Beiträge von Lamy74

    Wir legen auch Klassen zusammen bzw. teilen Klassen auf die anderen Klassen auf.

    Und bei uns übernehmen sowohl die Soz.Päd.Fachkraft als auch die DaZ-Kraft V.-Stunden. Allerdings nur wenn gar nichts anderes geht.

    Und die SL und die Stellvertretende SL natürlich auch. Da wir verlässliche GS sind, dürfen wir auch nur 5./6. abhängen. 1.-4. wird immer erteilt. Anderweitiges pädagogisches Personal haben wir leider nicht. Die OGS Kräfte beginnen erst um 11:30 Uhr. Soll irgendwann Mal anders sein, glaube ich aber nicht dran.

    In SH ist das so. Aber es ist dann ja auch in den meisten Fällen eine Beförderung in eine höhere Besoldungsstufe damit verbunden.

    Wenn du deine Schule übernehmen willst, ist die Situation ja noch eine andere. Früher war es ja immer so, dass man besser einmal weg musste, weil man als interner Bewerber nur nachrangig zugelassen war und das auch erst bei Folgeausschreibungen (in SH zumindest), aber bei dem Mangel, der heute an Schulleitungen herrscht, sind sie wohl davon abgerückt.

    Davon habe ich hier noch nichts gehört und ich denke auch, dass das bei dem aktuellen Mangel, gerade an Grundschulen auch eher kontraproduktiv ist.

    Hier laufen soviele Ausschreibungen immer wieder leer, dass die Schulaufsicht froh über jede*n sein sollte, der sich bereit erklärt, so einen Posten zu übernehmen.

    Wobei ich schon von einigen gehört habe, dass sie es sich grundsätzlich vorstellen könnten, aber das EFV total abschreckend finden.

    Ich möchte schon Schulleiterin werden, aber an meiner Schule, in ein paar Jahren. Darauf bezieht sich auch meine Sorge, dass mir dann dort Steine in den Weg gelegt werden.

    Die Schule kenne ich.

    Das ist keine "schlimme" Schule, ich bin nur einfach sehr gerne an meiner Schule tätig.

    Ja, das macht nur Sinn, wenn ich die Stelle dann ganz übernehme. Kommissarisch bleiben und darauf hoffen, dass sich jemand auf eine mehrfach leer gelaufene Stelle bewirbt, damit ich wieder zurück kann, ist ziemlich naiv.

    OK, Danke. Ich dachte es mir schon. Ich hoffe noch darauf, dass es eine Konrektorin mit mehr Erfahrung trifft.

    Bisher wurde erstmal nur gefragt, ob ich nicht wollen würde. Das hab ich verneint. Mal sehen, wie es weiter geht.

    Bei Beschreiten des Rechtsweges hab ich Sorge, dass das Nachteile für mich bringt.

    Aber sind wir Mal ehrlich, wenn ich erstmal kommissarisch auf dem Posten sitze, komme ich da nie wieder weg.

    Das ist ja klar. So war es auch nicht gemeint. Ich bezog mich eher auf die Buchpreisbindung, aus dem Ausgangsbeitrag.

    Zitat:

    "Allerdings gilt in Deutschland die Buchpreisbindung, auch Schulbücher haben überall den identischen Preis. Das bedeutet, dass auch alle Angebote identisch sind.

    „Daher entscheidet das Los, welche Buchhandlung den Zuschlag erhält, und der Kauf in der Buchhandlung vor Ort wird unterbunden, obwohl hier langjährige Partnerschaften aufgebaut wurden“, kritisieren die Industrie- und Handelskammern. Die örtlichen Händler gehen also unter Umständen leer aus."

    Je nach Menge kann es eben doch unterschiedliche Angebote geben, aufgrund der unterschiedlichen Konditionen.

    Wir fragen auch immer beim örtlichen Buchhandel. Aber der kann bei diesen Konditionen eben nicht mitgehen.

    Wir sind bei der Bestellung auch an den Anbieter gebunden, den der Träger für alle Schulen der Kommune ausgewählt hat. Letztes Jahr eine Berliner Buchhandlung, in diesem Jahr eine aus einem Nachbarort.

    Aber es gibt Prozente, im letzten Jahr waren es 15% auf den Schulträgeranteil. Ich habe dann bei der Buchhandlung angefragt und habe auf die Bücher, die die Schule für die Eltern bestellt, 12,5% bekommen.

    Es scheinen also nicht alle Angebote gleich zu sein.

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