1800 € ist das maximale Elterngeld.
Beiträge von Miss Othmar
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Nein, auch das ist falsch, auch da zählt das "Elterngeld-Netto" was aus dem Brutto berechnet wird mit den Pauschalen als Deckel. Es ist an keiner Stelle das tatsächliche Netto entscheidend.
Blöd das auch das Bundesministerium das so verwirrend und falsch schreibtDas heißt, du weißt es besser als das Ministerium?
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Ich glaube, das Missverständnis entsteht durch folgenden Passus auf der Website des Bundesministeriums für Familie usw.
Höhe von Basiselterngeld
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:
- In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
- In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
https://familienportal.de/familienportal…ekommen--124616
Das Elterngeld wird zwar vom Brutto der 12 Monate errechnet, ist aber durch das Netto dieser Monate gedeckelt. Insofern macht es bei einem hohen Gehalt Sinn, in dieser Zeit ggf. die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Netto zu haben.
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Liebe MarieJ, ich bewundere deine Geduld - aber ich bin hier erstmal raus.
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Bei mir hat dann bei solchen Finanzbeamten immer ein kurzes Schreiben mit Verweis auf die geltende Rechtslage gereicht.
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Eigentlich ist es ja auch egal, was Susannea glaubt oder was Finanzämter in Berlin so entscheiden. Interessanter ist mein zuständiges Finanzamt.
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Susannea, das gilt nicht nur fürr mich. Ich kenne keine Lehrkraft, die ein überhaupt anerkennungsfähiges Arbeitszimmer hat und das nicht anerkannt bekommen hat. Einzige Ausnahme waren die Jahre 2007-2010, danach gab es das BVG-Urteil.
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Nein, ich habe klar von der Zukunft gesprochen und gesagt, die Vergangenheit hat sie auch sowas nicht wirklich interessiert, da wird die Zukunft spaßig.
Da aber NRW sich immer an das Urteil des BVG gehalten hat, sehe ich der Zukunft gelassen entgegen.
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Du hast dich aber auf die Vergangenheit bezogen. Steuererklärungen für 2023 gibt es ja noch nicht.
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Susannea, vielleicht liest du noch mal in Ruhe deine Beiträge, z.B. diesen hier:
Interessiert aber mehrere Finanzämter nicht, wie dir hier ja auch schon Kollegen mitgeteilt haben, bei uns interessiert die sowas eben auch genau gar nicht.
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@ Susannea
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ein…er-6745738.html
Das heißt, dass Berliner Finanzämter gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.
Wie Marie schon oben beschrieb, sehen das Finanzämter in NRW anders.
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Die meisten Förderpläne klingen auch jetzt schon, als hätte ChatGPT sie geschrieben.
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Danke!
Was heißt "bis zu 1260 Euro als Pauschale"? Pauschale oder nicht Pauschale?Bis 1260 € braucht es keine Nachweise (= Pauschale). Das sind exakt 210 Arbeitstage x 6€. Diese Arbeitstage könnte man auch höchstens mit der Tagespauschale absetzen.
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Ich bin zwar nich Susannea, habe aber folgendes gefunden:
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Ich komme bei zwei Tagen HO/Woche nicht auf 1260 €, sondern nur auf 2Tage/ca. 46 Arbeitswochen x 6 € nur auf 552 €. Das ist natürlich immer noch mehr als wie früher gar nichts.
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Vollständig absetzen kann man ein Arbeitszimmer doch nur, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist doch bei zwei Tagen HO pro Woche doch nicht der Fall, da gibt es die HO-Pauschale, oder verstehe ich das falsch?
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Nein, ich lese immer chronologisch, auch wenn ich dafür die Reihenfolge extra umstellen muss.
Bist du dafür, die Sommerzeit abzuschaffen?
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Nein, ich habe eine klassische Altbau-Wohnküche mit geräumiger Abstellkammer mit Fenster.
Hättest du lieber eine Badewanne oder eine Dusche, falls nur eins von beiden möglich wäre?
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OK, aber trotzdem - um im Monat auf 1.250 € für ein Arbeitszimmer zu kommen, müssen die Wohnkosten trotzdem ziemlich hoch und das Arbeitszimmer ziemlich groß sein.
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Die 1250€ sind keine pauschale, sondern ein Höchstbetrag. Den man auch schon in einem Monat erreichen kann.
Wie groß ist denn dein Arbeitszimmer und was kostet deine Wohnung? Die 1.250 € sind ja nicht die gesamten Kosten, sondern explizit die Kosten für das Arbeitszimmer als solches (Miete und Nebenkoste), die Ausstattung des Zimmers kommt on top, ebenso wie sämtliche sonstigen Werbungskosten.
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