Wenn ich morgens für Stunden nicht eingeplant wurde, kann ich den Freistunden tun und lassen, was ich will. Ich fände es unsinnig, Kollegen dazu zu zwingen, in den Stunden anwesend zu sein, wenn der Vertretungsplan schon steht. So viele KuK werden ja nun auch nicht plötzlich im Laufe des Tages krank.
Beiträge von k_19
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Liebes Forum,
Ich übernehme eine bisher "halb" vorbereitete Klassenfahrt (9. Klasse, europäisches Ausland).
Es ist so, ich kann nicht anders, ich habe schon zugestimmt.
Eigentlich bin ich ein Planungsfreak, sehe aber gerade keinen Anfang und würde mich über Ideen freuen. Mir geht es gerade um die Vorbereitungsphase zwischen Buchung der Unterkunft und Fahrt (die Fakten kann ich leider nicht mehr ändern.)
Zu dem Zeitpunkt werde ich einen Teil (!) der mitfahrenden Schüler*innen seit 4 Wochen kennen, die anderen fahrenden Kolleg*innen genauso.Kurze Infos: 3 Tage Fahrt, davon 1,5 im Bus, Großstadt im Ausland, Unterbringung im Hotel in 2er und 3er Zimmern (also Doppelbetten...), Hotel außerhalb der Stadt.
(und sorry, dass es sich nach lächerlichen Anfängerinfragen klingt, es ist nicht meine erste Klassenfahrt, aber 1) ich habe es sonst ganz anders aufgestellt, 2) ich habe jetzt gerade einen Monat, um das Ganze zu machen und habe nebenbei einen Vollzeitjob woanders, 3) die in der Presse breitgestellten Ereignisse auf Klassenfahrten haben nicht meine Abneigung beruhigt.)
- Regeln vereinbaren (und unterschreiben lassen):* Handy,
* Rauchen, Drogen, Alkohol,
* Ruhezeiten
* ??
- Einverständniserklärung der Eltern für möglichen Freigang in Kleingruppen in der Stadt
- Abfrage Krankheiten / Allergien
- Abfrage Essensgewohnheiten (Allergien, Intoleranz, vegetarisch/vegan und Schweinefleisch)
- Einverständniserklärung für Dokumentation / Fotos auf der Fahrt? (müsste aber durch die Unterschrift bei der Einschulung abgedeckt sein und ich frage im Sekretariat, ob jemand nicht zugestimmt hat?)
- Darf ich eine Kopie von gültigen Ausweisdokumenten einfordern? (1) Grenzübergang, 2) Für eine Aktivität müssen die Dokumente eh vorgelegt werden, eine Anmeldung im Vorfeld mit den Daten des Dokuments würde Zeit sparen.)
Bitte gerne ergänzen!!
Zu dem Elternbrief:
Unbedingt reinschreiben, dass die Schüler bei Verstoß gegen die Regeln nach Hause geschickt werden und die Eltern für die Kosten aufkommen.
Hier ein aktuelles Urteil dazu:
ZitatDas VG Berlin entschied nun durch Gerichtsbescheid gemäß § 84 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Anspruch des Landes auf Zahlung ergebe sich vorliegend aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, der wirksam zustandgekommen sei. Im Vorfeld der Klassenfahrt hätten sich die Eltern verpflichtet, im Falle einer vorzeitigen Heimreise wegen einer disziplinarischen Maßnahme zu zahlen, so das Gericht.
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Ich finde es auch nicht schlimm, wenn Schüler noch wach sind, solange sie auf ihren Zimmern sind und keinen Lärm verursachen. Das kann man doch gar nicht richtig kontrollieren.
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Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.
Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.
Wie sagt die Berliner AV Aufsicht so schön.
"Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben.""mindestens grob fahrlässig" ganz sicher nicht. Vorsatz (durch Unterlassen) ist offensichtlich nicht gegeben, nur weil ein paar Kinder noch wach sind.
Von Fahrlässigkeit könnte man ausgehen, wenn aufgrund voriger Ereignisse davon auszugehen war, dass etwas passieren könnte und der Lehrer das durch sein Handeln hätte verhindern können. Bezogen auf dieses Beispiel ist es aber einfach nur realitätsfern. Was soll der Lehrer denn bitte machen? Permanent überwachen? Jede Stunde in die Zimmer reinplatzen? Wenn ein Lehrer keine realistische Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen - dann kann er ja wohl auch nicht haften.
Es hängt vom Alter der Schüler und ihrem bisherigen Verhalten ab, wenn man mal einen Blick auf die Rechtsprechung wirft. Letztendlich kann aber niemand Wunder vollbringen und eine Dauerüberwachung aufrecht erhalten, egal, um was für Schüler es sich handelt.
Der Satz "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben." ist eine realitätsferne Behauptung. Niemand kann überall sein. Dass Vorgesetzte ihre "Untergebenen" gerne in der Verantwortung sehen möchten, ist doch nichts Neues.
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Hier findet man eine detaillierte Erklärung:
https://lehrernrw.de/wp-content/upl…tand-1-1-22.pdf
Die Berechnung wird mit dem Faktor 4,348 vorgenommen (ein Monat entspricht hierbei 4,348 Wochen).
Monatliches Gehalt/Besoldung geteilt durch das Deputat mal 4,348 und man hat den Stundensatz.
Beispiel A13Z Stufe 8 ohne Familienzuschläge:
5223,45€/(25,5*4,348) = 47,11€
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Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird das Land Hessen wohl aktiv werden müssen, da er ja dort Beamter ist... Ich bin gespannt, ob Hessen hier die Entlassung anstreben wird. Auch das würde dann wieder vor Gericht landen.
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Die Einschränkung für "berechne" wurde für den GTR durch ein Dokument präsiziert. Dieses ist eingezogen, weil wir seit dem letzten Abiturjahrgang eine neue Operatorenliste haben (IQB).
Der Operator berechne erfordert daher nicht mehr die Angabe des Hauptsatzes oder einer Stammfunktion ( war eh nur eine Einschränkung für GTR, für CAS galt diese Einschränkung nie).
Die Angabe einer Ableitungsfunktion ist beim GTR für Extrempunktberrchnung noch notwendig, da der GTR hier nur Nullstellen berechnen kann, wenn die Funktionsgleichubg der Ableitung bekannt ist.
Man darf bei berechne übrigens auch seit letztem Jahr mit Beobachtungen am Graphen argumentieren, sofern der Graph in der Aufgabenstellung gegeben und es nicht durch die Aufgabenstellung expliziet verboten ist.
Man sollte sich wirklich mal Gedanken machen, ob das alles so richtig ist. Ein LK soll doch auch aufs Studium vorbereiten. Taschenrechnerbefehle ausführen empfinde ich jetzt nicht als große Kunst, muss ich sagen.
Wenn man's positiv sieht: Zumindest können die SuS dann nur noch falsch abschreiben und keine Brüche mehr falsch addieren.
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https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/
Mit Stufe und Familienzuschlag lässt sich das Gehalt für 2025 berechnen. Du musst dafür alle drei Rechner benutzen (Januar 2025 / Februar bis Juli 2025 / August bis Dezember 2025) und kannst dein Bruttogehalt für 2025 bei Vollzeit berechnen.
Dann noch Folgendes ausrechnen und du hast es (wenn 25 Std. in Hessen Vollzeit sein sollten): Jahresbrutto * x/25 = JAEG
DIe jetzige JAEG ist 69300.
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Auch ganz schön armseelig, dass Kollegen sich so rumschicken lassen.
Mir ist bewusst, dass zur Schulleitung ein gewisses Anhängigkeitsverhältnis herrscht, aber come on, so vor den Karren spannen lassen, braucht sich ja nun wirklich niemand.
Es gibt immer einige, die denken, dass sie "Schlimmes erwartet", wenn sie einfach mal Nein sagen. Ich glaube, das liegt auch einfach am System. Es vermittelt so viel Sicherheit, dass zumindest einige Sorge haben, eben diese Sicherheit durch vermeintliche Fehltritte zu verlieren.
In diesem Fall wäre das "Nein" vllt. sogar eine Pflicht, keine Option gewesen.
Die Sicherheit des Beamtentums sollte eigtl. eher begünstigen, dass das Personal problematische Weisungen kritisch hinterfragt. Paradoxerweise zeigt sich aber, wie hier, häufig das Gegenteil.
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Zunächst einmal geht es ja um die Eignung für das Referendariat als Beamter auf Widerruf.
Folgender Beitrag aus dem Forum legt nahe, dass in Bayern tatsächlich ein Abgleich mit dem Bundeszentralregister erfolgt...
Einschätzung Bayern Eintrag im Bundeszentralregister Referendariat und spätere VerbeamtungEs wird vom genauen Wortlaut des Schreibens abhängen, das zu unterschreibst. Ich würde mich aber selbst dann nicht darauf verlassen, dass nicht doch ein Abgleich mit dem Bundeszentralregister erfolgt.
Dein Eintrag wird nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt:
ZitatDie Fristen für die Tilgung aus dem Bundeszentralregister (§ 46 BZRG) lauten:
fünf Jahre: bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist, zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist, durch welche eine Maßnahme mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist;
https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Bundeszentralregister)
Zitat(3) Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann versagt werden,
2. wenn Tatsachen vorliegen, die den Bewerber oder die Bewerberin für die Tätigkeit als Lehrkraft als ungeeignet erscheinen lassen,
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZALGH
Solltest du verpflichtet sein, die Verurteilung anzugeben, ist es sicherlich auch wichtig, darzulegen, dass du es bereust, es nie wieder vorkommen wird und du daraus gelernt hast.
Auch, wenn es nicht "das Gleiche" ist: https://www.welt.de/politik/articl…t-Pastorin.html
Ihr wurde am Ende auch vergeben.
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Abteilungsleitung/Schulleitung fragen? Du brauchst das ja nicht selbst zu entscheiden.
Im Alltag kann immer mal was schief laufen.
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Eure Strukturen scheinen ja wirklich schwierig zu sein... Wenn auch nur ein einziger Kollege an meiner Schule soetwas rausfinden würde, wäre da DIE HÖLLE los. Und das ebenfalls an den Schulen, an denen ich vorher gearbeitet habe. Das sind unhaltbare Zustände.
Ich würde natürlich dem Kollegen Bescheid geben. Da würde ich gar nicht zögern.
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Gab es das bei euch auch schon?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass ihr die einzige Schule in der ganzen Bundesrepublik seid, bei denen Kollegen solche Observationen durchführen.
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Du kannst es dem Dezernenten melden, weil du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens hast.
Das Observieren von Arbeitnehmern im Krankenstand ist bei einem konkreten Verdacht erlaubt. Wenn dieser hier nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass gegen die Persönlichkeitsrechte des Kollegen verstoßen wurde.
Eine weitere Frage, die ich mir stelle, ist, inwiefern eine SL dies ohne Absprache vornehmen darf/soll.
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Hö? klingt ja fast schon rechtsradikal! In Deutschland ist genug Geld für alle da. Nur bei der Landesverteidigung könnte es natürlich eng werden.
Und was hat das jetzt mit meinem Beitrag zu tun?
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Zitat
Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder hat auch Auswirkungen auf den Beihilfebemessungssatz (§ 12 Absatz 1 BVO). Dieser ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern 70 %. Bei mehreren Beihilfeberechtigten (unabhängig davon, nach welchen Beihilfevorschriften – Bundes- oder Landesrecht – ein Beihilfeanspruch besteht) erhält nur noch diejenige den erhöhten Bemessungssatz, die die entsprechenden Kinderanteile im Familienzuschlag erhält.
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/m…_faq_kinder.pdf
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Beispiel: Frau arbeitet in Hessen und erhält von Hessen den Familienzuschlag für das Kind. Dann kann das Kind nicht in NRW beihilfeberechtigt sein.
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Die Fußnote hat m.E. nur Relevanz, wenn ihr nicht beide in NRW verbeamtet seid. Dann wird alles ein wenig komplizierter.
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