ZitatDer Arbeitgeber zahlt maximal den Höchstbeitrag, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner Mitarbeiter beisteuern würde. Dieser Höchstbeitrag richtet sich nach dem Arbeitgeberanteil und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beiträge von k_19
-
-
Hast du Kinder, wird es nochmal eindeutiger...
-
Schau mal hier und vergleiche das mit E13 Stufe 6:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2023
Folgendes bezieht sich alles auf Steuerklasse 1. Ich habe hier angenommen, dass du verheiratet bist. Sonst sind es etwa 100€ weniger pro Monat.
Bei E13 Stufe 6 (hier in der Rechnung gesetzl. krankversichert) erhältst du netto etwa 3650€ (inkl. Jahressonderzahlung). Bei A13 Stufe 8 als Beamter in Berlin erhältst du etwa netto 4370€. Wenn wir nun "pi mal daumen" 300€ für die PKV abziehen, sind es 4070€. Am Ende deiner Berufslaufbahn verdienst du also jeden Monat 400€ mehr. Schon bei Stufe 4 stehst du in etwa gleich/geringfügig finanziell besser da als bei E13 Stufe 6.
Die Stufen werden wie folgt durchlaufen: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/stufen.html.
In 2 Jahren bist du dann in Stufe 5 mit einem Netto von etwa 4140€. Ziehen wir dabei 300€ pauschal ab, sind es 3840€ und somit knapp 200€ mehr jeden einzelnen Monat.
Im Alter bist du dann zu 70% versichert über die Beihilfe und musst weniger für die private Krankenversicherung zahlen. Des Weiteren erhältst du neben deiner Pension ja auch Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgungskasse (solange der "Höchstsatz" nicht überschritten wird). Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit erhältst du zumindest eine Mindestpension; im Vergleich droht dir als Angestellter Altersarmut und leben auf "Bürgergeld-Niveau". Die Absicherung kann sich also auch sehen lassen.
Selbst ohne Pension würde sich die Verbeamtung für das bessere Nettogehalt lohnen. Vor allem weil du die PKV dann auch nicht mehr zu 100% tragen musst (ich finde es völlig absurd freiwillig in die PKV zu gehen, aber das ist eine andere Diskussion.)
Der Arbeitgeber zahlt doch auch 50% des Beitrags bei der PKV. Da ergibt sich keine Ersparnis. Eher mehr Stress, weil man sich dann mit der Beihilfe rumschlagen muss. Erst in der Pension "profitiert" man wirklich von der Beihilfe.
-
Zitat
(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
-
Ist das nicht nur innerhalb der Probezeit so? Wenn man doch einen längeren Vertrag hat oder einen neuen Vertrag für 6 Monate erhält, entfällt doch die Probezeit... so kenne ich es zumindest.
-
Ist die Verweigerung eines Aufhebungsvertrages bei Aussicht auf eine unbefristete Stelle wirklich durchsetzbar? Wenn die SL dies verweigert, würde ich mich an die zuständige Bezirksregierung wenden / den Personalrat / die neue SL...
Wird das wirklich in anderen BL (als NRW) so gehandhabt? Das wäre ja schon skandalös, wenn man Leuten einen Aufhebungsvertrag verweigert, um eine unbefristete Stelle zu erhalten und gar Schadensersatz androht... da es doch der gleiche Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist, fände ich das noch verwirrender.
... oder kann man sich erst gar nicht bewerben / erhält die Stelle erst gar nicht in Niedersachsen, wenn man noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet angestellt ist?
-
Du kannst ohne Probleme jederzeit eine unbefristete Stelle antreten, wenn du zzt. eine befristete Stelle hast. Bitte deine SL um einen Aufhebungsvertrag. Es ist alles andere als unüblich, dass Vertretungslehrkräfte nur mit wenigen Tagen Ankündigung "verschwinden". Unschön für die betreffenden Schulen, aber so ist das System nunmal.
Bei einer Verbeamtung wäre m.W. ein Aufhebungsvertrag nicht zwingend erforderlich; ich würde aber trotzdem diesen Weg gehen.
-
Einfach "Bezirksregierung X Teilzeitantrag" googeln und du findest das passende Formular. Normalerweise muss der Antrag 6 Monate vorher gestellt werden. Die TZ ließe sich im Regelfall also erst zum nächsten Halbjahr beantragen.
-
Hier findet man übrigens einen Rechner dazu:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…beamte-nrw-2023
verheiratet: 152,68€
+ 1 Kind, Mietstufe 1: 132,94€
= 285,62€
verheiratet: 152,68€
+ 2 Kinder, Mietstufe 1: 493,43€
= 646,11€
verheiratet: 152,68€
+ 3 Kinder, Mietstufe 1: 1323,18€
= 1475,86€
verheiratet: 152,68€
+ 3 Kinder, Mietstufe 7: 2192,26€
= 2344,94€
Allein für das 3. Kind gibt es 830€ im Monat. Jedes weitere Kind gibt auch etwa 800€ im Monat zusätzlich.
Ich sehe folgende Probleme:
1) Es ist mir unverständlich, wieso man ab dem 3. Kind so horrende Summen zahlt. Es wäre sinnvoller und fairer, für jedes Kind die gleiche Summe auszubezahlen oder evtl. geringfügig höhere ab Kind x.
Der Grund für diesen Unsinn ist offensichtlich: Es gibt nicht so viele Familien mit 3 oder mehr Kindern und es ist deutlich billiger für den Dienstherrn, der alles probiert, um die Gerichtsurteile zur amtsangemessenen Besoldung möglichst kostengünstig zu "lösen". Letztendlich gibt es aber keine Alternative zur Anhebung der Besoldungen der Beamten. Das wird sich noch über Jahre (Jahrzehnte?) ziehen, bis die Gerichte irgendwann "Schluss" sagen...
2) Die Mietzuschläge gibt es nur für Familien. Auch, wenn ich eh nicht profitieren würde, finde ich das ein Unding. Wenn man soetwas einführt, dann muss man die Zuschläge auch an kinderlose Beamte auszahlen.
-
Ich habe auch keine Bestätigungen erhalten.
Ich habe den Widerspruch 2021 und 2022 als Einwurfeinschreiben verschickt. Die Schreiben habe ich vorab eingescannt; die Sendungsnummern für beide Schreiben habe ich ebenfalls noch. Vllt. muss ich das Ganze ja doch mal nachweisen können...
-
Da gab es nach meinen Infos eine Kostendämpfungspauschale, ab der erst ein Anteil übernommen wurde.
Genaueres kann man ergoogeln. Hatte mich nie interessiert, da ich unter 200€/ Jahr lag.
Mittlerweile hat sodass anscheinend geändert. Muss da mal recherchieren.
In NRW wurde sie ab dem 1.1.22 abgeschafft. Das Ganze war wohl eine der "Maßnahmen" aufgrund der Urteile zur amtangemessenen Alimentation.
Dadurch gibt's natürlich viel mehr Anträge bei der Beihilfe und die Bearbeitungszeiten sind dementsprechend... mindestens 3 Wochen dauert es bei mir zzt. immer, manchmal auch 4 oder 5 Wochen.
-
Neue Firelilly?
Wenn man mit Angst zur Arbeit geht und die Arbeit krank macht... ist das ja wohl gerechtfertigt. Dann ist man ja auch krank.
Und nein, ich bin kein Zweitaccount.
-
Ich würde mich an deiner Stelle erstmal krankschreiben lassen für eine längere Zeit. Währenddessen könnte man vllt. versuchen mit einem Anwalt eine Versetzung zu erwirken (Fürsorgepflicht des Dienstherrn). Schließlich führen die Verhältnisse an der Schule dann auch zur Krankheit.
Solange du das Ganze aber aushältst und hingehst, wird man das eher so interpretieren, dass es ja "so schlimm nicht ist". Alle Gespräche mit der SL oder den Vertretern würde ich ohne unabhängige Zeugen nicht wahrnehmen mit Verweis auf das Verhalten und der Angst vor körperlichen Angriffen (so wie du es ja geschildert hast, ist das ja vorher passiert).
Bei Dienstvergehen bleiben dir die Dienstaufsichtsbeschwerde und bei Straftaten (zusätzl.) Anzeige bei der Polizei.
-
... und mögliche "Lücken" bei der Beihilfe können durch einen Beihilfeergänzungstarif der PKV abgedeckt werden.
Basis für die zu zahlenden Leistungen ist die Beihilfeverordnung des jeweiligen Landes bzw. des Bundes.
-
Nein, das nicht. Aber wenn du bei der Abi-Korrektur Mist baust, z.B. dann kann es sein, dass es eine Schelte gibt. Und zwar von einer übergeordneten Stelle. Was ich an meiner alten Schule auch schon hatte, war, dass durch das Abitur rauskam, dass ein Kollege sich überhaupt gar nicht an den Bildungsplan hält. Die Schüler hatten die Aufgabenformate wie sie im Abitur drankommen, noch nie gesehen und entsprechend schlecht abgeschnitten. Was da los war. Inklusive Fachberater-Besuch, etc... Also der Kollege hatte auf jeden Fall nix zu lachen... Da hab ich ehrlich gesagt, den Kollegen lieber, der das direkt anspricht. Wenn auch "ungeschickt"... Und dann kann ich mich drum bemühen auf eine entsprechende Fortbildung zu gehen.
Das muss man aber auch erstmal schaffen...
Sich an Vorgaben zu halten und mit Kollegen abzusprechen, sehe ich nun nicht als Belastung an. Und wenn wir mal ehrlich sind: Selbst dann "droht" dem Kollegen nicht viel. Er behält seinen Job. Es ist nur verdammt unangenehm. Wie schon zuvor von fossi74 erwähnt: Was droht dann erst einem Referendar, der ganz unten in der Nahrungskette steht?
-
Es wird immer wieder Situationen geben in denen der Druck hoch ist. Auch wenn man "regulär" als Lehrkraft arbeitet. Eine fertig ausgebildete Lehrkraft wird idR auch nochmal anders "belastet" als eine "ungelernte" Lehrkraft, die "nur" aushilft. WiPäd heißt du bist an einer BBS. Allein die hohe Belastung an Prüfungen. (Es gab schon Jahre, da hatte ich 5 Abschlussklassen, zweimal Abi, einmal BK2, einmal Mittelstufe, einmal KMK-Zertifikat. Das waren über 250 zu korrigierende Klausuren insgesamt... Alles natürlich mit recht zeitnahen Deadlines und Korrekturtage gab's nur fürs Abi... Wenn das kein hoher Druck ist, weiß ich auch nicht.) Außerdem: Dann hast du 25 Stunden pro Woche und nicht 12 wie im Ref. Ich fand die ersten drei Berufsjahre schon ziemlich happig im Vergleich zum Ref.
Naja, ich kann's schon nachvollziehen. Trotz des Stresses gerade zu Beginn mit voller Stelle würde ich nie wieder ins Ref wollen. Es war die Hölle. Das Problem war für mich nicht der Zeitaufwand oder Korrekturen oder oder oder, sondern eher zwischenmenschlicher Natur. Wenn einzelne ihre Machtposition ausnutzen und man herzlich wenig dagegen tun kann, wird's schwierig. Natürlich weiß ich nicht, wie es bei Flame_90 ist, aber das Argument "später wird's noch viel härter" ist etwas, was wir gar nicht beurteilen können. Das tun wir/tut ihr dann wohl eher basierend auf unseren/euren eigenen Erfahrungen, die man so nicht auf andere übertragen kann.
Trotzdem würde ich das Ref nicht abbrechen bzw. nur "zur Not". Wenn, dann könnte man es wohl krankheitsbedingt unterbrechen, um so die Möglichkeit zu haben, es später fortzuführen - vorausgesetzt, man ist auch krank. Das war bei uns am Seminar natürlich nicht die Regel, aber das gab es in einigen Fällen. Ob es danach einfacher wird, ist eine andere Frage.
Gibt es jdn., an den du dich wenden kannst? Leider braucht man im Ref auch einfach ein wenig Glück, was die Ansprechpartner angeht, die man so hat ...
-
Das ist sehr schade zu hören...
Zum Neuschreiben von Klassenarbeiten: Zumindest in NRW kann die SL die Noten von Klassenarbeiten nicht einfach so ändern / Bewertungsmaßstäbe ändern / Nachschreiben anordnen. Da sind gewisse Hürden. Die Begründung "die Noten sind zu schlecht" reicht da nicht. Ich würde in so einem Fall remonstrieren, außer ich kann die Argumentation der SL nachvollziehen. Vllt. findet man dann auch einen Kompromiss. Aber ganz nach dem Motto "die Noten müssen passen"... dann können wir das Ganze auch gleich sein lassen. Ich habe es mehrfach erlebt, dass Druck ausgeübt wurde wg. der Notengebung. Wenn man sich aber der Rechtslage bewusst ist, kann man darauf auch entsprechend reagieren. Nur weil andere bei allen SuS tolle Noten geben, heißt das nicht, dass ich dieser Philosophie folgen muss.
Man sieht, dass viele Probleme durch unfähige SL entstehen. Kinder und Jugendliche brauchen halt Grenzen - sei es im Ruhrgebiet oder in Hintertupfingen.
Nur durch Druck aus dem Kollegium kann überhaupt etwas bewirkt werden. Aber selbst dann kämpft man dann gegen Windmühlen...
Wie sieht's mit Versetzungsantrag aus? Oder andere Auswege, dort wegzukommen? Es sind ja längst nicht alle Schulen sind so.
-
Ich hab den Bot mal gebeten, einen Beitrag für mich zur Diskussion auszuformulieren.
Zitat von chatGPTIch denke, dass die KI in mancher Hinsicht sehr hilfreich sein kann, aber auch ihre Grenzen hat. Zum Beispiel könnte sie eine gute Unterstützung beim Lernen von Fremdsprachen sein, aber ich denke, dass sie niemals einen menschlichen Lehrer ersetzen kann. Ein Mensch kann individuell auf die Bedürfnisse und Stärken eines Schülers eingehen, während eine KI immer nur standardisierte Antworten liefern kann.
Ich denke auch, dass es wichtig ist, den Bot als Hilfsmittel und nicht als Quelle anzusehen. Wir sollten unseren Schülern beibringen, dass es wichtig ist, ihre Quellen sorgfältig zu prüfen und nicht blind auf alles zu vertrauen, was sie im Internet finden.
Insgesamt denke ich, dass die KI eine interessante Ergänzung für unseren Unterricht sein kann, aber wir sollten uns immer bewusst machen, dass sie ihre Grenzen hat und dass der menschliche Faktor immer noch unersetzlich ist.
Prompt war:
Folgendes wurde in einem Lehrerforum gepostet. Alle Nutzer sind Lehrer. Du bist der User k_19 und hast dich schon an der Diskussion beteiligt. Formuliere einen passenden Beitrag passend zu dem Thread. Du brauchst dich dabei nicht auf einzelne Nutzer beziehen. Beachte dabei auch den von dir formulierten Beitrag im Thread. Dein Ziel ist es, viel Zustimmung zu erhalten. Orientiere dich an dem Schreibstil der Forennutzer.
-
Ich sehe das Ganze als Chance...
Ich finde den Bot super, um Dinge zusammenzufassen. Man kann ihm auch Textstellen oder Stichpunkte geben, die er dann schick ausformuliert. Auch eignet er sich für kurze Beispieltexte etc. Je "freier", desto fehleranfälliger. Am besten gibt man dem was an die Hand.
Man kann sich auch Ideen für Unterrichtsstunden geben lassen, was z.T. gar nicht mal schlecht ist.
Es ist gekommen, um zu bleiben, und ich möchte den Bot für mich zur Arbeitserleichterung nutzen, soweit dies möglich ist. Der "prüfende Blick" wird einem aber nicht erspart bleiben.
Da zumindest in NRW Hausaufgaben nicht regulär benotet werden dürfen/sollen, da sich nicht nachprüfen lässt, ob sie selber erledigt wurden, sehe ich da nicht unbedingt das Problem.
-
Stell dir mal vor, man würde dich zwingen, in einem ganz anderen Tätigkeitsfeld zu arbeiten...
Lehrer ist doch nicht gleich Lehrer. Das sind doch ganz verschiedene Zweige. Das ist auch offensichtlich, sonst gäbe es nicht verschiedene Studiengänge für die einzelnen Schulformen?
Und eine Förderschule für geistige Entwicklung... da Leute mit nicht vorhandener Ausbildung hinzuschicken ist den Kindern und Jugendlichen gegenüber nicht gerecht. Vielleicht sogar schon menschenunwürdig? Da könnte man es ja mit einem Anwalt mal probieren. Wenn sowas ein Gericht sieht, wird's ja dann vllt. auch die Presse aufschnappen.
Werbung