Beiträge von RosaLaune

    Den ganzen Link halte ich für ein nein. Das ist ein Verein, der konfessionslose Menschen vertreten möchte und in allem was er schreibt, so ziemlich das genaue Gegenteil einer Religionsgemeinschaft.

    Aber stimmt, der Berliner Verband möchte den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und äußert sich dazu auch ausführlich...

    Der Link gibt Inhalte wieder. Diese Inhalte sagen aber nichts darüber aus, wie etwas rechtlich organisiert ist.

    Der Berliner Humanistenverband ist eine KdöR.

    Der Bundesverband der Humanisten ist ein eingetragener Verein. Der Berliner Verband, der in Berlin und Brandenburg den Religionsunterricht nach Art. 7 GG und Art. 141 GG verantwortet, ist eine KdöR (siehe Link weiter oben). Als KdöR ist er kirchensteuerfähig. Ob er davon Gebrauch macht, obliegt ihm. Die meisten Religionsgemeinschaften, die als KdöR organisiert sind, ziehen keine Kirchensteuer ein, die Ausnahmen sind die römisch-katholische und die alt-katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen und die jüdischen Gemeinden (die nennen es dann Kultussteuer, im Recht ist es aber einfach Kirchensteuer). Die Humanisten, die sich ja stark für Trennung von Staat und Religion einsetzen, machen natürlich keinen Gebrauch davon, sondern organisieren das anders (wie zum Beispiel die Mormonen es in Deutschland auch tun).

    Natürlich ist Humanismus keine Religion, er ist aber in Berlin wie eine Region organisiert, nämlich nach dem Staatskirchenrecht über Art. 140 GG, über den die staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Reichsverfassung Teil des Grundgesetzes sind.

    Das stimmt so nicht wirklich. Der "Humanistische Verband Deutschlands" (Bundesverband) ist keine KdöR, sondern ein e. V. Und von den zehn Landesverbänden sind auch nur fünf Körperschaften des öffentlichen Rechts und die anderen fünf gemeinnützige Vereine. Das lässt sich hier nachlesen: HVD vor Ort | Humanistischer Verband Deutschlands (humanismus.de). Die Mitglieder zahlen eine "Verbandssteuer": Verbandsteuer und Kirchensteuer im Vergleich - HVD Niedersachsen (hvd-niedersachsen.de).

    Oh, ich sehe gerade, Caro07 war schneller ;) !

    Ja, die Humanisten regeln ihre Mitgliedsbeiträge nicht über das kirchensteuerrechtliche Instrumentarium, das sie dort, wo sie als KdöR organisiert sind, in Anspruch nehmen könnten. Trotzdem sind die kirchensteuerfähig.

    Er läuft unter der gleichen Regelung wie der Religionsunterricht, der Humanistenverband ist wie andere Religionsgemeinschaften organisiert. Ich bleibe bei der Bezeichnung.

    Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Was meinst du mit "in Übereinstimmung mit der Konfession" ? Und ja, Religionslehre im Sinne von "Lehre über Religion" ist Bestandteil des Faches, aber es ist nicht das Fach selbst.

    Religionsunterricht wird inhaltlich von der dahinterstehenden Religionsgemeinschaft verantwortet. Das ist die römisch-katholische Kirche für den katholischen Religionsunterricht, die evangelischen Landeskirchrn für den evangelischen Religionsunterricht, ... Und eben der Humanistenverband, für den Humanistischen Religionsunterricht, der da Lebenskunde heißt und in Berlin der größte konfessionellen Religionsunterricht ist.

    Und für jedesmal Religionsunterricht darf man sich gerne "und Weltanschauungsunterricht" dazudenken.

    Nur der Richtigkeit halber: in Berlin handelt es sich dabei nicht um Religionslehre sondern um Lebenskunde. Das Kennenlernen der Religionen und die Auseinandersetzung damit sind nur ein Teil des Rahmenlehrplans und unterliegen klar den Grundlagen einer Humanistischen Bildung. Das ist also nicht neutral, sondern es wird davon ausgegangen, dass Gott nicht existiert. Ich hatte aus diesem Grund auch schon muslimische Eltern, die ihre Kinder lieber im Religionsunterricht angemeldet haben als bei Lebenskunde, da ihnen das näher war.

    Falls jemand Interesse hat: hier findet man den Rahmenlehrplan dazu: https://humanistisch.de/x/lebenskunde-…/rahmenlehrplan

    Deswegen habe ich es Religionslehre genannt, weil es eben in Übereinstimmung mit der Konfession unterrichtet wird. In Berlin, wo Religionsunterricht kein ordentliches Unterrichtsfach ist, ist die Besonderheit nun eben, dass hier für alle SuS Ethik verpflichtend ist. Religionslehre (die bei den Humanisten Lebenskunde heißt) ist ein freiwilliges und unbenotetes Zusatzangebot.

    Also für Niedersachsen ist es mir neu. Ich kenne es nur, dass ab einer bestimmten Anzahl von Schülern erst ein Unterricht eingerichtet wird und dann auch nur für bestimmte Religionen und nur wenn Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Magst Du vielleicht einmal die Rechtsgrundlage für Niedersachsen nennen?

    Dann wäre auch die Frage, wie das klappen soll. Wenn ich nun ein Erstklässler habe. Soll der einmal im Monat von einem Taxi nach Hannover gefahren werden? Wer übernimmt die Aufsichtspflicht? Was ist mit extrem kleinen Religionsgemeinschaften? Der Ausgangspunkt war doch die Aussage, dass für alle Religionsgemeinschaften ein konfessioneller Unterricht angeboten werden muss. Was ist wenn eine Gemeinschaft in einem Land nur 100 Gläubige hat? Oder 10?

    Grundsätzlich finde ich es natürlich sinnvoll aber ich stelle es mir in der Tag unmöglich vor für jede Religionsgemeinschaft ein Angebot zu schaffen. Aber vielleicht kannst Du es mir einmal am Beispiel erklären. Ich habe nun einen jüdischen Erstklässler. Die nächste jüdische Gemeinde ist gut 80 km entfernt und hat auch nur rund 300 Mitglieder. Die nächste größere wäre schon in Hannover. Das wären rund 3h Fahrt mit dem Auto. Wie findet nun für dieses Kinder der Unterricht statt? Wir werden Fahrten, Aufsichtspflicht etc. gelöst? Wer erstellt die curricularen Vorgaben? Wer bildet die Lehrkräfte aus?

    Im NSchG findet man übrigens auch den Hinweis, dass der Unterricht ab 12 Schülern einer Glaubensgemeinschaft an einer Schule einzurichten sei. Vielleicht gibt es dort unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

    Ich habe für Niedersachsen auch keine Regelung derart gefunden. Ich weiß, dass es das bei uns in NRW gibt und in Ostdeutschland und Bayern scheint das auch verbreitet zu sein. Wir haben bei uns das eher mit schulübergreifenden Kursen im Stadtgebiet, bei größeren Einzugsgebieten findet der Unterricht dann aber eben nicht an einem Tag in der Woche statt, sondern an zwei Wochenenden pro Schuljahr. D. h. die Schüler haben so etwas wie eine Wochenendfahrt (die wohl von den Eltern organisiert werden muss, wie das mit der Kostenerstattung ist, weiß ich nicht) in eine Jugendherberge oder ähnliches und verbringen die Zeit dort und erhalten dort eben dann für die Zeit Unterricht. Der muss natürlich anders organisiert sein als wir das mit unseren Wochenstunden machen, aber bei Projektwochen ist es ja auch anders. Sollte das für den Schüler oder die Eltern nicht machbar sein, kann man sich ja immer noch vom Religionsunterricht abmelden.

    Und das ist natürlich Unterricht, der wie anderer Religionsunterricht auch vom Staat beaufsichtigt wird, wobei die Religionsgemeinschaft die Inhalte verantwortet. Die Lehrkräfte haben das Fach entweder regulär auf Lehramt studiert, eine entsprechende Weiterbildung erhalten oder sind anderweitig fachlich ausgebildet.

    Ich halte das für eine sehr gute Lösung, um dem Grundgesetz gerecht zu werden. Klar, es ist aufwendig und nicht so einfach zu organisieren, aber wenn Religion ein ordentliches Unterrichtsfach ist, dann sollte man diesen Aufwand angehen (und das sage ich als religionskritischer Mensch).

    Ja, ist es. An der betreffenden Schule. (Schreibt er.) Man kann dort nicht für 3 Kinder einen entsprechenden Unterricht anbieten. Das läuft dann (wie Zauberwald passend ergänzte) außerhalb der Stundentafel.

    Aber ich halte mich jetzt trotzdem hier raus. Die Diskussion ist eh für die Katz. @Dr. Caligiari , wo bleibt dein von pepe gefordertes Abschluss-Statement in diesem Thread. ;)

    Nein, das läuft nicht außerhalb der Stundentafel. Der Schüler meldet sich nicht vom Religionsunterricht ab und belegt nicht ersatzweise Ethik, Philosophie (oder wie es im jeweiligen Bundesland heißt) und besucht dann in seiner Freizeit privaten nicht-schulischen Unterricht. Stattdessen wird der staatlich angebotene Unterricht für eine Religionsgemeinschaft zeitlich und örtlich gebündelt angeboten von einem Lehrer, der vom Staat bezahlt wird und, wie evangelische und katholische Religionslehrer, die entsprechende Unterrichtserlaubnis hat.

    Die können dann auch das Fach im Abitur wählen.

    Also den Unterschied zu Corona mag ich dir nicht erklären. Da kannst du vielleicht mal einfach deinen Hausarzt fragen.

    Wie stellst du dir das ganze denn vor? Ich kenne einen Typen, der an irgendwelche Verschwörungstheorien glaubt. Wenn der jetzt eine Religion daraus macht, soll die ab sofort an jeder Schule in Deutschland unterrichtet werden? Und wenn wir jetzt 1 Juden, 1 Buddisten und 1 Hindu an der Schule haben, wie soll dann für dieser der Religionsunterricht stattfinden? Ganz praktisch gefragt: Ich hatte vor kurzem einen Zeugen Jehovas, der nicht am normalen Religionsunterricht teilnehmen durfte. Wie hätten wir das nun machen sollen? Wer unterrichtet ihn? Wer legt das Curriculum fest? Wer bildet die Lehrkräfte aus? Und wo kommen diese her?

    Also ich habe selten so einen Blödsinn gelesen. Es ist doch selbstverständlich, dass man nicht für jede Religion einen konfessionellen staatlichen Religionsunterricht anbieten kann.

    Wenn du einen Juden an der Schule hast, dann wird der, sofern das in Niedersachsen angeboten wird, am jüdischen Religionsunterricht teilnehmen. Der findet dann vielleicht nicht bei euch an der Schule statt, sondern irgendwo in Hannover oder Osnabrück an zwei Wochenenden im Schuljahr. Der Religionslehrer schickt euch dann zur Zeugniskonferenz seine Note und die schreibt ihr dann in sein Zeugnis.

    Wir kriegen es hin Schüler auf einsamen Inseln zu beschulen, Kinder von umherziehenden Zirkusmenschen und von Schiffern. Da wird es auch möglich sein, Schülern mit einer nicht ganz so weit verbreiteten Religionsangehörigkeit zu beschulen. Religion ist mit wenigen Ausnahmen in ganz Deutschland ordentliches Lehrfach, das geht in beide Richtungen.

    An meiner Schule wird seit über 20 Jahren mindestens kein konfessionsgebundener Religionsunterricht erteilt. Es gibt Religion und die katholischen, evangelischen und manchmal sogar muslimischen Kinder werden zusammen unterrichtet oder gehen nicht in Reli.

    Das ist Schade. Ich sehe zwar konfessionellen Religionsunterricht kritisch, halte ihn aber als Option für die beste Regelung. Konfessionsübergreifender Religionsunterricht oder auch Ersatzunterricht, sofern Religion komplett abgeschafft würde, wären einfach zu stark christlich dominiert. Der konfessionelle Religionsunterricht erlaubt immerhin, dass religiöse Minderheiten eine gute religiöse Bildung erhalten könne. Er muss dann aber auch angeboten werden. Das ermöglich dann auch sowas wie freireligiöse Religionslehre in Hesse oder humanistische Religionslehre wie in Berlin und Brandenburg.

    Wenn man beim BMI nach dem Körperschaftsstatus sucht, gibt es erstaunlich wenige:

    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heim…tatus-node.html

    Wenn von den Juden absieht, sind das alles Christen. Ich hätte zu mindestens noch Moslems, Hindus und Buddhisten erwartet.

    Da stehen auch nicht exhaustiv alle K.d.ö.R. sondern nur jene, die schon vor der Weimarer Reichsverfassung (also vor mehr als 100 Jahren) so verfasst waren. Eine exhaustive Liste scheint es auch nicht zu geben, aber hier siehst du beispielsweise alle K.d.Ö.R. in Berlin: https://www.berlin.de/sen/kultgz/rel…tikel.34403.php; da sind auch viele nicht-christliche Gemeinschaften bei (Zentralrat der Juden, Israelitische Synagogengemeinde und Jüdische Gemeinde, Mormonen, Aleviten)

    Nicht mehr Recht auf Wahrheit. Aber die Bedeutung einer Glaubensgemeinschaft sollte doch durchaus von ihrer Größe abhängen? Ich denke, dass das Christentum mehr Einfluss auf unser Leben hat als beispielsweise der Buddismus. Und wenn ich jetzt auf das Echsenmenschen-Beispiel zurückkomme. Nur weil ich an Echsenmenschen glaube wird dieser Glaube (erstmal) keine Bedeutung für den Rest der Gesellschaft haben. Da spielt dann doch die Anzahl der Gläubigen eine Rolle. Gleiches auch weltweit. Es gibt sicherlich mehrere Religionen, die weltweit bedeutend sind. Aber nicht jede Religionsgemeinschaft. Das bedeutet aber nicht, dass sie einen höheren Wahrheitsanspruch oder die bessere Religion sein.

    Das sieht unsere Rechtsordnung aber komplett anders. Es muss schon eine Mindestgröße erreicht sein, aber wenn diese Religionsgemeinschaft sich dann so organisiert, wie es in unserem Rechtssystem vorgesehen ist, dann profitiert die eben auch von allem in gleichem Maße, wie es die großen Religionsgemeinschaften tun. Die jüdischen Gemeinden sind oft nur ein paar tausend Mitglieder stark, aber können Kirchensteuer einziehen, eigene Beamte einsetzen, etc. Bei einer kleineren Religionsgemeinschaft gibt es dann vielleicht keinen Religionsunterricht regulär im Stundenplan, sondern an ein paar Wochentagen überregional organisiert (zum Beispiel Alt-Katholiken in Bayern).

    EDIT: das mit den tausenden Mitgliedern der jüdischen Gemeinden muss ich revidieren, die sind oft einfach nur zwei- bis dreistellig. Und trotzdem Körperschaften des öffentlichen Rechtes.

    Die Geschichte von Noah: Da gibt es vermutete historische Hintergründe von Überschwemmungen - könnte man in Wiki nachlesen.

    Ich schreibe jetzt mal aus dem Bauch heraus, was ich noch so zusammenfassen kann: Der Gott des ATs heißt "Jahwe" (=Ich bin da) , das zieht sich durch die Geschichten des ATs, die immer weiter erzählt wurden und das untermauern. Der monotheistische Gott (im Gegensatz zu den umgebenden Völkern, die mehrere Götter hatten) des ATs zeigt sich treu (Ich bin da), aber auch strafend. Historisch gesehen entwickelte sich der Monotheismus als das ursprüngliche Nomadenvolk (Stichwort Abraham) sesshaft wurde.

    Die Noahgeschichte zeigt, dass Gott die Gottesfürchtigen nicht fallen lässt und diejenigen, die die Gesetze nicht achten, bestraft. Ich denke, dass das auch der Auffassung der damaligen Zeit entspricht.

    Das Alte Testament ist da gar nicht eindeutig. Es verbietet zwar den Juden, andere Götter zu verehren, aber monotheistisch scheint mir das AT überhaupt nicht verfasst, wenn der eine Gott in der Götterversammlung Gericht hält (Ps 82,1). Der strenge Monotheismus ist, sofern ich das Überblicke, auch erst in der Exilzeit entstanden (und dann im Christentum wieder aufgeweicht worden durch die Dreifaltigkeit – ja, ich weiß, Christen sehen das anders, aus der Außenperspektive die ich mit muslimischen Hintergrund habe ist die Dreifaltigkeit aber wirklich eine krasse Abkehr vom Monotheismus).

    Aber das man dir das als Einkommen anrechnet, glaube ich kaum. Ich gehe mal davon aus, dass du - wenn - ein Extrakonto bzw. ein Unterkonto einrichtest, wo ausschließlich Ein-und Ausgänge deiner Klasse stattfinden und du nicht mit deinem normalen Girokonto "mischt".

    Dann steht ja immer ein eindeutiger Betreff dabei wie z.B. Klassenfahrt Kleinkaffhausen Kevin Mustermann. Und das dann 30 x. Das ist doch wohl eindeutig, dass das nicht dein Einkommen ist. Und wenn dann noch ganz offensichtlich zu sehen ist, dass genau dieser Betrag zum Zeitpunkt X auch wieder verschwindet, nämlich, wenn du die entsprechenden Überweisungen veranlasst, ist doch alles klar.

    Und wenn ich dieses Missverständnis dann mit wem auch immer langwierig klären muss, ist das dann Arbeitszeit?

    Wir sind nicht im Koran. Die Bibel berichtet von Gott. Sie ist für die evangelische Kirche nicht wörtlich als Gottes Wort zu verstehen. Entsprechend gehört es dazu über die Bibel zu sprechen, zu diskutieren, sie auszulegen. Nichts anderes hat Luther auch gemacht. Das hat nichts mit Willkür zu tun. Aber es bedeutet, dass man überlegen darf/kann/soll was biblische Texte bedeuten (sollen) und was sie für uns heute bedeuten.

    Als Christen sind wir auch keine Juden. Was heißt: Bleiben wir beim Original? Und wieso war Jesus da nicht die Ausnahme? Jesus selber stellt sich doch über den Sabbat, wenn er sagt: "Deshalb ist der Menschensohn Herr auch über den Sabbat." Mal abgesehen von "Und Jesus sagte zu ihnen: Der Sabbat wurde für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für den Sabbat." Heißt das nicht, dass wir den Sabbat auch Sonntag feiern können? Geht es nur darum Gott zu ehren oder müssen exakt die jüdischen Vorgaben eingehalten werden?

    Du kannst natürlich feiern was du möchtest und glauben was du möchtest und du darfst auch Texte interpretieren, wie es dir gefällt. Mach aus dem Sabbat was dir gefällt, pack ihn auf einen anderen Tag. Nur musst du mir eben dann auch zugestehen, dass ich nicht sehe, wie du dich nach den 10 Geboten richtest. Das musst du aushalten.

    Der Koran wird übrigens auch interpretiert.

    Das Problem ist, dass versuchst sie wortwörtlich auf unsere heutige Zeit runterzubrechen nur um sie dann zu widerlegen.

    Na, entweder die Zehn Gebote sind göttlich gegeben oder nicht. Wenn nicht, dann braucht man sie auch im Religionsunterricht behandeln. Wenn doch, dann sollte man sie auch möglichst genau nehmen.

    Zitat

    Was bedeutet denn "keine anderen Götter neben mir"? Haben wir andere "Götter", die die Menschen heute verehren? Was ist mit Reichtum, Macht, ...? Ist das heute relevant?

    Reichtum und Macht sind keine Götter. Begriffe haben Bedeutung.

    Zitat

    Was ist mit dem Sabbat? In anderen Übersetzungen findet man auch Feiertag. Ist es relevant, dass es der Samstag ist? Wir sind auch keine Juden. Und was ist mit Jesus, der am Sabbat die Menschen heilt. Und was ist mit heute? Viele Menschen arbeiten am Samstag/Sonntag. Brauchen wir überhaupt noch einen freien Tag mit besonderen Schutz? Es wäre auch schön, wenn die Geschäfte Sonntags auf haben.

    Ja, bleiben wir beim Original, da ist klar, was der Sabbat ist. Das Judentum ist heute im Übrigen auch im Klaren darüber, dass es Tätigkeiten gibt, die auch am Sabbat durchgeführt werden dürfen. Jesus war da auch nicht die Ausnahme, er wurde eben von denen kritisiert, die den Sabbat überhaupt nicht verstanden haben.

    Also, wenn Gott so willkürlich verstanden werden kann, dann sehe ich in Religion noch weniger Wert als ohnehin schon.

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