Beiträge von sunshine_:-)
-
-
In dem Fall ist es tatsächlich dein Problem: du bist verpflichtet, teilzunehmen. Die Kinderbetreuung ist nicht Aufgabe des Dienstherrn. Somit wird deine Frau, so sie denn Urlaub nehmen kann, das Kind betreuen müssen.
Du hast ein Recht auf einen Betreuungsplatz, den habt ihr. Bei Schließung der Einrichtung muss dir deine Kommune eine Alternative (Notbetreuung) bieten. Ob das nun praktikabel ist oder nicht.
-
... ich habe mal eine Frage, die etwas OT ist: gibt es denn eine Regelung/ Einschränkung für Beurlaubungen aus o.a. Grund in Zeiten des Lehrerinnenmangels oder wird das so genehmigt?
-
TE meint wahrscheinlich das:
"Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Schulferien entfallen, sind generell nicht zulässig. Beispiel: Soll die Elternzeit in den Sommerferien enden, ist dies grundsätzlich nicht zulässig. Die Lehrkraft muss entweder sechs Wochen vor den Sommerferien (jeweils Dauer der Ferien selbst) oder nach den Ferien mit dem ersten Schultag ihren Dienst wieder aufnehmen. Die Elternzeit darf nur in den Ferien enden, wenn die Elternzeit mit Vollendung des ersten oder dritten Lebensjahres des Kindes endet.
"
Quelle: BezReg Köln
-
Ich finde schön, dass hier maximal 2,5 Irrlichter unterwegs sind und die große MEHRHEIT geduldig, fundiert, informiert, politisch und empathisch gegenhält. So muss es sein
. -
Trump hat nicht nur Chancen, der wird ziemlich sicher gewählt. Die Alternative wäre ein seniler Greis kurz vor der Gruft. Das ist einfach nur lächerlich und mit der Situation in Deutschland nicht im Ansatz zu vergleichen. Lass den Wüst mal machen, das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Da tut sich ein echter Konkurrent zu Merz auf.
Dein Wort in aller Ohr. Niemals hätte ich gedacht, dass ich mal auf der Wüst-Seite stehe, aber es ist genau wie du sagst.
-
Nur dass es längst keine Wald-und-Wiesen-Rechten mehr sind...
Hass, Hetze und Rassismus lassen sich im Dreisatz von Intelligenz, Anstand und Nazisein nicht sinnvoll berechnen. Hass, Hetze und Rassismus lassen sich auch nicht schönreden. Der Umstand, dass das offenbar notwendig zu sein scheint, enttarnt die Nazis. Als schlechter Mensch gelten will ja niemand. Dann sich lieber als Opfer inszenieren und den Angriff in der Rhetorik der Verteidigung führen. (Das kann irgendwie jede totalitäre Ideologie gleichermaßen gut...)
Du hast natürlich komplett recht! Danke. Mir hängt es nur gerade mehr als sonst zum Hals raus, deshalb mein etwas wenig zielführender Kommentar oben
. -
Was heißt "demokratisch" überhaupt noch?
Meiner derzeitigen Auffassung nach, ist es demokratisch, wenn der linkeste im Raum Recht hat.
Völlig aufgelöste Bedeutung. Schade eigentlich.Soviel Unsinn in drei kleinen Sätzchen.
-
-
Hm, ich finde auch den Schülerinnen gegenüber bin ich in erster Linie der Demokratie verpflichtet, das gehört doch zu meinem Erziehungsauftrag?
-
Ich stelle mir diese Frage auch, bevor ich öffentlich etwas mache. Ein "FCK AFD"- Plakat würde ich z.B. nicht rumtragen, weil parteipolitisch.
Hier würde eine Rolle spielen, welcher Meinung man im "Ist die Afd eine demokratische Partei" - Thread ist
. Bei "ja" - kein Plakat, bei "nein" schon... -
Die Neutralitätspflicht bezieht sich auf unsere Aufgaben. § 33 des BeamtStG und § 60 des BBG
Hier lese ich keine Neutralitäts"pflicht" heraus.
-
These 2 ist großer Quatsch. Als Beamtin bin ich aber der Demokratie verpflichtet, ein Grund hinzugehen. Der andere ist aber, dass ich ja auch noch ein Privatmensch mit moralischen Verpflichtungen bin, weshalb es für mich persönlich ein Pflicht ist.
Für Beamte im Schuldienst/ Unterricht gibt es übrigens keine "Neutralitätspflicht", gemäß Beutelsbacher Konsens darf ich natürlich eine Meinung haben und sie, wenn ich denn möchte, sogar äußern, solange ich sie kontrovers diskutiere(n lasse) und sie niemandem aufzwinge!
-
SwinginPhone Du hast recht, einmal im Halbjahr spreche ich schon auch mit jedem/jeder, ich weigere mich nur, die Quartalsnotengespräche der Sek II auf die Sek I zu übertragen, wie es viele Kolleginnen machen.
-
Ich tendiere auch immer mehr zu der Lösung des Kollegen. Wer meint eine bessere Note zu verdienen, kann ja eine schriftliche Begründung einreichen.
Dann dürfte Ruhe sein.Dennoch, gibt es eine Vorschrift (Quartals-)Noten in der Sek I mitteilen zu müssen?
Ich meine zu wissen, dass man zwar ggf. über den aktuellen Leistungsstand einer Schülerin Auskunft geben muss (wo das steht, weiß ich aber nicht), jedoch gibt es so etwas wie "Quartalsnoten" in der Sek I definitiv nicht. Deshalb handhabe ich das auch so und teile sie nicht prinzipiell und auch nicht unaufgefordert (d.h. ohne konkrete Nachfrage einer Schülerin) mit
. Auf Nachfrage und insbesondere auf den halbjährlichen Elternsprechtagen natürlich schon. -
Ja, das werde ich. Der Grund ist simpel: wir leben in einer der besten Demokratien (nein, keine Ironie!), friedlich seit Jahrzehnten. Dies ist ein hohes Gut und absolut schützenswert.
DUum geht heute Abend in seinem/ihrem Lieblingsrestaurant essen.
-
-
Stadtleben. Und vor allem dadurch unabhängig vom Auto.
Wetter:
kalt und trocken oder warm und nass?
-
Humor
... aber auch gerne Thriller.
Süßkartoffelpommes oder normale Pommes?
-
Werbung