Beiträge von RosaLaune

    Die ersten zwei von drei Selbstvertreter*innengruppen, die Google mir anzeigt, nutzen den Genderstern. Das spiegelt auch meine persönliche Erfahrung wider.

    Es gibt auch einen Zusammenhang zwischen den Farben schwarz, weiß, rot und Rechtsextremismus und trotzdem ist nicht jeder diese Farben tragende Mensch rechtsextrem. Ähnlich ist es auch bei der Ablehnung des Genderns.

    Schön, wie du hier benachteiligte Gruppen gegeneinander ausspielst. Barrierefreiheit und gendergerechte Sprache sind noch ein Dilemma, das stimmt. Anders als du erkennt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband das aber an und betont:

    Die vertreten ja auch alle, also auch trans Enbys. Die trans Männer, die ich kenne, sind aber sehr bedacht darauf als Mann gelesen zu werden, nicht als Frau und auch nicht als Divers. Das ist aber nur anekdotisch.

    Ich habe mich am Freitag auch gefreut, weil mit der neuen Gesetzgebung dann wohl auch die Ungerechtigkeit, dass eine Gleichstellungsbeauftragte per Gesetz immer weiblich sein muss und das §183 StGB nur für Männer gilt, ein Ende haben wird.

    Wenn sich gemäß des neuen Gesetzes ein Christian für 2 Jahre zwecks Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten als Christiane definiert und das auch so beim Standesamt zu Protokoll gibt, müsste die Wahl doch rechtlich zulässig sein?

    Was § 183 StGB angeht, herrscht derzeit wohl kein Konsens. Entweder wird sich die Bestimmung "Mann" an den Geschlechtseintrag orientieren, oder aber an den biologischen Tatsachen. Das BVerfG hat § 183 StGB für verfassungsmäßig erachtet, weil es biologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen gäbe und die exhibitionistische Handlung an das Vorhandensein eines Penis anknüpft. Geht man danach, dann könnten trans Frauen, die keine geschlechtsangleichende Operation vornehmen lassen haben, im Sinne des § 183 StGB weiterhin als Mann gelten, trans Frauen, die eine geschlechtsangleichende Operation durchgemacht haben, dagegen nicht. Für trans Männer wäre es entsprechend anders herum.

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte dazu erst vor kurzem eine Ausarbeitung verfasst: https://www.bundestag.de/resource/blob/…-107-23-pdf.pdf

    Die beste Lösung wäre, den § 183 StGB einfach auf Menschen und nicht auf Männer anzuwenden.

    In der Universität erlebte ich es genau so als Standard wie im ZfsL. Ich habe zuletzt von Menno Baumann die Bücher "Systemsprenger in der Schule" und "Verstehende Diagnostik in der Pädagogik" gelesen. Das zweite, neue Fachbuch ist nun mit Doppelpunkt zum Gendern statt generischem Maskulinum verfasst. Auch die Fachzeitschrift Grundschule Sachunterricht, die ich hier digital vorliegen habe, gendert mit Doppelpunkt. Bei der taz mit Gender-Stern und bei ProSieben mit Sprechpause ist es mir zuletzt auch wieder positiv aufgefallen. Im persönlichen Umfeld wird teilweise eine Sprechpause genutzt - auch von mir.

    Dass die Mehrheit das Bedürfnis nach Repräsentation einer Minderheit ablehnt, vor allem wenn dieses als Angriffspunkt der Rechtspopulist*innen / -extremist*innen genutzt wird, ist nun wenig überraschend. Es gäbe diese Abwehrreflexe und die Debatte an sich sicher nicht, wenn es nicht genutzt würde.

    Mein Paper wurde auch zwangsgegendert. Wenn der Verlag sich die Arbeit machen will, bitte sehr.

    Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland. Wenn sie in Konkurrenz mit anderen Gesetzen geredet, ist dann die Frage, welches Ge- oder Verbot schwerer wiegt. Per se lässt sich aber nicht jede Handlung, auch im schulischen Kontext, mit Verweis auf die Religionsfreiheit legitimieren. Ein einschränkender Faktor ist hier auch, dass Religionen oft keine konkreten Vorgaben machen und einen weiten Interpretationsspielraum bieten, was entsprechend bedeutet, dass sich Gläubige weniger auf ihre Religionsgemeinschaft als Ganzes berufen können, sondern eher eine spezifische Interpretation oder Strömung hiervon. Die Details übersteigen unsere Kompetenzen und müssen von Juristen entschieden werden.

    Die Religionsfreiheit sticht im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes dadurch hervor, dass sie nicht durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Das heißt, die Grenzen der Religionsfreiheit können sich nur aus anderen Verfassungsgütern ergeben. Die wird man hier nicht finden.

    Und ansonsten kann man ja auch als Lehrerin und Lehrer abwarten, ob die Drittkorrektur von oben moniert, dass man keinen

    Punkt abgezogen hat - im Endeffekt wäre es meines Erachtens wie gesagt falsch, einen Abituraufsatz deswegen abzuwerten.

    Und im Grunde kann einem das auch egal sein, so lange es eben von oben keine klare Vorgabe gibt. Ich weiß nicht, wie das BW handhabt, in NRW hält sich das Schulministerium jedenfalls sehr zurück. Ich meine deren Tenor war: Es ist nicht verboten, aber auch nicht erlaubt.

    Es gibt Verbote, das Gesicht komplett zu verdecken, Kopftücher müssen Mund, Nase und Augen freilassen. Kopftücher selbst sind aber erlaubt, insofern müssten auch Basecaps erlaubt sein. Im Zweifel kann sich ein Mützenträger auf seinen Glauben berufen- dies jedenfalls wurde vor Monaten (Jahren?) hier in diesem Kontext thematisiert und das finde ich eigentlich recht überzeugend.

    Orthodoxe Juden beispielsweise haben den Kopf immer bedeckt. Die Männer tragen eine Kippa, je nach Ausrichtung mit einem Hut darüber, die Frauen Kopftuch oder Perücke. Das ist gerade deren Ausdruck von modesty (wie sagt man das auf Deutsch?) und Höflichkeit. Andererseits kann man aber auch ein Nudelsieb tragen.

    Da unterscheiden wir uns nun einmal fundamental. Bei dir dürfen sie essen, trinken und herumlaufen wie sie möchten, bei mir in der Berufsschule kommt der Erziehungsfunktion auch im Hinblick auf Vorstellungsgesprächen und den Anforderungen in der Arbeitswelt eine besondere Bedeutung zu.

    Ich unterrichte von ein paar Stunden Spanisch und einem Kurs Psychologie im beruflichen Gymnasium abgesehen ausschließlich in den Bildungsgängen der Berufsvorbereitung. Da geht es auch um Vorstellungsgespräche und die Arbeitswelt. Mein Unterricht ist aber kein Vorstellungsgespräch. Im Bewerbungstraining und in Simulationen mag das dann anders sein, grundsätzlich aber ist Unterricht Unterricht.

    Wenn ich die Schüler im Praktikum besuche, dann tragen die in den Fabrikhallen ihre Kopfbedeckung oder nicht. So, wie es da eben Usus ist.

    Warum ist Handy eine Störung wenn er es lautlos macht und niemanden belästigt?

    Nicht mitschreiben ist auch keine Störung sofern der Schüler lautlos ist und aus dem Fenster schaut.

    Du siehst, alles muss keine Störung sein und doch ist es nicht in Ordnung. Es ist respektlos dir gegenüber als Lehrperson. Und das akzeptierst du nicht.

    Eine Sportcap ist ein modisches Accessoire welches im Unterricht nicht getragen werden muss. Zumal ich gerne meinen Schülern in die Augen schaue. Dieses Cap hinunterziehen ist dann doch gerne eine Maßnahme der Schüler um mal die Augen zu schließen.Ich erlaube ihnen doch auch nicht Sonnenbrille im Unterricht zu tragen :aufgepasst:

    Wo kommen wir da hin? Schule ist doch keine Spaßveranstaltung. Obwohl aus Sicht der Linken muss ja alles Spaß machen :geschenk:

    Doch, am Handy spielen und nicht mitschreiben sind Störungen. Der Schüler stört damit seinen eigenen Lernprozess. Und das ist für mich entscheidend genug.

    Ich glaube im Übrigen, dass du lügst. Der Schirm der Kappe stört dich nicht, denn du wirst ja bei Mützen oder Kappen ohne Schirm genauso reagieren und für dich ist es doch auch keine Alternative, die Kappe nach hinten zu tragen.

    Es geht auch nicht um Spaß. Es geht um die Entfaltung der Persönlichkeit. Die einzuschränken kann angebracht sein, dein Gefühl missachtet zu werden ist aber eben keine tragfähige Grundlage um Schüler einzuschränken.

    Ich bin – wie dir hier sicher einige andere bestätigen können – kein Linker.

    Oder akzeptierst du essen im Unterricht? Oder mit dem Handy spielen? Oder einfach nicht mitschreiben? Oder zu spät im Unterricht erscheinen ohne kurz mit dir zu sprechen und eine Entschuldigung zu äußern?

    Wenn bei mir jemand zu spät kommt, dann geht er auf seinen Platz um die Störung so gering wie möglich zu halten. Was interessiert mich der Grund für das verspätete Erscheinen? Das wird später schriftlich entschuldigt oder nicht. Aber ob jetzt jemand verschlafen hat, die Zeit vergessen hat oder ob der Bus nicht kam, das ist mir tatsächlich egal – es ändert doch auch nichts? Wobei Verspätung des Busses bei uns auch ohne Nachweis sofort entschuldigt ist.

    Ich habe schon die Aufgabe, Schüler zur Mitarbeit anzuhalten und Störquellen zu beseitigen. Die Handys kommen in die Handygarage und die Mitschrift gehört zum Unterricht. Zwingen kann ich niemanden, aber Leistungsverweigerung ist eben eine 6.

    Essen im Unterricht ist in Ordnung, wenn man nicht gerade im Unterrichtsgespräch ist.

    Nur, das alles hat was mit Störung zu tun. Eine Kappe nicht.

    Dss erste was ich meinen Kindern beigebracht habe ist, dass nicht der Verkaufspreis der Klamotten sondern andere Dinge wichtiger sind; Qualität, Schnitt, verwendete Materialien, Produktionsort.

    Von Lehrern erwarte ich daher auch mehr.

    Schüler können gerne mit Sportcap in die Schule kommen. Lehrer selbstverständlich auch. Im Unterricht gehört es runter vom Kopf. Ich erlaube ja auch nicht dass Schüler in meinem Unterricht essen. Oder in meinem Unterricht mit ihrem Handy spielen.

    Man kann erwarten das junge Menschen 5-6 Stunden auf Jogginghose/Hot Pants verzichten können; genauso wie sie auf die Pause mit dem Essen warten können.

    Was machst du, wenn ein Schüler sich einfach weigert, die Kappe abzunehmen? Unterbrichst du dann den Unterricht, bis er sein Verhalten ändert oder wirfst du ihn raus?

    Natürlich muss man das, immerhin ist diese Schreibweise ja objektiv falsch.

    So objektiv finde ich das gar nicht. Rechtschreibnormen sind grundsätzlich willkürlich gesetzt und gerade wenn es von oben keine klare Vorgabe gibt, würde ich im Interesse der Schüler keinen Fehler anstreichen. Ich bin da aber grundsätzlich eher liberal eingestellt. Sofern ich erkenne, dass ein Schüler etwas systematisch macht und den Eindruck erzeugt, dass er Schreibweisen reflektiert verwendet, fällt das unter Sprachkompetenz und wird ohnehin nicht als Fehler bewertet. Wenn jemand konsequent <ss> statt <ß> schreibt, dann ist das für mich genauso in Ordnung wie zu gendern. Dass ich damit eher allein auf weiter Flur stehe, ist mir bewusst, aber fachlich kann ich das rechtfertigen.

    Und was wäre deine erzieherische Konsequenz daraus? Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, dass sie in der Öffentlichkeit ihre sexuelle Orientierung nicht zeigen sollen? Und wenn ja, wo genau ist die Grenze? Ist ein femininer Gang noch okay für einen Mann oder muss man breitbeinig stampfen, damit man nicht für homosexuell gehalten und deswegen gemobbt wird?

    Wenn das deine Konsequenz daraus ist, bitte sehr. Meine ist es nicht. Und ich denke aus meinem Beitrag kann man auch nicht guten Willens herleiten, dass es meine Konsequenz daraus ist.

    Meine Konsequenz ist ganz klar. Du bist wie du bist und du hast ein Recht darauf zu sein wie du bist. Es gibt aber Menschen auf dieser Welt, die Böses tun und vor denen solltest du dich hüten oder dich ihnen mit allem was du hast entgegen stellen, je nach Situation.

    Ich glaube, hier wird einiges etwas vereinfacht. Schuldzuweisungen dem Opfer sexueller Gewalt gegenüber sind abartig. "Du trägst einen Minirock, was hast du denn gedacht?", "Warum bist du auch nachts unterwegs?", "Du hättest dich wehren müssen, so kann doch niemand wissen, dass du es nicht willst" — das geht nicht. Die Schuld an einem Verbrechen trägt der Täter, nicht das Opfer. Unabhängig von der Schuldfrage ist aber die Risikoeinschätzung. Ich kenne keine Studie, die sagt, dass bestimmte Kleidung einen eher in die Auswahl eines Täters bringt. Es würde mich aber nicht wundern, wenn dem so wäre.

    Ich hatte vor ein paar Beiträgen ein Beispiel gebracht, bei dem ich und mein Partner händchenhaltend durch die Stadt gehen. Darauf wurde erwidert, dass das problemlos möglich sein sollte, aber eben nicht immer so ist. Und das stimmt auch. Wenn ich mich als schwuler Mann zeige, dann mache ich mich damit zu einem möglichen Opfer. Jeder homophobe Menschenhasser sieht mich dann mit einer Zielscheibe auf der Brust. Das heißt nicht, dass ich dann die Schuld an einem an mir verübten Verbrechen trage. Ich habe in vollem Recht gehandelt, nur schützt mich das vor Gewalt nicht.

    Sorry. Meine Goldwaage hat momentan einen leichten Defekt. Ich finde auch niemanden, der sie eichen könnte.

    Anmerkung: Vor vielen Jahren war das LF ein Forum, in dem Kolleg:innen sich gegenseitig Tipps und Materialhinweise für den Unterricht gaben.
    Nun ist es ein Forum, bei dem ich jeden Post zunächst durch die Rechtschreibprüfung schicken muss, damit keine hämischen Kommentare erscheinen.

    Mit Rechtschreibfehlern kommt jeder klar. Genaues Lesen ist aber in der Tat hilfreich, dann liest man auch reformiert und nicht lutherisch. Evangelisch ist beides.

    Allerdings bin ich kein Christ und nicht christlich aufgewachsen, sondern habe mich nur eingelesen. Daher sollte man meine Worte nicht auf die – ja ohnehin defekte – Goldwaage legen.

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