Beiträge von Medhi

    Es ist durchaus legitim, dass eine wöchentliche Konferenz angeordnet wird. Das ist was anderes als Präsenz- oder Bereitschaftsstunden wie du schilderst

    Servus Karl-Dieter


    eine wöchentliches Präsenzmeeting haben wir im Rahmen der Dienstbesprechung. Die wird immer Montags durchgeführt und findet mit dem ganzen Kollegium in Präsenz statt. Findet diese nicht statt, wird hieraus eine zusätzliche Teamzeit/Kooperationszeit gemacht, die ebenfalls in Präsenz stattfindet. Im Anschluss kann es noch eine Fachkonferenz geben, die alle 2-3 Monate 1x stattfindet.

    Dann haben wir am Mittwoch zusätzlich noch ein Treffen in den Teams, also die Kooperationszeit, wie sie wohl in Bremen genannt wird.


    Zitat


    Ich glaube, das hast du falsch verstanden. Der/Die TE schildert mMn keine Präsenz-/Bereitschaftsstunden sondern die Stunden, die bis zum Beginn einer Konferenz/Teamsitzung/Besprechung überbrückt werden müssen.

    Genau ich habe z.B. 4 Freistunden vor der einen und 2 Freistunden vor der anderen Konferenz, die ich so "nutzlos" verbringen würde. Wenn ich nach Hause fahre, habe ich dort mein Büro und kann arbeiten. So fahre ich nach Hause, schaff ein wenig, fahr wieder zur Schule und zurück. Das ist für mich recht unökonomisch und ehrlich gesagt eine richtige Zeitverschwendung ...

    Mir geht es darum, dass man solche Treffen für Kollegen die vorher Freilauf haben auch digital organisieren könnte, wenn es nicht eine Präsenzverpflichtung gäbe. Das versuche ich gerade herauszufinden, ob das angeordnet werden kann.


    Laut meines letzten Beitrages, von der Homepage des Personalrats Schulen in Bremen (der Beitrag muss wohl noch freigeschaltet werden) sieht es aus, als ob 3 Stunden Kooperationszeit pro Woche (meiner Meinung nach also die Präsenzzeit) angeordnet werden können.

    Lieben Gruß

    Im Bremer Schulgesetz konnte ich dazu nichts finden. Jedoch gibt es vom Personalrat Schulen für Bremen eine Interessante Information:


    Personalrat Schulen


    Dort werden Kooperationszeiten besprochen. Wenn ich das richtig lese, dürfen diese 3 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Wie das jetzt jedoch anteilig für Teilzeitkräfte (24h/woche) gehandhabt wird kann ich daraus nicht lesen). Sieht für mich eher aus wie eine Pauschale. Könnte aber teilweise schon die Frage beantworten, da es anscheinend eine Präsenzverpflichtung gibt.

    Hallo Ninale,


    bei uns ist es gemischt. Einige bestehen auf die Treffen und möchte das nicht digital machen, andere sehen den Vorteil im digitalen Arbeiten. Die Stundenpläne sind recht verschieden, entsprechend haben einige Lehrer eine Stunde, bzw. andere 4 Stunden Leerlauf vor den Treffen. Da die Schule gerade in Containern ausgelagert ist und wir auf den Neubau warten ist es nicht wirklich vorgesehen an der Schule gescheit Unterricht vor/nachbereiten zu können. Ich für meinen Teil, wie auch zwei andere Lehrkräfte haben ihr Büro zuhause, entsprechend ist es dort wesentlich effizienter hier auch zu arbeiten.

    Hey, danke schon mal für die Antworten.

    Ich habe meine Bedenken der Jahrgangsleitung geäußert und ihre Aussage war nur, dass die Anordnung zur Präsenz für unseren Jahrgang durchgeführt werden soll, da wir so besser die Möglichkeit haben im Team zusammezuwachsen. Wir haben Räume in denen der Abstand schon gewährleistet werden kann, für eine gute Durchlüftung kann auch gesorgt werden. Ich behalte während der Schulzeit meine Maske eh auf, da ich so für mich das Risiko minimieren kann.

    Bis jetzt waren Zoom-Meetings im Bezug auf Protokoll und Aufzeichnung der Ergebnisse absolut kein Problem. Einer hat das Protokoll geschrieben, jemand anderes war dann der Moderator.

    Servus liebe Leute,


    ich arbeite noch als Angestellter im öffentlichen Dienst an einer Oberschule und Unterrichte in einem 24 Wochenstundenvertrag. Aufgrund einiger Schwierigkeiten bei uns im Team wurde von der Jahrgangsleitung jetzt eine Präsenzverpflichtung zu den wöchentlichen Jahrgangstreffen (Teamtreffen) angeordnet. An den Treffen habe ich auch nichts auszusetzen, mir geht es nur um die Präsenzpflicht. Im Land Bremen (ich arbeite in Bremerhaven) wurden die Corona-Verordnungen erneut verschärft, sodass 3 x die Woche getestet werden soll, über weitere stärkere Veränderungen soll aber im nächsten Bund-Länder Treffen beraten werden. Da kann es dann doch nicht sein, dass im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers es angehen kann, dass wir uns zusammen in einem Raum in der Schule einfinden müssen? Die Möglichkeit, die Treffen auch über Zoom-Meetings durchzuführen, besteht problemlos ...


    In der Board-Suche bin ich auf folgendes Thema gestoßen:
    Präsenztag ist das eigentlich erlaubt?


    Dort war ein interessanter Beitrag:

    Zitat


    Eine rechtliche Grundlage für Bereitschafts- oder Präsenzstunden gibt es im Lehrerbereich nicht.

    Diese dürfen schon gar nicht von der Schulleitung angeordnet werden.

    Hier habe ich aber leider nichts spezifisches zum Bundesland Bremen gefunden. Meine Frage ist daher, ob hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und/oder mich vielleicht in die richtige Richtung bezüglich Gesetzte/Beschlüsse lenken kann, dass ich mich da selbst einlesen könnte?


    Mit freundlichen Grüßen und einen schönen 1. Advent.

Werbung