ich nicht.


    Das macht die Sache jedoch nicht wirklich besser, jemanden (wie engagiert die Kollegin oder der Kollege mit der einzelnen Unterrichtsfacherlaubnis auch immer sein mag) nach Entscheidung der SL in fremden Fächern und Lernbereichen anstelle einer Fachlehrkraft einsetzten zu dürfen. Aber in der Not ...


    (Wofür eigentlich noch eine grundständige 6,5-jährige Ausbildung für die GS absolvieren? Ein bisschen singen, rechnen, basteln ... kann doch jede/r mit den Kleinen ... und dann erwarten die Grundständigen nun auch noch A13 für die gleiche Arbeit wie die PEler mit E10! Aber diese Diskussion will ich hier gar nicht führen, das wäre ein anderer Thread und weg von den Fragen der TE).

    @ wieder_da und post '20: Ja, fachfremder Einsatz ist zwar nicht erlaubt aber in der Realität sicher nicht selten, derzeit wohl eher häufig. Es kann aber auch sein, dass sie später an zwei oder drei Schulen mit Englisch parallel eingesetzt wird, weil 28 Std. Englisch an einer Grundschule kaum möglich sind.

    Und das für E10. Da würde ich den Gedanken an OBAS noch nicht in den Wind schießen.

    @ Sdol: Hast du dich mal bei der TH Köln informiert ob du dich in deren heutigen Master einschreiben kannst und weitgehend über Anerkennungen (du hast ja mehr als erfoderlich studiert und Praxiserfahrungen gemacht) abdecken kannst?

    Das würde dir mit relativ geringem Aufwand ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Und du könntest in der Zeit auch eine Vertretungsstelle in TZ suchen, um auch Schule von innen besser kennenzulernen.

    Hallo calmac, hallo illubu, hallo Sdol,


    doch, bitte nicht generalisieren: OBAS mit FH-Abschluss ist in NRW für das gew.techn. BK durchaus schon länger möglich:


    Zur Deckung des aktuellen fächerspezifischen Bedarfs an Berufskollegs

    können Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung

    am Einstellungsverfahren teilnehmen, die einen Fachhochschulabschluss

    (Bachelor, Diplom) nachweisen können.

    Dies gilt für ingenieurwissenschaftliche Fachhochschulabschlüsse,

    die grundsätzlich den Bereichen Elektrotechnik, Energietechnik,

    Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik,

    Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik,

    Chemietechnik, Informationstechnik und Automatisierungstechnik

    zuzuordnen sind.


    Diese FH-Absolventen können an einigen Unis den M.Ed. berufsbegleitend nachstudieren, kann man im Prinzip auch mit einem Unterrichtsfach statt einer weiteren beruflichen Fachrichtung kombinieren.


    Für die TE eher interessant ist aber diese Übersicht des MSB, die auch Optionen für FH-Absolventinnen in anderen Schulformen bietet, auch mit Englisch und/oder Französisch:


    https://www.schulministerium.nrw/uebersicht-seiteneinstieg


    Und zur Frage nach der PE: Das bringt nur eine berufsbegleitende Einführung in den Lehrerberuf – Unterrichtserlaubnis für ein Fach - ohne Erwerb einer Lehramtsbefähigung, bei entsprechend dauerhaft schlechter Bezahlung, ohne Verbeamtugsmöglichkeit und ohne Aufstiegsmöglichkeiten.


    Viele Grüße


    Gong:)

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