Fänd ich super - wenn meine Arbeitgeberin sich dann ( u.a.aus klimatechnischen, gesundheitsvorsorglichen und städteplanerischen Gründen) endlich dazu herablässt, ihren Beamten das Deutschlandticket zur Verfügung zu stellen. Ehrlich, manchmal fällt mir nix mehr ein
.
Beiträge von sunshine_:-)
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...und ich hatte es auch an anderer Stelle schon gefragt/gesagt: mMn spricht nichts dagegen, Randstunden ausfallen zu lassen. Soll doch jemand von der BezReg kommen und den Unterricht halten.
Es gibt kein rechtliches Randstundenentfallverbot.
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Schriftlich remonstrieren?
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... ja, so ähnlich. Dann aber beschlossen, dass ich garnicht mehr rumdiskutieren will heute abend.
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Der Beitrag zur PKV bei der Debeka ist in den letzten Jahren eklatant gestiegen.
Das ist echt heftig und das habe ich im Bekannten- und Verwandtenkreis auch mitbekommen.
Meine KV, die hier allseits ungeliebte HUK, ist um ca. 1% gestiegen bei mir zu 2025.
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Aber müssen die Refs nicht heutzutage nach der UPP oder um das Ende des Refs drumherum 1 oder 2 Wochen in einer anderen Schulform hospitieren? Wir hatten da letztes Jahr nämlich 2 solcher Kandidaten von Gym/Ges, die ne Woche auf 2 hospitierten.
Das dann auf jeden Fall nutzen!Vielleicht hängt das vom Seminar ab? Ich (NRW) musste das vor Jahren selber machen und wir haben jedes Jahr fertige Refis, die "in einer fremden Schulform" hospitieren. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, bei der SL nachzufragen, ob man das freiwillig machen kann?
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Die Förderschulen vergessen mal wieder alle. Naja, ich nehme Rainbow-Marshmallow mit Streuseln.
Darf ich das auch? Trotz Sek II? 🌈
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Rosenmontagspartys in den 90ern
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Du hast doch sicher ein Troll-Eis gegessen??!!?!!?
Wie schmeckt Troll-Eis? Hab ich hier noch nicht gesehen. Ist es eher die Trolls-Richtung, so lila-zuckrig oder ist es die Trolle-Richtung, fad, langweilig und fieser Nachgeschmack?
...frage für eine Freundin.
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Ganz und gar überhaupt nicht interessiert mich alles was sich über Schulleitungsebene abspielt
. Da scheint mir das Motto häufig "Viel Lärm um nichts".Gebe die Frage nochmal weiter.
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Ja.
Siehe § 17 Abs. 2 ADO NRW.
Ggf. besteht bei Euch die Möglichkeit einer Tandem-Regelung.
Der Umstand, dass Du bereits eine Fortbildung zu dem Thema gemacht hast, steht m.E. auf einem anderen Tablett. Da geht es dann ja weniger um die Zulässigkeit der Verpflichtung als um den Sinn. Ein Gespräch mit der SL könnte hier helfen.( Bolzbold Sind Fortbildungen nicht unteilbare Pflichten?)
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Sunshine ... ich bin jetzt ja fast enttäuscht, dass du bei "grün" an Habeck und nicht an den Frosch gedacht hast.

Zu Habeck fällt mir ein: sympathisch.
Ohja, stimmt, froschgrün 🐸...Das liegt alles an diesem spontan aufgetreten Wahlkampf (Wahlstände in der Fußgängerzone im Januar, das hat mich sehr verwirrt).
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Kann man machen - muss man aber nicht ...

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Dann bitte mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen und passender Austattung (Geräte, Personal).
Ja, da hast du natürlich recht. Aber es - ohne Ressourcen einfach mal wieder- in die Hände der SL zu legen- und dann schauen wir halt mal - ist einfach supernervig (bei uns erledigen das die Sekretärinnen zum Glück).
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Meldepflicht der Schulen in Rheinland-Pfalz Pflicht, in NRW nicht?
Nein, bisher nicht. Das ist der jeweiligen SL überlassen. Bei uns wurde die Meldepflicht kürzlich durch die SL verschärft eingeführt, jedoch imho nicht auf einer verpflichtende rechtlichen Basis. Fände es auch wesentlich besser, wenn das ganze rechtlich verankert würde.
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