Beiträge von Bingenberger

    In NRW wäre die Eintragung das Anlegen der Gruppe auch nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern machbar, da hierfür Daten (Telefonnummer) an Dritte (WhatsApp/Facebook und andere Eltern) übermittelt werden. In RLP kenne ich die Gesetzeslage nicht, würde mich aber an deiner Stelle an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden.

    Die Studie landet doch bestimmt wieder in der Presse, wie damals die Kevin-Studie, oder? Dann prangt dort in großen Lettern "Größe des heimischen Bücherregals entscheidend für gute Mathe-Note"


    Dem ganzen Test liegt doch eine vollkommen verquere Vorstellung davon zugrunde, wie Lehrer ihre Noten ermitteln. Selbst bei den mündlichen Noten, wo ich mal den Prozess in den Blick nehmen könnte, weiß ich ja gar nicht, in welcher Gewichtung Qualität zu Quantität standen.

    Für Schüler und deren Eltern ist die (bekannte) Lehrkraft schließlich jederzeit über das Schulsekretariat erreichbar.

    :D Der war gut. Jederzeit heißt an Grundschulen Montag vormittag und Mittwoch nachmittag, zu anderen Zeiten ist das Sekretariat geschlossen.



    Zur dienstlichen Mail: In NRW versucht man derzeit recht erfolglos eine dienstliche Onlineplattform zu etablieren, was aber an der Gesetzgebung von vor 40 Jahren zu scheitern scheint. Auf der Seite des Bildungsministeriums steht dazu nur zu lesen:


    Zitat von Land NRW

    Die Verwendung einer dienstlichen E-Mail-Adresse sieht allerdings die VO-DV II bislang nicht vor, so dass Handlungsbedarf besteht.

    Lehrer in NRW dürfen also gar keine dienstliche Mailadresse haben.

    Wobei man durchaus sagen muss, dass so eine Ankündigung "Frau Müllers Vertrag konnte nicht verlängert werden" noch eine vergleichsweise harmlose Ankündigung ist, die auch dazu dienen kann, der Gerüchteküche Vorschub zu leisten. Ein "Frau Müller ist nicht mehr an unserer Schule tätig" oder "Frau Müller verlässt die Schule" bietet ja auch immer Raum für Spekulationen seitens der Eltern. Besonders in der Grundschule ist die Klassenlehrkraft ja ein Heiligtum, bei dessen vorzeitigen Wechsel für Eltern eine Welt zusammenbricht. Von "Sie haben die liebe Frau Müller weg geekelt " bis "Die Müller hat doch gesoffen und war nicht länger tragbar" ist dann gerne einiges dabei. Ja, SL müssen das aushalten und im Rahmen der Gesetze klären, aber eine sachliche korrekte Ankündigung wie die o.g. Mitteilung könnte dazu durchaus beitragen.

    Das hat doch jetzt nichts mit einer best. Person zu tun. Ich habe mir einfach das erstbeste Suchergebnis gegriffen und habe daran deutlich machen wollen, wie die eigtl. gute und anspruchsvolle Methode mitunter umgesetzt wird. Das hat doch nichts mit Bashing zu tun. Oder habe ich sie beschimpft?

    Ich befürchte ja, dass es nicht wenige sind, die solche Ratgeber kaufen, sonst würde besagte Bloggerin ja nicht ein ums andere Buch schreiben ;)


    Ich fände auch mal eine kritische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Lapbook-Komplettlösungen interessant/hilfreich. Einige dieser Lösungen bestehen ja in der Hauptsache darin, Vorlagen (die im schlimmsten Fall sogar schon komplett beschriftet sind) auszuschneiden und aufzukleben. Wo bleibt da die kognitive Leistung des Schülers? Bei einem Lernplakat kleben die Schüler doch auch nicht einfach Texte auf, die die Lehrerin für sie getippt hat, oder?

    Kann man damit auch Notenlisten führen? Ich kenne das Programm noch nicht so gut (ich muss mich noch einarbeiten)

    Als schnöde Tabelle: Ja.
    Als voll-autoamtisierte Notenverwaltung, die aus zig Einzelnoten eine gewichtete Endnote berechnet: Nein.


    In der Grundschule hat diese ganze Notenverwalterei (zum Glück) nur eine sehr geringen Stellenwert. Da ist eher die Dokumentation des Lernfortschritts wichtig.

    Ich habe jetzt Rückmeldung unseres Datenschutzbeauftragten erhalten: Fotos zählen ja auch zu den personenbezogenen Daten. Da sie jedoch nicht in Anlage 1 der VO-DV I aufgeführt sind, braucht die Schule zur Erhebung dieser Daten (sprich: zum Fotografieren) die schriftliche Einwilligung der Eltern.

    Hmm, Punkt a) kann ich nachvollziehen. Aber b) ?
    Was hat denn die Schulungsbereitschaft oder -möglichkeit mit der Schulform zu tun?

    Einiges. In der Grundschule herrscht eklatanter Mangel an Schulleitungen. Da wird genommen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Bis zuletzt gab es z.B. in NRW keine Verpflichtung für GS-SL, das Eignungsfeststellungsverfahren zu durchlaufen.


    Und zumindest für den Posten der stellvertretenden Schulleitung habe ich am eigenen Leib erfahren, dass Schulrechtsfragen im Rahmen der Revision kaum Gewicht haben.

    Ich habe nun einige Zeit Dr. Internet befragt und keine eindeutige Antwort gefunden. Ich frage nicht weil ICH vor dem konkreten Problem stehe, sondern immer wieder in Foren und Gruppen von diesem "Problem" lese und dann immer selbst rätsele, was denn richtig ist.


    Folgendes Szenario:
    Die Klassenlehrerin Frau Mustermann hat in vier Jahren Grundschule sehr viele Bilder von den Kindern gemacht. Diese Bilder möchte sie gerne an alle Eltern weitergeben. In Zeiten des Internets will sie dazu einen Ordner bei Dropbox anlegen, diesen freigeben und an die Eltern mailen.


    Meine Fragen:

    • Hätte die Lehrerin überhaupt diese ganzen Fotos im Unterricht machen dürfen, ohne die Eltern vorab zu fragen? Immerhin ist Unterricht im Gegensatz zu einem Schulfest ja keine öffentliche Veranstaltung. Oder gehört "Fotos machen" zu dem, was ein Lehrer per se machen darf? (siehe hierzu http://blog.schulverwaltung.de…ule-veroeffentlichung-82/ )
    • Darf ich Fotos bei Dropbox hochladen? Die Übermittlung der Bilder stellt für mein Verständnis eine "Datenverarbeitung im Auftrag" dar, für dich a) einen Vertrag mit dem Anbieter brauche und die mir b) mein Vorgesetzter genehmigen wird. Da Dropbox aber in den USA ist und keinen Einblick in das Backoffice gewährt, dürfte ich hierfür eigentlich keine Genehmigung bekommen, oder? (siehe hierzu https://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/ )
    • Darf ich trotzdem Fotos bei Dropbox hochladen, wenn die Eltern hierzu explizit zustimmen? Darf mich also mit expliziter Einwilligung der Eltern gegen die Datenschutzbestimmungen meines Landes hinwegsetzen?
    • Kann ich mir von den Eltern überhaupt eine pauschale Einwilligung für "alle Fotos" einholen, ohne dass die Eltern die Fotos gesehen haben? Es könnte ja durchaus sein, dass auf einem Foto ein Kind derart doof dargestellt ist, dass Eltern dieses Foto nicht veröffentlicht wissen wollen. (siehe hierzu https://www.ruv.de/ratgeber/el…erfotos-veroeffentlichung )

    Letztlich mündet dies in der Frage, ob ich Fotos überhaupt irgendwie rechtssicher an die Eltern weitergeben darf.

    In den letzten beiden Jahren wurde sehr viel eingestellt, um den Unterricht der Flüchtlinge zu gewährleisten. Dadurch wurde der "Lehrermarkt" relativ leer gemacht. Weiterhin erleben wir einen Anstieg der Geburtenrate, wodurch insbesondere an Grundschulen einige Lehrkräfte durch Elternzeit ausfallen bzw. nachher nur mit reduzierter Kraft zurückkommen. Zudem war die Stellenlage vor 7 Jahren recht schlecht für Bewerber, weswegen sich vielleicht einige StudentInnen gegen das Primarlehramt entschieden haben. Diese Leute fehlen jetzt.

    Ich denke ein pauschales "A13 für Grundschullehrer" trifft es wirklich nicht. Vielmehr sollte man wohl grundsätzlich über die Gehaltsgefüge in (Grund-)schulen nachdenken. Ein (vielzitiertes) Beispiel sind die Sonderpädagogen im GL, die mit A13 das gleiche Gehalt wie die Schulleitung beziehen bzw. deutlich mehr kassieren als der Konrektor einer Grundschule, wobei die Arbeitsbelastung in der Regel niedriger sein dürfte. Ja, das weiß man vorher und ja, wenn man das nicht akzeptieren kann, dann wechselt man nicht in die Schulleitung, aber dennoch sollte hier ein besseres Gleichgewicht hergestellt werden, z.B. mit A14 für die SL und A13 für den Konrektor. Und dann sollte es auch an Grundschulen Beförderungsstellen geben. Ich finde es nämlich in der Tat nicht gerechtfertigt, dass die "faule Nuss", die mit dem Klingeln um halb 2 zum Tennis fährt, kaum Extrauaufgaben an der Schule übernimmt (oder diese nur sehr dürftig erledigt) und den Unterricht schnell morgens am Kopierer plant den gleichen Sold bekommt, wie o.g. Gymnasiallehrerin aus dem LK oder sehr belastete Kollegen aus dem Berufskolleg.

    Ich möchte einmal meinen allgemeinen Unmut kundtun, auch wenn es schwer sein wird den oder die Schuldigen zu finden. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass das (Grundschul-)Lehramt zum Ausbildungsberuf verkommt. Wir haben aktuell 3 volle Vertretungsstellen ausgeschrieben und an Bewerbungen kommt "ein Kessel Buntes", aber niemand, der auch nur annähernd das Grundschullehramt studiert hat. Wenn man sich dann die Bewerbungen im Detail ansieht, dann entdeckt man u.a. die Fitnesstrainerin mit Hauptschulabschluss, die seit 4 Jahren an verschiedenen Grundschulen unterrichtet. Nicht nur Sport, sondern auch alle anderen Fächer, sogar als Klassenleitung. Oder junge Herr, der irgendwann sein SekII-Studium geschmissen hat und seitdem durch die Grundschulen tourt. Ich möchte diesen Bewerbern natürlich nicht per se ihr pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern absprechen, aber ich finde diese Entwicklung bedenklich. Es muss doch sichergestellt sein, dass die Kinder von ausgebildetem Fachpersonal unterricht werden, oder? Schulen werden durch die derzeitige Situation doch nicht nur dadurch belastet, neue Kollegen in die schulischen Konzepte und Arbeitsweisen einzuführen, sondern überhaupt in einem Crashkurs zu Grundschullehrern zu machen.


    Aber vielleicht sollte ich mich einfach mal Arzt bewerben. Knöpfe annähen kann ich ganz gut mit google und Co findet schon irgendeine passable Diagnose ...

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