Beiträge von sunshine_:-)
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Das klingt toll! Ich fände ein Modulsystem sowieso sinnvoller als Gleichschrittlernen in festgezurrten Schuljahren. Mir war nicht klar, dass es das in der Praxis schon gibt 😊
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: finde das auch spannend und habe letztens im WDR einen Beitrag über eine Gesamtschule (?) im Ruhrgebiet (?) gehört, die ein solches oder ähnliches Konzept hat. Finde die Schule aber nicht mit Frau Google...
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Aber ein pauschales Verbot? Never.
Wie gesagt, bei uns ist das auch so. Allerdings eher nicht im Sinn eines rechtlich sicheren Verbotes, sonden vielmehr ist es unerwünscht, wackelig und auf Krücken da aufzulaufen damit man sich eben selber nicht gefährdet. Ich finde das jetzt auch irgendwie nicht so seltsam wie manch eine hier, sondern eher nachvollziehbar.
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Bei uns ist es verboten mit Krücken zu unterrichten.
Ist bei uns auch so! Argument: die Gefahr, dass dir eine Schülerin vor die Füße springt o.ä. ist zu groß.
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Man behält nimmt also Elternzeit, behält seinen Beamtenstatus und arbeitet als Angestellter in Vertretung an einer Schule, die man sich quasi selbst aussuchen kann? Und das zieht man durch, bis die Ursprungsschule einknickt? Können in der Zeit weiterhin versetzungsanträge gestellt werden, ich denke eher nicht?
Man ist nach wie vor Beamtin (in Elternzeit), arbeitet also nicht als Angestellte (man kann sich sogar selber an der eigenen Schule vertreten, dann darf man nämlich unterhälftig arbeiten, was sonst nicht geht). Wichtig ist, dass die Stundenzahl begrenzt ist (für nicht-Lehrerinnen in NRW 30 Stunden/Woche, muss man dann auf das Deputat umrechnen, variiert ja nach Schulform, glaube fürs GYM z.B. ca 18 Stunden ). Das kann man, sofern man Vertretungsstellen findet, einige Zeit machen, allerdings ist das kein Garant dafür, dass man nach Beendigung der Elternzeit nicht einfach zurück an die alte Schule kommt, da hat man ja die Planstelle. Dann greift Versetzung nach Elternzeit/ 50km Regel.
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Fahrzenwoche wird gerne über einen Feiertag gelegt (so fällt weniger Unterricht aus
Ok, da würde ich tatsächlich im Leben nicht mitfahren. Was soll das denn für eine rechtliche Grundlage sein?
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Zumindest in NRW ist der Samstag theoretisch ja ein regulärer Schultag. Eine TZ-Kollegin, die einen freien Tag in der Woche hat bekommt diesen ja auch nicht ersetzt (Anpassung der TZ laut BASS über Anzal der Fahrten, nicht über Freizeitausgleich). Ob man für einen Sonntag dienstverpflichtet werden kann, halte ich für fragwürdig und würde das auch nicht widerspruchslos hinnehmen.
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Jetzt mal unabhängig von WLAN Zugang, wie ist denn "medienneutral" definiert? Wenn - wie bei uns- alle inklusive der SuS ein Ipad nutzen (müssen) und Apple-TV auch nur Apple nimmt, ist das ja auch nicht neutral.
Also mich würde interessieren, wie/ für wen/ für was der Begriff definiert ist und ob es tatsächlich so etwas wie ein Gebot der Medienneutralität gibt oder ob eben einfach der Träger alles entscheidet wie üblich?
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