Beiträge von k_19

    Wenn ich morgens für Stunden nicht eingeplant wurde, kann ich den Freistunden tun und lassen, was ich will. Ich fände es unsinnig, Kollegen dazu zu zwingen, in den Stunden anwesend zu sein, wenn der Vertretungsplan schon steht. So viele KuK werden ja nun auch nicht plötzlich im Laufe des Tages krank.

    Zu dem Elternbrief:

    Unbedingt reinschreiben, dass die Schüler bei Verstoß gegen die Regeln nach Hause geschickt werden und die Eltern für die Kosten aufkommen.

    Hier ein aktuelles Urteil dazu:

    Zitat

    Das VG Berlin entschied nun durch Gerichtsbescheid gemäß § 84 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Anspruch des Landes auf Zahlung ergebe sich vorliegend aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, der wirksam zustandgekommen sei. Im Vorfeld der Klassenfahrt hätten sich die Eltern verpflichtet, im Falle einer vorzeitigen Heimreise wegen einer disziplinarischen Maßnahme zu zahlen, so das Gericht.


    https://www.lto.de/recht/nachrich…ehte-heimreise/

    Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.
    Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.

    Wie sagt die Berliner AV Aufsicht so schön.
    "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben."

    "mindestens grob fahrlässig" ganz sicher nicht. Vorsatz (durch Unterlassen) ist offensichtlich nicht gegeben, nur weil ein paar Kinder noch wach sind.

    Von Fahrlässigkeit könnte man ausgehen, wenn aufgrund voriger Ereignisse davon auszugehen war, dass etwas passieren könnte und der Lehrer das durch sein Handeln hätte verhindern können. Bezogen auf dieses Beispiel ist es aber einfach nur realitätsfern. Was soll der Lehrer denn bitte machen? Permanent überwachen? Jede Stunde in die Zimmer reinplatzen? Wenn ein Lehrer keine realistische Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen - dann kann er ja wohl auch nicht haften.

    Es hängt vom Alter der Schüler und ihrem bisherigen Verhalten ab, wenn man mal einen Blick auf die Rechtsprechung wirft. Letztendlich kann aber niemand Wunder vollbringen und eine Dauerüberwachung aufrecht erhalten, egal, um was für Schüler es sich handelt.

    Der Satz "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben." ist eine realitätsferne Behauptung. Niemand kann überall sein. Dass Vorgesetzte ihre "Untergebenen" gerne in der Verantwortung sehen möchten, ist doch nichts Neues.

    Die Einschränkung für "berechne" wurde für den GTR durch ein Dokument präsiziert. Dieses ist eingezogen, weil wir seit dem letzten Abiturjahrgang eine neue Operatorenliste haben (IQB).

    Der Operator berechne erfordert daher nicht mehr die Angabe des Hauptsatzes oder einer Stammfunktion ( war eh nur eine Einschränkung für GTR, für CAS galt diese Einschränkung nie).

    Die Angabe einer Ableitungsfunktion ist beim GTR für Extrempunktberrchnung noch notwendig, da der GTR hier nur Nullstellen berechnen kann, wenn die Funktionsgleichubg der Ableitung bekannt ist.

    Man darf bei berechne übrigens auch seit letztem Jahr mit Beobachtungen am Graphen argumentieren, sofern der Graph in der Aufgabenstellung gegeben und es nicht durch die Aufgabenstellung expliziet verboten ist.

    Man sollte sich wirklich mal Gedanken machen, ob das alles so richtig ist. Ein LK soll doch auch aufs Studium vorbereiten. Taschenrechnerbefehle ausführen empfinde ich jetzt nicht als große Kunst, muss ich sagen.

    Wenn man's positiv sieht: Zumindest können die SuS dann nur noch falsch abschreiben und keine Brüche mehr falsch addieren.

    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/

    Mit Stufe und Familienzuschlag lässt sich das Gehalt für 2025 berechnen. Du musst dafür alle drei Rechner benutzen (Januar 2025 / Februar bis Juli 2025 / August bis Dezember 2025) und kannst dein Bruttogehalt für 2025 bei Vollzeit berechnen.

    Dann noch Folgendes ausrechnen und du hast es (wenn 25 Std. in Hessen Vollzeit sein sollten): Jahresbrutto * x/25 = JAEG

    DIe jetzige JAEG ist 69300.

    Auch ganz schön armseelig, dass Kollegen sich so rumschicken lassen.

    Mir ist bewusst, dass zur Schulleitung ein gewisses Anhängigkeitsverhältnis herrscht, aber come on, so vor den Karren spannen lassen, braucht sich ja nun wirklich niemand.

    Es gibt immer einige, die denken, dass sie "Schlimmes erwartet", wenn sie einfach mal Nein sagen. Ich glaube, das liegt auch einfach am System. Es vermittelt so viel Sicherheit, dass zumindest einige Sorge haben, eben diese Sicherheit durch vermeintliche Fehltritte zu verlieren.

    In diesem Fall wäre das "Nein" vllt. sogar eine Pflicht, keine Option gewesen.

    Die Sicherheit des Beamtentums sollte eigtl. eher begünstigen, dass das Personal problematische Weisungen kritisch hinterfragt. Paradoxerweise zeigt sich aber, wie hier, häufig das Gegenteil.

    Zunächst einmal geht es ja um die Eignung für das Referendariat als Beamter auf Widerruf.

    Folgender Beitrag aus dem Forum legt nahe, dass in Bayern tatsächlich ein Abgleich mit dem Bundeszentralregister erfolgt...
    Einschätzung Bayern Eintrag im Bundeszentralregister Referendariat und spätere Verbeamtung

    Es wird vom genauen Wortlaut des Schreibens abhängen, das zu unterschreibst. Ich würde mich aber selbst dann nicht darauf verlassen, dass nicht doch ein Abgleich mit dem Bundeszentralregister erfolgt.

    Dein Eintrag wird nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt:

    Zitat

    Die Fristen für die Tilgung aus dem Bundeszentralregister (§ 46 BZRG) lauten:

    fünf Jahre: bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist, zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist, durch welche eine Maßnahme mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist;

    https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Bundeszentralregister)

    Zitat

    (3) Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann versagt werden,

    2. wenn Tatsachen vorliegen, die den Bewerber oder die Bewerberin für die Tätigkeit als Lehrkraft als ungeeignet erscheinen lassen,

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZALGH

    Solltest du verpflichtet sein, die Verurteilung anzugeben, ist es sicherlich auch wichtig, darzulegen, dass du es bereust, es nie wieder vorkommen wird und du daraus gelernt hast.

    Auch, wenn es nicht "das Gleiche" ist: https://www.welt.de/politik/articl…t-Pastorin.html

    Ihr wurde am Ende auch vergeben.

    Eure Strukturen scheinen ja wirklich schwierig zu sein... Wenn auch nur ein einziger Kollege an meiner Schule soetwas rausfinden würde, wäre da DIE HÖLLE los. Und das ebenfalls an den Schulen, an denen ich vorher gearbeitet habe. Das sind unhaltbare Zustände.

    Ich würde natürlich dem Kollegen Bescheid geben. Da würde ich gar nicht zögern.

    Du kannst es dem Dezernenten melden, weil du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens hast.

    Das Observieren von Arbeitnehmern im Krankenstand ist bei einem konkreten Verdacht erlaubt. Wenn dieser hier nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass gegen die Persönlichkeitsrechte des Kollegen verstoßen wurde.

    Eine weitere Frage, die ich mir stelle, ist, inwiefern eine SL dies ohne Absprache vornehmen darf/soll.

    Zitat

    Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder hat auch Auswirkungen auf den Beihilfebemessungssatz (§ 12 Absatz 1 BVO). Dieser ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern 70 %. Bei mehreren Beihilfeberechtigten (unabhängig davon, nach welchen Beihilfevorschriften – Bundes- oder Landesrecht – ein Beihilfeanspruch besteht) erhält nur noch diejenige den erhöhten Bemessungssatz, die die entsprechenden Kinderanteile im Familienzuschlag erhält.

    https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/m…_faq_kinder.pdf

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