Beiträge von RosaLaune

    Also in Niedersachsen wird Teilzeit momentan (noch relativ) großzügig gewährt. Wenn ich mit 50% 2 Nachmittage und mit 100% 4 habe, passt das für mich auch. Aber mit ging es um das Konzept, dass TZ-Kräfte nur vormittags arbeiten. Das ist an normalen Grundschulen aus meiner Sicht nicht umsetzbar.

    Ich hoffe doch, dass die TZ-Kräfte dann auch entsprechend die anderen Tage frei haben. 50 % heißt für mich jedenfalls nicht 5 Tage vormittags und 2 Tage zusätzlich nachmittags.

    Das ist Interpretationssache und nachvollziehbarerweise ist das auch global nicht einheitlich.

    Ich finde den Vorwurf im letzten Beitrag nicht berechtigt.

    Das soziokulturelle Existenzminimum mag Interpretationssache sein, die Gerichte haben es aber bereits zur Genüge ausinterpretiert.

    Und es mag global nicht einheitlich sein, das spielt aber keine Rolle, da wir ja hier von Deutschland ausgehen.

    Gesetze lassen sich ändern oder haben einen Interpretationsspielraum, RosaLaune wird hier zustimmen.

    Wenn sich Gesetze nicht ändern ließen, dann bräuchten wir keine Demokratie.

    Den Rest deiner Aussage zitiere ich nicht, da stimme ich dir auch nicht zu, dem widerspreche ich sogar. Ich würde es auch vorziehen, wenn du mich hier nicht als Autoritätsargument für deine Ziele missbrauchst.

    Versorgung mit Kost und Logis ist mit dem GG vereinbar. Wäre der absolute Mindeststandard in Deutschland höher, dürfte es ja der Logik nach keine Obdachlose geben, da diese sich ja schon längst auf besagten Mindeststandard hätten berufen können.

    Der Mindeststandard ist auch immer davon abhängig, ob jemand einen dauerhaften Erstwohnsitz in Deutschland hat oder nicht.

    Wann hast du Verfassungsrecht studiert?

    Natürlich können Obdachlose sich auf mehr berufen. Dass sie das nicht tun, liegt oft daran, dass sie nicht wissen, welche Ansprüche sie haben, wie sie diese einfordern oder dass sie damit ganz konkret überfordert sind. Aber wieder einmal bringst du irgendetwas mit rein in ein Gespräch, das – wenn überhaupt – nur ganz entfernt damit zu tun hat. Das soziokulturelle Existenzminimum umfasst jedenfalls mehr als Brot und Obdach.

    Die Regierung hat ja jetzt ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Demnach beendet eine Fahrt in das Heimatland ohne wichtigen Grund künftig den Schutzstatus. Dublin-Flüchtlinge werden nur noch minimale Leistungen erhalten. Das klang in der PK stark so, als würde es nur noch Kost und Logis geben, ob dass mit dem GG vereinbar ist, würde ich allerdings in Zweifel ziehen.

    Und dazu noch eine unnötige Ausweitung von Messerverboten. Na ja.

    https://www.zeit.de/politik/deutsc…asylpaket-einig

    Doppelte Staatsangehörigkeit spielt aber keine Rolle. Wenn sie Deutsche sind, dann kriegen sie in Deutschland kein Asyl, keinen Flüchtlings- oder subsidiären Schutz.

    Aber ich finde auch, so kann man kein ordentliches Gespräch über ein ernstes Thema führen. Erst wird die Größe der Gruppe übertrieben, dann wird der Eindruck erzeugt, dass die für die Flucht mit Haft und Folter bedroht werden. Unseriös.

    Falls du die Nachrichten aufmerksam liest, hast du vielleicht mitbekommen, dass deutsche Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit wegen "Beleidigung des Präsidenten" verurteilt wurden.
    Flüchtlinge aus der Türkei stellen die drittgrößte Gruppe - mit großem Abstand vor den anderen Nationen.
    https://de.statista.com/statistik/date…-asylbewerbern/

    Die Länder, die Merz gerade marktschreierisch blockieren möchte, sind dagegen marginal vertreten. Indien - das er erwähnt - taucht in dieser Statistik z.B. gar nicht auf.

    Dass es die drittgrößte Gruppe ist, hätte ich auch nicht in Frage gestellt. Du hast aber behauptet, es sei die größte Gruppe. Verstehe ich nicht.

    Ich weiß auch nicht, was deutsche Staatsbürger, die wegen Beleidigung des Präsidenten verurteilt wurden, mit Flüchtlingen aus der Türkei zu tun haben.

    BTW: Die größte Zahl der Flüchtlinge stammt aus der Türkei. Nicht als Durchgangsflüchtlinge, sondern genuin dort Geborene. Wenn du einen der von dort Geflohenen in die Türkei abschiebst, drohen dem 20 Jahre Knast und Folter. Kannst - und darfst - du nicht machen.

    Hast du für die beiden Aussagen eine Quelle? Also sowohl dafür, dass die größte Zahl der Flüchtlinge aus der Türkei stamme, als auch dafür, dass aus der Türkei Geflohenen 20 Jahre Haft und Folter drohen?

    Ich würde Talahon eher als einen Begriff einordnen, der eine derzeit auftretende Subkultur bezeichnet. Grundsätzlich abwertend ist er jedenfalls nicht. Die AfD scheint mir den Begriff kapern zu wollen, aber da ich der AfD keine Macht zugestehen möchte, ignoriere ich das.

    Bsp. für den September: Team, FoBi Sicherheitseinweisung, FK Fach 1, FK Fach 2, Team. Das geht dann so weiter mit Team alle zwei Wochen, Laufbahnkonferenzen, LKs, usw.

    Wow. Also, ich hatte in meinem Ref schon Konferenzen im Monatstakt. Das fand ich viel. Aber jede Woche so einen Blödsinn, das würde mir viel Zeit für meine Unterrichtsvorbereitung nehmen.

    Wir haben eine wöchentliche Dienstbesprechung in den Abteilungen, die liegen aber in den Pausen. Was da nicht besprochen werden kann, ist dann einfach nicht wichtig genug. Zweimal im Schuljahr dann Lehrerkonferenz, eine Bildungsgangkonferenz pro Bildungsgang und der Rest wird dann bei akutem Bedarf angesetzt. Ich glaube aber auch, dass Berufskollegs da sehr viel entspannter sind als allgemeinbildende Schulen.

    Du Glücklicher. Ich bekomme leider nur Mails von Leuten, die mir mitteilen, wie sie mich ausbürgern und außer Landes schaffen wollen, weil ich die Wehrpflicht in Frage stelle lol.

    Der Gedankengang ist falsch. Sollte Russland Deutschland angreifen, wirst weder Du noch dein Sohn oder deine Tochter gefragt. Dann wird das Kriegsrecht ausgerufen und die Kinder werden (auch gegen ihren Willen) einfach eingezogen und an die Front geschickt.

    Denkst Du etwa, dass die Soldaten im 1. Weltkrieg freiwillig zum Sterben (… äh, ich meine zum Sturmangriff) aus ihren Hräben geklettert sind? Die hatten nur die Wahl beim Sturmangriff mit 99% Wahrscheinlichkeit abgeschlachtet oder bei der Weigerung mit 100% Wahrscheinlichkeit von den eigenen Feldjägern (=Militärpolizei) exekutiert zu werden.

    Das würde heute im Kriegsfall nicht groß anders aussehen, leider!

    Dein Wahn, wann immer es um die Wehrpflicht, den Wehrdienst im Kriegsfall (insbesondere bei jungen Ukrainern) und dessen Durchsetzung geht (und was du tun würdest, um die Wehrpflicht durchzusetzen), irritiert mich zunehmends. Davon abgesehen, dass du dich da von Fakten auch immer weiter entfernst. Vielleicht solltest du dir da mal Hilfe holen.

    Dann ist es ja gut. Scheiß auf die anderen.

    Ja, das ist legitim.

    Du vermischt unterschiedliche Begründungen und Bereiche. Notwehr ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Darum geht es aber nicht. Es geht um die Behauptung, Gewalt abzulehnen und deshalb niemals auf einen anderen Menschen schießen zu können. Diese Aussage war vielleicht notwendig, um nicht zum Wehrdienst herangezogen zu werden. In diesem Kontext kann ich diese Aussage durchaus nachvollziehen; anders ist man da eben nicht rausgekommen. Wir sind hier aber nicht bei "der Gewissenafrage", sondern in einem Lehrerforum. Wenn dieses Argument hier angeführt wird, dann ist es unehrlich.

    Du hast Recht. Im Krieg darf man töten, auch wenn keine Notwehrsituation vorliegt. Und deshalb kann man sehr gut aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern und sich trotzdem verteidigen und dabei einem anderen Menschen das Leben nehmen.

    Was du mit dem Lehrerforum bezwecken willst, erschließt sich mir nicht. Wir diskutieren ja hier, was in der Vergangenheit passiert ist und hoffentlich in der Zukunft nicht vorkommen wird.

    Was auch legitim ist.

    Jeder so, wie er/sie will und kann.

    Aber dieses Gewissensargument ist dämlich und unehrlich. Mir kann wirklich niemand erzählen, dass er einfach daneben stünde, wenn der eigene Partner oder die Tochter gerade vergewaltigt wird und man die Möglichkeit hätte, auf den Angreifer zu schießen um ihn so davon abzuhalten.

    Es geht in der Regel aber auch nicht um den eigenen Partner oder das eigene Kind. Und auch Menschen, die aus Gewissensgründen verweigert haben, können sich auf Notwehr berufen. Und wer sich auf Notwehr berufen musste in seinem Leben, kann weiterhin aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern.

    Unehrlichkeit sehe ich da nicht.

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