Teilzeit in Elternzeit NRW wieder schwanger

  • Hallo zusammen,


    ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 1 Jahr Elternzeit (Jan 21-Jan 22) gemacht und bin dann Teilzeit in Elternzeit an meine bisherige Schule zurückgekehrt (Jan 22 - Jan 23).


    Nun bin ich wieder schwanger und bereits seit Dezember 22 in Mutterschutz und habe erfahren, dass ich mich bis zu Beginn des jetzigen Mutterschutzes hätte zurückmelden müssen (Rückkehrantrag), um den Mutterschutz hindurch volle Bezüge zu erhalten und um den Platz an meiner alten Schule zu wahren. Das habe ich versäumt.


    Die Bezirksregierung hat nun ganz normal meine Elternzeit zum Jan 23 aufgehoben (ohne Oliver Rückkehrantrag) und aus dem Mutterschutz heraus stelle ich einen Antrag auf neue Elternzeit.


    Übersehe ich etwas? Habe ich jetzt die Stelle an meiner Schule verloren? Wie gehe ich am besten vor, wenn ich in einem Jahr wieder an meine alte Schule zurück möchte? Danke!

  • Kamille

    Hat den Titel des Themas von „Teilzeit in Elternzeit NRW“ zu „Teilzeit in Elternzeit NRW wieder schwanger“ geändert.
  • Erstmal hast du vermutlich viel Geld verloren, aber ich würde jetzt dann mit sofortiger Wirkung deine Elternzeit beenden zum Eintritt in den Mutterschutz und gucken, ob sie dich noch rückwirkend voll bezahlen oder erst ab jetzt.


    Wann ist VET? Wieviel Zeit kannst du also von den 14 Wochen evtl. noch retten?
    Und ja, du meldest möglichst bald (muss ja bis eine Woche nach der Geburt spätestens beim AG liegen) jetzt deine neue Elternzeit an. Denke immer daran, du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen und hier sehe ich auch wenig Sinn darin erst die erste Elternzeit vollständig zu verbrauchen.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Die Frist für den Oliver Rückkehrantrag war bis zum 30.11.2022.


    Ich habe das Ende der ersten Elternzeit jetzt nur mündlich der Bezirksregierung mitgeteilt bzw. die ist am 23.01.2023 automatisch abgelaufen. Es sind also genau 2 Jahre Elternzeit gewesen - alles aufgebraucht. Der neue Mutterschutz startete am 18.12.2022.


    Die Sachbearbeiterin sagte, sie wird die Bezüge dann anstatt ab Mutterschutz im Dezember nun ab Januar anpassen. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich also „nur“ 1 volles Monatsgehalt verloren.


    ET ist 2.2.23.


    Was mich nur verunsichert ist, dass ich nie einen offiziellen Rückkehrantrag gestellt habe. Das scheint aber in meinem Fall kein Problem zu sein. Eine Kollegin von mir hat es auch versäumt und sie macht jetzt noch ein weiteres Jahr Teilzeit in Elternzeit.

  • Die Frist für den Oliver Rückkehrantrag war bis zum 30.11.2022.

    Diese Frist interessiert niemanden bei einer Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes, denn du hast ja gar nicht vor in den Schuldienst gerade zu gehen!


    Es sind also genau 2 Jahre Elternzeit gewesen - alles aufgebraucht.

    Nee, du hast noch ein Jahr, aber das hast du scheinbar nicht angemeldet.

    Nochmal, ich würde es mit dem Datum des Mutterschutzbeginns rückwirkend beenden und gucken, was passiert ;) Und das ganze natürlich schriftlich.
    Ansonsten ja, muss sie ab dem 2. Geburtstag des Kindes die volle Höhe zahlen, ist das Kind am 24.1.2021 geboren? Und das ist dann schon etwas mehr als einen Monat, aber ein volles Monatsgehalt kannst du ja nicht verloren haben, sondern höchstens die Different zwischen deiner aktuellen Stundenzahl und dem vollen Gehalt für die Tage vom 18.12.2022 bis 23.1.2023.

    Traurig finde ich, dass du scheinbar nicht darüber informiert worden bist, dass du die Elternzeit zum 17.12.2022 beenden solltest.

  • Das Geburtsdatum von K1 ist der 23.01.2021.


    Ja, ich wurde tatsächlich nicht mit Informationen überhäuft aber ich habe ja auch eine Bringschuld und hätte mich besser informieren müssen. Ich dachte eben es läuft einfach aus.


    Genau, ich habe die Differenz zu der reduzierten Stundenzahl verloren.


    Stimmt, ich habe 12 Monate Elternzeit „mitgenommen“, die ich zu einem späteren Zeitpunkt nehmen könnte.

  • Ich dachte eben es läuft einfach aus.

    Tut es nach dem Gesetz auch, will der Ag was anderes, dann muss er dich darüber informieren!


    Also hast du schon alles richtig gemacht, nur gehört es eben trotzdem von "Frauenvertretung o.ä. was ihr habt zum Service darüber zu informieren, dass es mehr Geld gibt, wenn man die Elternzeit frühzeitig beendet.

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