Beiträge von TemporaeresPseudonym

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    nachdem mich das Abitur die letzten Tage ordentlich beschäftigt hat, komme ich nun endlich dazu, mich selbst noch einmal zu äußern.

    Eins vorneweg: Ich hatte einen solchen Beitrag schon am Freitag verfasst, nach 9h mdl. Prüfungen aber versehentlich von meinem anderen Account. Ob dieses "Zweit-Account"-Vorgehen sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt, aber ich habe mich sehr gefreut, wie schnell User (Sg. oder Pl.?) und das Moderatoren-Team reagiert haben und diesen Fehler in meinem Sinne korrigiert haben. Herzlichen Dank noch einmmal dafür!

    Zu euren Nachrichten:

    Es gibt Auszeichnungen wie "Lehrer des Jahres", die auch mit einem Geldpreis versehen sind und die auch angenommen werden dürfen. Auch da ist der dienstliche Bezug offensichtlich. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass ein Preis nicht unter die zitierte Regelung fällt und angenommen werden darf, im Zweifelsfall bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft nachfragen.

    Die Frage ob ich erkennbar "als Lehrer" teilgenommen habe, ist in meinen Augen egal, diskussionswürdig wäre es für mich lediglich, wenn du im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit teilgenommen hast (also in deiner Arbeitszeit, sprich während des Präsenzunterrichtes, oder wenn du eine Anrechnung dafür bekommen hast).

    Guter Hinweis, vielen Dank. Es erscheint mir angemessen für alle noch einmal darzustellen, dass ich unabhängig von den SuS freiwillig und eigeninitiativ an einem Lehrerkräftewettbewerb teilgenommen habe. Die Frage, ob ich den Aufwand für den "Wettbewerbsbeitrag" in dienstlicher oder privater Zeit betrieben habe, lässt sich also nicht wirklich beantworten. Teilnehmen konnte ich aber nur als Lehrkraft.


    Du hast es ja selbst zitiert. Hol dir die Genehmigung des Dienstherrens ein bzw. lass dich von der entsprechenden Rechtsstelle beraten.

    Was ich ohne Frage machen werde! Da die SL nur erst nächte Woche wieder zur Verfügung steht und ich den Austausch hier im Forum oft (so auch dieses Mal) sehr gewinnbringend finde, habe ich diesen Weg vorab gewählt. Normalerweise bin ich auch in der Lage, mir entsprechende Verordnungen und - wenn nötig - entsprechende Kommentierungen selbst herauszusuchen, aber in diesem Fall ist es mir eben nicht gelungen.


    Erlaube eine Nachfrage, TemporaeresPseudonym:

    Auf wessen Konto landet im gegebenen Fall das Preisgeld für die Kids?

    Das wird nicht in bar ausgezahlt, sondern existiert in Form eines Gutscheins für eine Auswahl aus Veranstaltungen, die die ganze Klasse dann gemeinsam besuchen kann. Die Details sind mir auch noch nicht bekannt.

    Danke auch Websheriff und Bolzbold für die hilfreichen Einschätzungen. Ich gehe Stand jetzt davon aus, dass ich das Geld annehmen darf, aber im unterrichtlichen/ schulischen Kontext verwenden werde müssen. Ich bin so frei zuzugeben, dass es mir anders lieber gewesen wäre, aber ich finde das auch nachvollziehbar.

    Ich werde auf jeden Fall berichten, was meine SL schlussendlich dazu sagen wird. Bis hierher vielen Dank für eure Rückmeldungen!

    Danke zunächst für die Rückmeldung.

    Mir war klar, dass hier auch die moralische Dimension erörtert wird und die beschäftigt mich natürlich auch. Da es da aber eben auch um individuelle Wertmaßstäbe geht, hat mich hier zunächst im Hinblick auf den Austausch die juristische (und damit faktenbasierte) Seite mehr interessiert.
    Zu meiner Ehrrettung: Zum einen war mir vorab nicht bewusst, dass ich etwas gewinnen könnte. Zum anderen habe ich tatsächlich in einer separaten Kategorie für Lehrkräfte teilgenommen. Meine Klasse hat keine nennenswerte Platzierung erreicht. Vom Sieg ihres Lehrers profitieren Sie also bereits mit ca. 90% der Gesamtsumme!

    Trotzdem sind die von dir o.g. Vorschläge mir auch durchaus in den Sinn gekommen (z.B. Spende an den Förderverein). Aber wie gesagt, juristische Einschätzungen interessieren mich momentan mehr. Letztinstanzlich würde ich wohl ohnehin "auf Nummer sicher gehen" und mir den Gewinn "genehmigen lassen":

    Zitat

    § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

    (1) 1Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

    (Hervorhebung durch mich)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich bin unter anderem Namen in diesem Forum einigermaßen aktiv, sorge mich aber zunehmend, dass es mit meiner Anonymität nicht mehr so weit her ist, weil einige K hier auch aktiv sind. Daher nun dieser Umweg.

    Folgende Situation: Ich habe bei einem bundesweiten Wettbewerb (vergleichbar mit dem Planspiel Börse der Sparkassen) überraschend sehr gut abgeschnitten und wurde über einen Gewinn benachrichtigt (seriös!). Ich habe dort ganz klar als Lehrkraft und nicht als Privatperson teilgenommen und auch nur als Einzelperson die gute Platzierung erreicht. Der Gewinn lautet nun explizit wie folgt: Mittlere vierstellige Summe für ein Event, welches ich mit den SuS wahrnehmen werde plus mittlere dreistellige Summe für mich privat.

    Als Beamter frage ich mich nun, ob irgendetwas falsch daran sein könnte, diesen Gewinn entgegenzunehmen. Jeglicher Gedanke, der in diesem Kontext mit dem Stichwort der "Vorteilsnahme" verbunden ist, kann ich m.E. ausschließen. Mit der Organisation, die den Wettbewerb durchführt besteht auch über mehrere Ecken keinerlei Verbindung und der Gewinn ist natürlich an keine Bedingung geknüpft.

    Trotzdem frage ich mich, ob ich bei der Analyse dieser Zwitter-Position (dienstliche Teilnahme, privater Gewinn) irgendetwas versehentlich vernachlässige.

    Da hier im Forum ja einige Hobby-Juristen und vor allem sehr erfahrene Lehrkräfte zugegen sind, hoffe ich auf gute Gedanken zum Thema.

    Besten Dank!

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