Ich würde wie folgt vorgehen:
Kontakt zur einstellenden Behörde, dass du die Einschätzung des Amtsarztes für falsch hältst und er sich geweigert hat, Gutachten deiner Fachärzte zu berücksichtigen. Du kannst sie darum bitten, dies zu prüfen und ihnen mitteilen, dass du auch bereit bist, ggf. Unterlagen einzureichen. Dabei kannst du natürlich auch erwähnen, dass du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht ziehst. Dann werden sie sich das Ganze wohl schon anschauen, da eine solche Klage mit Aufwand verbunden ist. Der Amtsarzt entscheidet nicht, sondern die Behörde. Das kostet erstmal nichts und kann vllt klappen. Das hängt immer davon ab, wer dort sitzt.
Währenddessen schauen, dass du einen GdB von 30 erhältst. Hier ggf. Widerspruch einlegen und ggf. Klage in Betracht ziehen, um den GdB zu erlangen.
Sonst bleibt dir noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht gg. die Entscheidung.
Wenn man sich so die Rechtsprechung ansieht... würde ich nicht so schnell aufgeben. Es gibt so einige Amtsärzte, die die Rechtsprechung nicht beachten.
Dass er sich die Gutachten deiner Fachärzte nicht einmal anschauen will, weil diese dich ja behandeln, ist eine mehr als fragwürdige Aussage eines Arztes. Das würde ich so nicht stehen lassen.
Zu den Fragen 2 und 4: Du kannst dich später erneut begutachten lassen. Anfragen kannst du das jederzeit. Hier hättest du auch wieder die Gelegenheit zu klagen... (bei erneuter Ablehnung oder, weil sie dich nicht vor Datum x erneut begutachten wollen).
(Noch eine Ergänzung: Am besten bringst du zu einem erneuten Termin direkt alles mit.)