Beiträge von sunshine_:-)

    Das habe ich nicht so erlebt. Im Umfeld unseres KiGas gab es außer mir keinen einzigen Elternteil, der trotz 50 % Teilzeit mehrmals die Woche sowohl vormittags als auch nachmittags arbeiten musste (in Präsenz, also nicht Homeoffice).

    Meinst du jetzt die Wochen im Novemeber mit Konferenzen und Elternsprechtag, oder die 3 Monate in denen du ausschließlich Homeoffice machst?

    Ich kann ehrlicherweise nichts Produktives zum Thema beitragen, aber meine Recherche bezüglich der Praxis der GS meiner Kinder hat ergeben, dass eigentlich nichts festgelegt ist ^^(Quellen: hier im Forum, AO GS, befreundete GS Lehrerinnen...). Besonders lustig finde ich die von dir zitierte Vorgehensweise für Englisch (schriftliches Fach, KA werden geschrieben - auch recht lange-, sie heißen je nach Lehrkraft KA oder Test, eine KA Note gibt es nicht, eine Zeugnisnote dann schon usw.).

    @Schlaubi Schlau

    Ich kenne in meinem privaten Umfeld niemanden, deren Beruf besser mit Familie vereinbar wäre als meiner! Alleine, dass ich sämtliche Vor- und Nachbereitung zeitlich flexibel gestalten kann und 3 Monate (minus 30 Urlaubstage) im Jahr komplett flexible Arbeitszeit habe. Außerdem kann ich sogar im Notfall mein Kind mit in die Schule nehmen und keinen stört es (und wenn es doch jemanden stört ist es mir relativ egal, da ich ja Beamtin bin und bei faktischer Unkündbarkeit in einem solchen Fall entspannt bleiben kann).

    Da es ja ständig Kolleginnen betrifft: wo soll denn da der Härtefall sein? Und unter einem Härtefall stellt man sich auch üblicherweise etwas anderes vor, als dass die Tagesmutter krank ist und eine Dienstbesprechung ansteht?!

    Das würde bedeuten, Konferenzen und Dienstbesprechungen wären immer nur halb besetzt, weil es auf einmal hunderte Härtefälle im Jahr gibt ...

    Finde das ein bisschen "Jammern auf hohem Niveau" und schließe mich den anderen an: 1) Nimm dein Kind mit. 2) Lass dein Kind von deiner Frau betreuen (das scheint ja zu gehen, du willst es aus Prinzip aber nicht?! 3) Verabrede eine Lösung mit z.B. anderen Eltern.

    In dem Fall ist es tatsächlich dein Problem: du bist verpflichtet, teilzunehmen. Die Kinderbetreuung ist nicht Aufgabe des Dienstherrn. Somit wird deine Frau, so sie denn Urlaub nehmen kann, das Kind betreuen müssen.

    Du hast ein Recht auf einen Betreuungsplatz, den habt ihr. Bei Schließung der Einrichtung muss dir deine Kommune eine Alternative (Notbetreuung) bieten. Ob das nun praktikabel ist oder nicht.

    TE meint wahrscheinlich das:

    "Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Schulferien entfallen, sind generell nicht zulässig. Beispiel: Soll die Elternzeit in den Sommerferien enden, ist dies grundsätzlich nicht zulässig. Die Lehrkraft muss entweder sechs Wochen vor den Sommerferien (jeweils Dauer der Ferien selbst) oder nach den Ferien mit dem ersten Schultag ihren Dienst wieder aufnehmen. Die Elternzeit darf nur in den Ferien enden, wenn die Elternzeit mit Vollendung des ersten oder dritten Lebensjahres des Kindes endet.

    "

    Quelle: BezReg Köln

    Trump hat nicht nur Chancen, der wird ziemlich sicher gewählt. Die Alternative wäre ein seniler Greis kurz vor der Gruft. Das ist einfach nur lächerlich und mit der Situation in Deutschland nicht im Ansatz zu vergleichen. Lass den Wüst mal machen, das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Da tut sich ein echter Konkurrent zu Merz auf.

    Dein Wort in aller Ohr. Niemals hätte ich gedacht, dass ich mal auf der Wüst-Seite stehe, aber es ist genau wie du sagst.

    Nur dass es längst keine Wald-und-Wiesen-Rechten mehr sind...

    Hass, Hetze und Rassismus lassen sich im Dreisatz von Intelligenz, Anstand und Nazisein nicht sinnvoll berechnen. Hass, Hetze und Rassismus lassen sich auch nicht schönreden. Der Umstand, dass das offenbar notwendig zu sein scheint, enttarnt die Nazis. Als schlechter Mensch gelten will ja niemand. Dann sich lieber als Opfer inszenieren und den Angriff in der Rhetorik der Verteidigung führen. (Das kann irgendwie jede totalitäre Ideologie gleichermaßen gut...)

    Du hast natürlich komplett recht! Danke. Mir hängt es nur gerade mehr als sonst zum Hals raus, deshalb mein etwas wenig zielführender Kommentar oben ;(.

    These 2 ist großer Quatsch. Als Beamtin bin ich aber der Demokratie verpflichtet, ein Grund hinzugehen. Der andere ist aber, dass ich ja auch noch ein Privatmensch mit moralischen Verpflichtungen bin, weshalb es für mich persönlich ein Pflicht ist.

    Für Beamte im Schuldienst/ Unterricht gibt es übrigens keine "Neutralitätspflicht", gemäß Beutelsbacher Konsens darf ich natürlich eine Meinung haben und sie, wenn ich denn möchte, sogar äußern, solange ich sie kontrovers diskutiere(n lasse) und sie niemandem aufzwinge!

    Ich tendiere auch immer mehr zu der Lösung des Kollegen. Wer meint eine bessere Note zu verdienen, kann ja eine schriftliche Begründung einreichen. :teufel: Dann dürfte Ruhe sein.

    Dennoch, gibt es eine Vorschrift (Quartals-)Noten in der Sek I mitteilen zu müssen?

    Ich meine zu wissen, dass man zwar ggf. über den aktuellen Leistungsstand einer Schülerin Auskunft geben muss (wo das steht, weiß ich aber nicht), jedoch gibt es so etwas wie "Quartalsnoten" in der Sek I definitiv nicht. Deshalb handhabe ich das auch so und teile sie nicht prinzipiell und auch nicht unaufgefordert (d.h. ohne konkrete Nachfrage einer Schülerin) mit :). Auf Nachfrage und insbesondere auf den halbjährlichen Elternsprechtagen natürlich schon.

Werbung