Wenn Du sonst keine Probleme hast. Man kann durchaus sowohl der Staat als auch wir als Staat schreiben. Wenn ich schreibe, dass mein Verein am Wochenende gewonnen hat, gehört mir auch weder der Verein noch muss ich selbst gespielt haben. Aber solchen Aussagen frage ich mich, ob es dir um das Inhaltiche geht. Ich habe wenig Lust über Formulierungen zu diskutieren. Ich dachte, dass Du es falsch verstanden hast, deswegen habe ich es konkretisiert.
Diskussionen leben von einer guten Diskussionskultur. Du kannst gerne von deinem Verein sprechen, das ist mir egal. Aber wenn du von dir als Staat schreibst, dann inkludiert das nicht mich, denn ich habe ja offenkundig eine andere Ansicht.
Ich denke, dass die Diskussion hier zu weit führt. Die Diskussion ist uralt und wir von Leuten geführt, die sich in der Materie deutlich besser auskennen. Das aber das BVerfG auch als Ersatzgesetzgeber handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen.
Ja, das BVerfG tritt als Ersatzgesetzgeber auf. Aber nicht bei der Grundsteuer. Beispiele sind eher die Rechtsprechung zur Sitzblockade. Die war mehr oder weniger aus heiterem Himmel gekommen und auch nicht offensichtlich aus der Verfassung ableitbar. Die Diskussionen dazu sind in der Tat alt, wir haben sie ja auch in anderen Staaten (siehe das Urteil Roe v Wade des US Supreme Courts, das Schwangerschaftsabbrüche zum Grundrecht machte, obwohl man das aus der Verfassung nur schwer ableiten konnte).
Das ist eine sehr interessante Auffassung unseres Staates. Gesetze macht das Parlament und legt damit den groben Rahmen fest. Der Rechtsprechung obliegt es dann lediglich innerhalb dieser Gesetze zu entscheiden. Eine Sonderrolle hat natürlich das BVerfG. Wo kommen wir denn da hin, wenn es nur um die Rechtsprechung geht? Soll ich dann raten, welche Regeln in einem Land gelten?
Wo habe ich jetzt behauptet, dass es nur um Rechtsprechung geht? Ich sagte, dass Rechtsgrundlagen vom Gesetzgeber kommen und aus Urteilen der Gerichte. Der Vollständigkeit halber hätte ich noch erwähnen sollen, dass auch die Exekutive ständig Rechtsgrundlagen schafft. Nur: wo ist diese Auffassung jetzt besonders?
Es ist vollkommen egal, warum sie dafür oder dagegen sind. Es geht darum, dass das eine aktuelle gesellschaftliche Frage ist. Daher wäre es sinnvoll, wenn das gewählte Parlament dazu Leitlinien entwickelt und dieses nicht den Gerichten überlässt.
Ich denke es lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Ich möchte, dass die gewählten Abgeordneten bestimmen und Du möchtest, dass die Gerichte den Rahmen festlegen.
Nö. Aus einer aktuellen gesellschaftlichen Frage kann man nicht nur folgern, dass das gewählte Parlament Leitlinien entwickeln soll. Das ist eine Option, aber wieso dies zwingend ist, verstehe ich nicht. Wir haben viele aktuelle gesellschaftliche Fragen und nicht immer ist es das Parlament, das diese beantwortet. Und natürlich kann das Parlament auch das tun, was es gerade tut. Nämlich nichts.