Beiträge von LuLe

    Interessant, den Passus kannte ich tatsächlich noch nicht. Kannst du die Rechtsquelle nennen/verlinken LuLe?

    HP LOBW da der Unterpunkt "Unter welchen Voraussetzungen kann ich..." dahinter steckt §48 Abs. 3 LHO

    Wenn du den Weg ins Ref nicht gehen kannst/darfst

    Wäre für mich mit den Fächern Fertigungstechnik und Mathe möglich, aber übers Ref schaff ich die Altersgrenze für die Verbeamtung höchst wahrscheinlich nicht mehr; daher die Motivation für den Seiteneinstieg

    Ob dieser Direkteinstieg dann auch eine Verbeamtung nach dem 42.Lebensjahr erlaubt hängt dann aber dieser Quelle nach nicht rein vom Direkteinstieg an sich ab, sondern der Erfüllung der beiden Bedingungen ("eindeutiger Mangel an geeigneten jünergern Bewerbe:innen"- sicherlich als erfüllt zu betrachten, sonst würde es keinen Direkteinstieg geben ( ""erheblicher Vorteil für das Land unter Berücksichtigung der Versorgungslasten"- schwammige Formulierung, könnte z.B. davon abhängen, ob der akute Mangel in den nächsten 5 Jahren dank ausreichender Studierendenzahlen gestillt werden kann, dürfte unter Umständen gerichtlich zu prüfen sein, ob die Kriterien, die das Land an dieser Stelle letztlich ansetzt rechtssicher sind).

    Da sind wir uns einig. Punkt eins mit dem ergheblichem Mangel ist ja quasi die Grundvoraussetzung für meine Zulassung zum Seiteneinstieg. Punkt zwei ist für mich nicht greifbar. Deswegen hatte ich darauf gehofft hier eventuell Jemanden zu finden, der das Ganze schon durch hat.

    Tatsächlich gibt es zum Thema Verbeamtung noch diesen Absatz:


    42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altergrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um
    die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei
    Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn
    ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das
    Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;


    Ich lese das so, dass (zumindest theoretisch) in Sonderfällen eine Verbeamtung von Seiteneinsteigern bis zum 50. Lebensjahr stattfinden kann. Die Frage ist jetzt nur, ob und wie häufig dieser Sonderfall eintrifft. Insgesamt ist hier eine gewisse Komik am Werk; prinzipiell würde ich viel lieber einen Quereinstieg ins Referendariat machen, aber so wie es aussieht zwingt mich der Wunsch nach Verbeamtung zum Seiteneinstieg.

    Hallo liebe Alle,


    gibts es hier zufällig Teilnehmer*innen die in BaWü den Direkteinstieg als wissenschaftliche Lehrkraft an der Berufsschule gemacht haben? Auf der LOBW-HP heißt es dazu:

    "nach der zweijährigen berufsbegleitende pädagogische Schulung und einem weiteren Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen".


    Folgende Fragen dazu konnte ich mir bislang nicht beantworten:

    • was für einen Status habe ich denn dann ohne 2.tes Staatsexamen? Irgendetwas das ich mitnehmen kann? Ich denke dabei an den Wechsel der Schule oder evtl. sogar des Bundeslandes
    • wie lange dauert die Übernahme ins Beamtenverhältnis? Es liest sich ja so, als wären es 3 Jahre sobald der Zug ins Rollen geraten ist, aber vielleicht gibt es ja Werte aus der tatsächlichen Praxis dazu
    • hat zufällig jemand davon gehört, dass Seiteneinsteiger über 42 verbeamtet wurden?

    Vielen Dank schonmal fürs durchlesen, drüber nachdenken und beantworten!

    Lukas

    Scherzkeks... :) In dem thread geht es um jemanden, der GERADE NOCH die Altersgrenze von 41 Jahren und 364 Tagen schaffen wird. Also kein 25jähriger. Und auch wenn der TE sich nicht mehr meldet, kann man zumindest die Eventualitäten aufmachen, dass er /sie ein oder mehrere Kinder hat.
    und sagen, dass man bestimmte Sachen berücksichtigen muss (eigener Gesundheitsstatus, derjenige der Kinder, Beihilferegelungen), ist nunmal wichtig, weil sie relevant sind.

    Nur der vollständigkeithalber - ich bin über 40 und habe keine Kinder und werde wohl in nächster Zeit auch keine haben. Wie ich jetzt herausgefunden habe, wird in BaWü beim Direkteinstieg sogar noch bis zum 50igsten Lebensjahr verbeamtet, sofern ein Mangel an jüngeren Bewerbern besteht, was ja wohl eigentlich schon die Grundvaoraussetzung für den Direkteinstieg ist. Das RP hat mir in einer Email nun auch bestätigt, dass diese Klausel auch tatsächlich zu Anwendung kommt.

    Allerdings finde ich den Seiteneinstieg ins Referendariat eigentlich sympathischer.

    Ansonsten vielen Dank für die vielen Antworten auch wenn es nicht meine Absicht war eine Diskussion über die Gleichbehandlung immer Gesundheitswesen anzuzetteln.

    Hallo,


    nachdem ich hier schon länger fleissig mitlese, möchte ich erstaml Danken und Loben - das Forum ist sehr hilfreich und die Atmosphäre höchst angenem, was ja leider nicht selbstverständlich ist.

    Ausserdem möchte ich die Chance nutzen um euch um Hilfe bei einer Frage zu bitten, die mich gerade stark umtreibt.

    Ich habe spät mit dem Studium begonnen, dafür dann aber viel Zeit an der Uni verbracht. Inzwischen bin ich promovierter Ingenieur und momentan auf einer eigenen Stelle angestellt, d.h. ich habe einen Forschungsantrag geschrieben und bewilligt bekommen, was das Kündigen nicht unmöglich aber schwer macht.

    Die Stelle läuft bis in den April 2024 und ich möchte danach gerne die Uni verlassen und in BaWü als Lehrer an der Berufsschule arbeiten. Wie mir inzwischen vom Regierunspräsidiuum bestätigt wurde, werden mir die Fächer Fertigunstechnik und Mathe anerkannt.

    Soweit so gut. Zum Grübeln bringt mich jetzt die Tatsache, dass das Höchstalter für die Verbeamtung in BaWü bei 41 Jahre + 364 Tage und eventuelle Zuschläge für Zivildienst und Pflege-/Erziehungszeiten liegt. Für mich persönlich bedeutet dies, dass ich es gerade noch so schaffen könnte, wenn ich jetzt sofort kündige und Anfang nächsten Jahres in den Vorbereitungsdienst gehe. Nun versuche ich abzuschätzen, welche Nachteile ich davon habe, wenn ich die Verbeamtung verpasse.

    Meine bisherigen Recherchen zum Thema haben ergeben, dass ich mit deutlichen finanziellen Abstrichen rechnen muss, wobei es mir bislang nicht möglich war, hierfür eine konkrete Abschätzung zu bekommen. Falls sich jemand mit diesem Thema gut auskennt und Lust hat beide Varianten für mich durch zu spielen wäre das der Wahnsinn.

    Dann ist da natürlich noch die Krankenversicherung - wenn ich verbeamtet werde würde ich wohl in die private KV wechseln.

    Gibt es nochmehr an das ich nicht denke? Oder kurz gefragt, soll ich auf Teufel komm raus versuchen die Verbeamtung noch zu schaffen?


    Vielen Dank und liebe Grüsse


    LuLe

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