Den ganzen Link halte ich für ein nein. Das ist ein Verein, der konfessionslose Menschen vertreten möchte und in allem was er schreibt, so ziemlich das genaue Gegenteil einer Religionsgemeinschaft.
Aber stimmt, der Berliner Verband möchte den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und äußert sich dazu auch ausführlich...
Der Link gibt Inhalte wieder. Diese Inhalte sagen aber nichts darüber aus, wie etwas rechtlich organisiert ist.
Der Berliner Humanistenverband ist eine KdöR.
Alles anzeigenInteressant, danke für den Hinweis auf den Humanistenverband und den Art. 137. Wiki gibt diesbezüglich gute Informationen.
Wenn man genau in Wiki nachliest, dann ist der Humanistenverband ein eingetragener Verein. Einige Landesverbände sind "Köprerschaften öffentlichen Rechts". Einen solchen Rechtsstatus kann man unter bestimmten Voraussetzungen erreichen. Als Mitglied zahlt man Mitgliedsbeiträge.
Kirchensteuern sind letztendlich auch Mitgliedsbeiträge, die allerdings vom Staat eingesammelt werden. Wenn man austritt, zahlt man keine Mitgliedsbeiträge mehr.
Wer außer Wiki näher nachlesen will:
https://www.juraforum.de/lexikon/koerpe…ntlichen-rechts
P.S. Quittengelees und mein Eintrag waren zeitgleich, deswegen einige Überschneidungen.
P.P.S.: Humanismus ist keine Religion, deswegen finde ich es missverständlich, den Verband dem Staatskirchenrecht zuzuordnen. Man braucht dafür noch einen Überbegriff, z.B. "Weltanschauung".
Der Bundesverband der Humanisten ist ein eingetragener Verein. Der Berliner Verband, der in Berlin und Brandenburg den Religionsunterricht nach Art. 7 GG und Art. 141 GG verantwortet, ist eine KdöR (siehe Link weiter oben). Als KdöR ist er kirchensteuerfähig. Ob er davon Gebrauch macht, obliegt ihm. Die meisten Religionsgemeinschaften, die als KdöR organisiert sind, ziehen keine Kirchensteuer ein, die Ausnahmen sind die römisch-katholische und die alt-katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen und die jüdischen Gemeinden (die nennen es dann Kultussteuer, im Recht ist es aber einfach Kirchensteuer). Die Humanisten, die sich ja stark für Trennung von Staat und Religion einsetzen, machen natürlich keinen Gebrauch davon, sondern organisieren das anders (wie zum Beispiel die Mormonen es in Deutschland auch tun).
Natürlich ist Humanismus keine Religion, er ist aber in Berlin wie eine Region organisiert, nämlich nach dem Staatskirchenrecht über Art. 140 GG, über den die staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Reichsverfassung Teil des Grundgesetzes sind.
Das stimmt so nicht wirklich. Der "Humanistische Verband Deutschlands" (Bundesverband) ist keine KdöR, sondern ein e. V. Und von den zehn Landesverbänden sind auch nur fünf Körperschaften des öffentlichen Rechts und die anderen fünf gemeinnützige Vereine. Das lässt sich hier nachlesen: HVD vor Ort | Humanistischer Verband Deutschlands (humanismus.de). Die Mitglieder zahlen eine "Verbandssteuer": Verbandsteuer und Kirchensteuer im Vergleich - HVD Niedersachsen (hvd-niedersachsen.de).
Oh, ich sehe gerade, Caro07 war schneller
!
Ja, die Humanisten regeln ihre Mitgliedsbeiträge nicht über das kirchensteuerrechtliche Instrumentarium, das sie dort, wo sie als KdöR organisiert sind, in Anspruch nehmen könnten. Trotzdem sind die kirchensteuerfähig.