Sondern?!? Eine nähere Erklärung wäre schon gut, meinst du nicht?
Du meinst also, es sei zulässig, dass man in irgendeinem Bundesland solch ein "Ärztehopping" - wie vom TE angedeutet - betreiben kann? Das fände ich einen ganz schönen Hammer, muss ich sagen.
Aber vielleicht hast du da ja - im Gegensatz zu den Vorschreiber*innen und mir (also User*innen aus BW, NRW und NDS) - andere Erfahrungen.
Naja, es geht hier darum, dem TE zu helfen. Leute, die schon ewig und drei Tage verbeamtet sind, haben sicher Zeit, ein paar Stunden oder Tage zu warten, bis dem TE gehofen ist.
Wegen deiner Entrüstung antworte ich nun aber mal zwischendurch:
in BaWü muss oder darf man seit 2015 nicht mehr zum Gesundheitsamt für die Beamtenuntersuchung. Man sucht sich selbst einen Allgemeinmediziner aus, der berechtigt ist, diese Untersuchung durchzuführen. Das Gesundheitsamt hat quasi outgesourct.
Diese Allgemeinmediziner kommunizieren meines Wissens nach NICHT selbst mit dem RP, was das Gesundheitszeugnis betrifft. Das läuft über den Beamtenanwärter. Man bringt das Gesundheitszeugnis selbst zum Sachbearbeiter. Sachbearbeiter und Arzt kommunizieren "im Normalfall" nicht miteiander. Es wird auch nicht abgefragt, ob in dem Quartal schon eine Beamtenuntersuchung stattgefunden hat. (Man darf nur nicht in einem Behandlungsverhältnis bei diesem Arzt sein, und mit einem verwandt darf er auch nicht sein). ![]()
Deswegen der Rat an den TE: Falls das BL Ba-Wü ist: hör dich bei anderen Beamtenanwärtern um, welcher Arzt kulant ist.
Nun weiß Humblebee wie es in Ba-Wü abläuft. Falls der TE weder Badner noch Schwabe sein sollte, liest es vll mal jmd anders, dem es nützt.