Alles anzeigenAchtung Stufenlaufzeit! Bei 6 Monaten Pause im Schuldienst fängst Du prinzipiell im TVL wieder bei Erfahrungsstufe 1 an.
Und auch, wenn die Weiterbeschäftigung beim Land (fast) nahtlos ist, könnte es durchaus Fallstricke hinsichtlich Erfahrungsstufen geben...(etwa bei Schulformwechsel, etwas anderer Tätigkeit usw.). Nach dem TVL können auch Neueinstellungen nur bis zur Erfahrungsstufe 3 durchgeführt werden (da gibt es Ausnahmeregelungen, aber da liegt man völlig in der Hand des Arbeitgebers....)
Offensichtliches Umgehen des Versetzungsverfahrens könnte natürlich auch übel ausgehen...(sowas ist natürlich nicht unbedingt direkt in Erlassen formuliert).
@BlackBerry: Warst Du auch unbefristet beschäftigt?
Wie würde dass denn aussehen, wenn ich vom BK zur Gesamtschule gehe? Ich komme jetzt in Stufe 4, würde es dann auch auf 1 runter gehen?