Was auch legitim ist.
Jeder so, wie er/sie will und kann.
Aber dieses Gewissensargument ist dämlich und unehrlich. Mir kann wirklich niemand erzählen, dass er einfach daneben stünde, wenn der eigene Partner oder die Tochter gerade vergewaltigt wird und man die Möglichkeit hätte, auf den Angreifer zu schießen um ihn so davon abzuhalten.
Es geht in der Regel aber auch nicht um den eigenen Partner oder das eigene Kind. Und auch Menschen, die aus Gewissensgründen verweigert haben, können sich auf Notwehr berufen. Und wer sich auf Notwehr berufen musste in seinem Leben, kann weiterhin aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern.
Unehrlichkeit sehe ich da nicht.