Beiträge von Kamille

    Das Geburtsdatum von K1 ist der 23.01.2021.


    Ja, ich wurde tatsächlich nicht mit Informationen überhäuft aber ich habe ja auch eine Bringschuld und hätte mich besser informieren müssen. Ich dachte eben es läuft einfach aus.


    Genau, ich habe die Differenz zu der reduzierten Stundenzahl verloren.


    Stimmt, ich habe 12 Monate Elternzeit „mitgenommen“, die ich zu einem späteren Zeitpunkt nehmen könnte.

    Vielen Dank für die Antwort.


    Die Frist für den Oliver Rückkehrantrag war bis zum 30.11.2022.


    Ich habe das Ende der ersten Elternzeit jetzt nur mündlich der Bezirksregierung mitgeteilt bzw. die ist am 23.01.2023 automatisch abgelaufen. Es sind also genau 2 Jahre Elternzeit gewesen - alles aufgebraucht. Der neue Mutterschutz startete am 18.12.2022.


    Die Sachbearbeiterin sagte, sie wird die Bezüge dann anstatt ab Mutterschutz im Dezember nun ab Januar anpassen. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich also „nur“ 1 volles Monatsgehalt verloren.


    ET ist 2.2.23.


    Was mich nur verunsichert ist, dass ich nie einen offiziellen Rückkehrantrag gestellt habe. Das scheint aber in meinem Fall kein Problem zu sein. Eine Kollegin von mir hat es auch versäumt und sie macht jetzt noch ein weiteres Jahr Teilzeit in Elternzeit.

    Hallo zusammen,


    ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 1 Jahr Elternzeit (Jan 21-Jan 22) gemacht und bin dann Teilzeit in Elternzeit an meine bisherige Schule zurückgekehrt (Jan 22 - Jan 23).


    Nun bin ich wieder schwanger und bereits seit Dezember 22 in Mutterschutz und habe erfahren, dass ich mich bis zu Beginn des jetzigen Mutterschutzes hätte zurückmelden müssen (Rückkehrantrag), um den Mutterschutz hindurch volle Bezüge zu erhalten und um den Platz an meiner alten Schule zu wahren. Das habe ich versäumt.


    Die Bezirksregierung hat nun ganz normal meine Elternzeit zum Jan 23 aufgehoben (ohne Oliver Rückkehrantrag) und aus dem Mutterschutz heraus stelle ich einen Antrag auf neue Elternzeit.


    Übersehe ich etwas? Habe ich jetzt die Stelle an meiner Schule verloren? Wie gehe ich am besten vor, wenn ich in einem Jahr wieder an meine alte Schule zurück möchte? Danke!

    Vielen Dank für die beiden letzten Antworten. Was genau meinst du mit neuer Gefährundsbeurteilung? Es gab ja schon eine, die ich gemeinsam mit der SL ausgefüllt habe. Davon werden sie ja nicht abrücken. Es stand darin, dass alles an der Schule super ist :) außer irgendwo ein Kreuzchen, das keine Schule jemals guten Gewissens ankreuzen könnte. Und dann kommt eben dieser Brief mit „wir legen Ihnen sehr nahe, die Lehrerin ins Homeoffice zu schicken.“


    Und den Lehrerrat müsste ja auch wieder ich proaktiv bitten so einen Initiativantrag zu stellen. Auch hier bin ich neugierig was das genau bewirkt?


    Ich denke, sobald ich mitteile, dass ich im Homeoffice arbeiten möchte, wird die SL nichts einzuwenden haben und es mir ermöglichen. Aber eben ein bisschen mit Murren, Unverständnis, vielleicht Ärger über mehr Organisation. Das Gespräch findet noch statt, vielleicht wird ja auch alles anders.


    Hier gibt es jetzt einfach ein bisschen Mimimi und Neid von mir, dass andere SL anscheinend wohlwollender, klüger und vorausschauender handeln als meine.

    Vielen Dank für die Antworten, das hilft bereits. Ich habe nun den ganzen Thread hier durchgelesen und so langsam ergibt sich für mich ein Bild.


    Meine Schulleitung hat bei der letzten Kollegin Präsenzunterricht ‚ermöglicht‘ (ET April 2022). Eigentlich war es dann aber systemischer Zwang - die Betroffene hätte von sich aus Homeoffice fordern müssen und aus Pflichtgefühl hat sie es nicht getan. Es wurde dann nur geschaut, dass in den betroffenen Klassen die Hygieneregeln eingehalten werden und auf die Quarantäneregel wurde keine Rücksicht genommen.


    Meine SL scheint da also risikofreudig zu sein und ich muss proaktiv tätig werden. Immer nervig, weil ich dann zusätzliche Arbeit verursache und sie haben den Spieß geschickt umgedreht.

    Hallo,


    wie ernst wird an euren Schulen die Regel genommen, dass man als Schwangere 14 Tage in Quarantäne muss, wenn ein Coronafall an der Schule aufgetreten ist?


    Bei Kolleginnen, die vor einer Weile schwanger waren -und die Regel gab es da auch schon- haben trotzdem weitergearbeitet. Ohne dies explizit gefordert zu haben und die Schulleitung hat nicht reagiert. Darf das so sein, also ist das rechtens? Werde aus den Unterlagen des BAD nicht schlau, ob es eine Empfehlung oder Pflicht ist.


    Und an die, die an Schulen eingesetzt sind, an denen es kein Beschäftigungsverbot vom BAD gibt (Schüler über 10 etc.): wie entscheidet die SL bei euch übers Homeoffice? Ist das eher ein Gespräch und individuelle Klärung oder sind die da sehr konsequent?In den Unterlagen steht ja in etwa, dass Homeoffice dringend empfohlen wird.


    Danke :)

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