Ich möchte jetzt nicht alle Details hier nennen. Kurz gesagt: die Schule, allen voran die Schulleitung, ist auf den Standpunkt, das Kind sei „normal“, solle sich mit so anstellen und sich anpassen. Deswegen wurde die Einleitung des Aosf Verfahrens verweigert und den Eltern erklärt, dass Kind könne nur als Regelkind eingeschult werden. Das Thema ist durch, dass Verfahren läuft (gegen den Willen der Schulleitung.
Trotz Vorfällen wie Weglaufen besteht die Schulleitung auch auf den Schulbesuch, wenn die I Kraft erkrankt ist und verweist die Eltern auf die Schulpflicht und droht mit „unentschuldigten Fehlstunden“. Ich habe den Eltern gesagt, sie sollen ihr Kind einfach als krank entschuldigen, die unentschuldigten Fehlstunden soll sich die Schule sonstwohin… ihr wisst schon. Sollten die wirklich irgendwo auftauchen, hätte wohl die Schule ein Problem, denn die Eltern haben das ja entschuldigt.
Also: die Experten sollen der Schule erstmal nur verklickern, dass das Kind wirklich nicht „normal“ ist. Es geht nicht lange nicht darum, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Wenn das alles nicht so unwohnlich wäre, würde ich allen hier, auch dir Tom123 , völlig zustimmen. Alles Lehrer bin ich immer eher auf Seiten der Schule, egal mit wem ich rede.
Beiträge von Ichbindannmalweg
-
-
Ok, das hatte ich anders verstanden. Ich dachte, es wäre das erste persönliche Treffen.
Persönliche Gespräche gab es mit der Schulleitung. Aber nur wegen der Einschulung und wegen des Aosf Verfahrens, welches die Schulleitung nicht einleiten wollte.
Mit den Lehrkräften des Kindes gab es bislang keine Gespräche. -
Vermutlich wurde schon miteinander gesprochen. Wenn ich es richtig verstehe, sieht die Schule keine Notwendigkeit, auf die Besonderheiten einzugehen und daher wünschen sich die Eltern ein Gespräch zusammen mit Fachpersonal.
Das beschreibt es ganz gut. Die Schule möchte erstmal selbst schauen und meint es läuft doch so toll.
Die Eltern haben den Eindruck, dass ihnen nicht geglaubt wird. Deshalb hätten sie gerne Fachkräfte dabei, in der Hoffnung, dass man denen glaubt.
Das Verhalten des Kindes ist eigentlich eher „Standard“, wie hier auch schon andere beschrieben haben.
Die Eltern wollen nur verhindern, dass sich das wochenlang „wir schauen uns das selbst an“ eine Situation entsteht, in der das Kind gar nicht mehr zur Schule gehen kann.
Die Schule behält sich so, als würden die einen einen Schulbesuch sabotieren, dabei ist das gegenteilige der Fall. Es wäre eine notwendige Entlastung, dass das Kind zur Schule geht und das ist sehr gewünscht seitens der Eltern. -
Noch mal: wann soll denn das später sein? Wenn ich im Altenheim bin und mein Kind in einer Wohngruppe? Du kannst dir offenbar wirklich nicht vorstellen, dass die wenige Zeit, die man ohne Kinder hat, mit den wirklich lebensnotwendigen Dingen zu füllen ist.
Ich gebe es auf… das geht offenbar über die Vorstellungskraft von vielen Menschen. -
Nein, der Satz war überhaupt nicht ironisch gemeint. Es ist ein kurzer, humorvoller Hinweis auf die Tatsache, dass Betreuung nun mal nicht vorhanden ist…
Ich kann die Kinder ja nicht in den Schrank sperren, nur weil hier einigen das Niveau meiner Ausführungen nicht passt. Die Fragestellung war klar, die üblichen Experten haben wie immer kompetent geantwortet und keine Nebenkriegsschauplätze aufgemacht. -
Ich glaube, dass du gar nicht weißt, worum es geht. Ich habe einen Smiley unter einer meiner Sicht blöde Antwort gesetzt und wurde dafür kritisiert. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe dich gefragt, weil ich davon ausgegangen bin, dass noch ein Sachverhalt unklar ist.
Humor verstehst du nicht, oder? Nicht mal mit Smiley. Muss an der Fächerkombination liegen. -
Du möchtest etwas vom Forum.
Du hast aber gerade keine Zeit zu schreiben, da du mit der Betreuung beschäftigt bist.
Deine Antwort ist dann: Du kannst ja vorbeikommen und meine Kinder betreuen.
Ich meine, dass hier eine Forum. Ein Austausch zwischen Lehrkräften untereinander. Ich verstehe, dass du persönlich involviert bist, aber letztlich ist dieses keine Dienstleistung. Daher fand ich das deine Antwort nicht wirklich zum Sinn des Forums passt.
Sorry, aber vom Leben mit behinderten Kindern hast du nicht viel Ahnung. Eine Betreuung finden? Wenn man die nicht in der Familie hat, dann ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Unsere einzige Betreuung ist vor einer Woche übrigens verstorben.
Ich habe weder heute, noch morgen, noch in zwei Wochen eine Betreuung für mein Kind. ICH bin die Betreuung. Und ja, es gibt einen Vater, aber der hat aktuell wichtigere Dinge zu tun als mir Ruhe zum Schreiben hier zu verfassen. Und wenn ich Zeit ohne Kinder habe, dann brauche ich die ebenfalls für andere Dinge. Duschen zum Beispiel. Oder einen Arzttermin wahrnehmen. Oder mich mit der Beihilfe rumschlagen, die mal wieder Dinge abgelehnt hat, auf die unser Kind einen Rechtsanspruch hat.
Stell es dir einfach vor wie mit einem Neugeborenen. Nur als Dauerzustand. Und das Kind kann viel mehr Blödsinn machen.Da kann ich manches wirklich nur noch mit Humor nehmen, sonst werde ich den wichtigen Aufgaben nicht mehr gerecht.
Ich betrachte das Forum auch nicht als Dienstleistung. Sonst würde ich mich mit Sicherheit nicht über Jahre hier beteiligen Ich denke wenn eine Fremde Person hier mit dieser Story aufgekreuzt wäre, hätte es wenig sinnvolle Reaktionen gefunden. Zurecht, die Story ist auch unglaublich.
So… ich Glaube weiter muss ich mich hier nicht rechtfertigen…
Vielen Dank für alle konstruktiven Beiträge zur Ausgangsfrage 💐 -
Ich glaube ich habe genug Hinweise auf rechtliche Grundlagen bekommen. Immer nach dem Motto: besser haben als brauchen!
Ein Problem hat sich schon gelöst: das Kind kann nicht mit zum Ausflug, es ist krank. Und zwar wirklich. Und dann sind ja schon bald Herbstferien…. -
Ehrlich gesagt habe ich zu viel Respekt vor der Arbeit von Grundschullehrern als dass ich denken würde, ich könne mein Kind mal eben selbst unterrichten … und das sage ich als Lehrer!
Tom123
Was verwirrt dich so? Sprich dich aus … -
Sei mir nicht böse, aber wenn du vernünftige Aussagen möchtest, musst du dir Zeit nehmen und das nicht machen wenn zwei Kinder neben dir rumturnen.
Du kannst gerne vorbeikommen und die Betreuung übernehmen

-
Bitte mal einmal meine Fragestellung beachten: ich habe nach der Rechtsgrundlage für die Beteiligung an Gesprächen gesucht, keine Beratung für Maßnahmen seitens der Schule.
Falls es dich beruhigt: die Eltern haben keine unrealistischen Vorstellungen davon, was die Schule leisten kann. Sie möchten lediglich, dass Ihnen zum Beispiel geglaubt wird, dass das Kind nicht an einem Ausflug teilnehmen kann. Oder das es Vereinbarung darüber gibt, dass das Kind Pausen bekommt. So etwas sollte wohl jede Schule leisten können. -
Ich würde den Anwalt fragen, ob ein Strafantrag hier angezeigt ist. Wenn mein behindertes Kind trotz Inklusionsassistenz in der Schule verschwindet, weil die Schule nicht glaubt, dass das Kind eine Behinderung hat, würde ich sicher nicht zusehen.
Die Eltern sind überhaupt nicht auf Krawall gebürstet, sie haben genug Sorgen, so dass für solche Prozesse, die vermutlich ergebnislos verlaufen, überhaupt keine Kraft besteht. Sie haben sehr lösungsorientiert eine fachlich bessere Inklusionskraft beantragt und bewilligt bekommen. Und den Schulbesuch ohne diese per Attest verhindert.
Der Tipp sich alles schriftlich geben zu lassen ist gut. Ich dachte sowas braucht man nur für Dienstanweisungen…. -
Ihr könnt dann ausgehen, dass die Eltern sich nicht um das Einkaufen an sich sorgen machen - vermutlich hat das Kind auch gar nichts gekauft. Es hätte aber vermutlich den Weg nicht mehr zurück in die Schule gefunden. Zum Glück haben Menschen reagiert!
Ich möchte an dieser Stelle nochmal an die 4 toten autistischen Kinder erinnern, die in den letzten Jahren weggelaufen sind - auch aus der Schule. Es fehlt oft an jeglichem Risikobewusstsein und an Orientierung.
Ich hatte eigentlich gedacht, dass die große mediale Berichterstattung über mindestens zwei Fälle da nun für ein gutes Grundwissen gesorgt hat. -
Wie ich reagieren würde:
1. Berichte und Diagnosen einsehen. Dann sollte sofort klar sein, dass man die Eltern ernst nehmen muss.
2. Die Eltern spätestens bei der Bitte um ein Gespräch anrufen. Bei uns wäre eine angemessene Frist für einen Rückruf 2 Tage. Lage checken, eventuell bei Bedarf ein persönliches Gespräch ansetzen. Experten wären mir sehr willkommen, den Anwalt will ich da auch nicht sitzen haben.
Ich hatte schon einige Kinder mit Behinderung und I Kraft im Unterricht, wir haben immer alle Probleme unbürokratisch und zur Zufriedenheit aller im netten Kontakt gelöst. Einen Fall von Schulverweigerung hatte ich auch, der ist leider trotz aller Bemühungen seitens der Schule und den Eltern nicht gut ausgegangen. Da hätten wir uns über fachliche Unterstützung sehr gefreut. Ein Kind so zu verlieren war sehr traurig. -
Die I Kraft ist noch recht neu und ersetzt eine andere, die leider nicht fähig war, auf das Kind aufzupassen. Es ist mehrfach weggelaufen und wurde von Fremden zurück zur Schule gebracht. Soviel zu: es gab keine Probleme… völlig irritiert hat mich in diesem Zusammenhang die Aussage der Schulleitung: Es sei normal, dass die Grundschüler während der Schulzeit im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen … Ich unterrichte am Gymnasium, selbst da wird streng darauf geachtet, dass das nicht vorkommt in der SEK 1!
Auch nach diesen Vorfällen gab es kein Gespräch mit den Lehrern, sondern nur eine Auseinandersetzung mit der Leitung, die auf einen Schulbesuch ohne I Kraft bestanden hat. Das Kind war dann durch einen Facharzt für die Zeit ohne I Kraft mit Attest zuhause.
Auch die neue Kraft hat keinerlei Erfahrung mit dem Autismusspektrum. Sie hat aber das Vertrauen des Kindes gewinnen können und gibt sich alle Mühe.
Es ist jetzt wirklich nicht so, dass das ein gefragter Job für gutes Geld ist… -
Für Ungenauigkeiten in meinen Ausführungen kann ich mich nur entschuldigen, aber ich tippe hier auch nur neben der Betreuung von zwei Kindern, von denen eines auch Schwerstbehindert ist…
-
Es laufen hier extrem viele Aktionen zusammen, die beiden Zitate von dir ergeben folgendermaßen Sinn:
Die Eltern haben ein Gespräch mit Experten vorgeschlagen, das wurde abgelehnt. Auf mehrfache Emails seitens der Eltern mit Bitte um ein Gespräch wurde schließlich einem Gespräch mit den Eltern zugestimmt.
Das Gespräch findet also auf Initiative der Eltern statt. Die einzigen Gespräche, die bislang liefen, waren bezüglich des Aosf Verfahrens mit der Schulleitung. Jetzt soll es aber um die konkrete Problematik des Kindes gehen, welche durch den Schulbesuch verursacht wird.
Es hat noch kein Gespräch mit den involvierten Lehrern stattgefunden.
Das halte ich aufgrund der Diagosen und der Vorgeschichte für unklug. Die Eltern kennen ihr Kind gut und wissen, dass das so nicht lange gut geht und schwerwiegende Konsequenzen haben wird, die auch einen weiteren Schulbesuch komplett unmöglich machen können.
Der Besuch des Kindergartens ist auch schon gescheitert, aber da es da keine Pflicht gibt, waren die Eltern mit dem Problem völlig alleine gelassen. Zumal damals noch keine Diagnosen vorlagen.
Allgemeine Informationen für die, die solch eine Situation nicht kennen:
Von der Erkenntnis, dass mit einem Kind irgendwas anders ist, bis zu einer konkreten Diagnose und Therapie vergehen in der Regel ein bis zwei Jahre, wenn es gut läuft. Eine Autismus Diagnose für ein Mädchen, welches gerade sechs Jahre geworden ist, ist eine Nadel im Heuhaufen, vor allem, wenn keine geistige Beeinträchtigung vorliegt. Das bekommt man wirklich nur, wenn die Beeinträchtigung sehr schwer ist. -
Volle Zustimmung zu deinen Ausführungen.
Leider lehnt die Schule auch die offizielle Psychologin der schulpsychologischen Beratungsstelle ab. Diese will jetzt noch einmal selbst an die Schule herantreten. -
Danke danke danke….
-
Nicht die Schule hat die Eltern gebeten, zu einem Gespräch zu kommen, sondern die Eltern haben mit Nachdruck überhaupt irgendein Gespräch eingefordert. Selbst das macht die Schule nicht freiwillig in dieser Situation.
Werbung